Allgemein
Hallo,
bei sämtlichen anhängigen Streitigkeiten wird immer wieder vergessen,
dass die Berufsgenossenschaft für die bestmögliche Versorgung sorgen muss.
Der Verletzte hat Anspruch auf Maximalversorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Ich verweise auf dieses Urteil:
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LSG Rheinland-Pfalz 2005-11-10 L 3 U 273/04
Einstellung in die Datenbank: 2006-04-20
Bearbeitet von: Adriane Bednarek
Berufsgenossenschaft muss für die bestmögliche Versorgung sorgen
Die Berufsgenossenschaft muss einer verunglückten Person nach einem Arbeitsunfall die bestmögliche Versorgung bezahlen.
Dies gilt im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, die lediglich eine ausreichende Versorgung sicherstellen muss. Einer Frau wurde in ihren jungen Jahren im Jahr 1943 nach einem Arbeitsunfall der Oberschenkel amputiert. Im Laufe der Jahre mussten die Prothesen immer wieder ausgewechselt werden. Im Jahr 2000 erhielt die Frau ein mikroprozessorgesteuertes Kniegelenk eingesetzt. Als die Frau im Jahr 2002 einen besseren dynamischen Kunstfuß verlangte, lehnte die Berufsgenossenschaft die Übernahme der Kosten mit dem Argument ab, die Dame habe keinen Anspruch auf die neuesten und teuersten Hilfsmittel. Zu Unrecht: Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufsgenossenschaft zur Übernahme der Kosten verurteilt.<<<
Warum muss jede Forderung gegen die BG erstritten werden
Bei Verdacht auf eine Fehldiagnose kann ich nur raten, der BG Deine Befürchtungen mitzuteilen /Schreiben per Fax oder Einschreiben-Rückschein und auch Deine zuständige Krankenkasse zu informieren.
Wenn Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, Geld für Privatguachten auftreiben kannst und einen "guten Anwalt" für Patientenrechte (ausschließlich) gefunden hast, dann kannst Du den behandelnden Arzt privatrechtlich verklagen - Von der KV und auch der BG bekommst Du keine Hilfe! Selbst ist die Frau/der Mann - ein harter langjähriger Kampf beginnt.
Selbst wenn nach vielen Jahren ein Prozess vor einem LG gewonnen werden sollte, dann hat die Gegenseite weiterhin die Möglichkeit, in Berufung zu gehen - und dann kannst Du weiterhin nur hoffen.
Die BG oder auch die KV sitzen im Hintergrund
und lassen Dich kämpfen/gewähren!
Sollte vielleicht
die Situation eintreten, dass ein jahrelanger Prozess
endlich zu Deinen Gunsten entschieden werden sollte, dann können KV und BG gegen den Arzt bzw. seine Versicherung Regressansprüche stellen. Ob sich dann KV und BG "herablassen" Dir als kleine Anerkennung einen Blumenstrauß oder eine sonstige Anerkennung zu übersenden
bleibt sicherlich ein Traum!
Es sollte niemals vergessen werden, dass die Ursache für sämtliche Verfahren
der Unfall und seine Folgen war: Unfall - Krankenhaus - sämtliche Ärzte
Als Ansprechpartner bleibt für
immer - bis sich der Deckel der schwarzen Kiste geschlossen hat -
die Berufsgenossenschaft.
@babelfischer + D.Hanseat Der letzte Satz sollte bitte auf Richtigkeit überprüft werden - danke.
anaconda