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Hilfe bei Bekanntmachen einer BK

Hallo slahan,

es gibt auch dem "kleinen" Fall nach §3 BKV, wonach bereits nach Aufgabe der schädlichen Arbeit muss
die BG tätig werden und ggf. VG übernehmen.
Ließ doch bitte die Seite von RA Holtstraeter da gibt es genügend Info`s.
 
Hallo oerni, hi slahan,
erst einmal Danke für Eure Diskussion!

  • erst zu den Antworten:
    • es gibt sogar 2 BK Anzeigen,
      • eine von der LMU, Abt. für Umwelt Arbeits und Sozialmedizin zum Thema Isozyanatunverträglichkeit und Haut (BK 5101)
      • und eine 2. von Der LMU, Abt. Dermatologie zum Thema: Allergisches Kontaktekzem bei Typ IV Sensibilierung? gegenüber tropischen Hölzern und Verdacht auf Isozyanatasthma (BK Nummer 1314).
  • und nun zu den neuen Fragen, die ich trotz Studiums der Seite von RA Holstraeter noch nicht klären konnte:
    • Wie schnell sollte ich mich einer Arbeitsprobe stellen? Wobei bei dem RA ja eindeutig steht, dass man dieer Situation nicht ausgesetzt werden darf, wenn sich die Verursachenden Gegebenheiten sich nicht geändert haben.
    • Wer ist Fender?
    • Erst Berufsaufgabe oder Aufgabe des Arbeitsplatzes und dann..
    • Wer legt die Höhe und Dauer des VG fest? und wer schreibt mich bis dahin Krank?
Naja soviel für heute, vielleicht fällt ja noch jemanden was dazu ein.


Morgen gehe ich erst mal zum Gutachter und am Di / Mi habe ich den Isozyanattest und danachsehen wir weiter.


Können die mich sofort gesundschreiben, auch wen die Ursachen noch nicht ganz geklärt sind?


Danke vorers und Euch einen guten Start in die Woche.


VG Rüdiger-G


PS eine Frage zum Schluss:


Ich habe mich eingeloggt und gelesen und geschrieben. jetzt wo ich auf antworten klicke, meldet er mir, das ich nicht eingeloggt bin! Häää?
 
Hallo Rüdiger, zu deinen Fragen kann ich nur sagen, dass du die schädigende Tätigkeit (Exposition) aufgeben musst. Also nicht Beruf, auch nicht unbedingt deinen Arbeitsplatz (wenn die Exposition von den auslösenden Stoff weg fällt).
Halte uns auf dem Laufenden. Viel Glück
 
Hallo Rüdiger,

Fender01 ist der Fachmann von einem UV-Träger, der "Ihm sei Dank" immer gute und ehrliche Antworten
zu Themen der UV gibt.

Ein Freund der Verunfallten und B-Kranken zu mind. aus meiner Sicht.

``
zum Lesen:
http://www.enzyklopaedie-dermatologie.de/artikel?id=659

Ob Du nur die Noxe oder doch den Beruf aufgeben musst, steht in den Vorschriften, aber darüber müsste Dich die BG - Präventationsabteilung aufklären.
 
BK Meldung

Hallo Rüdiger,

auch ich befinde mich im Kampf um Anerkennung einer BK mit der BG, mir erging es ähnlich. Ich arbeitete in einer Galvanik und erlitt eine Atemwegserkrankung durch chemische Stoffe. Nach einem Kuraufenthalt leitete die Kurärztin die Meldung wegen Verdacht auf Berufskrankheit ein.
Ich wurde krank entlassen. Mein Hausarzt hat mich dann arbeitsunfähig geschrieben, da ich nicht an den Arbeitsplatz zurück durfte. Es ist sehr wichtig, nach bekannt werden einer eventuellen Gefährdung darfst du nicht an den Arbeitsplatz zurück, an dem die Schädigung auftrat. Ansonsten hast du die Anerkennung einer BK verwirkt.
Es ist ein langer Weg bis zur Anerkennung. Ich warte auch noch auf Bescheiderteilung. Ich bin ausgesteuert und wurde gekündigt nun arbeitslos. Ein Gutachten liegt vor. Eine 30% Mgb wurde bescheinigt.
Gruß alschbieta
 
