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Hilfen für behinderte Menschen

anaconda

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6 Sep. 2006
Beiträge
346
Behinderte Menschen
Hilfen für

In den verschiedenen Rechtsvorschriften sind der Behindertenbegriff und damit auch die Anspruchsvoraussetzungen für Hilfen und Leistungen unterschiedlich festgelegt. In der Regel gelten als Behinderte Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Schäden in einem existenzwichtigen sozialen Beziehungsfeld, insbesondere in den Bereichen Erziehung, Schulbildung, Berufsbildung, Erwerbstätigkeit, Kommunikation, Wohnen und Freizeitgestaltung, durch wesentliche Funktionsausfälle nicht nur vorübergehend erheblich beeinträchtigt sind und deshalb besonderer Hilfe durch die Gesellschaft bedürfen. Personen, denen eine derartige Beeinträchtigung nach allgemeiner ärztlicher oder sonstiger fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit droht, stehen Behinderten gleich.

Die Fortsetzung ist zu finden unter:
http://www.sms.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/sms/lb_3784.htm
Für behinderte Menschen gilt das Neuntes Buch (IX) des Sozialgesetzbuch (SGB)
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
(860-9)
vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047)
zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 10 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897)
Rechtsstand 18. August 2006
zuletzt bearbeitet 21. August 2006

Link: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb09xinhalt.htm

Hallo,
wer im Behindertenausweis den Buchstaben „G“ und die gültige Wertmarke besitzt hat im ÖPNV innerhalb von 50 km freie Fahrt.

Leider ist zu wenig bekannt, dass man auch weiträumig innerhalb von Verkehrsverbünden reisen kann. Diese Verkehrsverbünde werden ständig erweitert – es kommen also ständig neue hinzu. Dieses müsste jeder von Euch in seiner Region verfolgen.

Für Lücken zwischen zwei nicht zusammenhängenden Verkehrsverbünden muss ein Fahrausweis gelöst werden.

Unter dem nachfolgenden Link (s.unten) ist auch ein Streckenverzeichnis Deutschland zu finden – dieses wird ständig aktualisiert.

Überwiegend auf Großstadtbahnhöfen kann man am Fahrkartenschalter eine „Übersichtskarte für den Personenverkehr“ erwerben (ein geringer Betrag). In dieser Karte sind die aktuellen Verkehrsverbünde farbig markiert – Erscheinung jährlich.
Ferner gibt es dort eine Broschüre: Mobil trotz Handicap.

Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften
Innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften werden schwerbehinderte Reisende in Nahverkehrszügen, sofern diese für den Verbundverkehr freigegeben sind, in der 2. Klasse, unabhängig vom Streckenverzeichnis oder einer Kilometerbeschränkung, unentgeltlich befördert. Sofern InterRegio und D-Züge für den Verbundverkehr freigegeben sind, können diese genutzt werden. Zuschläge sind gegebenenfalls zu zahlen.
Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Verkehrsunternehmen, die es mit einem einheitlichen Tarif ermöglichen, mit nur einer Fahrkarte Busse und Bahnen im Verbundgebiet zu nutzen.
Besteht zwischen zwei angrenzenden Verkehrsverbünden/Tarifgemeinschaften ein Übergangstarif, können schwerbehinderte Reisende problemlos in den Verbund fahren. Andernfalls ist für die Verbündlücke ein Fahrschein zu lösen.

Alle Verkehrsverbünde auf einen Blick:
http://www.verbundinfo.de.vu/

Schwerbehindertenausweis:
http://www.schwerbehindertenausweis.de.vu/

Pro Bahn-Mitteldeutschland
http://www.pro-bahn.de/mitteldeutschland/links.htm

eine weitere Hilfe ist der Europäischer Computer -Führerschein (ECDL) für Menschen mit Behinderung - Der IT Standard für Menschen mit Behinderungen
Stellen Sie sich vor, Sie sind blind und bewerben sich für einen Computerarbeitsplatz. Würde Ihnen geglaubt werden, dass Sie ebenso kompetent die wichtigsten Programme am Computer beherrschen wie eine sehende Person? Vermutlich nicht.
Diese Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu verringern war das Ziel des Projekts ECDL PD - Europäischer Computer Führerschein für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (ECDL for people with disabilities), das 2001 beim Aktionsprogramm Leonardo da Vinci, der Europäischen Union, eingereicht und bewilligt wurde. Insgesamt acht renommierte Institutionen aus Österreich, Deutschland, Italien, Norwegen, Belgien und Irland bekamen drei Jahre Zeit, gemeinsam den bedeutendsten internationalen Nachweis für Basisfertigkeiten am Computer, den ECDL (4,000.000 Teilnehmer weltweit), für Menschen mit Behinderungen (Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörbehinderte, Mobilitäts- und Lernbehinderte) besser zugänglich zu machen und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

http://ecdl-pd.aib.uni-linz.ac.at/

Der Dank geht an Anaconda und Albatross für die interessanten Hilfen
 
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