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Hilfe bei Privater Unfallversicherung

Registriert seit
25 Apr. 2008
Beiträge
2
Hallo zusammen,
Ich hatte anfang 2007 einen Autounfall (ich bin nicht gefahren sondern ein freund von mir) bei dem ich mir folgende Verletzungen zuzog: Milzriss, 6 gebrochene Rippen, geprellte Hüfte und ne gequetschte Lunge.Ich lag aufgrund der Verletzungen 1 Woche im Koma war insgesamt 17 Tage im Krankenhaus und danach 3 Wochen in REHA.
Ein Ärztliches Gutachten von meiner Privaten Unfallversicherung ist auch schon geschehen. Ich bin zu 15% Invalide (bin 20 Jahre alt). Geld von meiner versicherung habe ich auch schon erhalten.
So jetzt meine frage:
Kann mir die Unfallversicherung das Geld wieder wegnehemen (hab das Geld jetzt ca. 2 Monate)?
Ich habe bei meiner Mutter in einem Eiscafé gearbeitet jetzt habe ich mir ne neue Stelle gesucht...Kann mir die Unfallversicherung das Geld jetzt wieder wegnehmen weil ich ne neue Arbeitsstelle habe? Ich frage deswegen weil meine Mutter zu mir gesagt hatte, dass wenn ich gehe und mir ne neue arbeit suche, ich das gesamte Geld verliere (weil sie immer sagen konnte zur Versicherung, dass wenn es mir net so gut gehen würde könne ich mich bei ihr in der Wohnung hinlegen und ausruhen,weil ich immernoch mit den Folgen des Unfalls Probleme habe.Bei einem "Normalen Arbeitgeber" könne ich das ja net!)
Kann mir die Versicherung wirklich das Geld aufgrund neuer Arbeit wieder wegnehmen? Oder ist das nur so ne masche von meiner Mutter das sie mich sozusagen erpressen will weiter bei ihr zu arbeiten (hört sich grausam an, aber wahr)?Bitte um Hilfe da ich mich nicht auskenne!
Danke schonmal im vorraus.
MFG nicolay_marcel
 
Hallo nycolay-marcel,

der Unfall ist jetzt gerade ein Jahr her, hm hat Deine Versicherung Dir mitgeteilt dass weitere Gutachten eingeholt werden.

Normalerweise wird erst mit Ablauf des dritten Jahres die endgültige Invalidität festgehalten, alle bis dahin gelaufenen Zahlungen gelten als Vorschlusszahlungen.

Ausnahmen gibt es sicher, nur dazu müßtest Du Deine Versicherungs-bedingungen kennen.

Sorry wenn ich das so sage, aber Dein Verletzungsmuster und der damit verbundene Invaliditätsgrad ist hoch angesetzt. Oder sollte das nicht die private Unfallversicherung sondern die haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert haben, quasi Schmerzensgeld.

Für den Fall, dass jetzt Deine privat UV ein Gutachten hat erstellen lassen,
richtet sich die Geldleistung nach der festgestellten Invalidität.

In der Regel - aber auch nicht immer - gibt es darauf einen Vorschuss.

Erzähle doch mal ein wenig mehr.

L.G.

Reikja
 
Hallo nicolay_marcel,

so wie ich deinen Beitrag verstanden habe bist du von deiner PUV zu einem Gutachter geschickt worden, der hat 15% Invalidität festgestellt und diese Summe hast Du ausgezahlt bekommen.

So ist es bei mir auch gelaufen. Ich habe die Summe bekommen und da stand nichts von Vorschuß (würde ja bedeuten es kommt noch mehr Geld).

Solltest Du mit diesem Geld zufrieden sein und dich nicht mehr zu einer Abschlußbegutachtung deiner PUV melden, oder einfach nicht hingegehen wenn sie dir einen Termin bei einem Gutachter schicken....dann ist es das gewesen.
Ich bin sicher diese 15% können sie dir nicht mehr wegnehmen.
Und in einem kannst du 100% sicher sein, deine Versicherung zahlt dir nie mehr als sie unbedingt müssen...eher weniger oder garnix:eek:

Sollte ich falsch liegen mit meiner Behauptung dann bitte korregiert mich.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Reickja...
Danke für deine Antwort.

