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Hilfe bzgl. Begutachtung für private Unfallversicherung

Claude G.

Nutzer
Registriert seit
6 Apr. 2019
Beiträge
6
Hallo zusammen,

ich hatte am 20.3.2018 einen schweren Motorradunfall mit u.a. Berstungsfraktur BWK 8 und anschließender Not-OP. Das Metall ist zwischenzeitlich entfernt worden.
Der Wirbel gilt als „ ausgeheilt“ , zeigt aber im Röntgen sehr starlke Verformungen und der Cobb-Winkel in der Sagittalebene beträgt 46 Grad. Aufgrund anhaltender starker Schmerzen und Beschwerden bin ich nun auch in Erwerbsminderungsrente.
Außerdem hatte ich eine Rippenserienfraktur und habe jetzt dort eine nachgewiesene Pseudoarthrose.
Der Gutachter für die Versicherung hat mir für den Brustwirbel nur 10% gegeben, und für die Rippen gar nichts, obwohl mein Atemvolumen auf der Rippenbruchseite nachweislich abgenommen hat.
In einem Thread hier hatte ich bzgl. Gliedertaxe gelesen: „ Grobe WK Verformung nach Berstungsfraktur ergibt 20 % “
Kann mir jemand Auskunft geben, ob die 10% zu wenig sind und ob die Rippen nicht auch prozentual mit einfließen müssten?
Vielen Dank im Voraus!
Mfg

Claude
 
Hallo Claude,
wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe.....
Der Gutachter möchte auch in Zukunft gerne weiter Gutachten für die Versicherung erstellen.
Ob die Höhe von 20 % richtig ist, kann ich Dir nicht sagen, aber in der privaten Unfallversicherung wird mit Invaliditätsgraden gerechnet und deshalb ist jede Angabe in Prozent schon mal nicht ganz so richtig.
Schaue bitte in Deine Versicherungsbedingunegn. Dort sollte festgeschrieben sein, wie lange eine Beurteilung möglich ist. ( meist bis 3 Jahre nach Unfall). Teile Deiner Unfallversicherung mit, dass Du den Invaliditätsgrad nicht nachvollziehen kannst und Du Dir das Recht vorbehälst, vor Ablauf der Frist ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen.
Bezüglich der Höhe des Invaliditätsgrades sprich mit einem Arzt Deines Vertrauens. Geh nicht zu spät auf die Suche nach einem geeigneten neutralen Gutachter.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Claude,

ergänzend zu Seenixe würde ich auch Dein Lungenvolumen mal aufgreifen.

Ich gehe davon aus, dass der GA ein Orthopäde oder Neurologe war.

Für die Lungen ist primär ein Pneumologe zuständig. Jetzt kannst Du folgendes daraus konstruieren:

1. Es fehlt noch das pneumologische GA

2a. Der GA hat es korrekt nicht bewertet, weil dies nicht sein Fachgebiet ist. Das wäre in dem Sinne richtig. ABER er hätte in dem GA darauf hinweisen müssen, was er sicherlich nicht getan hat, denn er möchte ja seinen Auftraggeber zuarbeiten:cool:

2b. Greife die Punkte von 2a auf.

Hast Du das GA vorliegen?

Ich vermute mal die Versicherung hat Dich in ein IMB / OFI geschickt oder zu einem Arzt welcher nur von GA lebt.

Es wäre toll, wenn Du dies mal schreiben könntest.

Vielleicht kommen dann noch mehr Hinweise.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Seenixe und Hallo Kassandra,

herzlichen Dank für eure Anregungen. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Der Gutachter war ein Orthopäde aus dem Unfallkrankenhaus, in dem ich nach dem Unfall aufgenommen wurde. Die Versicherung hat ihn ausgewählt.
Das mit dem Fachgebiet klingt sehr plausibel, wahrscheinlich kennt er sich bezüglich Lunge nicht wirklich gut aus.

Er hatte dann im Gutachten nur geschrieben, die Rippenbrüche würden mir keine Probleme bereiten, obwohl ich ihm von meinen Atemproblemen erzählt hatte .

