Hallo alschbieta,
wenn Du noch den RA beschäftigst, geht der Schriftverkehr nur über den Anwalt.
Tipp:
Tritt den RA in den ********** und fordere ihn auf, umgehen bei der BG den Bescheid einzuholen, oder entziehe dem Anwalt dein Mandat.
Schwierige Situation die Du beschreibst.
Würde mal das AA und die KV anschreiben und um Erklärung bitten, weshalb in der Sache nicht die BG zuständig ist.
Eventuell kommt dann Bewegung in die Angelegenheit.