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Hilfe! Voller Erwerbsminderung nach 4 Jahren aberkannt

Carpe_Diem

Nutzer
Registriert seit
15 Sep. 2006
Beiträge
10
Hallo an Alle Forumsmitglieder,

Bin froh, dass es diese Seite gibt.

Schaue öfters mal rein und war bisher froh keine größeren Problemen mit Gutachtern, Ärzten, Versicherungen usw. zu haben.

Habe im alten Forum schon mal was über mich geschrieben, werde aber nochmals alles jetzt darstellen.

Hatte im Dezember 2002 einen Arbeits-Wegeunfall auf dem Nachhauseweg.
Hier kam es zu einem Frontalzusammenstoß mit einen fahrlässig, leicht alkoholisierten Kolonenspringer.

Dabei zog ich mir folgende Verletzungen zu:

Thoraxtrauma: Hämotopneumothorax beids. bei Rippenserienfraktur
III° offene distale Oberschenkelmehrfragmentfraktur rechts
Unterschenkelmehrfragmentfraktur rechts mit Kompartmentsyndrom
Laterale Schenkelhalsfraktur links
II° offene Oberschenkelschaftmehrfragmentfraktur links
II° offene Unterschenkelmehrfragmentfraktur links mit Kompartmentsyndrom
Olecranontrümmerfraktur rechts
Ulnaschaftfraktur links
Kopfplatzwunde und Unterkieferprellung
Gallenblasenentfrenung
Pronaeusnervschädigung (Fußheber) links
Thrombose linker Oberschenkel mit Mikroembolisation der Lunge
Überschießende Kallusbildung untere Extremitäten beids.
Erst nach 8 Wochen erkannte obere Sprungelenksverletzung mit Knochenabsplitterung und Fehlstellung nicht mehr behebbar, außer durch Versteifung.
Im Februar 2005 kam dann noch ein sehr heller lauter Ton im rechten Ohr dazu. Tinitus in folge von täglichen Schmerzen und Unfallverarbeitungsproblemen

Bin dann nach 3 Wochen im Koma wieder zu den lebenden zurück gekehrt und war froh noch beide Beine an mir zu sehn. Man teilte mir später mit meine Eltern mussten die Entscheidung treffen über eine schwere OP an den Beinen die ich evtl. nicht überleben werde oder den Verlust beider Beine. Sie haben sich richtig entschieden!
Der Chefarzt sagte mir später ich könnte von Glück reden, so eine super Fitness gehabt zu haben ansonsten hätte ich es nicht überlebt (war damals sportlich sehr aktiv). In der Unfallnacht gingen dem Krankenhaus fast die Blutkonserven aus. Brauchte 28 Stück in der Komazeit.

Bin dann nach 11 Wochen direkt in die Reha und musste erst mal wieder das gehen lernen nach weiteren 7 Wochen wollte ich nur noch nach Hause. Zum Teil im Rollstuhl aber immer mehr mit Gehstützen.

Im Januar 2004, also nach 13 Monaten sagte ich zu dem behandeleten Arzt ich will wieder in die Arbeit, aber der meinte nur ich mache wohl nen Spaß. Das wiederlegte ich und begann mit der Wiedereingliederung.
Merkte aber schon bald das wird ganz schön happig. Nichts desto trotz ich wollte und mein damaliger Chef hatte ja auch den auf befristete Zeit für mich eingestellten im Büro gekündigt. Also musste ich ab April ran mit 6-7 Stunden/Tag im gegensatz zu früher mit 10 Stunden.
Ende Mai nach nicht mal 2 Monaten kam dann der Supergau ich bin Zusammengebrochen. Der betreuende von der BG hat sofortigen Abbruch angeordnet und und mir zur vollen Erwerbsminderung geraten.

Diese wurde auch sofort für 2 Jahre bis zum Ende Juli 2006 genehmigt, mit der Ausnahme der Wartezeit von 7 Monaten. Hätte ich keinen Arbeitsversuch gestartet so hätte ich gleich die Rente erhalten so bekam ich diese erst 7 Monate später und der Widerspruch war auch erfolglos und ich musste mich in dieser Zeit selber Krankenversichern.

Im Juni 2006 hatte ich wieder ein Gutachten und es kam wieder zu einer Verlängerung für ein weiteres Jahr und auch in 2007 wurde verlängert bis Ende Juli 2008.

