Sekundant
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Dass Information und ggf. eine Nachfrage manchmal hilft, zeigte sich kürzlich in meinem Bekanntenkreis. Ebenso, dass eine vermeintlich kompetente Auskunft nicht unbedingt auch wirklich eine solche ist.
Wegen der Selbstgefährdung bei einem Pflegebett mit Seitengittern sollte ein Schutz angebracht werden, der verhindert, dass die Beine durch die beiden Latten gebracht werden und dadurch durch Verdrehen mit dem Oberkörper eine Gefahr für die Pflegeperson entsteht (Brüche, Gelenkverdrehung). Hierfür gibt es lt. Pflegedienst ein Seitenpolster, das durch Verordnung zu erhalten sei. Auch die Information beim Sanitätshaus war entsprechend.
Die ärztliche VO also beim Sanitätshaus abgegeben mit der Bemerkung, dass eine Kostenübernahme eingeholt wird, mit deren Ablehnung man rechnen müsse. Kosten für das Teil sonst rund 190 EUR.
Prompt kam auch die Ablehnung der Pflegekasse mit dem Hinweis, dass die Leistung bereits mit der "laufenden Versorgungspauschale abgedeckt" ist.
Vor einem Widerspruch dann doch erst mal telefonisch rückfragen. Die Aussage war folgendermaßen zu verstehen:
Der Schutz ist bereits im Umfang der Lieferung des Pflegebettes enthalten und wird nicht extra berechnet. Auslieferung erfolge jedoch meist nur auf besonderen Bedarf, da häufig nicht benötigt.
Also, zum SanHaus und Seitenpolster OHNE weitere Kosten abgeholt.
Wären die Aussagen ohne weitere Nachfrage hingenommen worden, hätte es unnötigerweise eine ganze Menge Geld gekostet.
Es ist also immer gut, lieber zweimal zu fragen und nicht alles hinzunehmen.
Gruss
Sekundant
Wegen der Selbstgefährdung bei einem Pflegebett mit Seitengittern sollte ein Schutz angebracht werden, der verhindert, dass die Beine durch die beiden Latten gebracht werden und dadurch durch Verdrehen mit dem Oberkörper eine Gefahr für die Pflegeperson entsteht (Brüche, Gelenkverdrehung). Hierfür gibt es lt. Pflegedienst ein Seitenpolster, das durch Verordnung zu erhalten sei. Auch die Information beim Sanitätshaus war entsprechend.
Die ärztliche VO also beim Sanitätshaus abgegeben mit der Bemerkung, dass eine Kostenübernahme eingeholt wird, mit deren Ablehnung man rechnen müsse. Kosten für das Teil sonst rund 190 EUR.
Prompt kam auch die Ablehnung der Pflegekasse mit dem Hinweis, dass die Leistung bereits mit der "laufenden Versorgungspauschale abgedeckt" ist.
Vor einem Widerspruch dann doch erst mal telefonisch rückfragen. Die Aussage war folgendermaßen zu verstehen:
Der Schutz ist bereits im Umfang der Lieferung des Pflegebettes enthalten und wird nicht extra berechnet. Auslieferung erfolge jedoch meist nur auf besonderen Bedarf, da häufig nicht benötigt.
Also, zum SanHaus und Seitenpolster OHNE weitere Kosten abgeholt.
Wären die Aussagen ohne weitere Nachfrage hingenommen worden, hätte es unnötigerweise eine ganze Menge Geld gekostet.
Es ist also immer gut, lieber zweimal zu fragen und nicht alles hinzunehmen.
Gruss
Sekundant