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Hilfe beim Anziehen / Waschen nach Arbeitsunfall

fleuro

Mitglied
Registriert seit
25 Apr. 2020
Beiträge
53
Hallo zusammen! Es ist mir etwas peinlich, aber ich habe Probleme mich ohne Hilfe anzuziehen und zu waschen. Eigentlich hilft mir mein Mann immer, aber er muss Ende Januar für 10 Tage beruflich verreisen.
Ich habe durch meinen Arbeitsunfall einen Sudeck in der Hand.
Wisst ihr was ich nun machen kann bzw welche Möglichkeiten ich hätte? Ich habe ja keine Pflegeeinstufung oder ähnliches.
Danke für Tipps!
 
Hallo Feuro,

lass Dir von Deinem D--Arzt eine Verordnung für einen Pflegedienst ausstellen.

Und häng Dich dann auch gleich mal ans Telefon und versuche einen Pflegedienst zu bekommen, denn ich höre auch immer
wieder, die sind unterbesetzt und nehmen auch keine neuen Patienten mehr auf.

Viele Grüße

Kasandra
 
Echt so etwas geht mit der Verordnung? Das wäre ja super. Darauf bin ich gar nicht gekommen obwohl es so naheliegend ist. Entschuldigung!
Ich frage mich ob ich nicht auch evtl Anspruch auf einen Pflegegrad hätte?!
 
Hallo Fleuro,

ich kann natürlich nicht Deine Einschränkungen beurteilen sowie die Hilfestellungen Deines Ehemammes, welche er an Dir / für Dich leisten muss.

Aber Fakt ist, Dein Ehemann ist keine "kostenfreie Pflegekraft" für Dich!

Daher solltest Du grundsätzlich einen Antrag bei Deiner BG für einen Pflegegrad formlos stellen. Dann nimmt alles seinen verwaltungstechnischen Lauf.

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo fleuro und Kasandra,

dass solche "abhängigkeiten" und nötigen hilfen peinlich sein können, ist gut nachvollziehbar, ging und geht es mir doch nicht anders. wenn man aber darauf verzichtet/verzichten muss, endet es in chaos, das es dann auch nicht besser macht.

Wisst ihr was ich nun machen kann bzw welche Möglichkeiten ich hätte?

lass Dir von Deinem D--Arzt eine Verordnung für einen Pflegedienst ausstellen.


ob das auf die schnelle möglich ist, bezweifle ich, sofern nicht schon eine entsprechende feststellung zu pflegeleistungen vorliegt. das ist auch nur dann möglich, wenn die nötige hilfeleistung für voraussichtlich mindestens 6 monate besteht. es muss also ein antrag auf feststellung eines pflegegrades gestellt werden. ob andere hilfen bestünden, kann ich nicht beurteilen, mir sind jdf keine bekannt.

als übergangslösung fällt mir nur ein, dass man sich eine unterstützung im familiären oder nachbarschaftlichen und befreundeten bereich sucht, soweit ein entsprechend nötiges vertrauensverhältnis gegeben ist. wird ein antrag bei der pflegeversicherung gestellt und (irgendwann einmal o_O) anerkannt, können die hilfen auch finanziert und nachträglich vergütet werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

den Hinweis auf die allg. Pflegeversicherung empfinde ich als falsch. Hier ist aufgrund des BG-lich anerkannten Unfalls die BG der Kostenträger:


Wichtig (Zitat): Das Ausmaß der Hilflosigkeit und damit die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Gesundheitsschaden des Versicherten und dem dadurch bedingten Umfang der notwendigen Hilfe.

Viele Grüße

Kasandra
 
dann habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt, @Kasandra

es sollte nicht auf die allgemeine PflV verwiesen oder hingewiesen werden. nur sind auch im bereich der BG die kriterien und leistungsmöglichkeiten nach meinem wissen den allgemeinen pflegerichtlinien angepasst. daraus ergibt sich dann auch mein hinweis. aber thx für die möglichkeit der klärung.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ich denke auch - ohne dies genau zu wissen - das die Leistungen primär den allg. Pflegerichtlinien so wie Du es beschreibst angepasst sein werden.

Viele Grüße

Kasandra
 
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