Die Angaben sind tatsächlich in Prozent gemacht, was ja auch nicht korrekt zu sein scheint.

Ich hoffe, ich kann einen guten neutralen Gutachter finden. Dies ist heutzutage ja leider nicht mehr so einfach.

Vielleicht sollte ich auch zu einem Anwalt gehen ?.....

Nochmals vielen Dank für die Hilfe!

Viele Grüße
Claude
 
Hey Claude

Erstmal willkommen hier.

Ein Wirbelsäulenschaden wird außerhalb der Gliedertaxe bewertet.
Ob die % bei dir gerechtfertigt sind oder nicht, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich bin l1-l3 versteift mit wirbelersatzkörper und fixateur intern, das Metall bleibt auch drin.
Ich hatte 2 ops und eine Revision vom fixateur bei der 2. Op.
Mir wurden 25% begutachtet für die puv.

Da die lws wie die hws hoch beweglich ist, gab es diese Prozente.
Die bws ist anatomisch gesehen steifer, durch den torso und würde weniger Prozente geben.
Es geht um bleibende Schäden/Einschränkungen.
So hat es mir der Gutachter erklärt.

Bei mir wurden keine neurologische Beschwerden begutachtet, das hole ich noch nach.
Ich warte momentan noch auf ausstehende Gutachten.
Lass auf keinen Fall die Fristen verstreichen.

Mfg
 
Der Gutachter war ein Orthopäde aus dem Unfallkrankenhaus

Hallo Claude,

kann es sein, dass es eine BG-Klinik war?

Bei mir wurden keine neurologische Beschwerden begutachtet, das hole ich noch nach.

Absolut richtig.

Und was Deine Lunge = Pneumologie angeht solltest Du auch alles schriftlich einwenden!! Nur wer schreibt, der bleibt. Bitte nichts telefonisch.

Dennoch hätte der Orthopäde auf die anderen Fachgebiete in seinem GA verweisen müssen. Hier zeigt sich schon "wessen Brot ich ess, dessen Lied icch sing"!

Man kann es ja immer probieren :cool:

Auch sehr wichtig, weißt Du, welche Unterlagen Deine Versicherung dem GA zur Verfügung gestellt hat mit welchen Fragestellungen?

Hier kann man auch sehr gut manipulieren.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Claude,

Würden denn alle deine Beschwerden durch Arztbriefe/Befunde festgehalten?

Falls nicht, solltest du Termine bei einem Orthopäden, Neurologen, Lungenfacharzt und Schmerzarzt machen, um dir von all diesen Fachrichtungen deine Beschwerden und Einschränkungen bestätigen zu lassen (Arztbrief!)

Dann schreibe bitte per Einschreiben einen Brief an deine Unfallversicherung. Es muss im Prinzip nur drinstehen "Ich widerspreche dem Ergebnis der Begutachtung - Begründung folgt".

Nun hast du Zeit genug, deine Unterlagen zu sichten, evtl. Arztbesuche zu absolvieren, Rücksprache mit deinen behandelnden Ärzten zu halten und deinen Widerspruch zu formulieren.

Füge auch aussagekräftige Beispiele bei. Nicht "ich habe Schmerzen", sondern füge ein Schmertagebuch bei (du findest Vorlagen im Web), nicht "ich habe ein eingeschränktes Lungenvolumen", sondern Arztbrief und deine Aussage, was du wegen des eingeschränkten Lungenvolumens nicht mehr machen kannst, usw. Wahrscheinlich hast du auch Einschränkungen beim Einkaufen und im Haushalt?! Führe Beispiele an, werde so konkret wie möglich.

Bleibe aber immer sachlich und arbeite mit Fakten, weise bei allen Einschränkungen, die du aufzählst, auch auf die entsprechenden Befunde hin.

Wie Kassandra schon sagte: nur wer schreibt, der bleibt - deshalb mache es jetzt so gründlich wie möglich und verlange Zusatzbegutachtungen in den entsprechenden Fachgebieten.

