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HILFE! Klagen oder Vergleich annehmen?

LuckyLuke

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Sep. 2006
Beiträge
21
Nur sehr Kurz die Fakten: ich hatte 2002 schweren Unfall, ich am Stauende und LKW fuhr mit 90 Km/H auf. Meine damalige Freundin die mit ihrer Kleinen (9 Monate ) im Wagen saß verstarb noch an Unfallort.

Meine anerkannten Diagnosen lauten:

- degeneratives Bandscheibensyndrom HWK5/6 mit
Anschlussdegeneration HWK6/7 und dadurch bedingter Kopfschmerzsymptomatik.
- inkomplette obere Armplexusläsion mit Bewegungseinschränkung der Schulter, Kraftminderung und Scapula alata.
- Wirbelbruch LWK3 mit operativer Fusion LWK2-4
dadurch zu 50% mitbedingter Bandscheibendegeneration
- LWK5/S1 mit Vorfall und Wurzel Kompression S1 rechts. - multible Narbenbildungen.
- psychische Unfallfolgen (schwere PTBS).
- Katarakt (Grauer Star) durch Cortisonbehaldlung (BSV)

Bin leider seit März wegen den Unfallfolgen befristet berentet worden.

Die Versicherung will mich zu einem Vergleich bringen, den ich aber nie unterschreiben werden (Spätfolgen).
Mein Anwalt meinet auch schon das ein Vergleich evtl. besser für mich ausfallen würde als ein Gerichtlicher Beschluß (häh hab ich da was verpasst oder stimmt das?).

Die Versicherung will jetz prüfen (nach 5 Jahren) ob sie weiter zahlt oder nicht, (da fallen denn so Äusserungen bei meinem Anwalts wie: man will will es jetzt evtl. dauf ankommen lassen bei einem Klageverfahren mich klein zu kriegen). Sie sind der Meinung ich könne noch 6 Stunden arbeiten
(häh, bei voller EU kommen die damit durch?)

Mein Anwalt sagte jetzt zu mir das es der Sachbearbeiter auch selber nicht auf einen Prozess ankommen lassen will, aber die Versicherung (die wollen mich aushungern lassen).

Jetzt kommt es: Zur Argumentationhilfe bräuchte er (der Sachbearbeiter)noch weitere Unterlagen wie lückenloser Lebenslauf ab Beendigung der Schule mit den entsprechenden Bescheinigungen wie: Gesellenbrief, Ausbildungszeugnis, Wehrdienstbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigungen (von früheren Arbeitgebern), Arbeitszeugnisse sowie Lohnsteuerbescheide die bis zu 10 Jahre vor dem Unfall liegen, vorzulegen.

Muss ich denen wirklich meine ganzes Leben aufschreiben, mein Anwalt meint vor Gericht brauchen die das eh, stimmt das?

Hatte zum Zeitpunkt des Unfalles ein seit 2 Jahren bestehendes festes Arbeitsverhältnis in meinem erlernten Beruf (diese Arbeitsverhältins wurde auch erst 3 jahre nach dem Unfall aufgelöst weil entgültig fest stand das ich leider nicht mehr in meinem erlernten Berufarbeiten kann). Umschulung musste leider schon 2 mal von Seiten der LVA aus wegen medizinischen Gründen angesagt werden

Ich kann doch auf meine Rentenverlauf verweisen woraus ersichtlich ist das ich immer gearbeitet habe (jährl Bruttoeinkommen ist daraus ersichtlich) oder?

Soll ich besser Klagen damit ich Recht bekomme und endlich Ruhe habe?
 
Hallo Lucky Luke,

dein Anwalt meint:

das ein Vergleich evtl. besser für dich ausfallen würde als ein gerichtlicher Beschluss.

Ein gerichtlicher Beschluss kann aber auch Vorteile haben, hinsichtlich
""Recht und Ruhe"" und die Versicherung weis dann wo der Hase läuft.

