LuckyLuke
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Nur sehr Kurz die Fakten: ich hatte 2002 schweren Unfall, ich am Stauende und LKW fuhr mit 90 Km/H auf. Meine damalige Freundin die mit ihrer Kleinen (9 Monate ) im Wagen saß verstarb noch an Unfallort.
Meine anerkannten Diagnosen lauten:
- degeneratives Bandscheibensyndrom HWK5/6 mit
Anschlussdegeneration HWK6/7 und dadurch bedingter Kopfschmerzsymptomatik.
- inkomplette obere Armplexusläsion mit Bewegungseinschränkung der Schulter, Kraftminderung und Scapula alata.
- Wirbelbruch LWK3 mit operativer Fusion LWK2-4
dadurch zu 50% mitbedingter Bandscheibendegeneration
- LWK5/S1 mit Vorfall und Wurzel Kompression S1 rechts. - multible Narbenbildungen.
- psychische Unfallfolgen (schwere PTBS).
- Katarakt (Grauer Star) durch Cortisonbehaldlung (BSV)
Bin leider seit März wegen den Unfallfolgen befristet berentet worden.
Die Versicherung will mich zu einem Vergleich bringen, den ich aber nie unterschreiben werden (Spätfolgen).
Mein Anwalt meinet auch schon das ein Vergleich evtl. besser für mich ausfallen würde als ein Gerichtlicher Beschluß (häh hab ich da was verpasst oder stimmt das?).
Die Versicherung will jetz prüfen (nach 5 Jahren) ob sie weiter zahlt oder nicht, (da fallen denn so Äusserungen bei meinem Anwalts wie: man will will es jetzt evtl. dauf ankommen lassen bei einem Klageverfahren mich klein zu kriegen). Sie sind der Meinung ich könne noch 6 Stunden arbeiten
(häh, bei voller EU kommen die damit durch?)
Mein Anwalt sagte jetzt zu mir das es der Sachbearbeiter auch selber nicht auf einen Prozess ankommen lassen will, aber die Versicherung (die wollen mich aushungern lassen).
Jetzt kommt es: Zur Argumentationhilfe bräuchte er (der Sachbearbeiter)noch weitere Unterlagen wie lückenloser Lebenslauf ab Beendigung der Schule mit den entsprechenden Bescheinigungen wie: Gesellenbrief, Ausbildungszeugnis, Wehrdienstbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigungen (von früheren Arbeitgebern), Arbeitszeugnisse sowie Lohnsteuerbescheide die bis zu 10 Jahre vor dem Unfall liegen, vorzulegen.
Muss ich denen wirklich meine ganzes Leben aufschreiben, mein Anwalt meint vor Gericht brauchen die das eh, stimmt das?
Hatte zum Zeitpunkt des Unfalles ein seit 2 Jahren bestehendes festes Arbeitsverhältnis in meinem erlernten Beruf (diese Arbeitsverhältins wurde auch erst 3 jahre nach dem Unfall aufgelöst weil entgültig fest stand das ich leider nicht mehr in meinem erlernten Berufarbeiten kann). Umschulung musste leider schon 2 mal von Seiten der LVA aus wegen medizinischen Gründen angesagt werden
Ich kann doch auf meine Rentenverlauf verweisen woraus ersichtlich ist das ich immer gearbeitet habe (jährl Bruttoeinkommen ist daraus ersichtlich) oder?
Soll ich besser Klagen damit ich Recht bekomme und endlich Ruhe habe?
Meine anerkannten Diagnosen lauten:
- degeneratives Bandscheibensyndrom HWK5/6 mit
Anschlussdegeneration HWK6/7 und dadurch bedingter Kopfschmerzsymptomatik.
- inkomplette obere Armplexusläsion mit Bewegungseinschränkung der Schulter, Kraftminderung und Scapula alata.
- Wirbelbruch LWK3 mit operativer Fusion LWK2-4
dadurch zu 50% mitbedingter Bandscheibendegeneration
- LWK5/S1 mit Vorfall und Wurzel Kompression S1 rechts. - multible Narbenbildungen.
- psychische Unfallfolgen (schwere PTBS).
- Katarakt (Grauer Star) durch Cortisonbehaldlung (BSV)
Bin leider seit März wegen den Unfallfolgen befristet berentet worden.
Die Versicherung will mich zu einem Vergleich bringen, den ich aber nie unterschreiben werden (Spätfolgen).
Mein Anwalt meinet auch schon das ein Vergleich evtl. besser für mich ausfallen würde als ein Gerichtlicher Beschluß (häh hab ich da was verpasst oder stimmt das?).
Die Versicherung will jetz prüfen (nach 5 Jahren) ob sie weiter zahlt oder nicht, (da fallen denn so Äusserungen bei meinem Anwalts wie: man will will es jetzt evtl. dauf ankommen lassen bei einem Klageverfahren mich klein zu kriegen). Sie sind der Meinung ich könne noch 6 Stunden arbeiten
(häh, bei voller EU kommen die damit durch?)
Mein Anwalt sagte jetzt zu mir das es der Sachbearbeiter auch selber nicht auf einen Prozess ankommen lassen will, aber die Versicherung (die wollen mich aushungern lassen).
Jetzt kommt es: Zur Argumentationhilfe bräuchte er (der Sachbearbeiter)noch weitere Unterlagen wie lückenloser Lebenslauf ab Beendigung der Schule mit den entsprechenden Bescheinigungen wie: Gesellenbrief, Ausbildungszeugnis, Wehrdienstbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigungen (von früheren Arbeitgebern), Arbeitszeugnisse sowie Lohnsteuerbescheide die bis zu 10 Jahre vor dem Unfall liegen, vorzulegen.
Muss ich denen wirklich meine ganzes Leben aufschreiben, mein Anwalt meint vor Gericht brauchen die das eh, stimmt das?
Hatte zum Zeitpunkt des Unfalles ein seit 2 Jahren bestehendes festes Arbeitsverhältnis in meinem erlernten Beruf (diese Arbeitsverhältins wurde auch erst 3 jahre nach dem Unfall aufgelöst weil entgültig fest stand das ich leider nicht mehr in meinem erlernten Berufarbeiten kann). Umschulung musste leider schon 2 mal von Seiten der LVA aus wegen medizinischen Gründen angesagt werden
Ich kann doch auf meine Rentenverlauf verweisen woraus ersichtlich ist das ich immer gearbeitet habe (jährl Bruttoeinkommen ist daraus ersichtlich) oder?
Soll ich besser Klagen damit ich Recht bekomme und endlich Ruhe habe?