Hallo alschbieta, ich hoffe du hast mehr Erfolgt als die Mehrheit hier im Forum. Das Gutachten mit den 30% bezieht sich wahrscheinlich auf den Grad der Behinderung, oder? Das wird von der BG im BK-Verfahren ganz anders eingeschätzt. Mach dich auf einen langen Bearbeitungsweg startklar. Die Suche nach einem RA kann auch nicht schaden. Wenn du ihn nicht benötigst - auch gut. Beim eventuellen Widerspruch könnte er ab bereits eingeschalten werden. Gruß und viel Erfolg.
 
BK

Ich wurde krank entlassen. Mein Hausarzt hat mich dann arbeitsunfähig geschrieben, da ich nicht an den Arbeitsplatz zurück durfte. Es ist sehr wichtig, nach bekannt werden einer eventuellen Gefährdung darfst du nicht an den Arbeitsplatz zurück, an dem die Schädigung auftrat. Ansonsten hast du die Anerkennung einer BK verwirkt.

Hallo alschbieta,

so ganz stimmt Deine Aussage nicht.

Es gibt verschiedene Berufserkrankungen bei der man die Arbeit aufgeben muss.
Dann gibt es eine Reihe von BK bei der, der Zwang nicht gegeben ist.

Ich verweise hierzu gerne auf die Seite des RA Holtstraeter in Hamburg, dort gibt es gute Hinweise zum Lesen.

Zum anderen verstehe ich die Klinik nicht, diese hat Dich zwar AU entlassen, aber damit Du Verletztengeld bekommst,
wäre es wichtig zu einem D-Arzt zu gehen, der Dich krank schreibt.
Denn unabhängig von Rente, kann man zusätzlich mind. 78 Wochen Verletztengeld (VG) bekommen.
Zwar ist nach Anerkennung der BK kein D-Arzt Zwang vorhanden, aber bis zur Anerkennung sicherlich das Beste.
 
Hallo by oerni!
Danke für deine Hinweise. Ja wie man hier liest kennt sich niemand mit diesen Sachen aus. Ich habe von der BG rückwirkend eine Nachzahlung des Verletzengeldes für 78
Wochen bekommen.
Was mich nun beschäftigt... wenn ich mit 53 einer Fortbildung oder Umschulung zustimme und ich danach keine Arbeit bekomme, ist die BG von ihren Pflichten der Intergration dann entbunden?
viele Grüße
 
Hallo,


das was Oerni schreibt ist richtig "das VG darf nicht nach 78 Wochen eingestellt werden, sondern erst nach Beendigung der Wiedereingliederung, beruflichen und medizinischen Reha."

Selbstverständlich muss sich die neue Ausbildung Deinem Kenntnisstand und Intellekt richten. Was willst Du mit einem Computer-Kurs, wie funktioniert das Internet und Word?

Mit so einer Qualifikation (was keine ist - denn jeder Grundschüler kann und weiß es schon inkl. der Erstellung einer PP-Präsentation), haste nix gewonnen.

Du schreibst nichts über Deinen Beruf + Ausbildung. Ggf. bist Du im Handwerk und Dir fehlt eine kaufm. Ausbildung, dass Du in Deinem Unternehmen einen "Büro-Job" übernehmen kannst.

Die BG ist für Dich zuständig.

Viele Grüße

Kasandra
 
Mit so einer Qualifikation (was keine ist - denn jeder Grundschüler kann und weiß es schon inkl. der Erstellung einer PP-Präsentation), haste nix gewonnen.

Hallo Kassandra,

in der Einrichtung BFW in Augsburg gab es Menschen die von der DRV Schwaben dorthin geschickt wurden
und tatsächlich mit PC, Word oder Excel nichts anfangen konnten.
Da ist dann Frau Kursleiterin her gegangen und hat selbst die Bewerbungen am PC der Probanden geschrieben.
Bewerbungen für Bürotätigkeit z.b.

