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Hilflos im Krankenhaus, die Folgen des Ärztemangels

Siegfried21

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Sep. 2006
Beiträge
2,565
Ort
BW
Hallo,

ARD Do 10.11.2022 | 21:45 | Kontraste


Einige hatten es wohl schon gesehen :rolleyes: ich möchte es nochmals auftischen.

Eine Krebsdiagnose in fünf Minuten abhandeln, einen Nachtdienst mit 150 Patienten alleine managen, Behandlungsfehler am laufenden Band – so erzählen es junge Ärztinnen und Ärzte gegenüber Kontraste. Sie fühlen sich ausgebrannt und verheizt, von einem Gesundheitssystem, das auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist und sich meist dem Kostendruck beugen muss. Viele beklagen, dass sie als Assistenzärzte nicht mehr vernünftig ausgebildet würden, weil schlicht die Zeit dafür fehle. Ein Viertel aller Klinikärzte überlegen laut einer aktuellen Umfrage des Marburger Bundes, den Job ganz hinzuschmeißen. Andere reduzieren ihre Arbeitszeit, um der hohen Belastung auf Dauer standhalten zu können. Die Folgen: Es gibt immer weniger Ärzte für immer mehr Fälle. Das habe teils schwerwiegende Konsequenzen für die Patienten, berichten die jungen Medizinerinnen und Mediziner. Das Problem: Die Lücke wird in Zukunft noch größer werden.


Grüße
 
Lieber @Siegfried21,
vielen Dank für Deinen Beitrag.

Es gibt seit dem 01.11.2022 die Möglichkeit, dass bei der Behandlung von behinderten Menschen im Krankenhaus ein Angehöriger mit aufgenommen wird.

Dieser erhält für die Zeit des Aufenthalts Krankengeld. Das Krankenhaus muss die Notwendigkeit der Aufnahme bescheinigen (dafür gibt es extra Formulare) und man muss bei der Krankenkasse einen Antrag stellen.

Hier ist die entsprechende Meldung von den Webseiten des GBA:https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1067

MFG
KS 1973
 
Hallo,

Danke für die Infos!

Die mangelnde/fehlerhafte Untersuchung oder Behandlung ist das eine. Das andere ist zusätzlich dazu aber auch die dadurch entstehende mangelhafte Dokumentation, die eine entsprechende Weiterbehandlung erschwert und im schlimmsten Fall verhindert. Und bei Regress- oder Versicherungsfällen die Betreffenden schlichtweg scheitern lässt, weil die Erstverletzung(en) nicht oder nur mangelhaft beleg werden können.

Viele Grüße

Rudinchen
 
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