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Hilfe Nahtlosigkeitregelung bei laufenden Rentenantrag!

Hallo Erdbeere,
ja, da hast du Recht, aber die können einen ganz schön fertig machen.
LG Regina
 
Hallo,

bei mir ist es kein BG-Verfahren, deshalb fehlt mir die Erfahrung und es kann sein, dass ich unnötig verwirre, in dem Fall entschuldigt bitte.

In Beitrag #12 gibts den wichtigen Hinweis, dass die Einstellung des Verletztengelds erst nach schriftlichem Bescheid erfolgt. Wenn ich hier im Forum richtig mitgelesen habe, gibt es keine automatische Einstellung des VG nach 78 Wochen., wovon du, Regina, auszugehen scheinst. Also wäre doch weiter der D-Arzt zuständig (und AU wichtig), oder nicht?

Regina, du schriebst, wenn ich mich nicht irre, dass deine Arbeitsstelle ungekündigt ist. Auch deswegen müsste die AU weiterhin wichtig sein, vermute ich.

Bitte stellt es richtig, wenn ich Unsinn geschrieben habe. Danke!

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,
danke auch dir für die Antwort.
Mit den 78 Wochen, weiß ich. Mir wurde nur mündlich von der SB von der BG mitgeteilt, das das VG anfang Juni eingestellt wird. Bekomme 14 Tage vorher einen schriflichen Bescheid darüber. Ich kann aber nicht warten, und dann 14 Tage vorher bei der AFA Überbrückungsgeld/ Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Wie ich hier im Forum gelesen habe sollte man schon ein paar Wochen vorher bei der AFA melden und beantragen.

Meine Arbeitstelle ist ungekündigt. Der D-Arzt schreibt mich weiterhin krank. Alle 14 Tage unterschreibt er mir den Auszahlschein und macht bei noch Behandlungsbedürftig sein Kreutz.
LG Regina
 
Hallo Regina,

eigentlich (ich wiederhole mich) schreibt die BG , dass das VG eingestellt wird! Auf diese Schreiben gibst du deine Stellungsnahme ab! Dann kommt der Bescheid! Gegen den legst du Widerspruch ein! Dieses Prozedere dauert gut und gerne 4 bis 6 Wochen. In dem Bescheid wird dir der Zeitpunkt der Einstellung des VG mitgeteilt! Die AfA wird dadurch nicht tangiert!
 
Hallo Erdbeere,
hallo an alle,
komme erst jetzt dazu zu schreiben.
Meinen Termin bei der AfA habe ich hinter mir. Die SB hat zu mir gesagt, das das ALG1 erst gewährt und gezahlt wird, wenn ich vom ärztlichen Dienst untersucht wurde.
Hatte auch schon einen Termin beim Arzt . Termin ging schnell, nur Untersuchung nicht.
Mir wird das ALG 1 nach § 145 gewährt, wurde mir vom Arzt gesagt.
Hoffe das es seine richtigkeit hat.
Nun kommt nur noch das GA von der BG. Aber was dabei raus kommt, ist ja schon vorprogrammiert. Das ich immer noch schmerzen und Einschränkungen habe, kommt von meinen Vorschäden und nicht von den Unfall.
Wenn das Ergebnis von der BG vorliegt, soll ich mich bei meinen Anwalt melden und dann will er die Haftpflichtversicherung vom Unfallfahrer anschreiben. Wenn die BG allerdings wegen Vorschäden keine Rente und das VG einstellt, wird sich dieses auch auf Zahlung der Versicherung auswirken ( so hat er mir gesagt ).
LG
Regina
 
Wenn der med. Dienst der AfA das so sagt, dann gehe ich auch mal davon aus, dass § 145 anzuwenden ist :). Der wird sein Gutachten entsprechend verfassen. Normalerweise hat man dann auch Ruhe vor den Sachbearbeitern der AfA. Sollten die dich trotzdem mal "einladen", immer dran denken:
nie etwas dort unterschreiben, egal, was die behaupten, immer alles erst mal mit nach Hause nehmen und notfalls nachfragen!

Lass dir für deine Unterlagen Kopien des Gutachtens (Teil A und B) geben!
Und prüf auf jeden Fall den Leistungsbescheid, ob da alles richtig ist. Bei mir hatten sie einfach mal eine andere Steuerklasse "angenommen" :cool:.
 
Hallo Erdbeere,
danke für die Tipps.
Hoffe auch das ich Ruhe von der AfA erstmal habe.
Wünsche dir und auch allen anderen ein schönes schmerzarmes Wochenende.
LG Regina
 
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