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Hilfe bei Vorgehensweise nach BG Bandscheibenvorfall

Bandscheibe2016

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Juli 2017
Beiträge
3
Ort
BaWü
Hallo an alle,
ich hoffe mir kann jemand bei meiner weiteren Vorgehensweise weiterhelfen.

Kurz zu mir:
Ich bin 41, komme aus Baden Württemberg, gelernter Maurer, seit 18 Jahren in der Kommune im Straßenbau Tätig. Keine LWS Vorschäden bekannt bis zum Unfalltag.

Krankheitsverlauf:
Unfalltag 17.10.2016, bei Baggerarbeiten wollte ich einen Baggerlöffel ( 100Kg ) wechseln.
Da dieser dabei umfiel wollte ich ihn , in meinem jugendlichen Leichtsinn, von Hand aufrichten.
Fazit: Verdacht auf Bandscheibenvorfall

Mit Arbeitskollege zurück in den Betrieb, Unfallmeldung im Büro und ab nach Hause. Hausarztbesuch,mit Tabletten und Überweisung am Folgetag zum MRT. Bestätigter Bandscheibenvorfall.

4 Tage später zum D Arzt,Krankmeldung, Schmerzmittel und 14 tägige Kontrollbesuche......
6 Wochen lang!
Nachfrage auf eine Reha wurde verneint da die BG das sowieso ablehnt, beginn Physio.
UKBW Fragebogen zum Unfallhergang erhalten, ausgefüllt zurückgeschickt.

Nach gut 12 Wochen wieder ein Kontrolltermin,dabei wurde mir gesagt man könne mich nicht länger Arbeitsunfähig schreiben da die BG sonst Druck mache ( ich dacht ich spinne ).
Nach nochmaliger Nachfrage auf eine Reha wurde mir pampig eine Überweisung für eine Ambulante Reha in 25 Km Entfernung hingeklatscht...........grrrrrrrrrr

Nach dem Vertrauenverlust D-Arzt Wechsel......
Ambulante Reha/Physio durchgezogen.
Ende April 2017 beginn mit Wiedereingliederung, seit Mitte März wieder voll Tätig aber mit Einschränkungen.

Ende Mai bekomme ich von der UKBW aus heiterem Himmel einen Ablehnungsbescheid eines Versicherungsfalles ( Arbeitsunfall ) mit der Begründung ich hätte eine krankhafte Anlage und weit fortgeschrittene Schadenslage zum Unfallzeitpunkt gehabt........

Nach Prüfung der Unterlagen, jetzt kommts.....hat ein Vertreter meines Hausarztes , ohne meine Information ,der UKBW folgendes übermittelt:
Bei oben genanntem Patienten handelt es sich aus ärztlicher Sicht um keinen Arbeitsunfall da er sich auf der Arbeit verhoben hat.

Ich zu meinem HA, er sich 1000 mal entschuldigt und den Arztbrief korrigiert auf die ursprüngliche Diagnose: Bandscheibenvorfall durch akkutes Hebetrauma.

Gegen den Bescheid auf Ablehnung , mit Übermittlung des korrigierten Arztbriefes, fristgerecht Einspruch eingelegt.

11.07.2017 UKBW bestellt mich ,laut § 200 Abs.2 SGB, unter Vorschlag 2 Gutachtern entweder nach Tübingen oder Stuttgart.
Was ich hier im Forum gelesen habe müssten es doch 3 zur Auswahl sein
Egal, möchte weder zum einen noch anderen........
Fahrtkosten wurden auch noch keinegeltend gemacht.

Da ich noch nie in so einer Situation war würde ich mich echt freuen wenn hier ein paar Leute sind die mir bei meinem weiteren Vorgehen Hilfestellung geben könnten.
Grüße Mike
 
Hallo Mike,

hast Du Deiner BG eine allg. Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet?

Sofort widerrufen!

Und ja, Du hast das Recht einen eigenen GA vorzuschlagen und das machst Du auch! SCHRIFTLICH!

Dein Hausarzt hat mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun. Besorge Dir bei Ihm auch die Schreiben der BG und lasse Dir den korregierten Arztbericht bestätigen.