Hat dein Anwalt dir auch gesagt, dass er bei einem mit der geg. Versicherung
ausgehandelten Vergleich, event. """gut""" mitverdient als bei einer Klage?

Wie du schon sagtest, die wollen dich aushungern lassen und das versicherungstechnische Instrument heißt ""Zermirbungstaktig""

Die Damen und Herren probieren dich für einen Taschengeld ""voll"" abzufinden und wahrscheinlich bekommt der Sachbearbeiter auch Druck von seiner Gruppenleitung und je besser er dich verkauft auch % €.

Der Sachbearbeiter will jetzt schauen ob er bei dir was findet, dass er dir dann reinwürgen kann. Es wird dann aus einer ""Maus"" ein ""Elefant"" gemacht und auf der Maus herum geritten, als hätte es kein Unfall mit Folgeschäden gegeben.

Auch wird geschaut ob du deiner Schadenminderungspflicht nachgekommen bist und z. B. eine ""hypothetische Kausalität"" vorliegt.

Ich würde kein Katz und Mausspiel mit mir machen lassen.

V. G.

Siegfried21
 
Hallo LuckyLuke,

welchen Beruf hast du ausgeübt, bzw. gelernt?
Kannst mir auch per PN mitteilen, wenn dir das lieber ist.

Versicherungsmedizinische Fallensteller:
Ludolph's Merksätze in Gutachtenkolloquium4, das für die BG- und Versicherungsgutachter, sowie für D-Ärzte als Kompetenzvoraussetzung verbindlich ist, (selbst wegen parteiischer Beguttrachtung verurteilt), schreiben vor:
"Der Bandscheibenschaden ist die Bandscheibenveränderug degenerativer Genese.
Die Bandscheibenverletzung ist die Bandscheibenveränderung traumatischer Genese.":confused:
Beim RÖ-Bild kann ein VM angeblich sehen, dass auf den Bandscheiben steht: Ich bin eine Bandscheibenveränderung durch Schaden, also schreib auf: Schaden durch Degeneration! Und auf einer anderen Bandscheibe steht geschrieben: Ich bin eine verletzte Bandscheibe, deshalb meine Veränderung, aber nichts verraten!, also schreib auf: Schaden durch Degeneration!:rolleyes:

Logik: Ein Schaden entsteht nicht durch Verletzung und durch eine Verletzung entsteht kein Schaden!:p Von einem bevorzugten Gutachter in NRW, mit dem man gute Zusammenarbeitserfahrung habe!:eek:

Das beste an der Sache ist: Auf RÖ kann man keine BSV erkennen!
Als die Weisheiten von Ludolph und Kollegen verzapft wurden, da gab es außer RÖ noch keine speziellen Weichteilaufnahmen (MRT), alles war erst noch in den Kinderschuhen, und wurden kaum bei UO angewandt.

Ich bezweifle die Korrektheit der Diagnosen, wie du sie hier zitiert hast. Irgendwie ist da was nicht vollständig. Ein Heckanprall mit ca 90, und die WS runter verletzt, und zwar ab exakt C5/6! Hast du über C5/6 nichts, ich habe da noch eine mittlere und obere HWS und ein Kopfgelenk und einen Kopf! Hattest du das alles bei dem Unfall nicht dabei? Oder warum sind da keine Verletzungen zu finden?
Hast du auf beiden Augen den "grauenStar"?
Es würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, an welcher Verletzung deine Freundin verstarb (Sehr traurig, tut mir leid für dich und das Baby!).

Falle:
Man wird anhand der behaupteten Formulierung in den Diagnosen davon ausgehen, dass du einen Bandscheibenschaden (angeblich schon) hattest, der dir bisher keine Probleme gemacht hätte, und deine jetzigen Beschwerdeangaben psychischer Natur seinen, oder ... .
Ob das richtig ist, ist nicht wichtig, Hauptsache die Behauptung ist als Initialdiagnose so aufgestellt, dass du keine Chance auf (vollen) Schadensersatz erhalten kannst.:cool:

Ich schätze, der Anwalt will anhand deiner Leistungsfähigkeit vor dem Unfall eine Abgrenzung herstellen.