Also meine PUV hat nix mehr geschrieben das sie nochmal ein Gutachten erstellen müssen.Ich habe nix erhalten.

Das Verfahren gegen den Unfallverursacher läuft noch.Diese Zahlung war kein Schmerzensgeld,sie ging von meiner PUV aus.

Mein Invaliditätsgrad begründeten sie so:
Meine Rippen werden nicht mehr richtig zusammenwachsen und auch immer schmerzen haben,mir wurde ein Organ (Milz) entfernt (das zählt ja schon als Behinderung),meine Lunge funktioniert nicht mehr richtig (nur zu 70%),ein Teil meiner Leber ist geschädigt.Dies hat auch alles folgen auf mein Berufsleben.
Ich darf meinen alten Beruf nicht mehr ausüben (Feinwerkmechaniker) weil ich mich nicht mehr körperlich anstrengen darf.
Ich darf auch nicht länger als 4 stunden am Stück stehen.

Die Geldleistung hat sich nach meinen Invaliditätsgrad gerichtet und mir ist nicht bekannt das ich nochmal zu einem Gutachter müsste.
 
Hallo nicolay_marcel,
so wie Du Deine Beschwerden beschrieben hast würde ich an Deiner Stelle einen höheren Invaliditätsgrad von der PUV verlangen.

Ich bin ganz sicher Dir steht mehr als nur 15% zu.
Schreib das Deiner PUV, sie wird Dich dann, bevor 3 Jahre um sind noch einmal zum GA schicken.
Beachte aber genau die Fristen die in Deinem Vertrag stehen und verschenke kein Geld. Vielleicht (sollte das in Deinem Vertrag stehen) bekommst Du ja auch eine Unfallrente von Deiner PUV. Unterschreibe keine Verzichserklärung bei der PUV.

Ließ Dir bitte Deinen Vertrag und die Bedingungen einmal genau durch, oder hast Du einen Rechtsanwalt der sich sowieso um den Unfall kümmert?

Wo sind all die Versicherungs-Experten? Ich bin doch auch noch am Lernen!

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Viele Verletzungen

Hallo, ich würde mich erneut Begutachten lassen, die 15 Prozent sind bei diesen Verletzungen in meinen Augen viel zu wenig. lg gerald
 
Hallo nycolay-marcel,

erstmal zu Deiner Hauptfrage (Deiner Mutter). Der Unfall und die daraus entstandenen Ansprüche (Schmerzensgeld,Leistungen der PUV) haben nichts mit Deinem AG (Deiner Mutter) zu tun! Ob Du weiterhin bei Ihr arbeitest oder bei einem neuen AG. ist allein Deine Sache.
Ich teile die Meinung der anderen, dass der Invaliditätsgrad bei Dir etwas zu gering bewährtet wurde und hoffe, dass Du keine Abtretungserklärung bei deiner PUV. unterschrieben hast.
Ich würde Dir dringen raten, wenn noch nicht geschehen, einen Anwalt einzuschalten. Es geht hier um Deine Zukunft um Deine Gesundheit und nur mit einem geeignetem Anwalt kannst Du ein vernünftiges Schmerzensgeld bei der Haftpflichtversicherung erstreiten.

MfG.

Pit
 
"medizinische Notwendigkeit"

Hi,ich hab da mal ne Frage.Ich war 21 Tage zur Reha und habe dann in meiner Police gelesen das ich Anspruch auf Krankenhaustagegeld habe sowie eine Rehakostenbeihilfe(500€).Ich mich gefreut alles eingereicht und dann kam die Antwort:"in Ihrem Fall besteht kein Anspruch da eine medizinische Notwendigkeit nicht gegeben ist".
HalloIch meine so eine Reha kostet doch ein haufen Geld,die wird doch nicht aus Jux und dollerei genehmigt oderWenn man länger krank ist kann man jeden Cent gebrauchen und in diesem Fall wären das einige.Gibts jemand der diesbezüglich erfahrung hat oder weiß was man machen kann?Ich hab mittlerweile die Einrichtung angeschrieben und gebeten dazu Stellung zu nehmen
Würd mich über Antworten freuen
Gruß
 
Hallo Timschroed,

REHA oder Anschlußheilbehandlung.