So und nun hatte ich wieder ein Gutachten, aber diesmal nicht direkt beim DRV sondern bei einem Orthopäden in meiner Nähe.
Dieser Orthopäde kennt mich schon seit 15 Jahren wegen meiner angeborenen Fehlstellung im Lendenwirbelbereich. Bin nur alle 2-3 Jahre mal bei Ihm gewesen früher.
Vorab wollte der DRV nur eine schriftliche Befundbericht zu meinem Rückenproblem.

Dies war dem DRV scheinbar nicht genung und nun sollte ich genau zu diesem Arzt für ein Gesamtgutachten. Nach einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin des DRV und dem Hinweis das dieser Arzt genau seit heute am Zugangstag meiner Akte in den Urlaub gegangen sei und ich sich so mein Gutachten unnötig verzögere konnte Sie mir aber keinen Termin im Hause des DRV geben, weil eben die Akte in der Post des Orthopäden liegt und so lange diese nicht im Hause liegt kann kein erneuter Termin vergeben werden.

Nun darf ein Gutachten aber nicht von einem Arzt erstellt werden der die betroffene Person kennt, aber mir blieb ja nichts anders Übrig und ich dachte der kann mich ja nicht nach 4 Jahren der vollen Erwerbsminderung in 20 minuten gesund heilen! So wie Jesus!

Falsch gedacht!
Bemerkung nach dem ich mich gestzt hatte.
Erstens: Sie erhalten ja 2 Renten eine von der BG und eine Erwerbsminderungsrente. Das heißt Sie bekommen eine zu viel
Zweitens: Sie sind erst 44 und da geht man nicht in die Rente.
Drittens: Sie können als Telefonist arbeiten.
Dann ignorierte er meine mitgebrachten Kopien des behandelten Arztes der BG-Klink von vor einem Monat und meine Aufstellung der tägl. Probleme mit meinem Körper, Geist und Seele. Dies alles interessiere ihn Nicht, so die Aussage.
Ich solle im kurz und bündig sagen was mir jetzt gerade Probleme macht.
Das tat ich dann auch und versuchte möglichst meine auf 6 Seiten dokumentierten Probleme zu schildern. Wobei er nur ab und an was notierte.
Danach kam eine kurze Untersuchung meiner Beweglichkeit.
So nun waren 20 Minuten um und er machte noch unnötige Röntgenbilder. Und das wars.

Bin total sauer nach Hause und hatte mich geärgert nicht dagegen angegangen zu sein. Hoffte einfach und dachte das kann nicht einfach so nach 4 Jahren der Genehmigung abgeschrieben werden.

So nun kam der Bescheid und ich bin wieder voll Einsatzfähig.
Nur fühle ich mich keines falls besser als vor 3, 2 oder 1 Jahr.
Im Gegenteil meine Schmerzen nehmen zu und die Arthrosen auch.
Von Psyche mal ganz abgesehn ging es mir in den letzten 2 Jahren ganz gut. Habe die Gespräche mit meiner Psychologin vor 2 Jahren beendet. Aber ich denke ich werde Sie bald wieder benötigen.

So nun wisst Ihr ein wenig was über mich.

Aber wie gehts weiter.
Denke mal der Widerspruch wird nicht viel bringen und es wird wohl vors Sozialgericht gehn.
Oder könnte ich bei meinem Widerspruch Fakten einbringen, die für die drei Herren maßgebend wären um positiv zu entscheiden.

Bitte um Hilfe

Ach ja meine MDE bei der BG war Anfangs 70% nun 60% unbefristet
Der GDB ist 80% mi G, vorher 100 mit aG und B
Ein gerichtliches Gutachten liegt auch vor, dass ich gegen meine eigen Unfallversicherung benötigte, da hier der Versicherungsgutachter sehr weit unten sich angesiedelt hatte. Aber aufgrund des schlechten Gutachten des Versicherungsgutachters wurden nicht mehr als 78% gerichtlich festgestellt. Der gerichtliche Gutachter meinte er könne nicht höher gehen, da dies schlecht gehen würde nach dem Erstgutachten.

Hoffe ich habe jetzt nichts vergessen

Vielen Dank schon mal

Gruß Carpediem
 
Hallo Carpediem,
Erst einmal hut ab was Du alles an Körperlichen wie Geistigen Verletztungen ertragen hast und noch ertägst.
Was muss ein Mensch heute noch ertragen Sollen wir mit dem Kopf unter dem Arm hingehen und er Arzt meint "Ach das wird schon wieder":mad:
Was ist heute noch ein Mensch wert.
Kämpfe dagegen lass Dir das nicht gefallen.Du hast diese schlimmen verletzungen überlebt.Lass Dich nicht unterkriegen.