Unsere 8 köpfige Truppe (7 mal DRV und ich BG) konnte Frau Kursleiterin sehr wenig helfen, weil wir besser ausgebildet
waren, als Sie selbst. Sie wollte mir erklären, wie man Bewerbungen schreibt, sich bei diesen verhält,
dabei hatten zwei von uns den Schein zur Ausbildung von Lehrlingen,

BFW Augsburg / München ein Unternehmen was teilweise vom AA, DRV betrieben wird und es werden dort die
Rentengelder der Versicherten begraben.

Es gibt aber auch einen 14 Tägigen Kurs, bei dem festgestellt werden soll, was der Proband kann und zukünftig machen könnte.
 
Hallo Oerni und Kasandra,

vielen Dank für die guten Tipps. Ja bei mir scheint alles durcheinander zu laufen.
Zurzeit bin ich arbeitslos und bekomme Leistungen vom Arbeitsamt. Das dürfte ja, nach dem was ich hier lese, nicht in Ordnung sein. Ich müsste Verletztengeld bekommen. 78 Wochen habe ich Krankengeld von der Krankenkasse bekommen, mir wurde ein so genannter Spitzbetrag von der BG nachbezahlt. Ich denke das entspricht dem Verletztengeld.
Wie schon erwähnt wurde mir eine Rente von 30% und fünf Jahre Lohnausgleich mit Abstufung zugesichert.
Ebend alles nur mündlich bisher. Ich dachte die Rentenzahlung bekomme ich nach dem Termin der BK Meldung, aber von der BG erhielt ich Auskunft …Verletztengeld und Rentenzahlung gibt es nicht zusammen. Meine Frage, ab wann steht mir denn nun die Rente zu? Ich habe schon mal gerechnet… es ist nicht die Masse, da ich bei einem Ausbeuterunternehmen gearbeitet habe, der die Situation von Arbeitsplatzmangel in der Region gut ausnutzt.
Die Zuzahlung für Medikamente und Bewerbungskosten bekomme ich auch erstattet.
Zu meiner Fortbildungssache… Ich bin ein bunter Hund, ich hab Alles und Nichts. Ich habe den Beruf eines Instandhaltungsmechanikers erlernt, später eine Umschulung zur Bürokauffrau, ein Jahr IT Manager Fortbildung, ein Jahr CNC Technik und zu guter Letzt Oberflächenbeschichter. Ich habe in der Galvanik gearbeitet und viel hochgiftige Substanzen geatmet, dadurch Lungenschaden. BK war leicht nachzuweisen, die Luftmessung ergab Überschreitung des Grenzwertes von Chlorverbindung und Nichtraucher. Für meinen Arbeitgeber entstanden keine Konsequenzen, ist mich einfach losgeworden. Hat behauptet, es gibt keine freie andere Stelle. Klage auf Schadensersatz geht nicht, weil BG Anerkennung.
Konnte noch eine winzige Abfindung bei Gericht erwirken.
So, nun denke ich…dass ich noch mal ein Buchhaltungskurs mit datev und lexware, business englisch und CAD Lehrgang. Hab mich selbst mich selbst um Bildungsberatung gekümmert.
BFW war Schuss in den Ofen.
So, aber wie gesagt. Ich habe noch keinen Bescheid von der BG. Warum auch immer.
Zur Frage Anwalt. Ich habe mich der Gewerkschaft anvertraut. Es ist nicht einfach einen guten Anwalt für Arbeitsrecht, Sozialrecht zu finden. Ich hatte vorher zwei Beratungen bei anderen Anwälten, es waren die absoluten Pfeifen. Aber tolle Rechnung! Ja, wenn man bedenkt, wie viel davon abhängt. Vielen Anwälten ist dein Leben egal, sie denken nur an Mandantenfang!
Von der BG Leistung wurde mir mitgeteilt, dass sie sich nicht weiter mit mir unterhalten, weil ich meinen Anwalt noch befugt habe! ;-)

Habe den Text in Word geschrieben und eingefügt…nicht das meine Mühe umsonst war und alles wieder weg ist, wie schon passiert!

Bin gespannt auf euere Meinung!

Tschüß alschbieta
 
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