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Hilfe und Einschätzung Motorradunfall

Grüß Dich, Storch34,

01
Bitte schreibe in Dein Tagebuch nicht nur die unfallbedingten Ausgaben, wer Dir jeweils von wann bis wann geholfen hat, wohon Du zur Behandlung bei wem genau gewesen bist.....,

02
...sondern auch, wie es Dir geht. Schreibe im Tagebuch auf, Welche Schmerzen, aber auch, was schon geht und was nicht.
Darunter ist ein Punkt, der ist besonders wichtig:

Notiere, was an tagtäglichen Tätigkeiten nicht geht, auch, ab wann es wieder geht:

Beispiele:
"Heute zum ersten Mal wieder Haare gekämmt - bis jetzt konnte ich den Kamm nicht so halten, wie das nötig ist, weil ich das Handgelenk nicht ausreichend abbiegen konnte".

"Heute zum ersten Mal nur mit einer Krücke unterwegs. Es ging 25 Meter. Das kaputte Bein zitterte hinterher vor Schwäche."

03
Ich glaube, Mein lieber Storch, wir müssen mal dem Rekobären etwas Futter für seine Phantasie geben: Lieber Rekobär! Man kann sogar so ins Rotieren kommen, dass man heiß läuft. Sowas nennt man dann "Reibungsschweißen", wenn beabsichtigt, ansonsten banal "Lagerschaden" genannt...

ISLÄNDER
 
Hallo melde mich spät aber melde mich

Bin im Moment wieder in der Wiedereingliederung und weiterhin bei der Ambulanten Reha.
Fühle mich doch wieder ganz gut. Geht halt alles langsamer aber es geht.
Hatte auch ein Termin beim Anwalt und der Kanzlei Chef war anwesend.
Hatte absolutes Verständnis für unsere bedenken und hat einen laut seiner Worte eine Spezialisten mit
unserem Fall benannt da er doch Defizite einsieht bei der schwere des Unfalles. Werden jetzt bei jedem Kontakt Informiert und
angefragt. Muss wieder sagen man muss sich wirklich um alles kümmern und informieren.
Hoffe das es jetzt ohne Probleme weitergeht. Zahlungen für Besuche und Parkgebühren wurden relativ schnell
von der gegnerischen Versicherung überwiesen.
Noch eine kurze Frage kann man für die Zeit zum besuch bei der ambulanten Reha auch die Zeit
meiner Frau geltend machen da ich kein Auto fahren kann und die Behandlung immer
ca. 1,5 Stunden dauert und meine Frau immer wartet,

Gruß
 
Muss wieder sagen man muss sich wirklich um alles kümmern und informieren.

Du musst dir im Internet Gerichtsurteile vom OLG oder BGH suchen und kopieren, beim lesen der Urteile wirst du immer wieder auf die selben Leitsätze mit den entsprechenden Urteilen stoßen, in den Urteilen wird sich auf weitere Urteile bezogen. Wenn du bis zu 100 Urteile gelesen hast, macht dir so schnell keiner mehr was vor.

MFG Marima
 
Grüß Dich, Storch34!

Zu Deiner Anfrage:

01
Sicherlich macht Deine Frau die Fahrdienste, weil sie sich erinnert: ".....in guten wie in bösen Tagen....".

02
Das aber entlastet den Schädiger nicht (BGH NJW 84/2520, BGH NJW 70/95, BGHNJW 02/292). Die Leistung Deiner Frau soll Dir, nicht dem Schädiger zugute kommen. Wie käme Deine Frau auch dazu, kostenlos der gegnerischen Versicherung zu dienen-?

03
Also wird das bezahlt: Nicht nur die Kilometer (typisch: 0,30 Euro/km), nein, auch die Zeit, die Deine Frau damit verbringt.

(a)
Diese Zeit beginnt nicht mit der Abfahrt, sondern mit den Vorbereitungen: Warme Sachen anziehen, Krücken/Rollwagerl zu Auto transprotieren, verstauen, Dir ins Auto helfen...um umgekehrt.

(b)
Stundensatz? Na ja ..... kommt draufan, wo Du lebst. Etwas 12,00 Euro (auf dem Land im Osten) bis etwa 18,00 Euro (Stuttgart) oder 20,00 Euro (München).

(c)
Wenn die Versicherung "sparen" will, schieb an, mach Druck: "Entweder Sie zahlen das, oder die Frau macht es nicht, dann zahlen Sie das Taxi, dann wirds aber mal richtig teuer -also, was is'n jetzt?".

04
Genau das sind die Sachen für's Tagebuch!


ISLÄNDER
 
Hallo

nochmals Danke an euch alle für die guten Wünsche und Ratschläge.
Werde unseren Anwalt nochmals auf die Zeiten meiner Frau ansprechen.
Ansonsten geht's Gesundheitlich ganz gut und der Anwalt ist mittlerweile auf unsere Wünsche
über Info und Fortschritt eingegangen.
Wenn es so weiter geht sind wir ja schon mal zufrieden.

Gruß und schönen Feiertag
 
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