Bandscheibe2016
Neues Mitglied
Hallo an alle,
ich hoffe mir kann jemand bei meiner weiteren Vorgehensweise weiterhelfen.
Kurz zu mir:
Ich bin 41, komme aus Baden Württemberg, gelernter Maurer, seit 18 Jahren in der Kommune im Straßenbau Tätig. Keine LWS Vorschäden bekannt bis zum Unfalltag.
Krankheitsverlauf:
Unfalltag 17.10.2016, bei Baggerarbeiten wollte ich einen Baggerlöffel ( 100Kg ) wechseln.
Da dieser dabei umfiel wollte ich ihn , in meinem jugendlichen Leichtsinn, von Hand aufrichten.
Fazit: Verdacht auf Bandscheibenvorfall
Mit Arbeitskollege zurück in den Betrieb, Unfallmeldung im Büro und ab nach Hause. Hausarztbesuch,mit Tabletten und Überweisung am Folgetag zum MRT. Bestätigter Bandscheibenvorfall.
4 Tage später zum D Arzt,Krankmeldung, Schmerzmittel und 14 tägige Kontrollbesuche......
6 Wochen lang!
Nachfrage auf eine Reha wurde verneint da die BG das sowieso ablehnt, beginn Physio.
UKBW Fragebogen zum Unfallhergang erhalten, ausgefüllt zurückgeschickt.
Nach gut 12 Wochen wieder ein Kontrolltermin,dabei wurde mir gesagt man könne mich nicht länger Arbeitsunfähig schreiben da die BG sonst Druck mache ( ich dacht ich spinne ).
Nach nochmaliger Nachfrage auf eine Reha wurde mir pampig eine Überweisung für eine Ambulante Reha in 25 Km Entfernung hingeklatscht...........grrrrrrrrrr
Nach dem Vertrauenverlust D-Arzt Wechsel......
Ambulante Reha/Physio durchgezogen.
Ende April 2017 beginn mit Wiedereingliederung, seit Mitte März wieder voll Tätig aber mit Einschränkungen.
Ende Mai bekomme ich von der UKBW aus heiterem Himmel einen Ablehnungsbescheid eines Versicherungsfalles ( Arbeitsunfall ) mit der Begründung ich hätte eine krankhafte Anlage und weit fortgeschrittene Schadenslage zum Unfallzeitpunkt gehabt........
Nach Prüfung der Unterlagen, jetzt kommts.....hat ein Vertreter meines Hausarztes , ohne meine Information ,der UKBW folgendes übermittelt:
Bei oben genanntem Patienten handelt es sich aus ärztlicher Sicht um keinen Arbeitsunfall da er sich auf der Arbeit verhoben hat.
Ich zu meinem HA, er sich 1000 mal entschuldigt und den Arztbrief korrigiert auf die ursprüngliche Diagnose: Bandscheibenvorfall durch akkutes Hebetrauma.
Gegen den Bescheid auf Ablehnung , mit Übermittlung des korrigierten Arztbriefes, fristgerecht Einspruch eingelegt.
11.07.2017 UKBW bestellt mich ,laut § 200 Abs.2 SGB, unter Vorschlag 2 Gutachtern entweder nach Tübingen oder Stuttgart.
Was ich hier im Forum gelesen habe müssten es doch 3 zur Auswahl sein
Egal, möchte weder zum einen noch anderen........
Fahrtkosten wurden auch noch keinegeltend gemacht.
Da ich noch nie in so einer Situation war würde ich mich echt freuen wenn hier ein paar Leute sind die mir bei meinem weiteren Vorgehen Hilfestellung geben könnten.
Grüße Mike
ich hoffe mir kann jemand bei meiner weiteren Vorgehensweise weiterhelfen.
Kurz zu mir:
Ich bin 41, komme aus Baden Württemberg, gelernter Maurer, seit 18 Jahren in der Kommune im Straßenbau Tätig. Keine LWS Vorschäden bekannt bis zum Unfalltag.
Krankheitsverlauf:
Unfalltag 17.10.2016, bei Baggerarbeiten wollte ich einen Baggerlöffel ( 100Kg ) wechseln.
Da dieser dabei umfiel wollte ich ihn , in meinem jugendlichen Leichtsinn, von Hand aufrichten.
Fazit: Verdacht auf Bandscheibenvorfall
Mit Arbeitskollege zurück in den Betrieb, Unfallmeldung im Büro und ab nach Hause. Hausarztbesuch,mit Tabletten und Überweisung am Folgetag zum MRT. Bestätigter Bandscheibenvorfall.
4 Tage später zum D Arzt,Krankmeldung, Schmerzmittel und 14 tägige Kontrollbesuche......
6 Wochen lang!
Nachfrage auf eine Reha wurde verneint da die BG das sowieso ablehnt, beginn Physio.
UKBW Fragebogen zum Unfallhergang erhalten, ausgefüllt zurückgeschickt.
Nach gut 12 Wochen wieder ein Kontrolltermin,dabei wurde mir gesagt man könne mich nicht länger Arbeitsunfähig schreiben da die BG sonst Druck mache ( ich dacht ich spinne ).
Nach nochmaliger Nachfrage auf eine Reha wurde mir pampig eine Überweisung für eine Ambulante Reha in 25 Km Entfernung hingeklatscht...........grrrrrrrrrr
Nach dem Vertrauenverlust D-Arzt Wechsel......
Ambulante Reha/Physio durchgezogen.
Ende April 2017 beginn mit Wiedereingliederung, seit Mitte März wieder voll Tätig aber mit Einschränkungen.
Ende Mai bekomme ich von der UKBW aus heiterem Himmel einen Ablehnungsbescheid eines Versicherungsfalles ( Arbeitsunfall ) mit der Begründung ich hätte eine krankhafte Anlage und weit fortgeschrittene Schadenslage zum Unfallzeitpunkt gehabt........
Nach Prüfung der Unterlagen, jetzt kommts.....hat ein Vertreter meines Hausarztes , ohne meine Information ,der UKBW folgendes übermittelt:
Bei oben genanntem Patienten handelt es sich aus ärztlicher Sicht um keinen Arbeitsunfall da er sich auf der Arbeit verhoben hat.
Ich zu meinem HA, er sich 1000 mal entschuldigt und den Arztbrief korrigiert auf die ursprüngliche Diagnose: Bandscheibenvorfall durch akkutes Hebetrauma.
Gegen den Bescheid auf Ablehnung , mit Übermittlung des korrigierten Arztbriefes, fristgerecht Einspruch eingelegt.
11.07.2017 UKBW bestellt mich ,laut § 200 Abs.2 SGB, unter Vorschlag 2 Gutachtern entweder nach Tübingen oder Stuttgart.
Was ich hier im Forum gelesen habe müssten es doch 3 zur Auswahl sein
Egal, möchte weder zum einen noch anderen........
Fahrtkosten wurden auch noch keinegeltend gemacht.
Da ich noch nie in so einer Situation war würde ich mich echt freuen wenn hier ein paar Leute sind die mir bei meinem weiteren Vorgehen Hilfestellung geben könnten.
Grüße Mike