Es ist unerheblich, was du vor dem Unfall hattest, der Schadensersatzpflichtige hat das zu begleichen, was du an Verletzungen und Beschwerden durch den Unfall hast. Die Versicherungen wissen, dass sie bezahlen müssen, also versuchen sie zu behaupten, dass du schon alles vor dem Unfall hattest. Deshalb die Präparierung der D-Ärzte in den Forbildungsveranstaltungen, und Aussagen anderer Ärzte, ohne diese spezielle Präparation, wird nicht akzeptiert. (Strategie der Schadensentsorgung, bzw. in deinem Fall: Schadensreduzierung.)

Der Schädiger hat auch für die Verschlimmerungen deiner schon gehabten Vorschäden einzustehen, wenn diese durch den Unfall erfolgten. Also, wenn es dir ohne die Unfallverletzung erheblich besser ginge, als jetzt durch denn Unfall.
Mit dem Nichtwissen der UO treiben die Versicherungen die Spielchen: entweder du nimmst die Abfindung an, oder wir zahlen gar nichts, da ja in der Diagnose steht, alles schon vor dem Unfall dagewesen!
(Hinweis: Manch ein Anwalt ist bei dem Spielchen dabei!)

Was du 6 Stunden täglich arbeiten sollst mit einer instabilen WS (auch wenn das alles sein sollte), das ist mir unerklärlich.
Welcher Dummkopf von Arbeitgeber würde für dich soviel Geld, ohne Gegenleistung erwarten zu können, ausgeben? Vielleicht liegt darin das Geheimnis der vielen Pleiten, weil die Arbeitgeber nur noch leistungseingeschränkte bzw. leistungsunfähige UO einstellen.

Da sollen dir die Ärzte, die behaupten du könntest noch 6 Std. arbeiten, einen Job in der Klinik geben, würde mich schon sehr interessieren, was du da zu arbeiten bekommst.
Mit deinen „behinderten“ Augen (inklusive der entsprechenden Kopfschmerzen) könntest du nicht einmal die Vorlesestunde in der Kinderabteilung übernehmen!

Gruß Ariel
 
Hallo Lucky Luke,

Dein Anwalt verdient bei einem Vergleich nicht nur „gut“ mit, wie Siegfried feststellt, ihm und dem gegnerischen Anwalt stehen bei einem Vergleich ein doppeltes Honorar zu. Zudem musst Du die bei Dir entstandenen Rechtsverfolgungskosten (deinen Anwalt) selber tragen.


Soll ich besser Klagen damit ich Recht bekomme und endlich Ruhe habe

Heißt das, fünf Jahre nach dem Unfall ist noch keine Klage erhoben, das mach man spätestens zwei Jahre nach dem Unfall

Ich rate zur Klage, Du musst Dir aber darüber klar sein, dass Du in einem Prozess vier „Gegner“ hast:

1. Der Versicherer mit seinen Bütteln, klar, die wollen nicht oder so wenig wie möglich zahlen.
2. Der beim Versicherer in Lohn und Brot stehende gegnerische Anwalt.
3. Dein Anwalt, dem Du alles mühsam verklickern musst.
4. Ein angeblich überlastetet Gericht


Gerichte ist per Gesetz dazu angehalten, einen Vergleich zu arrangieren, mit der Folge, der Versicherer spart erheblich Geld, beide Anwälte bekommen für wenig Arbeit doppeltes Honorar, das Gericht braucht kein Urteil zu schreiben.

