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Hilfe Bk 5101 anerkannt und nun?

Rüdiger_G

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Jan. 2016
Beiträge
15
Ort
Rosenheim
Hi Leute, leider habe ich mich schon eineige Zeit nicht mehr blicken lassen und mich in mir selbst vergraben. Da ich aber nun mal echt nicht weiter weiß und wieder vor einem totalen mentalen Chaos stehe, versuche ich hier Hilfe und Antworten zu finden.

Kurz zur Historie:
> Ich bin mit Leib und Seele Schreiner.
> nach mehreren schweren allergischen Reaktionen bin ich 2015/12 zur LMU gegangen und habe um Hilfe gebeten - mit Erfolg, - die Ersten die mich Ernst geneommen haben.
> Mein Verfahren um die Anerkennung war nervenaufreiben, weil man niergendwo erfahren kann, was passiert, wie passiert es, wann passiert es.
> aber ich habe wohl Glück gehabt. Die BG hat bei mir eine BK 5101 anerkannt. Ich bekomme Verletztengeld, habe aber keine Mde anerkannt bekommen.
> Der Haken bei der Annerkennung ist, dass ich nicht nur einer Aufhebung der aktuellen Tätigkeit zustimmen musste sondern einer Aufgabe des Berufes
> Ich bin 54 Jahre alt, Schreiner, Meister, Holztechniker und nun sagen die mir nix, ich weiss absolut nicht, was und wie es weitergehen soll, was ich machen soll.
>Das schlimme ist, das ich nicht weiss wo ich stehe und was ich richtig mache. Um das zu verdeutlichen:
> Ich habe eine anerkannte BK 5101
> Verletzengeld bekam ich bis 31/8/2017
> aber nur, weil die LMU mich noch AU geschrieben hat (was keiner mir gesagt hat)
> Ich bin ofiziell noch bei meinem AG angestellt
> Muss, Darf, soll ich kündigen und die Zahlung aller Überstunden, Urlaubstage und sonstiger Zuschläge einfordern, oder ist es besser, ich ducke mich weiter, oder las es so laufen?
> Was ist mit der AU, wenn die BG jetzt ein Reha Modul 2 starten möchte und von Verletztengeld auf Übergangsgeld geht?
> Habe ich überhaupt eine Chance auf MdE, wenn die mich gezwungen haben meinen Beruf aufzugeben?

Mein Gott, ich könnte weitere 5000 Fragen aufschreiben.

Gibt es in diesen Forum irgend Jemanden, der sich mit so etwas wirklich auskennt?

Dazu muss ich noch sagen, dass ich auf der Grundlage einer Empfehlung aus dem Forum einen Anwalt zugeschaltet habe, der das Verfahren der BG sicherlich beschleunigt hat (auf meine Kosten) aber all diese Fragen, die Euch gerade gestellt hat, hat er mir, auch auf meine mehrfachen Mails, nicht beantwortet und letzte Woche habe ich mitgeteilt bekommen, dass er in den Urlaub fährt Ich weiß nicht ob Widersprüche eingelegt werden oder wurden, wie die Strategie ist,....

Also noch einmal die Bitte, wenn sich jemand mit diesem Thema auskennt, dann bitte bitte melden

Danke vorerst Rüdiger_G
 
Hallo Rüdiger,

was ist bei der BG das Reha Modul 2?

Ich finde keine Erklärung dazu. Evtl. kannst Du dieses beschreiben?

Mir ist diese Bezeichnung kompl. unbekannt und ich mir fällt dazu auch leider keine Hilfe o. ä. ein.

Viele Grüße

Kasandra
 
BK anerkannt

Dazu meinen Glückwunsch, auch wenn es ein langer anstrengender Weg war.

Muss, Darf, soll ich kündigen und die Zahlung aller Überstunden, Urlaubstage und sonstiger Zuschläge einfordern, oder ist es besser, ich ducke mich weiter, oder las es so laufen?
Ich würde es laufen lassen, im Prinzip benötigst Du dazu einen Fachmann, Fachanwalt.

Was ist mit der AU, wenn die BG jetzt ein Reha Modul 2 starten möchte und von Verletztengeld auf Übergangsgeld geht?
Reha Modul 2 kenne ich nicht, aber wenn Du gezwungen wurdest den Beruf aufzuhören müsstest Du eine beruflich. Reha bekommen, was mit Ü-Geld überbrückt wird.

Habe ich überhaupt eine Chance auf MdE, wenn die mich gezwungen haben meinen Beruf aufzugeben?
Es muss doch schon jetzt im Gutachten festgestellt worden sein, wie hoch die MdE ist, hast Du Deine Akte eingesehen, was sagt das LMU dazu?