Mit Kämpferischen Grüssen Lena97
 
Hallo Carpe Diem,

ich habe mir Dein Posting 3 x durchgelesen. Sehr komplexer Fall. Trotzdem
rate ich Dir Widerspruch einzulegen, um verfahrensrechtlich auf die sichere
Seite zu gelangen.

Da es sich bei Dir nicht um eine Dauerrente handelt sondern um eine be-
fristete Rente wird diese über den von Dir geschilderten Wegfallmonat
Juli 2008 hinaus nicht mehr weiter gewährt, d. h. Du musst gegen den
ablehnenden Weitergewährungsantrag Widerspruch einlegen.

Wenn Du Widerspruch eingelegt hast, beantrage nach § 25 SGB X Akten-
einsicht beim Rententräger. Danach falls noch nicht geschehen, beauf-
trage einen Fachanwalt für Sozialrecht oder trete einem Sozialverband
bei. Auch die Gewerkschaft kann Dir kostenlosen Rechtsschutz anbieten.

Durch die Akteneinsicht erfährst Du die Inhalte der bisher erstellten Gut-
achten in Deiner Rentenangelegenheit. Erteile keine formualmässige all-
gemeine Schweigepflichtsentbindung mehr. Eine einmal erteilte kannst
Du jederzeit widerrufen. Erteile nur noch eine für den jeweiligen Einzel-
fall bezogene, damit Du als erster den Inhalt des Gutachtens kennst.

Alle weiteren verfahrensrechtlichen Schritte stimme nur mit einem profes-
sionellem Verfahrens- bzw. Prozessbevollmächtigten ab. Dabei denke ich,
ist Dein Fall zu komplex auch in weiterer Hinsicht auf die BG-Rente. Es
wäre auch zu überlegen, ob es nicht zu einer Löschung Deiner Sozialda-
ten kommen könnte.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Lena97

Vielen Dank für Deine aufmunternden Worte.
Werde keines Falls aufgeben und für mein Recht kämpfen.

Irgendwie dachte ich mir schon das es irgendwann soweit kommen wird und ich muss genauso wie viele andere hier um das Recht kämpfen mein Leben wenigstens einigermaßen Lebenswert zu gestalten.

Schöne Grüße
Carpediem
 
Hallo kbi1989

Weiß der Text ist nicht einfach zu lesen!

Vorab gleich mal eine Entschuldigung an Dich und Alle die auch noch meinen Text durcharbeiten wollen.
Bei Unklarheiten:confused: bitte melden:).
Hätte wohl besser noch abgewartet bis ich nicht so aufgelöst gewesen wäre.

So nun zu Deiner Antwort kbi1989.

Vielen Dank vorerst für die Tipps.

Bin seit 2004 beim VDK und bin schon dabei einen Termin zu erhalten.
Nur ist da ein kleines Problem ich gehe nächste Woche zur 1. Stationären Rehamaßnahme seitens der BG. Im letzten Jahr habe ich diese noch ambulant ausgeführt. Muss aber diesmal Sationär sein, da es einige Sachen in Bezug auf meine Problem und deren Behandlung zu klären gibt.
Werde hier aber auf jedenfall alles mit vorsicht angehen um nicht auch noch auf dieser Seite Problem zu erhalten.
Denke mal die vom VDK sollen den Widerspruch formulieren, da ich ja so meine Problem damit habe siehe oben:D.

Was sollte so ein Widerspruch enthalten?
Die vorgehnsweise des Gutachters und seine außer achtgelassenen Fakten?
Eben was? Ich weiß nicht was das Richtige wäre.

Bei meinem Rechtsanwalt habe ich heute zufällig einen Termin und werde hier gleich mal Anfragen was er in dieser Sache vorschlägt.
Evtl. kann er hier gar nicht eingreifen, da die kosten nicht gedeckt werden. Grund meine Rechtsschutzversicherung hat nach 21 Jahren immer pünktlicher Zahlung den Vertrag im Jahr 2005 nicht mehr verlängert.

Kann ich die Akteneinsicht beim Rententräger beantragen, oder muß dies ein Rechtsanwalt tun?

Was heißt "Löchung meiner Sozialdaten" ! Wär sollte diese löschen und warum?