Gruß
Luise
 
Hallo Ariel zu deinen Fragen
1. Ich bin gelernter Industriemechaniker (Ausbildung 1988-1992).
Habe bis zum Unfalltage immer im Beruf gearbeitet.
2. Meine Freundin verstarb an einem Genickbruch, ihre kleine ist wohlauf (zum Glück) und lebt jetzt bei der Oma.
3. Der Halswirbelbruch wurde erst 1 1/2 Jahre (mein Hausartz Gratulierte mir sofort zum 3 Gebutstag als er das hörte) nach dem Unfall durch Zufall entdeckt weil ich immer mehr an Migräne litt und der zuständige Arzt in der Uni Aachen Aufnahmen machen liess und diese mit den Bildern vom Unfalltage verglichen hatte.
4. der BSV L5-S1 ist folge von meiner Wirbelversteifung LWK2-LWK4 (Hebelwirkung auf Nachbarsegmente.
5. Der graue Star ist folge von der Cortisonbehandlung vom BSV (beide Augen). Ich habe zwar noch 80% Sehstärke (Versicherung zahlt OP erst ab 50% Sehstärke) abrer Autofahren bei Sonne und abens ist so ne Sache.
Hilfe was soll ich machen?
Ich werde ja nicht alleine ausgehungert denn habe mitlerweile eine neue Partnerin und eine kleine süße Tochter.
Ich sehe es nicht ein einen Lebnslauf mit allen Unterlagen einzureichen ist das nicht mein Recht, oder ratet Ihr mir dazu ihn vorzulegen
MfG
 
Hallo Lucky Luke,


Zur Argumentationhilfe bräuchte er (der Sachbearbeiter)noch weitere Unterlagen wie lückenloser Lebenslauf ab Beendigung der Schule mit den entsprechenden Bescheinigungen wie: Gesellenbrief, Ausbildungszeugnis, Wehrdienstbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigungen (von früheren Arbeitgebern), Arbeitszeugnisse sowie Lohnsteuerbescheide die bis zu 10 Jahre vor dem Unfall liegen, vorzulegen.

Muss ich denen wirklich meine ganzes Leben aufschreiben, mein Anwalt meint vor Gericht brauchen die das eh, stimmt das?

Verlangst Du vom Versicherer einen Ausgleich für Deinen Erwerbsschaden? Zur Prüfung Deiner Forderungen braucht der Sachbearbeiter diese Belege. Spätestens mit einer Klage müsstest Du die Sachen vorlegen, da hat Dein Anwalt recht.

Gruß
Luise
 
Hallo Ihr,

es ist ein Gerücht dass Rechtsanwälte bei Einigung doppelt kassieren. Es entsteht lediglich eine Einigungsgebühr von 1,5 nach Nr.1000 VV RVG. Sollte die Sache schon rechtshängig sein, beträgt die Gebühr nur noch 1,0. Diese ist natürlich abhängig vom Streitwert.

Um eine Hebegebühr zu vermeiden einfach die Summe nicht über das Anwaltkonto laufen lassen.

Beim Abschluss eines Vergleichs kann man darauf hinwirken wem die Kosten auferlegt werden. Es muss nicht heißen, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt.

Gruß Jens
 
Also Fazit Aussergerichtlich bekommt man zu wenig angeboten und vor Gericht besteht die möglichkeit doch nicht zufriedenstellend aus dem Verfahren raus zu gehen.

Wieso klagt man denn überhaupt wenn doch eh am Ende der Gewinner die Versicherung ist.

Es kann doch nicht egal sein was mit mir passiert ist.

Besser ich setzt mich ins Auto und fahr mich vor den Baum, oder wie verstehe ich das?

Mit den Schmerzen und Beeinträchtigungen auf körperlicher und psychischer Seite jeden Tag ist es eh schwer in die Zukunft zu blicken.

Ich kann nur sagen es ist eine SAUERREI was mit Opfern getrieben wird
 
Gerichte ist per Gesetz dazu angehalten, einen Vergleich zu arrangieren, mit der Folge, der Versicherer spart erheblich Geld, beide Anwälte bekommen für wenig Arbeit doppeltes Honorar, das Gericht braucht kein Urteil zu schreiben.

Hallo Luise,
welches Gesetz ist das und wo steht es? Das würde sicher nicht nur mich interessieren.

