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Hilfsmittel ohne eigene Rechnung versichern?

Kreativloser

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Jan. 2019
Beiträge
4
Hallo zusammen,

mein erster Beitrag, und schon direkt eine Frage.

Folgendes, ich habe von der Berufsgenossenschaft ein Pedellen-Dreirad für Erwachsene verordnet bekommen.
Geliefert wurde das Dreirad von einem Sanitätshaus, das ihren Sitz weit von mir entfernt hat.
Ich will jetzt mal gar nicht von dem schlechten Sanitätshaus reden (unfreundlich, fehlende Beratung, kaum Auskünfte auf meine Fragen), sondern von dem Nutzungsvertrag für dieses Dreirad, den ich bei der Lieferung unterschreiben musste.

In diesem Vertrag verpflichte ich mich, diese Dreirad gegen Diebstahl zu sichern, und im Falle eines Diebstahls eine Schadensmeldung der Hausratversicherung vorzulegen.

Allerdings bin ich nicht der Eigentümer des Dreirads, sondern habe nur das Nutzungsrecht.
Auch bin ich nicht im Besitz der Rechnung, da das Sanitätshaus ja direkt mit der BG abgerechnet hat.

Meine Frage, wie soll man ein Hilfsmittel versichern, wenn man selbst gar nicht der Eigentümer ist?
 
hallo Kreativloser(?)

spontan würde ich sagen, dass die diebstahlversicherung zu den leistungen der BG gehört. wenn sie nicht ohnehin schon (da sollte zudem erst nachgefragt werden) in den abrechnungspauschalen an die BG enthalten ist. der nutzugsvertrag sollte auch mit der BG geschlossen sein, soweit es jedenfalls finanzielle leistungsaspekte betrifft. du hast natürlich entsprechende sorgfaltspflichten (sicherung gegen diebstahl/untergang). dass er das verischerungs- und diebstahlsrisiko auf dich abwälzt und du dafür unterschrieben hast, wäre besser vorher mit dem leistungsträger zu klären gewesen. hast du dich dazu bei deiner BG informiert?


gruss

Sekundant
 
Nein, informiert habe ich mich bei der BG noch nicht. Ich werde dort morgen früh mal anrufen.
 
Hallo Kreativloser,

ich sehe es ebenso wie Sekundant. Der Vertragspartner und Auftraggeber des Sanitätshauses ist die BG und nicht Du.

Du kannst nur den "Empfang" quittieren und mehr nicht. Weitere Leistungen müssen von der BG dann erbracht warden.

Ebenso wie ggf. Wartung usw.

Häufig gibt es auch Wartungsverträge - auch diese können nicht mit Dir geschlossen warden, sondern immer nur mit dem Auftraggeber-

Viele Grüße

Kasandra
 
mir stellt sich da unmittelbar die frage, ob hier nicht doppelt abgerechnet werden soll. auskunft bei der BG einholen und sollte tatsächlich versucht werden, neben den leihgebühren (ich würde stark vermuten, dass es vorgaben für diese nebenpositionen in der form gibt, dass sie eingepreist sind) ein zweites mal abzurechnen, sollte so etwas auch konsequent verfolgt werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Kreativloser,

du solltest auch mal bei deiner Hausratversicherung nachfragen ob das Dreirad überhaupt in deiner Versicherung eingeschlossen ist.
Denke auch daran, du hast mit deiner Unterschrift die Verantwortung über das Dreirad übernommen.

MFG Sascha
 
Hallo Sascha,

ich würde gemäß der Bescheinigung nur die Abnahme des Dreirades bestätigen und dann an das Sanitätshaus schriftl. mit Einschreiben folgendes übermitteln:

"Danke für die Lieferung des Dreirads. Gemäß Überprüfung kann ich dieses ohne Beanstandungen übernehmen.

Bitte klären Sie weitere Versicherungen, Wartungen und Reparaturen mit dem Auftraggeber "BG XY" ab.

Bitte übersenden Sie mir den Vertrag in Kopie!

MFG Kreativloser
 
Hallo HWS,

ich nehme nicht an, dass die Hausratsversicherung med. Hilfsmittel von Externen / Dritten mit einschließt! Warum sollte man auch als Privatperson dafür bezahlen?

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, meine BG hat einen Pflegedienst für mich bestellt.

Der Pflegedienst wollte dann VON MIR die Kostenübernahme bestätigt bekommen.

Ich nein: Ich habe Euch nicht beauftragt - Rechungsempfänger ist die BG XY - ich zeichne Euch nur die erbrachten Leistungen / Stunden ab.

Euer Geschäftspartner zur Abrechnung ist die BG XY!

Ich habe keinen Vertrag mit Euch gemacht und unterschrieben! Ihr bekommt von mir nur eine Unterschrift zur Leistungserbringung und müsst direkt mit dem Auftraggeber BG abrechnen!

Ich nehme auch an, Kreativloser wurde seitens der BG auch an das Sanitätshaus xy vermittelt.
Denn die Unzufriedenheit zeigt auch, dass Kreativloser sich das Sanitätshaus nicht selber ausgesucht hat. So zumindest interpretiere ich ihn / sie.

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo!

im grunde dürfte es für nachträgliche änderungswünsche zu spät sein, denn der ersteller schrieb ja

Nutzungsvertrag für dieses Dreirad, den ich bei der Lieferung unterschreiben musste.

daher ist erst mal zu prüfen, ob nicht die versicherungsbeiträge bereits in der nutzungspauschale enthalten ist/sein müsste bzw ob dies nicht bereits von der BG abschliessend mit vertrag geregelt ist. es ist ohnehin etwas merkwürdig, einen gesonderten vertrag - ausser nutzungsvereinbarungen - vorzulegen.
was aber sein könnte: es ist eine über die regelleistung hinausgehende und nicht erstattungsfähige leistung mit dem hilfsmittel verbunden.


gruss

Sekundant
 
Hallo zusammen,
stimmt, ich habe mir das Sanitätshaus nicht selbst ausgesucht.
Es ist eins, mit dem die BG wohl eng zusammenarbeitet.

In meiner Hausratversicherung ist kein Fahrradschutz enthalten.
Und wie ich so im Netz recherchiert habe, muss einem das Fahrrad persönlich gehören wenn es überhaupt eine Hausratversicherung mit aufnimmt.

Ich werde heute im Laufe des Tages bei der BG anrufen und fragen, wie die sich das so vorstellen.

@ Sekundant,
was meinst Du eigentlich mit der "Nutzungspauschale" ?
Von so etwas steht nichts im Nutzungsvertrag.
Ich würde den Vertrag gerne geschwärzt hochladen, aber scheinbar geht es in diesem Forum nicht.
 
Hallo Kreativloser,

solch eine Konstellation (Sache versichern, ohne Eigentümer der Sache zu sein) gibt es bei Leasingfahrzeugen und Fahrzeugen, die durch ein Bankdarlehen finanziert werden. Auch bei einer Finanzierung durch ein Bankdarlehen ist das Fahrzeug an die Bank sicherungsübereignet.

In beiden Fällen muss eine Kaskoversicherung auf eigene Kosten abgeschlossen werden.

Ob die eigene Hausratversicherung eine Diebstahlversicherung für fremde Fahrräder beinhaltet, muss im Einzelfall geklärt werden. Vielleicht gibt es ja auch eine Art Teilkasko für Fahrräder.

Vertrag hochladen: wird wahrscheinlich daran liegen, dass Deine Nutzungsrechte für Forum noch eingeschränkt sind, da Du erst 4 Beiträge geschrieben hast.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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