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Hilfe bei Unfallflucht

Reiner56

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Jan. 2016
Beiträge
2
Hallo erst mal


Ich brauche mal eine Rat.
Meine Frau ist Oper einer Unfallflucht. Schaden ca. 6000,00 Euro. Ihr ist in das geparkte Auto über Nacht einer oder eine eingefahren.
Nachdem wir zwei Tage selber gesucht haben haben wir den vermeintlichen Täter gefunden und sein Auto mit Schaden bildlich festgehalten
und diese der Polizei zukommen lassen.
Anzeige gegen unbekannt hat sie natürlich bei der Feststellung des Schadens gemacht, Aktenzeichen liegt vor.
Fünf Tage nach dem Unfall haben wir bei der Polizei nachgefragt und die Bestätigung bekommen dass er der Verursacher ist zu 99%.
Mit dem uns bekannten Kennzeichen über die Zentralstelle der Versicherer die Versicherung ermittelt die den Verursacher versichert hat.
Diese informiert und am nächsten Tag die Aussage der Versicherung das besagtes Fahrzeug nur bis 29.12.15 bei ihnen versichert war.
Der Unfall war aber in der Nacht zu 21.01.2016. Die Aussage der Zentralstelle der Versicherer war eindeutig versichert bei ….
Die Akten liegen jetzt zur Ermittlung einer Straftat und wir bekommen von der Polizei keine Auskunft, da es sich um ein offenes Verfahren handelt.
So die Aussage der Polizei.


Wie komme ich hier weiter
Gruß Reiner
 
Hallo,
herzlich willkommen hier im Forum.
Während des laufenden Verfahrens bekommt nur ein Anwalt Einsicht. Das Fahrzeug war zugelassen?
Dann ist zu klären, warum das Versicherungsverhältnis beendet wurde. Du kannst sicher die Versicherung fragen, aber auch die Ermittlungen der Polizei abwarten.
Bezüglich des Verursachers ist er dann persönlich haftbar und wird den Schaden persönlich ersetzen müssen. Durchsetzung dann über den Zivilweg.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Reiner56,

habe Ihr eine Rechtsschutzversicherung?
Wenn ja, dann ab zum RA.
Wenn nei, dann abwarten, was dabei rüberkommt!
Aber ist es nicht so, dass selbst wenn ein KFZ abgemeldet ist, es eine Ruheversicherung dafür gibt?
Muss die in solch einem Fall nicht in Vorleistung gehen?
 
Ersatz bei Unfallflucht

Hallo Reiner,

wenn das Fahrzeug offiziell zugelassen war, dann war es normalerweise auch versichert. Wenn die Versicherung, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr versichert hat, dann teilt sie dies der Zulassungsstelle mit, was eine Zwangsstillegung zur Folge hätte.

Aber das sollte Euch nicht stören, da nach meinem Kenntnisstand trotzdem die letzte Versicherung dafür gerade stehen muss. Sie hat natürlich die Möglichkeit den Verursacher in Regress zu nehmen. Aber, wie gesagt, das ist nicht Euer Problem.

Also ab zum Anwalt und Mandat übertragen. Die gegnerische Versicherung muss auch den Anwalt bezahlen.

Mehr zum Thema Unfallflucht hier:

www.unfallreko.de/seite/128108/fahrerflucht.html

Herzliche Grüße vom Rekobär :)
 
hallo Reiner,

nach deinen angaben solltest du glück im unglück haben

Diese informiert und am nächsten Tag die Aussage der Versicherung das besagtes Fahrzeug nur bis 29.12.15 bei ihnen versichert war.
Der Unfall war aber in der Nacht zu 21.01.2016.

nach dem Versicherungsvertragsgesetz besteht eine 1-monatige nachhaftung des versicherers. hierauf solltest du dich berufen, falls die versicherung schwierigkeiten macht. das weiss aber sicher auch dein anwalt.

beschrieben auch in https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung


gruss

Sekundant
 
Ich bedanke mich erst mal für die Hinweise.

Heute ist das Fahrzeug in der Fachwerkstatt zur Achs-Vermessung. Die Werkstatt hat gestern ein Gutachten abgelehnt ohne Achs-Vermessung. Sollte die einen mit abbekommen habe, ist das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden. Gehen natürlich erst mal in Vorkasse. Anwalt haben wir dazu gezogen und wir wissen mittlerweile dass der Verursacher ein Mitbürger mit Migrationshintergrund ist. Der Fahrer, Halter und Besitzer sind wohl alles unterschiedliche Personen.
Noch bescheideneres konnte uns eigentlich nicht passieren. Ich sehe ganz deutlich dass wir lange warten müssen bis wir mal überhaut Geld sehen.

Gruß Reiner
 
Hallo Reiner56,

warten musst du immer lange, so oder so!
 
Hallo Reiner56,

mir ist letztes Jahr ein LKW eines hiesigen Unternehmers ins Auto gefahren.

Wie sich letztlich herausstellte, waren seine sämtlichen LKW´s bereits seit einem Jahr (!) nicht mehr versichert.

Die Versicherung hatte dies aber wohl auch nicht der Zulassungsstelle mitgeteilt - jedenfalls fuhren die Fahrzeuge (zumindest teilweise in halsbrecherischer Weise - siehe meinen Unfall) weiter munter über hiesige Straßen.

Die Versicherung musste den Schaden an meinem Fahrzeug zahlen, und tat dies - wenn auch nach einer Begutachtung - anstandslos und recht schnell.

Insofern musst du dir vermutlich keine Sorgen machen.

Alles Gute wünscht
Lindgren
 
hallo Reiner,

nach deinen angaben solltest du glück im unglück haben



nach dem Versicherungsvertragsgesetz besteht eine 1-monatige nachhaftung des versicherers. hierauf solltest du dich berufen, falls die versicherung schwierigkeiten macht. das weiss aber sicher auch dein anwalt.

beschrieben auch in https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung


gruss

Sekundant

Hallo Sekundant, weißt du zufällig, wie sich das verhält, wenn der Unfallverursacher länger als 1 Monat nicht mehr versichert war? Mir ist vor 3 Wochen jemand über Nacht in die Seite des Autos gefahren und abgehauen. Zum Glück gab es Zeugen. Leider ist der Verursacher überhaupt nicht versichert. Das ist doch aber eigentlich Pflicht in Deutschland, oder? Besteht nun die Gefahr, dass ich den Schaden aus eigener Tasche bezahlen muss, weil derjenige die finanziellen Mittel nicht besitzt und keine Versicherung hat?

Grüße und hallo erst einmal ich bin Manfred :)
 
Ach du Schreck. Bedeutet das, ich muss eigenständig den Antrag beim garantiefond stellen? Oder bekomme ich dazu noch ein Schreiben von der Polizei oder meiner Versicherung? Bisher wurde mir dazu nämlich noch nichts gesagt :confused:

Lieben Dank für den Link Ingeborg!
 
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