Anwalt zugeschaltet habe Verfahren der BG sicherlich beschleunigt hat (auf meine Kosten)
Wieso auf Deine Kosten, ein guter Anwalt würde von der BG die Kosten einholen, denn ohne Anwalt hättest doch nicht die BK erhalten.

Schau Dir mal die Seite www.ra-holtstraeter.de an, dort ist viel beschrieben, vielleicht hilft es Dir Deine Fragen teilweise zu beantworten.
Hinweis in eigener Sache, der Link ist nicht als Werbung, sondern als Hilfe gedacht.
 
BK 5101, Anwalt, AU und weitere Fragen

Hallo Kassandra, hallo Oerni,

danke dass Ihr Zwei geantwortet habet. ich habe mich fast nicht getraut aufzumachen, weil ich nichts gehört habe, aber irgendwie bekomme ich keine Infomail mehr, wenn eine Antwort eingeht.
Wie es sich gehört Ladys first.

Die Bk 5101 ist bei mir anerkannt worden, weil ich hochgratig auf Palisander, Teak und Douglasie reagiere.

Allerdings verlangt die BGHM von mir nicht nur eine Aufgabe der Tätigkeit sondern des Berufes!

Die BGHM hat die BK anerkannt und gleichzeitig über das BFZ in Rosenheim ein Verfahren eingeleitet, was mich wieder in Arbeit bringen soll. Dies bedeutet im sogenannten Modul 1 eine Berufsfindung. Wir haben so Tests gemacht, was mich interesseirt, was geht gar nicht (...Pflege in meinem Fall, denn ich interessiere mich nicht dafür Injektionen zu setzen - eine der Fragen).

Nun soll sich Modul 2 anschließen. Ich darf keine Anhänge hochladen, sonst könnte ich Euch die "Lehrinhalte" zeigen :-(

Auf jeden Fall suchen die einen neun Job für mich, wobei ich alles nicht mehr machen kann was in der BK 5101 aufgeführt ist.

Nun zu dir Oerni, du treuer leser / Antworter.

Ein Teil deiner Fragen sind oben schon beantwortet.

Ich soll ja eine Rehea (Wiedereingliederung ins Berufsleben) bekommen, nur weiß Keiner wohin...
- Die BG macht keine Aussage, was ich machen darf (außer, das ich eine Schreinerei nur noch in Abstand von 500 m passieren darf)
- Eine MdE wurde nicht anerkannt? Wiederspruch wurde eingelegt, aber jetzt von der BG abgelehnt.
-
Das mit der AU habe ich mir jetzt wie folgt überlegt. Letztendlich muss mich die LMU weiterhin AU schreiben, sonst müsste ich ja morgen bei meinem alten AG wieder auf der Matte stehen, da ich ja mit dem noch einen gültig laufenden Arbeitsvertrag habe.

Und das war genau eine meiner Fragen im Wirrwarr. Wie löse ich das ganze auf?

Womit wir gleich zum fast letzten Pun kt kommen.

holstreater habe ich mir schon ein paar Mal angesehn und bedauere auch, das ich mich nicht an diesen gewandt habe. Ich bin einem Impuls gefolgt, jemanden zu nehmen, der auch hier bekannt ist und in meiner Nähe ist. Hat sich leider als nicht ganz so günstig erwiesen.

Was mich am meisten stört ist aber nicht die Kohle, die ich abdrücken muss, sondern, dass ich von Ihm keine Antworten bekomme. Seit Wochen schreibe ich Mails mit den Fragen, die ich in meiner Verzweifelung jetzt hier stelle aber die schicke Kanzlei schreib nicht mal zurück, antwortet nicht, bis auf eine Mails mit Bescheiden der BG,- unkommentiert. Ich weiß nicht, ob die einen Widerspruch einlegen, oder nicht und was drin steht.

Nachdem ich nun letzte Woche eine ziehmlich böse Mail geschrieben habe, habe ich wenigstens erfahren, dass der Herr Rechtsanwalt jetz in Urlaub geht und gerne mit mir einen Termin vereinbart, wenn er daraud wohlgenesen zurückgekehrt ist. ? Hä?

Und um es doch noch zu beantworten, die Rechnung über die ersten 750€ kam schneller, als ich vom Ersttermin wieder zu Hause war.

Ich werde unabhängig von allem, deinen letzten Satz mal probieren, wobei ich auch nicht weiß, wie das "Kollegen" untereinander händeln.

So hoffentlich könnt Ihr mir noch ein paar Infos geben, oder gerne an Kollegen weiterleiten, die was wissen könnten.

Ich bedanke mich im voraus bei Euch Beiden und versprochen, ich schaue morgen wieder rein, auch wen n ich keine Infomail bekomme.

