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Hilfsmittel-neuer BG-Klärungsbedarf und Verzögerung trotz Bescheid!

Hallo Ingeborg!,

Nachlesen kannst Du das in folgendem Buch:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=9

Versuche dies in einer Bücherei zu finden. Die Kommentierung bei § 8 SGB VII ist unter den Punkten 8-9 zu finden.

Außerdem ist im FAQ-Bereich etwas zu finden: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=669

Wenn auf Deine Schreiben trotz langer Wartezeit nicht geantwortet wird, schreibe einen Brief an den Geschäftsführer der Bezirksverwaltung. Hierin solltest Du den Fall entsprechend schildern und den Grund nennen, warum Du diesen direkt anschreibst. Sicher gibt es Gründe, die sollten Dir jedoch ausreichend geschildert werden!
 
Liebe Ingeborg,

bei mir geht es mittlerweile soweit, dass ich überlege, mir Schmerzensgeld von der BG zu erstreiten. Grund: ich habe 4 Jahre lang gebraucht zu beweisen, dass ein kapitaler Unfallschaden vorliegt - und eine vollständige Heilung mittlerweile unmöglich geworden ist. Das nur, weil der erste Arzt (D-Arzt) eine Fehldiagnose gestellt hat. Was ich an Ärzten, die für die BG arbeiten mitgekriegt hatte, das entbehrt jede Erläuterung. Von Qualitätssicherung bzw. -standard keine Rede.

LG Cateye
 
Hallo cateye,
Wenn Du das deinen erstbehandelnden Arzt nachweisen kannst, dann hast Du ihn hoffentlich schon lange verklagt. Nur so wirst Du weiterkommen. Die BG um Schmerzensgeld anzuzapfen ist fast unmöglich. Die ziehen sich immer auf die gesetzlichen Positionen zurück und da gibt es keine Handhabe.
Aber die einzelnen Ärzte sollte man kriegen und wenn der Atem lang genug ist, dann wird dieser dies zukünftig unterlassen.

@ Ingeborg
Auf die schriftliche Beantwortung hat Du ein Recht. Und dies auch in einer angemessenen Zeit.
Versuche doch mal mit der örtlichen Presse und Deinem Erscheinen bei Deiner BG etwas Druck auszuüben. Ich habe mit der Beantwortung meiner Schreiben eigentlich keine Probleme mehr, seit ich regelmäßig bei meiner BG aufkreuze, Akteneinsicht nehme und dabei dann immer sofort nach dem Verfahrensstand frage. Weiterhin habe ich einen Anwalt, der dann auch immer in das gleiche Horn stößt. Da kann einen Entscheidung auch mal 3 Monate dauern, aber dann ist sie auch durch. Ein Prüfungsrecht und auch Urlaub gestehe ich ja auch der BG ;-) zu.

Gruß von der Seenixe.
(PS. am Wochenende sind einige interessante FAQ´s dazugekommen.
 
Liebe Cateye,
ich kann mir inzwischen sehr gut vorstellen, was Du meinst und wie es Dir dabei ergeht. Wenn Du einen Rechtsanwalt hast, der sich mit dieser Materie auskennt: Ran an den 1. Arzt, der die Weichen gegen Dich gestellt hat. Vielleicht der einzige Weg, um zu Deinem Recht zu kommen. Wir haben leider nicht die Möglichkeiten, die ein Sachbearbeiter hat, der die Angelegenheit oder auch die "Sache", wie ich schon einmal gehört habe, einfach aussitzen kann, weil uns die Zeit davonläuft. Hoffentlich wird keine Akte vernichtet, wie hier im Forum gelesen, nur weil alles schon länger her ist und man mit nichts mehr rechnet! *schauder*
Mit irgendeiner Qualität oder menschlichen Standards rechne ich schon lange nicht mehr, ich wußte nur noch nicht, wie weit die Unverfrorenheit geht!

@Seenixe, babelfischer:
Danke für die Hinweise und Antworten, lese mich inzwischen ein und werde noch heute an den Geschäftsführer der Bezirksverwaltung schreiben, von dem ich hoffe, daß der sich nicht auch totstellt!
(Kann mich kaum noch bewegen - bin daher etwas bösartig!)

GLG Ingeborg!
 