Ambulante Reha. Hast Du hier die Berichte vorliegen?

Hast Du alle Röntgen / MRT Aufnahmen bei Dir in Kopie?

"Ende Mai bekomme ich von der UKBW aus heiterem Himmel einen Ablehnungsbescheid eines Versicherungsfalles ( Arbeitsunfall ) mit der Begründung ich hätte eine krankhafte Anlage und weit fortgeschrittene Schadenslage zum Unfallzeitpunkt gehabt........

Nach Prüfung der Unterlagen, jetzt kommts.....hat ein Vertreter meines Hausarztes , ohne meine Information ,der UKBW folgendes übermittelt:
Bei oben genanntem Patienten handelt es sich aus ärztlicher Sicht um keinen Arbeitsunfall da er sich auf der Arbeit verhoben hat."

Auf welcher Grundlage wurde dieses ermittelt? Fordere hier sofort Deine Akte bei der BG an. Du hast ein Recht auf Akteneinsicht. Die Akte wird digital geführt und die kann Dir ganz einfach gebrannt werden.

Fordere eine Bestätigung der Vollständigkeit der Akte an!

Bitte nur noch alles schriftl. z. B. via Mail mit Lesebestätigung.


Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

mit der allg. Schweigepflichtsentbindung bin ich mir nicht sicher ob ich die unterzeichnet habe.
GA kann ich ja mehrere vorschlagen? Die vorgeschlagenen sind über 200 Km von mir entfernt.

Hausarzt ruf ich morgen sofort an, von der ambulanten Reha hab ich nur den Therapie Plan, werd ich morgen ebenfalls anrufen.

MRT gibt es nur eins,das hab ich aber auf CD.

Grundlage dafür war das MRT und der Bericht vom Hausarzt.

Antwortfrist ist der 01.08.2017 sonst wird von der UKBW der GA bestimmt
 
Hallo Bandscheibe,

Du hast das Recht nach § 200, SGB VII einen eigenen GA vorzuschlagen!

Dabei ist es nicht relevant wo dieser ansässig ist (km o. Bundesland).

Tipp, nicht Hausarzt oder Reha anrufen. Hin fahren. Du hast ein Recht die Behandlungsakten einzusehen vor Ort. Nimm Kamera oder Handy mit und fotographiere.

Kannst Dir auch kopieren lassen und bezahlst halt für die Kopie / Seite ein paar Cent.

Hausarzt kann / darf ja nur auf Krankenkasse ein MRT anordnen. D.. h. Du musst Deine KK informieren, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, damit die Kosten weiter gegeben werden können.

Wichtig ist ebenfalls für dich der MRT-Befund / Bericht der radiologischen Praxis.

Dein HA darf Dich als Arbeitsunfall nicht behandeln. Hier musst Du unbedingt zu einem D-Arzt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

Ok werde morgen alle persönlich aufsuchen, danke für den Tipp.

Der KK geb ich bescheid , denke aber die wissen bescheid.

Mein HA war am Unfalltag mein einzig erreichbarer Ansprechpartner , deswegen bin ich als erstes zu Ihm, da ich erst 4 Tage später eine Termin beim D Arzt bekam und mich nicht mehr bewegen konnte.....

Grüße Mike
 
hallo Bandscheibe2016,

ich empfehle dir:

wenn du der KK Bescheid sagst, dann nur schriflich und lass dir den Eingang auf der Kopie davon für dich bestätigen.

Lg. Rolandi
 
Hallo Bandscheibe2016,

willkommen hier im Forum.

Eines vorweg, die BG wird alles "Menschenmögliche" unternehmen um dich weg zu bekommen!
Die BG wird extrem viel Geld ausgeben, damit Sie für dich kein Geld ausgeben muss!

