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Hilfe Nahtlosigkeitregelung bei laufenden Rentenantrag!

Hallo Micha,
die BG hat mir das nur mündlich gesagt. Die BG sagte mir, das ich 14 Tage vor Ende der Aussteuerung eine Benachrichtigung bekomme. Es steht auch noch ein Gutachten an, habe den Termin noch nicht.
Habe im November einen EM Rentenantrag gestellt, habe noch zahlreiche andere Erkrankungen. Hat sich leider nach meinen Unfall alles verschlechtert. An Arbeit ist nicht zu denken. BG und auch mein D-Arzt schieben meine jetzigen beschwerden was das Knie betrifft auf meine Vorschäden.
Brauche das Geld, darum bin ich jetzt schon zum AFA gegangen . Die brauchen doch auch mehrere Wochen, um den Antrag zu bearbeiten.
Habe ich was falch gemacht ?

LG Regina
 
Wichtig ist, dass du dich "im Rahmen deines Restleistungsvermögens" der AfA zur Verfügung stellst! Denn nur, wer auch (theoretisch) vermittelbar ist, der hat auch Anspruch auf ALG I. Also immer schön betonen, dass du auf jeden Fall noch arbeiten WILLST ;). Das hast du bereits getan, wenn du in dem Antrag auf ALG I unter 2e das entsprechend angekreuzt hast - Kopien hast du dir ja sicher für deine Unterlagen gemacht. Und unter 2f musst du unbedingt "nein" ankreuzen.

Innerhalb von 4 Wochen muss der med. Dienst der AfA ein Gutachten erstellt haben, das geht heute in der Regel nach Aktenlage (ist halt billiger als eine Untersuchung :rolleyes:).
Der SB der AfA wird dir erzählen, dass du erst nach diesem Gutachten Anspruch auf ALG I hast - das ist so zwar nicht richtig, aber die AfA macht inzwischen auch, was sie will.

Wenn dieses Gutachten zu dem Schluss kommt, dass bei dir eine verminderte Leistungsfähigkeit besteht, dann bekommst du ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit.

Wichtig: Kopie deines Anschreibens an die DRV (nicht den Antrag) wegen der beantragten Rente an die AfA leiten. Dann können die nicht sagen, sie hätten davon nichts gewuss!

Mach dir nicht zu viele Gedanken, meist geht das alles ganz harmlos über die Bühne :).

Ach ja, noch ein Tipp: lass deine Telefonnummer bei der AfA löschen! Die sollen zum einen alles schriftlich machen (Nachweise für dich!), zum anderen umgehst du solche Anrufe, die einen ja auch jedesmal völlig unvorbereitet treffen und damit immens aufregen. Du musst nur und ausschließlich postalisch erreichbar sein für Behörden.
Und Sachbearbeiter sind keine Medziner, mit denen diskutierst du keinesfalls deine Krankheiten oder Beschwerden! Du hast Meldepflicht, keine Redepflicht. Am besten nimmst du dir eine Begleitung mit zu den Terminen bei der AfA, dann setzen die einen auch nicht so schnell unter Druck.
Unterschreiben muss man da auch nichts sofort - du hast immer und zu jeder Zeit das Recht, alles erst mal mit nach Hause zu nehmen und zu prüfen!
Auch ganz wichtig! Sonst fällst du drauf rein, wenn es heißt "ja, dann bekommen Sie auch noch keine Leistung!"

Deine Krankmeldungen gibst du auf keinen Fall bei der AfA ab - sonst haben die gleich einen Grund, dir kein ALG I zu gewähren.
Denn:wer AU ist, der steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und schon ist die AfA fein raus.
Ausfertigung für die Krankenkasse wegschicken, den anderen Beleg heftest du schön ordentlich bei dir ab!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Erdbeere,
vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.
Habe ich dich richtig verstanden, bei 2e muss ich ja ankreuzen?
Meinst du den Rentenantrag, davon eine Kopie machen und bei der AFA abgeben ?
Was meinst du damit:
Auch ganz wichtig! sonst fällst du drauf rein, wen es heißt " ja, dann bekommen sie auch noch keine Leistung! ?
Auch danke für den Tip, mit der Krankmeldung.
Dann brauche ich mir doch auch keine Krankmeldung vom Arzt geben zu lassen oder ?
Bitte entschuldige, das ich soviel nachfrage. Möchte nichts falsch machen .