Noch was.
Habe vor 14 Tagen einen Bescheid des Rentenversichrungsträgers über den Erstattungsanspruch meiner fehlenden Beiträge gegenüber der gegnerischen Haftpflicht erhalten und deren geltendmachung und und wurde auch bereits eingezogen.
Heißt doch ganz klar das ich nur aufgrund des unverschuldeten Unfalles in EU-Rente bin und die gegnerische Versicherung alle ausstände Zahlen muss auch meine bisher erhaltene Rentenzahlungen.
Fakt ist also der Rentenversicherung füge ich keinen schaden zu.

Was noch dazu kommt. Die gegnerische Versichrung teilte meinem Rechtsanwalt mit, sie würde den Fall erst abschließen wenn ich nicht mehr in Rente bin.
Kann es sein das die hier auch noch die Finger im Spiel haben?

Gedanken über Gedanken.


Gruß Carpediem
 
Hallo Carpediem,

Dein Zitat.
“Fakt ist also der Rentenversicherung füge ich keinen schaden zu“.

Nach § 119 SGB X gehen Ansprüche des Geschädigten auf Ersatz von Rentenversicherungsbeiträgen auf den Versicherungsträger über und nach § 116 SGB X Regressiert der Rentenversicherungsträger, die Rente wiederum auch beim bei der geg. Haftpflichtversicherung.

Also wie du schon oben angesprochen hast, wird der Rentenkasse keinen “Schaden“ zugefügt

Dieser Umstand ist aber den Scherenschleifer (Beratungsärzte-Gutachter- DRV ) egal.

Sie wollen Ihre Bude sauber halten, da gibt es nur ein Weg und zugleich
für ca. 250 € ist wohl auch kein qualifiziertes Gutachten drin.

Dein Zitat:
““Falsch gedacht!
Bemerkung nach dem ich mich gestzt hatte.
Erstens: Sie erhalten ja 2 Renten eine von der BG und eine Erwerbsminderungsrente. Das heißt Sie bekommen eine zu viel
Zweitens: Sie sind erst 44 und da geht man nicht in die Rente.
Drittens: Sie können als Telefonist arbeiten.
Dann ignorierte er meine mitgebrachten Kopien des behandelten Arztes der BG-Klink von vor einem Monat und meine Aufstellung der tägl. Probleme mit meinem Körper, Geist und Seele. Dies alles interessiere ihn Nicht, so die Aussage.
Ich solle im kurz und bündig sagen was mir jetzt gerade Probleme macht.
Das tat ich dann auch und versuchte möglichst meine auf 6 Seiten dokumentierten Probleme zu schildern. Wobei er nur ab und an was notierte.
Danach kam eine kurze Untersuchung meiner Beweglichkeit.
So nun waren 20 Minuten um und er machte noch unnötige Röntgenbilder. Und das wars.““

Das gleiche habe ich auch erlebt bzw. noch einwenig herabsetzender vom Gutachter aus. Dies ist auch bei den beauftragten Gutachter von der DRV kein Einzelfall und daraus habe ich gelernt, dass ich z. B. ohne Begleidperson, in kein Gutachten mehr gehe.

Dein Zitat:
“Die gegnerische Versicherung teilte meinem Rechtsanwalt mit, sie würde den Fall erst abschließen wenn ich nicht mehr in Rente bin.
Kann es sein das die hier auch noch die Finger im Spiel haben?“

Der Teufel ist manchmal ein Einhörnchen!

Zugleich ist mir die Argumentation fremd “sie würde den Fall erst abschließen wenn ich nicht mehr in Rente bin“.

Eigentlich waren in den mir bekannten Fällen die Versicherungen froh, sprich haben sogar angeraten die Rente zu beantragen und wenn sich dann eine Dauerrente abzeichnete, den Fall mit dem Geschädigten abgefunden.

Hierbei spart die Versicherung Geld, weil diese mit der DRV ein Regulierungsabkommen 50:50-60:50 z. B. haben und das ganze auch z. B. bei einer Abfindung mit der DRV.

Zugleich erleidest du aber keine Rentenschaden, weil die Versicherungspunkte auch nach einer Abfindung zwischen den o. g. Parteien, deinem Konto immer zugefügt werden.

Dein Zitat:
So nun kam der Bescheid und ich bin wieder voll Einsatzfähig.
Nur fühle ich mich keines falls besser als vor 3, 2 oder 1 Jahr.
Im Gegenteil meine Schmerzen nehmen zu und die Arthrosen auch.

Nach der Rechtsprechung muss schon eine “überwiegende“ Besserung eingetreten sein um dir deine Rente wieder ab zu aberkennen!