Du wirst alles immer wieder irgend welchen Leuten gegenüber darlegen müssen!
Mein pers. Rat, lege dir einen Ordner an, in dem du für dich immer alles wieder findest!
Am Besten vom Unfall beginnend, dann der Ablauf, wann erster Kontakt zum Arzt usw.
Das hört sich jetzt total überzogen an, aber du wirst sehen, dass du das immer und immer wieder brauchst!
Nur so kannst du sicher sein, dass du dich nicht wiederholst, nichts vergisst und nicht verhaspelst!
Es fängt doch jetzt schon an, dass du nicht "sicher" weist, ob du der BG eine allumfängliche "Schweigepflichtsentbindung" erteilt hast oder nicht!
Eines noch, mach von allem was aus dem Haus geht eine Kopie!
 
Hallo Mike,

deine beschreibung zeigt mehrere schwachstellen und auch missverständnisse.

Hausarztbesuch,mit Tabletten und Überweisung am Folgetag zum MRT. Bestätigter Bandscheibenvorfall.
...
Ende Mai bekomme ich von der UKBW aus heiterem Himmel einen Ablehnungsbescheid eines Versicherungsfalles ( Arbeitsunfall ) mit der Begründung ich hätte eine krankhafte Anlage und weit fortgeschrittene Schadenslage zum Unfallzeitpunkt gehabt........

Nach Prüfung der Unterlagen, jetzt kommts.....hat ein Vertreter meines Hausarztes , ohne meine Information ,der UKBW folgendes übermittelt:
Bei oben genanntem Patienten handelt es sich aus ärztlicher Sicht um keinen Arbeitsunfall da er sich auf der Arbeit verhoben hat.

vorab zum letzten punkt und absatz:
das ist kein grund, den arzt zu rügen. die vorschrift gibt der BG die möglichkeit zur auskunftseinholung. die einschränkungen sind dabei sehr vage gehalten und müssten näher geprüft werden. allerdings hätte dich die BG über die übermittelten daten hinweisen müssen. auskunft kannst du darüber verlangen.

Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern

§ 188 Auskunftspflicht der Krankenkassen
Die Unfallversicherungsträger können von den Krankenkassen Auskunft über die Behandlung, den Zustand sowie über Erkrankungen und frühere Erkrankungen des Versicherten verlangen, soweit dies für die Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich ist. Sie sollen dabei ihr Auskunftsverlangen auf solche Erkrankungen oder auf solche Bereiche von Erkrankungen beschränken, die mit dem Versicherungsfall in einem ursächlichen Zusammenhang stehen können. Der Versicherte kann vom Unfallversicherungsträger verlangen, über die von den Krankenkassen übermittelten Daten unterrichtet zu werden; § 25 Abs. 2 des Zehnten Buches gilt entsprechend. Der Unfallversicherungsträger hat den Versicherten auf das Recht, auf Verlangen über die von den Krankenkassen übermittelten Daten unterrichtet zu werden, hinzuweisen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__188.html

ein bandscheibenvorfall als unfallschaden wird allgemein abgelehnt, wenn nicht weitere med feststellungen etwas anderes (verletzungsmuster, knochen-/bänderschaden) nahelegt.

die bisherige untersuchung ist für andere weitere schädigungen schlicht unzureichend. such doch mal hier oder im internet nach "unfallfolgen, bandscheibenvorfall, anerkennung", du findest einiges dazu.

es wären demnach weitere befunde und untersuchungen nötig sein, um abzuklären, ob ein unfallzusammenhang besteht. um selbst über die bisherigen feststellungen, befunde und möglichen diagnosen aufschluss zu bekommen (nur dann kann angemessen agiert und argumentiert werden) musst du sämtliche (!) behandlungsunterlagen, befunde, arztberichte - auch an dritte wie BG - und bildaufnahmen bei ärzten und kliniken besorgen. hier steht oftmals mehr als man denkt.

zum dritten scheint die "Begründung ich hätte eine krankhafte Anlage und weit fortgeschrittene Schadenslage zum Unfallzeitpunkt" zweifelhaft.
gab es denn entsprechende probleme und vor allem behandlungen vor dem unfall, die das belegen? andernfalls kann davon ausgegangen werden, dass dies eine aus der luft gegriffene behauptung ist.

wenn du dies alles abklärst, gibt es auch aufschluss, ob ein unfallzusammenhang besteht und auch nachwisbar ist.


gruss

Sekundant
 
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