also ich beziehe momentan eine verletztenrente von 30% erwerbsminderung von meiner bg.
nun bin ich nach einem raubüberfall auf mich so schwer verletzt worden,das das versorgungsamt mir zusätlich 20% gds bzw. weiter 20% erwerbminderung bewilligt haben.
ich habe dann mal im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
Gesetzliche Unfallversicherung nachgeschaut und dort dieses:
§ 56
Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
(1) Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle gemindert und erreichen die Vomhundertsätze zusammen wenigstens die Zahl 20, besteht für jeden, auch für einen früheren Versicherungsfall, Anspruch auf Rente. Die Folgen eines Versicherungsfalls sind nur zu berücksichtigen, wenn sie die Erwerbsfähigkeit um wenigstens 10 vom Hundert mindern. Den Versicherungsfällen stehen gleich Unfälle oder Entschädigungsfälle nach den Beamtengesetzen, dem Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst, dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden, dem Häftlingshilfegesetz und den entsprechenden Gesetzen, die Entschädigung für Unfälle oder Beschädigungen gewähren.
da dort steht das ich bei einem weiteren unfallereigniss bereits bei einer mde von 10% eine weiter rente(berufschadensausgleich)zu bekommen habe.
ich habe dann dem versorgungsamt mitgeteilt das ich bereits eine erwerbsminderung von 30 % habe und sie mit der annerkennung der weitern 20 % dazu verpflichtet sind mir eine weitere verletztenrente zu zahlen.
diesen antrag hat das versorgungsamt abgelehnt und gesagt ich sollte mich an meine bg wenden
diese sagte mir das sie nur den arbeitsunfall ausgleichen und eine erhöhung der rente nicht in frage kommt da ein anderer träger zuständig ist(in meinem fall das Bundesversorgungsgesetz) und verwiesen mich wieder an das versorgungsamt
hää was soll denn das?
bin verzweifelt wer kann mir nun sagen wie ich richtig vorgehe?
könnte heulen bei so viel behördenwillkür....
für schnelle info wäre ich sehr sehr dankbar
viel grüße sandhase
nun bin ich nach einem raubüberfall auf mich so schwer verletzt worden,das das versorgungsamt mir zusätlich 20% gds bzw. weiter 20% erwerbminderung bewilligt haben.
ich habe dann mal im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
Gesetzliche Unfallversicherung nachgeschaut und dort dieses:
§ 56
Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
(1) Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle gemindert und erreichen die Vomhundertsätze zusammen wenigstens die Zahl 20, besteht für jeden, auch für einen früheren Versicherungsfall, Anspruch auf Rente. Die Folgen eines Versicherungsfalls sind nur zu berücksichtigen, wenn sie die Erwerbsfähigkeit um wenigstens 10 vom Hundert mindern. Den Versicherungsfällen stehen gleich Unfälle oder Entschädigungsfälle nach den Beamtengesetzen, dem Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst, dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden, dem Häftlingshilfegesetz und den entsprechenden Gesetzen, die Entschädigung für Unfälle oder Beschädigungen gewähren.
da dort steht das ich bei einem weiteren unfallereigniss bereits bei einer mde von 10% eine weiter rente(berufschadensausgleich)zu bekommen habe.
ich habe dann dem versorgungsamt mitgeteilt das ich bereits eine erwerbsminderung von 30 % habe und sie mit der annerkennung der weitern 20 % dazu verpflichtet sind mir eine weitere verletztenrente zu zahlen.
diesen antrag hat das versorgungsamt abgelehnt und gesagt ich sollte mich an meine bg wenden
diese sagte mir das sie nur den arbeitsunfall ausgleichen und eine erhöhung der rente nicht in frage kommt da ein anderer träger zuständig ist(in meinem fall das Bundesversorgungsgesetz) und verwiesen mich wieder an das versorgungsamt
hää was soll denn das?
bin verzweifelt wer kann mir nun sagen wie ich richtig vorgehe?
könnte heulen bei so viel behördenwillkür....
für schnelle info wäre ich sehr sehr dankbar
viel grüße sandhase