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Hilfe Nahtlosigkeitregelung bei laufenden Rentenantrag!

regina123

Mitglied
Registriert seit
21 Juni 2014
Beiträge
59
Hallo,
brauche mal wieder Hilfe.
Mein VG läuft Anfang Juni aus. Habe jetzt beim AA Übergangsgeld ( Nahtlosigkeitregelung ) gestellt. Den Gesundheitsfragebogen musste ich schon abschicken. Einen Termin bei der Leistungsstelle vom AA habe ich nächste Woche. Heute bekam ich einen Anruf von einer Beraterin vom AA, die mir erklärte was auf mich zukommt. Bin ziemlich fertig, da der Ärztliche Dienst vom AA entscheidet, ob ich Übergangsgeld erhalte oder nicht. Sie hat mir erklärt, dass wenn der Arzt vom AA entscheidet, das ich noch 3 Stunden arbeiten kann, ich dann kein Übergangsgeld bekomme und ich mich beim Jobcenter arbeitsuchend melden muss.
Habe im November 2014 EM Rente beantragt und vor 6 Wochen eine Begutachtung gehabt. Warte auf den Bescheid von der Rentenstelle.
Ich habe nicht nur durch den Autounfall, wurde vom Auto angefahren ( Arbeitswegeunfall) diverse Verletzungen davon getragen ( kann mein Knie nicht voll belasten, starke Einschränkungen und habe trotz starker Medikamente, Schmerzen).
Ich hatte vor dem Unfall leider auch schon viele Erkrankungen ( Chron. Rückenschmerzen, Skloliose, Fybromylagie, Arthrose und andere Chron. über viele Jahre schon ). Deswegen habe ich einen EM Renten Antrag gestellt, also nicht nur wegen des Unfalles.
Habe dieses auch der Beraterin vom AA so gesagt.
Mein Arbeitsvertrag ist auch nicht gekündigt.
Nun zu meiner Frage: kann das AA das Übergangsgeld ( Nahtlosigkeit) mir verwähren?
Muss ich mich dann den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, trotz das ich Krank bin und nicht mehr arbeiten kann. ?
Würde gerne wieder arbeiten gehen, aber leider geht das nicht mehr.

Ich bin ziemlich verwirrt, da ich hier einiges im Forum gelesen habe und dachte dass mir dieses Übergangsgeld für 1 1/2 Jahre zusteht oder bis über meine Rente entschieden ist.
Bitte um Hilfe !
LG Regina
 
Hallo Regina,

erstmal Willkommen im Forum.

Aus Erfahrung kann ich Dir nur soviel sagen, das es mit der AFA mit der Übergangsregelung eigentlich ganz gut klappt.

Alles andere wird Dich sehr viel Nerven kosten.

Meine Frau hat seit Anfang 2012 einen Antrag auf EM-Rente zu laufen und seit Mai 2013 sind wir vor Gericht. Sie hat seit Dez. 2014 überhaupt kein Einkommen mehr und die Gutachter sind unter aller S....u.

Sie hatte vor einem schweren Verkehrsunfall eine schwere Borreliose und diverse Schäden.
Ich schreib Dir nur mal die gesicherten Diagnosen auf.

Kniegelenksentzündung mit Belastungsstörungen, nachfolgend beginnende Arthrose
leichte periphere Polyneuropahie mit Gefühlsstörungen und Gefäßkrämpfen an den Händen
Chronisches Erschöpfungssyndrom mit Durchschlafstörungen
Chronische Immunschwäche
Chronische Sinusitis
Chronisches Schmerzsyndrom / Lendenwirbelsäulensyndrom mit Knochenumbauprozessen im Bereich der letzten Wirbel und Skoliose

Dann den schweren Verkehrsunfall mit schwerster Schädigung der Halswirbelsäule, Schwindel, Rückenmarkschädigung im Bereich der HWS mit Hemiparese, erheblichen Verlust der groben Kraft in beiden Händen und Armen, Ossifikation und Belastungs- und Bewegungseinschränkung der re. Schulter, Darmfunktionsstörung und Beeinträchtigung der Hirnleistungsfunktion, paroxismales Vorhofflimmern...... u.s.w.

Der bestellte Gutachter von Gericht behauptet, das man damit noch leichte bis mittelschwere Arbeiten vollschichtig an laufenden Maschinen im Stehen ausüben kann. Zwei Gutachter kamen vor dem Unfall auf das Ergebnis, leichte Arbeiten für 6 Stunden.

Es sind viele hier, die solch einen Weg durch haben und ich möchte Dir den Mut nicht nehmen, aber das Verhalten der Gutachter die häufig im Rahmen von DRV Verfahren benannt werden ist sowas von offensichtlich, das von gezieltem Vorgehen auszugehen ist und der Weg meist sehr steinig ist und Du stehst sozusagen noch ganz am Anfang.

Ich hoffe, das Du diesen Weg nicht gehen mußt (wir führen aktuell 6 Gerichtsverfahren) und zu Deinem Recht kommst.
 
