Hallo,
Oerni hat im Thema von Marco1 auf den Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und MDK .... unter Bücher für Unfallopfer hingewiesen. Das ist genau das, was ich gesucht habe! (Oerni sei Dank!) Und was so manchem helfen kann.
Ich stehe ja noch ziemlich am Anfang mit meinem BK-Verfahren, hatte aber bereits einen Gutachtertermin ( vom SG) bei Dr. Vise`. Wenn ich die für mich negative Fachärztliche Stellungnahme des Dr. Badenheim hinzunehme, liegen dem Gericht voraussichtlich nur 2 negative Gutachten vor. Ich habe also noch nichts Positives. Ich weiss ja nicht einmal genau, ob ich überhaupt (medizinisch gesehen) eine Chance zu einer Anerkennung einer BK 2108 habe.
Ohne diesen Leitfaden für..... zu kennen, habe ich meine KK dazu gebracht, meinen Fall aus med. Sicht vom MDK überprüfen zu lassen. Der SB der KK tat so, als dürfte er das eigentlich nicht und als wäre er besonders zuvorkommend. Im genannten Leitfaden steht aber ganz klar, dass die KK sich in den Fall einmischen darf. Also kann man auch Druck machen!
Das heißt also, dass man sich ggf. im Auftrag der KK vom MDK begutachten lassen kann. Vorausgesetzt, die KK und der MDK (nach einer Vorprüfung) glaubt auch daran, dass eine BK vorliegen könnte.
Für mich und für manchen Anderen mag dies sehr wichtig sein. Dann weiss man wenigstens Bescheid, ob es sich überhaupt lohnt, weiter zu kämpfen. Ich hoffe, dass ich das so richtig verstanden habe, Vielleicht kann noch jemand dazu was schreiben.
Grüsse von
IngLag
Oerni hat im Thema von Marco1 auf den Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und MDK .... unter Bücher für Unfallopfer hingewiesen. Das ist genau das, was ich gesucht habe! (Oerni sei Dank!) Und was so manchem helfen kann.
Ich stehe ja noch ziemlich am Anfang mit meinem BK-Verfahren, hatte aber bereits einen Gutachtertermin ( vom SG) bei Dr. Vise`. Wenn ich die für mich negative Fachärztliche Stellungnahme des Dr. Badenheim hinzunehme, liegen dem Gericht voraussichtlich nur 2 negative Gutachten vor. Ich habe also noch nichts Positives. Ich weiss ja nicht einmal genau, ob ich überhaupt (medizinisch gesehen) eine Chance zu einer Anerkennung einer BK 2108 habe.
Ohne diesen Leitfaden für..... zu kennen, habe ich meine KK dazu gebracht, meinen Fall aus med. Sicht vom MDK überprüfen zu lassen. Der SB der KK tat so, als dürfte er das eigentlich nicht und als wäre er besonders zuvorkommend. Im genannten Leitfaden steht aber ganz klar, dass die KK sich in den Fall einmischen darf. Also kann man auch Druck machen!
Das heißt also, dass man sich ggf. im Auftrag der KK vom MDK begutachten lassen kann. Vorausgesetzt, die KK und der MDK (nach einer Vorprüfung) glaubt auch daran, dass eine BK vorliegen könnte.
Für mich und für manchen Anderen mag dies sehr wichtig sein. Dann weiss man wenigstens Bescheid, ob es sich überhaupt lohnt, weiter zu kämpfen. Ich hoffe, dass ich das so richtig verstanden habe, Vielleicht kann noch jemand dazu was schreiben.
Grüsse von
IngLag