Viele Infos findest du auch hier:

https://unfall-opfer-bayern.de/infos-und-links/

Viel Erfolg,

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
kann es sein, dass es eine BG-Klinik war?
Ja, ist eine BG-Klinik. Ich bin ein BG-Fall, da es ein Wegeunfall war.
Falls nicht, solltest du Termine bei einem Orthopäden, Neurologen, Lungenfacharzt und Schmerzarzt machen, um dir von all diesen Fachrichtungen deine Beschwerden und Einschränkungen bestätigen zu lassen (Arztbrief!)
Orthopäde habe ich von der Reha ( Abschlußbericht), von der Schmerztherapie auch, nur Neurologe und Lungenfacharzt fehlt mir, werde ich schnellstmöglich nachholen. Danke.
Lass auf keinen Fall die Fristen verstreichen
Guter Hinweis, danke. Werde ich beachten.
Wie Kassandra schon sagte: nur wer schreibt, der bleibt - deshalb mache es jetzt so gründlich wie möglich und verlange Zusatzbegutachtungen in den entsprechenden Fachgebieten.
Muss ich unbedingt machen, danke, habe es bisher nur telefonisch gemacht.
Auch sehr wichtig, weißt Du, welche Unterlagen Deine Versicherung dem GA zur Verfügung gestellt hat mit welchen Fragestellungen?
Leider weiss ich das nicht.

Vielen Dank an euch alle und besonders Pfong meine besten Wünsche, hört sich schlimm an.

Viele Grüße

Claude
 
Hallo Claude,

die Beurteilung der Wirbelsäule findest Du in der Tat nicht in der Gliedertaxe wieder; die wird individuell bewertet. Mir scheinen die 10% auch sehr niedrig bewertet, da Du einen Berstungsbruch beschreibst, der ja nicht so ohne ist. Ich hatte selbst einen Sinterungsfraktur am 3. LWK und bei mir hat der GA einen Wert von 20% bestätigt. Selbst wenn man fairerweise diese Fälle nicht miteinander vergleichen kann, solltest Du da hinterher sein und diese Einschätzung in Frage stellen. Dazu hast Du - in aller Regel - 3 Jahre Zeit jedes Jahr die Werte überprüfen zu lassen. So steht es in den allermeisten Bedingungen. Schau nach ob das bei Dir auch der Fall ist. Was sagt denn Dein behandelnder Orthopäde zu dieser Einschätzung; der könnte doch ein Urteil Dir gegenüber abgeben. Dann hättest Du Anhaltspunkte konkret vorzugehen.

Viel Erfolg und Grüße

Dieter
 
Hallo Dieter,
der Orthopäde aus der Reha-Klinik hat im Abschlussbericht für die BG geschrieben, dass meine Verletzung “ rentenwürdig sei”, also mindestens 20-30% MdE nur für die Berstungsfraktur . Die Fraktur hat die Klassifikation 3 , also sozusagen die schlimmste Stufe. Ich hatte einen guten Schutzengel, dass ich keine Querschnittslähmung habe!
Die BG-Gutachten wegen BG-Rente stehen demnächst an. Da graut es mir auch schon davor, was man hier so im Forum lesen kann....
Jetzt hat die private Unfallversicherung natürlich gesagt, dass Invalidität und Gliedertaxe etwas ganz anderes sind als MdE und GdB.
Nur für die WS habe ich 30% bekommen ( GdB).
Deshalb passen die 10% im Gutachten für die private Unfallversicherung für mich auch nicht verglichen mit MdE und GdB.
In meinen Versicherungsbedingungen stehen auch die 3 Jahre, ergo muss ich dies in den nächsten Monaten auf die Reihe bekommen, da der Unfall im März 2018 war.
Schlimm, dass man ständig um sein Recht kämpfen muss, man ist durch den Unfall schon gestraft genug .
Vielen Dank für die guten Wünsche

VG Claude
 
Hallo Claude,

du fällst in meine Fachrichtung, schön das du uns gefunden hast! Ich hatte BWK Frakturen 5-8 Keiwirbelfrakturen mit Höhenminderung an BWK 7 der Vorderkannte um 40%, hatte 14 Frakturen an der Wirbelsäule. Weiteres auf Nachfrage.