LG Rüdiger_G

P.S. Ich hasse dieses System, jedesmal, wenn ich eine Antwort geschrieben habe, fliege ich beim speichern / senden raus, weil ich nicht "angemeldet bin. Sollte ich mehr üben?
 
Zitat:
Ich hasse dieses System, jedesmal, wenn ich eine Antwort geschrieben habe, fliege ich beim speichern / senden raus, weil ich nicht "angemeldet bin. Sollte ich mehr üben?

Ich fliege auch oft raus, macht aber nichts, einfach wieder anmelden, meistens ist der Text noch da und wird hier angezeigt.
Oder Du schreibst den Text auf Deinem Textprogramm vor und kopierst den nach Anmeldung hier rein.

Nicht Verzagen - oerni Fragen, manchmal kann er auch helfen :))

Du könntest auch einfach den Link zu dem Institut hier aufführen und dann könnte ich es im Internet lesen oder lege Dir eine 3 Tages eMailadresse zu und
schreibe diese hier nieder, dann kommt die Kommunikation auch Zustande.
 
Hi oerni, hier der Link:
https://www.bfz.de/seminardatenbank/rosenheim/arbeitnehmer/beruflich-neu-orientieren

und die Mailadresse ist: g.hend@onlinehome.de

Danke im Voraus!

Rüdiger_G

Hi Oerni, noch einmal ich mit einer einfachen Frage.

Wie oder Wo lege ich fest, in welchem Forum mein Beitrag erscheint.

Hat das etwas mit den Suchwörtern zu tun?

Wie finde ich dann gezielt schneller Beiträge zu dem Thema was mich momentan am meisten umtreibt.

Was hattest Du damit gemeint, dass sich ein guter Fachanwalt die Kosten für meine Aufwendungen von der BG holt?

Danke und wie immer bis später

LG R_G
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
as hattest Du damit gemeint, dass sich ein guter Fachanwalt die Kosten für meine Aufwendungen von der BG holt?

Mein Anwalt hat der BG folgendes geschrieben:
Es ist festzustellen, dass die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war sowie die Kos-
ten der Rechtsverfolgung zu erstatten sind.

Die BG ETEM hat dieses bestätigt und die RA Kosten übernommen.

Nachtrag:

Die Erledigungsgebühr entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt. Das BSG fordert hierfür eine über die bloße Begründung des Widerspruches hinausgehende qualifizierte, auf die Erledigung gerichtete Mitwirkung des Anwalts (vgl. BSG, Urteil vom 2. 10. 2008 - B 9/9a SB 5/07 R und Urteil vom 7. 11. 2006 - B 1 KR 23/06 R).

Damit kann ein Anwalt begründen, weshalb er eingeschaltet wurde.

Funktioniert nicht.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Rüdiger,

Wie oder Wo lege ich fest, in welchem Forum mein Beitrag erscheint.

Hat das etwas mit den Suchwörtern zu tun?

Wie finde ich dann gezielt schneller Beiträge zu dem Thema was mich momentan am meisten umtreibt.

Wenn du auf der Startseite bist, dann siehst du beim Scrollen nach unten die verschiedenen Themen / Rubriken des Forums.
Unter "Unfallbedingte Probleme" findest du "Berufskrankheiten".

Hier http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=19130 gibt es eine Erklärung, wie man ein Thema - in der passenden Rubrik - erstellt.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Die "Hilfe" und "Suche" des Forums auf der Startseite beantworten sonst auch viele Fragen, falls mal keiner antwortet.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Danke und ich Depp

Hallo oerni und HWS Schaden (klinkt schon gruselig;-)

Danke für die Tips, und Hinweise!

Probiere ich alles aus, mal sehen, was der Hr. RA sagt, sollte er ja eigentlich wissen, oder?

Kennt Ihr jemanden, der sich so richtig in dem Wirrwahr von Verletzengeld, AU, noch beim AG angestellt, Maßnahme Teilhabe und erneuter AU auskennt?

Ich bräuchte da mal jemanden, dem ich mein Herz ausschütteln kann.

Danke im Voraus!

ach ja Mail g.hend@online.de

VG R_G
 
Hallo Rüdiger,

hast du deine Fragen hier im Forum schon gestellt? (Herzausschütten ist das eine, ...)
Die meisten davon können hier sicher beantwortet werden, oben gab es doch auch schon ein paar Antworten, wenn ich mich richtig erinnere.
Es geht um eine BK (Berufskrankheit), oder?

Einige der spezielleren Fragen beantwortet sonst manchmal # Fender01.

Liebe Grüße
HWS-Schaden (<- ist auch gruselig, v.a., weil es ein Kopfgelenkschaden ist, wie ich inzw. besser weiß)
 
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