Dein Zitat:
“Von Psyche mal ganz abgesehn ging es mir in den letzten 2 Jahren ganz gut. Habe die Gespräche mit meiner Psychologin vor 2 Jahren beendet. Aber ich denke ich werde Sie bald wieder benötigen.“

Es war event. ein Fehler den die psychosomatische Angelegenheit zählt manchmal mehr, wie das orthopädische Geschehen.

Wenn man so z. B. die LSG-Urteile durchschaut, dann finden die immer auch für ein orthopädisch schwer Geschädigten, eine leichte Tätigkeit für über 6 Std.

Nur man muss auch so viele Std. sitzen können und z. B. auch noch Wegefähig sein, sprich eine Strecke von 500 Meter, vier mal am Tag zurücklegen können?

Dein Zitat:
“Denke mal der Widerspruch wird nicht viel bringen und es wird wohl vors Sozialgericht gehn.“

Ja das kann ich dir bestätigen, der Widerspruchsauschuss von der DRV ist eine “Fars“ und es wird in 99 % der Fälle auch nichts anderes herauskommen.

Also bleibt dir wahrscheinlich nur der Weg vor das SG


Dein Zitat:
“Kann ich die Akteneinsicht beim Rententräger beantragen, oder muß dies ein Rechtsanwalt tun?“

Ich würde die Angelegenheit den VDK oder ein RA der sich im Soziarecht auskennt machen lassen.


Also erstmal

V. G.

Siegfried21
 
hallo, siegfried21,

ich würde selber in die akten reinsehen, denn nur ich weiss, was passiert ist, nicht dein anwalt oder der vdk.
nur wenn du beiden zuarbeit leistest, wird evtl was draus.

mfg
pussi
 
Hallo Carpe Diem,

lass mal zunächst die gegnerische Versicherung aus dem Spiel, denen geht
es nur darum, dass sie Dir deine EM-Rente nicht mehr ausgleichen wollen.

Es geht schlicht und einfach darum, wie der RV-Träger dein Restleitungs-
vermögen einschätzt. Unter 3 Std., 3 - 6 Std. und über 6 Stunden. Darauf
kommt es bei der gesetzlichen Rente an. Alles andere sind Nebenkriegs-
schauplätze, die Dich im Moment nicht weiterbringen, da ja die gewährte
EM-Rente als Zeitrente über den Wegfallmonat Juli 2008 nicht mehr weiter
gewährt wird. D. h. deine Rente ist keine Dauerrente und kann demzufolge
auch nicht entzogen werden, was wiederum nur in einem Verwaltungsver-
fahren in Form einer vorherigen "Anhörung" erfolgen könnte.

Die Akteneinsicht kann sowohl der Sozialverband als auch ein RA für Dich
beantragen. Mit dieser Akteneinsicht erlangst Du Einsicht in Deine Gutach-
ten; inwiefern der RV-Träger Dein vorliegendes Restleistungsvermögen ein-
schätzt. Ein eigenes Privat-(Partei) gutachten ist im vorliegenden Verwal-
tungs- als auch Widerspruchsverfahren noch nicht erforderlich, dieses
Geld kannst Du dir sparen. Solltest Du später vor dem SG klagen, kann die-
ses ja ein Gerichtsgutachten in Auftrag geben.

Sozialleistungsträger - dazu zählen ebenso die RV-Träger als auch die BG -
vertreten oftmals die irrige Meinung, dass sie ohne Schweigepflichtsent-
bindung durch die Versicherten - Sozialdaten untereinander - offenbaren
dürfen. Dabei stellen sie auf die Mitwirkungspflichten der Antragsteller ab.
Dies ist barer Unfug. Da dies aber tatsächlich passiert, deshalb mein Rat
evtl. Antrag auf Löschung stellen, wenn durch die Akteneinsicht Anhalts-
punkte für einen solchen Sozialdatenaustausch sich ergeben sollten.