Ich gebe meinen Vorschreibern recht, es kamen bisher alle wichtigen Ansätze.

Wichtig und noch nicht gefragt wurde ob der Gutachter von einer weitere Änderung noch ausgeht! Meist steht drin das bis zum Abschluss der Dreijahresfrist noch von einer weiteren Besserung auszugehen ist!

Ablauf ist widersprechen und weitere Abklärung von Fachärzten, Nur was du schriftlich hast ist etwas wert!! Achtung bei Begutachtungen da wirst du beim Lungenarzt nur verarscht, so mir geschehen.

Bei dir steht nun Neurolog, Lungenarzt und HNO Arzt an. HNO wegen Romberg Fall nach hinten mit Frenzelbrille.

Ja genau die 10% sind doch super. Wenn es dir super geht du keine Medikamente brauchst und keine Einschränkungen hast und nächstes Jahr eh in Rente gehst! Also Stell dich nicht so an! lol Kenne ich alles.

Schau mal hier: https://link.springer.com/content/pdf/bbm:978-3-642-30037-0/1.pdf

Weiteres gerne auf Rücksprache, du bist sehr Interessant für mich da ich aktuell auch an einer Teilerwerbsrente kämpfe weil mein Rücken am ********** ist.

Dir weiterhin gute Besserung

MfG

GSXR
 
Hallo GSXR 1983,

danke für den Link. Da sind sehr gute Infos drin !
Wichtig und noch nicht gefragt wurde ob der Gutachter von einer weitere Änderung noch ausgeht
Habe nochmals im GA nachgelesen. Die Prozente, die er mir gegeben hat, sind auf Dauer, nach Vergleich mit den Tabellen aber zu niedrig.
Sollte für die Berstungsfraktur von BWK 8 mindestens 20% sein. Für die Arthrose in den Rippenfrakturen habe ich- wie schon erwähnt- gar nichts bekommen, obwohl mir dies laut den Tabellen im Link zusteht.

HNO wegen Romberg Fall nach hinten mit Frenzelbrille.

Das musst du mir erkläern :) Ich habe zwar seit dem Unfall gefühlt ein halbes Medizinstudium absolviert, aber da verstehe ich nur „ Bahnhof“ :))

Ich war für die DRV anscheinend krank genug, dass mir ab Januar die volle Erwerbsminderungsrente - rein nach Aktenlage- zuerkannt wurde. Habe bisher nur die telefonische Auskunft. Der Rentenbescheid ist wegen der ganzen Feiertage noch auf dem Postweg.
Ich weiß noch nicht, ob erstmal für 3 Jahre befristet, oder unbefristet, also bis Rentenalter ( bin Jahrgang 1961 ).

Wer mir auch viel hilft, ist der Anwalt vom VdK. Kann eine Mitgliedschaft nur empfehlen. Kostet ca. 70€ im Jahr. Ist es wirklich wert, ansonsten würde ich wegen der GdB auch nur verar.... werden.

Deine Geschichte hört sich auch schlimm an! Bei mir war es - wie gesagt- ein unverschuldeter Motorradunfall. Ich war auf dem Weg zur Arbeit und ein Autofahrer hat mir die Vorfahrt genommen und mich förmlich umgenietet. Mein Glück war, dass 5 min. Nach Unfall zufällig eine Polizeistreife vorbeikam . Die beiden Polizisten haben super reagiert, erste Hilfe geleistet und den Notarzt gerufen.
Da ich auch eine Milzruptur hatte und die Notärztin sofort reagiert hat, bin ich wohl noch am Leben- Gott sei Dank!!
Mein Leben ist zwar von jetzt auf gleich sehr schwer geworden, aber für meine Familie beiße ich mich durch :)

Dir auch gute Besserung und bei Fragen, gerne melden.

Beste Grüße

Claude
 
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