LG Regina
 
Hallo Regina,

kann mich auch bei Erdbeere bedanken, der Tipp die Telephonnummer nicht an Ämter und Behörden heraus zu geben ist super! Was hat uns dieser "kurze Weg" schon Ärger bereitet und Nerven gekostet!

Den Rentenantrag in Kopie bei der AfA abgeben!
Natürlich brauchst du die Krankmeldung, wie willst du sonst deine AU belegen?

Hoffe Erdbeere meldet sich nochmal!

VG
Aramis
 
Hallo Aramis,
werde doch anfang Juni ausgesteuert. Warum brauche ich dann noch eine Krankmeldung?
Die 78 Wochen sind dann um.
LG
Regina
 
Es gibt ein ganz tolles Forum, das mir persönlich sehr weitergeholfen hat:
http://www.krank-ohne-rente.de/
Grad bei dem ganzen Behördenkram bekommt man dort echte Hilfe. Auch was diesen Antrag angeht - ja, bei 2e "ja" ankreuzen!

Die AU sollte bei der DRV aktenkundig sein, ich müsste mich da aber auch noch mal schlau machen, was der genaue Hintergrund ist. Die KK leiten da die Info weiter.

Die AfA geht der Rentenantrag nichts an, ich würde nur eine Kopie des Anschreibens abgeben, das du evtl. dazugelegt hast. Sonst Zweizeiler an die AfA, dass du dann und dann den Antrag bei der DRV eingereicht hast.

Leider üben viele Sachbearbeiter bei der AfA Druck aus, dass man sofort und umgehend alles unterschreiben muss. So war das bei mir, als ich mich nach Aussteuerung dort gemeldet hab. Ich hab immer wieder gesagt, dass ich viel zu aufgeregt sei, um das jetzt alles zu verstehen. Das müssen Sie aber jetzt...sonst bekommen Sie keine Leistung....usw. Schließlich ist er doch eingeknickt und hat mir alle Unterlagen mitgegeben. Und so konnte ich zu Hause alles in Ruhe ausfüllen, mir Rat aus dem o.g. Forum holen und keine Fehler aus Unwissenheit zu begehen, die mir zum Nachteil geworden wären.
 
Hallo Erdbeere,
danke für den Link, werde da mal rein schauen.
Werde deinen Rat auch befolgen, das ich mir alle Unterlagen mitgeben lasse und es dann in Ruhe und mit Hilfe ausfüllen kann.
Bis Juni bin ich ja AU durch den D-Arzt. Danach lass ich mir dann von meinen Hausarzt AU geben, habe ich dich so richtig verstanden. ?
LG Regina
 
Hallo Erdbeere,
wo soll ich dann meine Au abgeben oder soll ich sie Zuhause nur abheften ?
LG Regina
 
Hallo Erdbeere,
danke für den Link, werde da mal rein schauen.
Werde deinen Rat auch befolgen, das ich mir alle Unterlagen mitgeben lasse und es dann in Ruhe und mit Hilfe ausfüllen kann.
Bis Juni bin ich ja AU durch den D-Arzt. Danach lass ich mir dann von meinen Hausarzt AU geben, habe ich dich so richtig verstanden. ?
LG Regina

Hausarzt oder eben Facharzt - wo man dich halt behandelt.

Und die AU heftest du zu Hause ab, schreib dir die Diagnose auf, die steht nur auf dem Teil, der an die KK geht bzw.
mach davon auch eine Kopie. Nichts geht über eine gepflegte eigene Akte!
 
Hallo Erdbeere,
danke dir für die Hilfe.
LG Regina

An alle,
bin sehr froh das es dieses Forum gibt.
Vielen lieben Dank an euch alle.

LG Regina
 
Gern geschehen :)! Und immer dran denken: auch wir Kranke haben Rechte ;). Nicht nur die Behörden.
 
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