Den Rat von "Siegfried21" solltest Du befolgen, bei weiteren Begutachtun-
gen nie ohne "Begleitperson" hinzugehen. Dann wirst Du auch feststellen,
dass die Gutachter sich ganz anders verhalten. Deine psychogenen Beein-
trächtigungen und Schmerzen kannst Du in Form von Befundberichten
deiner Psychologin bzw. deiner behandenden Ärzte untermauern, da ver-
mutlich die orthopäd. bzw. internistischen Beeinträchtigungen qualitativ
überbewertet werden. Strenge nach Möglichkeit ein neurologisches Gut-
achten an, damit die eingeschränkte Gehfähigkeit (Wegefähigkeit) in Form
des ledierten Fußhebers durch ein organpathologisches Organkorrelat
(Nervenwurzelschaden) manifestiert werden kann. Das Vorliegen einer med. nachgewiesenen Wegeunfähigkeit ist im Rentenrecht ein wesentlicher
Tatbestand, der trotz des Vorliegens einer über 6 stündigen Arbeitsfähig-
keit, zur Anerkennung einer vollen Erwerbsminderungsrente führen kann.
Ob der Tatbestand einer Dauerrente abgeleitet werden kann, kommt auf
den Einzelfall an, da es im Einzelfall zu beweisen gilt, ob es zu einer ren-
tenrechtlich relevanten Besserung im juristischen Sinne kommt, sprich:
muss das Tatbestandsmerkmal "unwahrscheinlich" dahingehend ausgelegt
werden, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Behebung der
Leistungsminderung nicht bestehe.

Also pack die Sache psychogene Beeinträchtigungen (neurologisch) und
med. Nachweis der Wegeunfähigkeit wie zuvor oben erläutert an. Weitere
Hilfe kannst Du jederzeit durch das Forum oder über PN erfahren.

Gruss
kbi1989
 
neuster Stand

Danke an euch beide Siegfried21 und kbi1989 für die Tipps.

Habe mich Arbeitslos gemeldet. War seit 1987 wieder das erste mal.
Musste mich hier auch noch blöd anreden lassen, weil ich nicht so über die vorgehnsweise bescheid wusste und fragen stellte. Aber das ist wohl bisher noch das geringere Übel.

Hätte eine Frage zum ausfüllen des Formulares vom Arbeitsamt.
Muss ich hier auch die Einnahmen der BG-Rente als Einkünfte angeben?

Habe über den VDK Widerspruch einlegen lassen mit dem Zusatz, die Begründung nach dem Stationären Reha-Aufenthalt in der BG-Klink und derren Befund über meine Leistungsfähigkeit darzustellen.
Auch habe ich über den VDK eine Akteneinsicht veranlassen lassen.

Muß auf ärztliche Anweisung derzeit Psychopharmaka einnehmen um meine Psyche wieder in den Griff zu kriegen.
Hier werden sicherlich während des stat. Aufenhaltes noch weitere Maßnahmen folgen.
Es war sicherlich ein Fehler die Despräche mit der Psychologin vor 2 Jahren zu beenden. Aber mir ging es danach als alles so weit in geordneten Bahnen lief gut. Hatte den Haß auf den Unfallverursacher verarbeitet und den innerliche Kampf, dass ich meine Arbeit nicht mehr verrichten kann auch.
Ausserdem hat man doch irgenwann nach 2 1/2 Jahren keine Lust mehr wöchentlich über die Probleme zu reden. Vorallem ging es mir ja dann auch gut ich konnte den täglichen Ablauf selber bestimmen und mich nach meiner Verfassung und den Schmerzen richten. Merkte sofort wenn ich es übertrieb und handelte danach.
Streß war früher für mich kein Problem im Gegenteil dann kam ich auf Höchstleistung. Habe vor dem Unfall 50 Stunden gearbeitet, sowohl im Büro und auch körperlich draußen. Nach Feierabend ging es noch ans Sporteln. Aber seit dem Unfall vertrage ich absolut keinen Streß mehr und auch nur die geringste Abweichung in meinem Ablauf führt zu Problemen.
Auch mein Tinitus richtet sich nach meinen Schmerzen und seelischem Befinden. Vorallem vertrage ich absolut keine lauten Geräusche mehr und ich achte auf noch so kleine Geräusche aus den anderen Wohnungen usw.
Wenn ich die letzten Sätze jetzt so durchlese, hätte ich wohl doch weiter Hilfe gebraucht.

Danke nochmals für die schnellen Antworten.

Wäre wircklich dankbar über eine Antwort wegen des Arbeitlosengeldantrages und ob ich hier meine BG-Bezüge angeben muss.

Gruß
Carpe Diem
 
ALG I & Unfallrente

Hallo nochmal,

habe mittlerweile in anderen Themen nachgelesen ob sich nun meine Unfallrente und das ALG I aufeinander auswirken.
Ok soviel weiß ich schon mal, dass die Unfallrente nicht berücksichtigt wird.

Aber, muss ich den Bezug trotzdem beim ALG I-Antrag angeben.
Diese Frage bleibt für mich noch unbeantwortet.

Vielleicht weiß ja jemand darüber bescheid.

gruß
Carpe Diem
 
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