Hallo,
brauche mal wieder Hilfe.
Mein VG läuft Anfang Juni aus. Habe jetzt beim AA Übergangsgeld ( Nahtlosigkeitregelung ) gestellt. Den Gesundheitsfragebogen musste ich schon abschicken. Einen Termin bei der Leistungsstelle vom AA habe ich nächste Woche. Heute bekam ich einen Anruf von einer Beraterin vom AA, die mir erklärte was auf mich zukommt. Bin ziemlich fertig, da der Ärztliche Dienst vom AA entscheidet, ob ich Übergangsgeld erhalte oder nicht. Sie hat mir erklärt, dass wenn der Arzt vom AA entscheidet, das ich noch 3 Stunden arbeiten kann, ich dann kein Übergangsgeld bekomme und ich mich beim Jobcenter arbeitsuchend melden muss.
Habe im November 2014 EM Rente beantragt und vor 6 Wochen eine Begutachtung gehabt. Warte auf den Bescheid von der Rentenstelle.
Ich habe nicht nur durch den Autounfall, wurde vom Auto angefahren ( Arbeitswegeunfall) diverse Verletzungen davon getragen ( kann mein Knie nicht voll belasten, starke Einschränkungen und habe trotz starker Medikamente, Schmerzen).
Ich hatte vor dem Unfall leider auch schon viele Erkrankungen ( Chron. Rückenschmerzen, Skloliose, Fybromylagie, Arthrose und andere Chron. über viele Jahre schon ). Deswegen habe ich einen EM Renten Antrag gestellt, also nicht nur wegen des Unfalles.
Habe dieses auch der Beraterin vom AA so gesagt.
Mein Arbeitsvertrag ist auch nicht gekündigt.
Nun zu meiner Frage: kann das AA das Übergangsgeld ( Nahtlosigkeit) mir verwähren?
Muss ich mich dann den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, trotz das ich Krank bin und nicht mehr arbeiten kann. ?
Würde gerne wieder arbeiten gehen, aber leider geht das nicht mehr.
Ich bin ziemlich verwirrt, da ich hier einiges im Forum gelesen habe und dachte dass mir dieses Übergangsgeld für 1 1/2 Jahre zusteht oder bis über meine Rente entschieden ist.
Bitte um Hilfe !
LG Regina
brauche mal wieder Hilfe.
Mein VG läuft Anfang Juni aus. Habe jetzt beim AA Übergangsgeld ( Nahtlosigkeitregelung ) gestellt. Den Gesundheitsfragebogen musste ich schon abschicken. Einen Termin bei der Leistungsstelle vom AA habe ich nächste Woche. Heute bekam ich einen Anruf von einer Beraterin vom AA, die mir erklärte was auf mich zukommt. Bin ziemlich fertig, da der Ärztliche Dienst vom AA entscheidet, ob ich Übergangsgeld erhalte oder nicht. Sie hat mir erklärt, dass wenn der Arzt vom AA entscheidet, das ich noch 3 Stunden arbeiten kann, ich dann kein Übergangsgeld bekomme und ich mich beim Jobcenter arbeitsuchend melden muss.
Habe im November 2014 EM Rente beantragt und vor 6 Wochen eine Begutachtung gehabt. Warte auf den Bescheid von der Rentenstelle.
Ich habe nicht nur durch den Autounfall, wurde vom Auto angefahren ( Arbeitswegeunfall) diverse Verletzungen davon getragen ( kann mein Knie nicht voll belasten, starke Einschränkungen und habe trotz starker Medikamente, Schmerzen).
Ich hatte vor dem Unfall leider auch schon viele Erkrankungen ( Chron. Rückenschmerzen, Skloliose, Fybromylagie, Arthrose und andere Chron. über viele Jahre schon ). Deswegen habe ich einen EM Renten Antrag gestellt, also nicht nur wegen des Unfalles.
Habe dieses auch der Beraterin vom AA so gesagt.
Mein Arbeitsvertrag ist auch nicht gekündigt.
Nun zu meiner Frage: kann das AA das Übergangsgeld ( Nahtlosigkeit) mir verwähren?
Muss ich mich dann den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, trotz das ich Krank bin und nicht mehr arbeiten kann. ?
Würde gerne wieder arbeiten gehen, aber leider geht das nicht mehr.
Ich bin ziemlich verwirrt, da ich hier einiges im Forum gelesen habe und dachte dass mir dieses Übergangsgeld für 1 1/2 Jahre zusteht oder bis über meine Rente entschieden ist.
Bitte um Hilfe !
LG Regina