Wenn Du nach einem Unfall ins Krankenhaus gehst, dann wird Krankenhaustagegeld gezahlt,
wenn Du mehr oder weniger direkt daran an einer sogenannten AHB-Maßnahme teilnimmst, wird das Krankenhaustagegeld auch weitergezahlt, sofern das in Deinen Bedingungen vereinbart ist.

Bist Du außerhalb eines Unfalles aufgrund z.B. Rückenleiden in eine Reha geschickt worden, wird das oft anders ausgelegt.

Für welche Art der Versicherung fragst Du?

private Unfallversicherung, private Krankenversicherung oder Zusatzleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Warum warst Du in der Reha? Hast Du diese von Dir aus beantragt?

Du siehst, so einfach ist Deine Frage nicht beantworten.

Lieben Gruß

Reikja
 
Private UV

Hi Reickja,
erstmal danke für dein Feedback!Ich hatte einen Arbeitsunfall (Querfortsatzfraktur C7,Deckplatteneinbrüche BWK 1-3 sowie einen verschobenen Wirbel)hab dann das übliche prozedere hinter mir wie Krankengymnastik,Massagen,EAP als es dann immer noch nicht besser war(ca. nach 1 Jahr) hat die Krankenkasse den Vorschlag gemacht eine Reha durch zu führen.Die Reha hab ich auch gut überstanden(wirklich geholfen hat sie mir nicht)und dann habe ich das bei meiner Privaten Unfallversicherung eingerreicht und die meint nun es gäbe keine "medizinische Notwendigkeit".Seltsamer Weise haben sie aber meine Nachuntersuchung(5 Tage im BG-Krankenhaus) auch bezahlt:confused:(Krankenhaustagegeld).Diese Untersuchung fand 6 Monate nach dem Unfall statt.Wo war denn da die medizinische Notwendigkeit? 5 Tage nach dem Unfall sowie die Nachuntersuchung haben sie promt bezahlt.Jetzt wo das ganze um 21 Tage + Rehakostenbeihilfe geht fangen die halt so an.Jeden den ich gefragt habe sagt das müssen die zahlen.(Sachbearbeiter von der krankenkasse,Hausarzt,Anwalt).Mittlerweile liegt mir mein GA vor aus dem klar von bleibenden Schäden sowie einer 15% MdE(wobei davon auzugehen ist das es sich noch verschlechtert) beschrieben wird.
Vielleicht hat ja jemand noch ein Tipp oder schon Erfahrungen gesammelt.
Vielen Dank im vorraus

Gruß
 
Hallo Timschroed,
bei mir war es ganz genauso wie bei Dir.
Laß Dich nicht abwimmeln, schreibe den Vorstand Deiner Versicherung an, schildere Deine Fall und bitte um sofortige Überweisung.

Ich hatte das Reha Geld (500€) schneller bekommen als den Antwortbrief.

Gruß Kai-Uwe
 
Urteil der Klinik

Ich hab ja die Klinik angeschrieben mit bitte um Stellungnahme.Ich hoffe die werden mir beipflichten(aber bei nicht arbeitsfähig entlasen:rolleyes:)Aber wenn nicht .....was hast Du dem Vorstand den geschrieben bzw. wie sollte ich sowas formulieren?Und was ist mit dem Krankenhaustagegeld, hattest Du keinen Anspruch?In meiner Police steht genau beschrieben das bei einer Reha mit einer Mindestdauer von 21 Tagen Krankenhaustagegeld zu zahlen ist

Danke und
Gruß
 
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