Hallo Teddy, hallo Christiane17,
wenn ich nicht völlig falsch liege, geht es hier jetzt um Hinterbliebenenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII und nicht um solche der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI.
In der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt die Witwenrente eben nicht 25,55 oder 60 % sondern vielmehr 30 oder 40 % des Jahresarbeitsverdienstes (JAV)
Nachzulesen im SGB VII unter § 65
Hallo beginner01,
„Muss hier der Prozentwert von kleiner/großen Witwen/er-Rente nicht 55% bzw. 60% (statt 30%/40%) lauten?
Und stimmt es, dass die kleine Witwen/er-Rente (lediglich) 24 Monate gezahlt, wenn man jüngeren Alters ist?“
Wie oben schon gesagt befinden wir uns hier im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung mit den von mir genannten Prozentwerten.
Es ist auch richtig (und das gilt sowohl für die UV als auch für die RV) dass die kleine Witwenrente nur für 24 Monate gezahlt wird wenn kein Kind unter 18 Jahren erzogen wird und die Witwe noch nicht das 47. Lebensjahr vollendet hat.
Sollte die Witwe aber das 47. Lebensjahr vollenden und sie zu diesem Zeitpunkt nicht wieder geheiratet haben, wird ab diesem Zeitpunkt wieder die große Witwenrente gezahlt.
„D. h. die BG würde dann "nur" 100 EUR zahlen. Von wem kommen denn dann die 800 EUR? Ganz automatisch aus der gesetzl. Rentenversicherung oder kommt dann gar nichts mehr hinzu? Oder ist das fiktive Einkommen i. d. R. so hoch, dass es die Witwen/er-Rente übersteigt und damit durch die Höhe der Witwen/er-Rente selber gekappt wird?“
Der Gesetzgeber ist grundsätzlich von der Überlegung ausgegangen, dass es Hinterbliebenenrenten in der gesetzlichen Unfallversicherung definitiv nur dann gibt, wenn der Tod Folge des Unfalls ist. Somit eigentlich ein Alles- oder Nichts Prinzip.
Ausnahme davon stellt nur die einmalige oder laufende Witwenbeihilfe bei Schwer- und Schwerstverletzten dar.
Die BG wird also, weil der Tod eben nicht Unfallfolge ist, nur die in meinem Beispiel genannten 100 Euro zahlen. Ansonsten kommt da nichts mehr hinzu.
Durch die Berechnung der laufenden Witwenbeihilfe (fiktiver Verdienst ohne Unfall) soll die Witwe so gestellt werden, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre und sie damit die Rente bezieht, die sie auch erhalten hätte, wenn der verstorbene Ehemann ohne den Unfall normal weiter gearbeitet hätte.
„Letzte Frage: Wer/Wie wird entschieden, ob die Todesursache eine Folge des Unfalls war? Insbesondere wenn auf dem Totenschein lediglich "natürliche Todesursache" steht? Entscheiden hier letztendlich Gutachter (der BG, der/s Witwe/rs) und die Gerichte?“
Wenn es hier Zweifel gibt, wird eine Obduktion durchgeführt und durch einen Pathologen der Zusammenhang beurteilt.
Sollte sich die Witwe aber in Zweifelsfällen aber mit einer Obduktion oder sogar in Einzelfällen einer Exhumierung nicht einverstanden erklären, kann der Nachweis eines Zusammenhangs nicht geführt werden mit der Folge, dass dann Leistungen abgelehnt werden müssten. Dabei wird die Witwe bei einer Einverständniserklärung zur Obduktion oder Exhumierung aber hingewiesen.
Viele Grüße
Fender01
wenn ich nicht völlig falsch liege, geht es hier jetzt um Hinterbliebenenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII und nicht um solche der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI.
In der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt die Witwenrente eben nicht 25,55 oder 60 % sondern vielmehr 30 oder 40 % des Jahresarbeitsverdienstes (JAV)
Nachzulesen im SGB VII unter § 65
Hallo beginner01,
„Muss hier der Prozentwert von kleiner/großen Witwen/er-Rente nicht 55% bzw. 60% (statt 30%/40%) lauten?
Und stimmt es, dass die kleine Witwen/er-Rente (lediglich) 24 Monate gezahlt, wenn man jüngeren Alters ist?“
Wie oben schon gesagt befinden wir uns hier im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung mit den von mir genannten Prozentwerten.
Es ist auch richtig (und das gilt sowohl für die UV als auch für die RV) dass die kleine Witwenrente nur für 24 Monate gezahlt wird wenn kein Kind unter 18 Jahren erzogen wird und die Witwe noch nicht das 47. Lebensjahr vollendet hat.
Sollte die Witwe aber das 47. Lebensjahr vollenden und sie zu diesem Zeitpunkt nicht wieder geheiratet haben, wird ab diesem Zeitpunkt wieder die große Witwenrente gezahlt.
„D. h. die BG würde dann "nur" 100 EUR zahlen. Von wem kommen denn dann die 800 EUR? Ganz automatisch aus der gesetzl. Rentenversicherung oder kommt dann gar nichts mehr hinzu? Oder ist das fiktive Einkommen i. d. R. so hoch, dass es die Witwen/er-Rente übersteigt und damit durch die Höhe der Witwen/er-Rente selber gekappt wird?“
Der Gesetzgeber ist grundsätzlich von der Überlegung ausgegangen, dass es Hinterbliebenenrenten in der gesetzlichen Unfallversicherung definitiv nur dann gibt, wenn der Tod Folge des Unfalls ist. Somit eigentlich ein Alles- oder Nichts Prinzip.
Ausnahme davon stellt nur die einmalige oder laufende Witwenbeihilfe bei Schwer- und Schwerstverletzten dar.
Die BG wird also, weil der Tod eben nicht Unfallfolge ist, nur die in meinem Beispiel genannten 100 Euro zahlen. Ansonsten kommt da nichts mehr hinzu.
Durch die Berechnung der laufenden Witwenbeihilfe (fiktiver Verdienst ohne Unfall) soll die Witwe so gestellt werden, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre und sie damit die Rente bezieht, die sie auch erhalten hätte, wenn der verstorbene Ehemann ohne den Unfall normal weiter gearbeitet hätte.
„Letzte Frage: Wer/Wie wird entschieden, ob die Todesursache eine Folge des Unfalls war? Insbesondere wenn auf dem Totenschein lediglich "natürliche Todesursache" steht? Entscheiden hier letztendlich Gutachter (der BG, der/s Witwe/rs) und die Gerichte?“
Wenn es hier Zweifel gibt, wird eine Obduktion durchgeführt und durch einen Pathologen der Zusammenhang beurteilt.
Sollte sich die Witwe aber in Zweifelsfällen aber mit einer Obduktion oder sogar in Einzelfällen einer Exhumierung nicht einverstanden erklären, kann der Nachweis eines Zusammenhangs nicht geführt werden mit der Folge, dass dann Leistungen abgelehnt werden müssten. Dabei wird die Witwe bei einer Einverständniserklärung zur Obduktion oder Exhumierung aber hingewiesen.
Viele Grüße
Fender01