Hallo LuckyLuke,

natürlich besteht die Möglichkeit nicht zufriedenstellend aus einem gerichtlichen Verfahren heraus zu gehen. Aber dann geht man in die nächste Instanz.
Womit du rechnen musst, hat dir Luise in Punkt 1-4 geschrieben.
Genau das erlebe ich seit 2003 in 1. Instanz. Aber ich sehe auch, dass das Gericht es der Versicherung nicht leicht macht und alles im Beweisverfahren auseinander pflückt/pflücken muss - da die Gegenseite immer nur behaupten muss: "wir bestreiten....".
Solange ich für alles Beweis antreten kann bzw Zeugen habe, ist es ok. Meine Aussichten sind inzwischen viel besser, als ich vor ca. 2 Jahren annahm. Der erste Richter in demselben Verfahren hat auch immer wieder einen Vergleich angesprochen - aber es kam nicht für mich in Frage.
Nun ist die nächste Verhandlung im Frühjahr 2008. Wieder mit Zeugen und dem Gutachter.
Abfindungsverhandlungen stehen zwischenzeitlich auch an, aber ich gehe nicht davon aus, dass die Vers. meinen Vorschlag annimmt. Also weiter vor dem LG, neue Klagen stehen an und Summen, an die ich vor Jahren noch nicht gedacht hatte (z.B. durch Haushaltsführungsschaden, Folgeschaden).

Das aus meiner Erfahrung. Ich denke, man kann zu seinem Recht kommen - aber man muss Geduld haben, kämpfen, sich selbst informieren, starke Nerven und ein finanzielles Polster. Meines ist schon gaaanz dünn geworden.

Übrigens hat mein Rechtsanwalt nur meinen beruflichen Werdegang in der Klageschrift geschildert. Lediglich das Arbeitsverhältnis zum Unfallzeitpunkt war für das Gericht interessant und musste für den Verdienstausfall genauer dargelegt werden.

Du musst deine finanzielle Lage abchecken. Und wenn ich richtig gelesen habe, schreibst du im ersten Beitrag, dass du wegen Spätschäden nie einen Vergleich unterschreiben würdest. Also welche Alternative bleibt, wenn die Vers. nicht mehr zahlen will?

Ich wünsche dir viel Erfolg.
Gruß
Cindy
 
@ Cindy:

Ich vermute, dass Luise auf den § 278 ZPO abzielt, der im Jahr 2002 im Rahmen der Reform des Schadensersatzrechts geändert wurde:
§ 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich

(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.

(2) 1Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden oder die Güteverhandlung erscheint erkennbar aussichtslos. 2Das Gericht hat in der Güteverhandlung den Sach- und Streitstand mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern und, soweit erforderlich, Fragen zu stellen. 3Die erschienenen Parteien sollen hierzu persönlich gehört werden.

(3) 1Für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche soll das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet werden. 2§ 141 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

(4) Erscheinen beide Parteien in der Güteverhandlung nicht, ist das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.

(5) 1Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung vor einen beauftragten oder ersuchten Richter verweisen. 2In geeigneten Fällen kann das Gericht den Parteien eine außergerichtliche Streitschlichtung vorschlagen. 3Entscheiden sich die Parteien hierzu, gilt § 251 entsprechend.

(6) 1Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden, dass die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. 2Das Gericht stellt das Zustandekommen und den Inhalt eines nach Satz 1 geschlossenen Vergleichs durch Beschluss fest. 3§ 164 gilt entsprechend.
Gemäß Pressemitteilung des BMJ heißt es zum Ergebnis dieser Reform:
Die wesentlichen Ergebnisse der Studie im Einzelnen:

I. Güteverhandlung / Schlichtung

Der Gesetzgeber wollte die gütliche Streitbeilegung in einem möglichst frühen Stadium fördern. Zu diesem Zweck wurde eine obligatorische Güteverhandlung im Zivilprozess eingeführt, die –von Ausnahmen abgesehen– der streitigen Verhandlung vorausgeht (§ 278 Abs. 2 ZPO).