Hallo Rajo1967,
danke für deine Antwort.
Wünsche Dir und deiner Frau viel Kraft.
Da habt ihr es nicht leicht.
Ich weiß das ich noch am Anfang bin, und mir auch viele Steine im Weg gelegt werden.
Heißt das nun, das die Vorgehensweise vom AA richtig ist und ich auch eventuell kein Übergangsgeld bekomme?
LG Regina
 
Hallo Regina,

Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Die AFA hat nicht über Deinen Rentenanspruch zu entscheiden und so lange über den Antrag auf EM Rente nicht entschieden ist, so lang haben die zu leisten (Max. für die Zeit wie Dir ALG I zusteht)
 
Hallo Regina,

eigentlich müsste es doch so sein, dass du AU (Krankgeschrieben) bist! Somit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung!
 
Hallo ptpsmb,
ja ich bin krank geschrieben. Bekomme von meiner KK Verletzungsgeld von der BG ausgezahlt. Das läuft am 4.6. aus. Habe mich jetzt schon bei AFA gemeldet.
Nun wurde mir aber gesagt, das der Ärztliche Dienst dieses begutachten würde und das dann entschieden würde, ob ich das Übergangsgeld bekomme.
Im schlimmsten Fall, wenn der Arzt entscheidet, das ich noch über 3 Stunden arbeiten gehen kann, würde ich kein Geld erhalten. So wurde es mir von der Mitarbeiterin gesagt. Darum bin ich jetzt sehr verwirrt und ängstlich.
Muss ich mich nach dem 4. 6. weiter krank schreiben lassen oder wie muss ich mich verhalten?
Habe doch EM Rente beantragt und warte auf den Bescheid.
LG Regina
 
Mir wurde von der Mitarbeiterin gesagt, wenn mein Rentenantrag im Wiederspruchverfahren ist, kann mir die AFA das Übergangsgeld auch verweigern. Muss mich dann auch den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und würde dann vom Jobcenter Geld erhalten.
LG Regina
 
Moin Regina,

jetzt mach dich mal nicht so verrückt . Ich kann deine Situation gut verstehen und habe vor Jahren ähnliches erlebt.

Sorge auf jeden Fall dafür das dein Hausarzt und nach Möglichkeit deine Fachärzte dich weiterhin Krank schreiben. Ich hoffe du bist noch in Facharztbehandlung

In den meisten fällen wird der med.Dienst des Arbeitsamtes sich nicht über deine Ärzte hinwegsetzen und dich für unter 3Std arbeitsfähig schreiben.
Und die erste Ablehnung deines Rentenantrages ist schon fast normal,so das nur nur ein Wiederspruchsverfahren keinen Grund für die Ablehnung des Übergangsgeldes liefert.

Also Kopf hoch,das wird schon !

Gruß,Paul
 
Hallo Regina,

wie schon die anderen User schrieben, mach dich nicht verrück.

Nimm zur Begutachtung einen Ordner mit allen Diagnosen und Arztbriefen. Hast du schon eine Schwerbehinderung beim Versorgungsamt angemeldet?

Gruß Sturm
 
Hallo ilka und paul,
Danke für die Antwort.
ja bin noch laufend in Ärztlicher Behandlung bei mehreren Ärzten. Eine Krankschreibung ist kein Problem. Also wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich mich wenn das Verletzungsgeld ausläuft weiter von meinen Arzt krank schreiben lassen und dieses der AFA vorlegen .? Nur so bekomme ich das Übergangsgeld von der AFA ?
Das ich eine Renten Ablehnung bekomme, damit rechne ich. Ist ja wohl eine gängige Art. Geht oder ging ja leider den meisten hier im Forum.
Wenn ich arbeiten könnte, ich würde es sehr gerne. Aber leider geht es nicht mehr.
Sich nicht verrückt zu machen, ist leichter gesagt als getan.

LG Regina

Hallo Sturm,
danke auch dir für die Antwort.
Werde meine Unterlagen mit nehmen.
Eine Verschlechterung beim Versorgungsamt habe ich noch nicht gestellt. Habe 40 %.
Ich weiß hätte eigentlich schon einen Verschlimmerungsantrag stellen müssen, aber mir fehlt die Kraft dazu. Durch den Autounfall wo ich angefahren wurde, bin ich in Therapeutischer Behandlung, viel gebracht hat es leider noch nicht. Die Angst und auch die Zukunftsängste sowie die Täglichen Schmerzen machen mich fertig.
LG Regina
 
Hallo Regina,

also es ist doch so, dass die BG dir ein Schreiben geschickt haben muss, in dem die Einstellung der Zahlungen angekündigt wurden! Auf dieses Schreiben kannst du dann Antworten (hast du geantwortet). Danach wird dir ein Bescheid über die Einstellung der Verletztengeldzahlung zugestellt! Gegen diesen Bescheid legst du Widerspruch ein (hast du eingelegt)! Die BG stellt das Verletztengeld nur ein, wenn keine Aussicht auf eine Besserung der Gesundheit besteht. Somit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung! Da ändert auch der Amtsarzt nichts daran! Gute Besserung!
 
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