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Hilfe bzgl. Begutachtung für private Unfallversicherung

Bei mir auch unverschuldet, dass entgegenkommend Auto ist beim links abbiegen einfach durch mich durch und an der A-Säule hat es mich durch die Luft geschleudert. Die rechte Schulter steckte 10 cm in der Brust, mein rechter Lungenflügel war Blatt aber 38 Frakturen und Muskulatur haben die Aufschlag Energie abgefangen . Man hielt mich für tot und dachte erst an Ersthelfer als ich mir selbst den Helm ausgezogen habe. und dann kam ich in ein Provinzkrankenhaus das die Wirbelfrakturen übersah und mich 19 Tage später auf eigenen Beinen entlassen hat! 6 Wochen später wurde es geschlossen und abgerissen.

Hno kann mit einer sakkadierten Blickfolge beim Romberg Fall nach hinten, mit Frenzelbrille feststellen ob eine Neurologische Schädigung Im Rückenmark besteht.

Egal zu was für einem Gutachten du gehst nim eine Begleitperson mit! Wenn diese nur begin, Ende, was du machst, was du wie aus und wieder anziehst und wie der Arzt abgelenkt wird ist dir geholfen.

Den Atemtest in der Box machst du nur einmal! Danach weigerst du dich!

Weiteres folgt.
 
Hno kann mit einer sakkadierten Blickfolge beim Romberg Fall nach hinten, mit Frenzelbrille feststellen ob eine Neurologische Schädigung Im Rückenmark besteht.
Ok, dann sollte ich das auf jeden Fall machen, danke!

Wow, schrecklich, dein Unfall klingt meinem sehr ähnlich. Bei mir war es auch ein Linksabbieger, der mich voll mitgenommen hat.

Ja, manchmal fragt man sich, warum einem so etwas passieren muss, aber darauf gibt es leider keine Antwort.

Mach´s gut und bis bald mal wieder

VG Claude
 
Hallo Claude,

"Vielleicht sollte ich auch zu einem Anwalt gehen ?..... "

Dito nicht lange selber "faire le tour" (herum machen)

Ich würde mir einen Sozialrechtler, im Hinblick auf den "großeren", kommenden BG-Brocken aussuchen, der sich
natürlich, auch mit der Gliedertaxe und Gutachten (Medizinische Grundkenntnisse ) auskennt.


Kostet zwar €€€ und Anwalt ist nicht gleich Anwalt, aber...wenn die Wissen, dass ein Anwalt dahinter steht, dann kommt die Angelegenheit, in eine andere Schublade.

W. g. der PUV "Parteigutachter" wird i. d. R. immer..... das min. % Prinzip anwenden.
Wiederum, ist die PUV Verwaltung (und auch BG Verw.) nicht an der Gutachtenfeststellung gebunden bzw. da gibt es immer noch
Spielraum nach oben.


Ich würde erstmals von deine behand. Ärzten, eine Stellungsnahme oder Attest über das PUV Gutachten einholen, wenn sie auch andere Meinung sind und oder hier und da....:rolleyes:o_O die Befundungen, zu min. einseitig geschrieben wurden.

Grüße
 
HALLO Siegfried,

Hat dir ein behandelnter Arzt auf Nachfrage Stellung zu einem Gutachten genommen?

Prio hat per Einschreiben widersprechen dann weitere Untersuchungen und dann Ra. Suche.

Mfg

Gsxr
 
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