Hallo,
bei mir ist es kein BG-Verfahren, deshalb fehlt mir die Erfahrung und es kann sein, dass ich unnötig verwirre, in dem Fall entschuldigt bitte.
In Beitrag #12 gibts den wichtigen Hinweis, dass die Einstellung des Verletztengelds erst nach schriftlichem Bescheid erfolgt. Wenn ich hier im Forum richtig mitgelesen habe, gibt es keine automatische Einstellung des VG nach 78 Wochen., wovon du, Regina, auszugehen scheinst. Also wäre doch weiter der D-Arzt zuständig (und AU wichtig), oder nicht?
Regina, du schriebst, wenn ich mich nicht irre, dass deine Arbeitsstelle ungekündigt ist. Auch deswegen müsste die AU weiterhin wichtig sein, vermute ich.
Bitte stellt es richtig, wenn ich Unsinn geschrieben habe. Danke!
Liebe Grüße
HWS-Schaden