Hatte im Feb. 05 einen Arbeitsunfall und bin seither arbeitsunfähig , seit 31.10.06 bekomme ich kein Verletztengeld mehr und wurde von der BG aufgefordert Antrag auf Erwerbsminderungsrente und gleichzeitig einen Leistungsantrag nach §125 SGB III bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Dies habe ich auch versucht, doch bekam immer nur Anträge auf Arbeitlosengeld, habe darauf hingewiesen, dass ich nach wie vor im Arbeitsverhältnis stehe, man meinte es gäbe keine anderen Formulare. Nun bekam ich die Leistungszusage nicht etwa nach §125 sondern nach §117 SGBIII und mit gleicher Post die Mitteilung, dass ich mich schnellstens um einen neuen Arbeitsplatz bemühen solle, da sonst die Leistungen wieder gestrichen werden. Was soll ich nun tun????
Interessant ist auch noch, dass die Agentur für Arbeit jetzt auch noch Regressansprüche gegen den Unfallverursacher stellen will, da ich ja durch ihn(Arbeitgeber ?oder etwa der tödlich Verletzte?, dem ich helfen wollte) arbeitlos????? geworden bin, ich verstehe die Welt nicht mehr
Interessant ist auch noch, dass die Agentur für Arbeit jetzt auch noch Regressansprüche gegen den Unfallverursacher stellen will, da ich ja durch ihn(Arbeitgeber ?oder etwa der tödlich Verletzte?, dem ich helfen wollte) arbeitlos????? geworden bin, ich verstehe die Welt nicht mehr