Die Güteverhandlung findet beim Amtsgericht in 58 % und beim Landgericht in 64 % aller Verfahren mit mündlicher Verhandlung statt. Der Anteil der Vergleiche stieg in diesen Fällen von 21,3 % im Jahre 2001 auf 29,3 % im Jahre 2004 bei Amtsgerichten und von 29,6 % auf 38 % bei Landgerichten. Deshalb müssen seit Inkrafttreten der ZPO-Reform immer weniger Zivilsachen durch streitiges Urteil entschieden werden. Die Quote ist von 21,1% (2001) auf 17,9% (2004) beim Amtsgericht und von 27,0 % (2001) auf 23,9 % (2004) beim Landgericht gesunken.
(...)
Als weiteres effektives Instrument zur gütlichen Streitbeilegung gilt die Möglichkeit zu schriftlichen Vergleichsvorschlägen. Bislang mussten Prozessvergleiche in einer mündlichen Verhandlung protokolliert werden, was für die Prozessbeteiligten in vielen Fällen einen vermeidbaren Aufwand bedeutete. Jetzt kann das Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten, den die Parteien auch schriftlich annehmen können (§ 278 Abs. 6 ZPO). Davon machen 98 % bzw. 96 % der Richter an Amts- und Landgerichten Gebrauch. Die Erfolgsquote beträgt hier sogar 71 % – ein vergleichsweise sehr hoher Wert.

@ LuckyLuke

ich kann Cindys Ausführungen zu 100% bestätigen.

Bezüglich des Arbeitsverhältnisses bzw. den daraus resultierenden Verdiensten ist es möglich, dass diese bis zu einem Jahr vor dem Unfall Daten offengelegt werden müssen.

Problematisch für den Geschädigten sind regelmäßig die aus einem Gerichtsverfahren resultierenden Belastungen, dessen Dauer, sowie - sofern keine Rechtsschutz vorhanden - die finanziellen Belastungen. Hast Du eine Rechtsschutz? Diese wäre schon wichtig, da solche Verfahren nicht gerade billig sind.... Ansonsten ist es leider Realität, dass den meisten Geschädigten nichts anderes übrig bleibt als die Nerven zusammenzureissen und den Gerichtsweg zu beschreiten. Ohne diesen hat man noch nicht einmal die Chance zu seinem Recht zu kommen.

Gruß
Joker
 
Hallo LuckyLuke,

selbstredend will Dich die Versicherung zu einem Vergleich bringen..... das ewige alte Lied, wie hier schon geschrieben, reine Zermürbungstaktik :mad:
Bei einem Vergleich (und fällt er noch so "großzügig" aus) ist allerdings IMMER die Versicherung der Gewinner!
Die kalkulieren genau damit, dass den Opfern irgendwann
- Zeit
- Energie
- Nerven
- Geld
ausgehen.

Wie Joker auch schon geschrieben hat, wäre es - rein aus finanzieller Sicht gesehen - sehr gut, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast? Die nötige Zeit, Energie und vor allem die Nerven aufzubringen, ist schwer genug...

Ich hatte leider zum Unfallzeitpunkt keine Rechtsschutzversicherung, habe aber trotzdem geklagt. Würde es auch immer wieder so machen. Weil man anders wirklich leider kaum eine Chance hat.

Lass Dich nicht abspeisen! Ich wünsche Dir genug Kraft und Mut :)

Alles Gute
carlina
 
Hallo ich fasse mich kurz und bündig .
Wechsle anwalt lass dich von einem fachanwalt für verkehrsrecht und versicherungsrecht am besten noch sozialrecht informieren und beraten .ggfs bezahlst du es selbst aber der verursacher des unfalles muss zahlen .
Bei einem vergleich sind sehr viele punkte zu beachten bedenke ein nicht fachanwalt holt als beispiel 300.000 Euro für dich raus ein experte dagegen 600.000 Euro .
Wie erwähnt es sind viele positionen die hier zu beachten sind .
Bei schlechter anwaltsberatung macht sich dein anwalt haftbar .
 
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