Allgemein

Hallo,
bei sämtlichen anhängigen Streitigkeiten wird immer wieder vergessen,
dass die Berufsgenossenschaft für die bestmögliche Versorgung sorgen muss.
Der Verletzte hat Anspruch auf Maximalversorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Ich verweise auf dieses Urteil:

>>>LSG Rheinland-Pfalz 2005-11-10 L 3 U 273/04
Einstellung in die Datenbank: 2006-04-20
Bearbeitet von: Adriane Bednarek

Berufsgenossenschaft muss für die bestmögliche Versorgung sorgen
Die Berufsgenossenschaft muss einer verunglückten Person nach einem Arbeitsunfall die bestmögliche Versorgung bezahlen.

Dies gilt im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, die lediglich eine ausreichende Versorgung sicherstellen muss. Einer Frau wurde in ihren jungen Jahren im Jahr 1943 nach einem Arbeitsunfall der Oberschenkel amputiert. Im Laufe der Jahre mussten die Prothesen immer wieder ausgewechselt werden. Im Jahr 2000 erhielt die Frau ein mikroprozessorgesteuertes Kniegelenk eingesetzt. Als die Frau im Jahr 2002 einen besseren dynamischen Kunstfuß verlangte, lehnte die Berufsgenossenschaft die Übernahme der Kosten mit dem Argument ab, die Dame habe keinen Anspruch auf die neuesten und teuersten Hilfsmittel. Zu Unrecht: Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufsgenossenschaft zur Übernahme der Kosten verurteilt.<<<

Warum muss jede Forderung gegen die BG erstritten werden :confused:

Bei Verdacht auf eine Fehldiagnose kann ich nur raten, der BG Deine Befürchtungen mitzuteilen /Schreiben per Fax oder Einschreiben-Rückschein und auch Deine zuständige Krankenkasse zu informieren.
Wenn Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, Geld für Privatguachten auftreiben kannst und einen "guten Anwalt" für Patientenrechte (ausschließlich) gefunden hast, dann kannst Du den behandelnden Arzt privatrechtlich verklagen - Von der KV und auch der BG bekommst Du keine Hilfe! Selbst ist die Frau/der Mann - ein harter langjähriger Kampf beginnt.
Selbst wenn nach vielen Jahren ein Prozess vor einem LG gewonnen werden sollte, dann hat die Gegenseite weiterhin die Möglichkeit, in Berufung zu gehen - und dann kannst Du weiterhin nur hoffen.
Die BG oder auch die KV sitzen im Hintergrund :D ;) :rolleyes: und lassen Dich kämpfen/gewähren!
Sollte vielleicht:confused: die Situation eintreten, dass ein jahrelanger Prozess endlich zu Deinen Gunsten entschieden werden sollte, dann können KV und BG gegen den Arzt bzw. seine Versicherung Regressansprüche stellen. Ob sich dann KV und BG "herablassen" Dir als kleine Anerkennung einen Blumenstrauß oder eine sonstige Anerkennung zu übersenden :confused: :confused: bleibt sicherlich ein Traum!

Es sollte niemals vergessen werden, dass die Ursache für sämtliche Verfahren der Unfall und seine Folgen war: Unfall - Krankenhaus - sämtliche Ärzte :eek:
Als Ansprechpartner bleibt für immer - bis sich der Deckel der schwarzen Kiste geschlossen hat - die Berufsgenossenschaft.

@babelfischer + D.Hanseat Der letzte Satz sollte bitte auf Richtigkeit überprüft werden - danke.

anaconda
 
Zuletzt bearbeitet:
@ anaconda:

Unfallfolgen sind bis an das Lebensende durch die zuständige BG zu entschädigen.
Ich habe es einfach mal anders ausgedrückt. ;)
 
Wenn auf Deine Schreiben trotz langer Wartezeit nicht geantwortet wird, schreibe einen Brief an den Geschäftsführer der Bezirksverwaltung. Hierin solltest Du den Fall entsprechend schildern und den Grund nennen, warum Du diesen direkt anschreibst. Sicher gibt es Gründe, die sollten Dir jedoch ausreichend geschildert werden!


Moin, Moin!

Habe ich gemacht! :rolleyes:
Mal sehen, was passiert; ich lasse Euch dran teilhaben!!!

Bis dann
Ingeborg!
 
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