Kreativloser
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 21 Jan. 2019
- Beiträge
- 4
Hallo zusammen,
mein erster Beitrag, und schon direkt eine Frage.
Folgendes, ich habe von der Berufsgenossenschaft ein Pedellen-Dreirad für Erwachsene verordnet bekommen.
Geliefert wurde das Dreirad von einem Sanitätshaus, das ihren Sitz weit von mir entfernt hat.
Ich will jetzt mal gar nicht von dem schlechten Sanitätshaus reden (unfreundlich, fehlende Beratung, kaum Auskünfte auf meine Fragen), sondern von dem Nutzungsvertrag für dieses Dreirad, den ich bei der Lieferung unterschreiben musste.
In diesem Vertrag verpflichte ich mich, diese Dreirad gegen Diebstahl zu sichern, und im Falle eines Diebstahls eine Schadensmeldung der Hausratversicherung vorzulegen.
Allerdings bin ich nicht der Eigentümer des Dreirads, sondern habe nur das Nutzungsrecht.
Auch bin ich nicht im Besitz der Rechnung, da das Sanitätshaus ja direkt mit der BG abgerechnet hat.
Meine Frage, wie soll man ein Hilfsmittel versichern, wenn man selbst gar nicht der Eigentümer ist?
mein erster Beitrag, und schon direkt eine Frage.
Folgendes, ich habe von der Berufsgenossenschaft ein Pedellen-Dreirad für Erwachsene verordnet bekommen.
Geliefert wurde das Dreirad von einem Sanitätshaus, das ihren Sitz weit von mir entfernt hat.
Ich will jetzt mal gar nicht von dem schlechten Sanitätshaus reden (unfreundlich, fehlende Beratung, kaum Auskünfte auf meine Fragen), sondern von dem Nutzungsvertrag für dieses Dreirad, den ich bei der Lieferung unterschreiben musste.
In diesem Vertrag verpflichte ich mich, diese Dreirad gegen Diebstahl zu sichern, und im Falle eines Diebstahls eine Schadensmeldung der Hausratversicherung vorzulegen.
Allerdings bin ich nicht der Eigentümer des Dreirads, sondern habe nur das Nutzungsrecht.
Auch bin ich nicht im Besitz der Rechnung, da das Sanitätshaus ja direkt mit der BG abgerechnet hat.
Meine Frage, wie soll man ein Hilfsmittel versichern, wenn man selbst gar nicht der Eigentümer ist?