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Hilfe bei Bekanntmachen einer BK

Krankengeldfortzahlung während "Urlaub"?

Hallo Oerni und Ko.

Danke vorab für die Infos.

Sämtliche Belege, BG Anzeige und auch Arztberichte habe ich schon gesammelt, da ich da schon einmal ganz böse gelinkt wurde.

Ansonsten werde ich darauf achten, das die AU wirklich lückenlos ist, dumm nur, das diese bis zum 28.02. einem Sonntag läuft.

Andere Frage: Wenn sich soetwas in die Länge zieht möchte man ja trotzdem am geselschaftlichen Leben teilnehmen. Sprich mal die Eltern besuchen, oder längerfristige Urlaube machen.
Die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, das ich das anmelden muss und ich für diese Tage kein Kranken / Übergangsgeld bekomme.

Stimmt das so? ode wie verhält sich das hier? Die können doch nicht erwarten, das ich mich zu Hause eingrabe, oder?

Wie immer Danke im Voraus!

VG Rüediger_G
 
Hallo Rüdiger,

dann gehe doch am 26.02 zum D-Arzt und lass Dich länger AU schreiben.
längerer Urlaub ist m.ea. Problematisch, Besuch bei den Eltern - würde ich nicht melden.
Solange nichts passiert, würde ich sowieso keine Meldung machen und wenn dann könnte ich immer noch eine tätigen!
 
Hallo Rüdiger_G,

lückenlos würde für mich bedeuten, dass ich am Freitag zur Sprechstunde gehe!
Krankheit und Urlaub!
Gibt das mal oben in die Suchfunktion ein!
Du wirst lesen, dass es hierzu 2 Meinungen gibt, die eine sagt kein Problem, die andere Fraktion sagt, das geht gar nicht!
Ich gehöre zur 2 Fraktion!
Stell dir mal vor, du hast ein Geschäft und dein Mitarbeiter ist Krank und macht Urlaub!
Passt nicht zusammen!
Es wird die Zeit kommen, da wird alles auf den Tisch gelegt und ich könnte mir vorstellen, dass dann so etwas das Zünglein an der Waage sein könnte!
Ist aber meine per. Meinung!
Muss jeder für sich selber entscheiden!
 
Hallo Rüdiger,
ich schließe mich Micha's Meinung an. Manches geht einfach nicht. Wenn man wirklich krank ist, hat man doch auch keinen "Spaß" an einem längeren Urlaub. Wenn das einmal (und das kommt irgendwann) auf den Tisch kommt, hast du schlechte Karten.
Trotzdem viel Erfolg.
 
Hallo Rüdiger,

wichtig ist für Dich erstmal, dass Du Dich auf Deine BK bzw. die angezeigte BK von den richtigen Ärzten weiter behandeln und AU schreiben lässt soweit dieses notwendig ist.

Der Hausarzt ist zur Weiterbehandlung definitiv der falsche Weg.

Nun scheinst Du mir auch recht jung zu sein. Sehe zu, dass Deine BG alles mal flott bearbeitet. Wenn Du eine BK hast und mit dieser nicht mehr weiter arbeiten kannst, dann steht Dir vom Gesetz her eine Umschulung über die BG zu.

Also mach mal Druck, denn zuhause herum gammeln wird Dir nichts bringen. Dir läuft nur die Zeit auf allen Gebieten weg.

Viele Grüße

Kasandra
 
Ja und man könnte ja auch beim Rentenversicherungsträger oder Intregrationsamt einen Antrag auf berufliche Reha stellen, denn dann müssen diese Behörden den Fall auch prüfen.
 
1 BK ja und wie weiter?

Hi Leute,
noch einmal danke für die bisherigen Tips.
Kurz zur Lage, wie es steht, bevor ich wie immer zu ein paar offenen Fragen komme, da man ja niergendwo so richtig etwas erfährt.
Also bei mir sind schwere Unverträglichkeiten gegenüber den Hölzern Palisander, Teak und Douglasie nachgewiesen. die Tests waren sehr unangenehm, selbst bei denen mit nur 3% Reizstoff, habe ich offene Blasen gehabt udn das Wasser ist den Rücken runtergelaufen.
In der kommenden Woche habe ich jetzt den ersten Gutachtertermin und einen Lungentest auf Isozyanate. Was der bringt werden wir sehen.
Was ich nicht weiß, ist: was passiert weiter?
Nachdem auf Grund der Krankschreibung seit 18/12/2016 die Hautbeschwerden momentan abgeheilt sind, würde die Abteilung für Allergologie der LMU einen Arbeitsversuch starten, obwohl, die Reizstoffe in unserer Firma nicht vermeidbar sind, da wir räumlich nicht in der Lage sind, verschiedene Hözer in verschiedenen Abteilungen (Räumen zu verarbeiten. Auch ist mir vom AG signalisiert worden, dass eine Umsetzung, z.B. ins Büro nicht angedacht, oder praktikabel sei (warum auch immer :-().

  • Wie ist da jetzt der weitere wahrscheinliche Ablauf? Wie kommt es zur Anerkennung der BK 5101 (Haut)?
    • Wie funktioniert das mit dem Verletztengeld und der Zahlung überhaupt, oder der Nachzahlung?
  • Was passiert, wenn kein Isozyanatunverträglichkeit festgestellt wird?
  • Kann ich moch da auch wehren und eine Arbeitsprobe verweigern, da ich Angst habe, wieder am ganzen Körper Ausschlag zu bekommen?
  • Wie schnall laufen solche Prozesse ab?
    • vom Gutachten bis zur BG
  • Weiß einer von Euch, welche weiteren Möglichkeiten man da hat, da mir von der LMU mitgeteilt wurde, das es Seitens der BG für AN, die älter als 50 sind sowieso keine Umschulungs oder Weiterbildungsmaßnahmen gibt.
  • Gibt es da die Möglichlkeit eines Übergangsgeldes, wenn man sich einen neuen Job sucht, oder eine Art Ausgleichzahlung, wenn man einen schlechter bezahlten Job annimmt?
Sorry, ich mal wieder mit meinen Fragen.


Ich wär euch aber trotzdem sehr dankbar, wenn Ihr mir ein paar Tipps geben könnt. vielleicht gibt es hier ja im Forum auch schon die Antworten, dan reicht mir schon ein Hinweis darauf.


Danke im Voraus an Euch da drausen!


VG Rüdiger_G
 
Hallo Rüdiger,
das sind eine ganze Reihe von Fragen und auch Problemen.
Nach der BK 5101 geht es um Hauterkrankungen. Holzstäube ergeben meines Wissens keine Hauterkrankungen. Ebenso auch Isocyanate. Die sind in Klebern u. ä.. Daraus resultieren Atemwegserkrankungen. Hauterkrankungen durch Chemikalien, Metallberufe.
Sorry, ich habe mich geirrt. Palisander, Taek, Mahagoni und auch Nadelhölzer sind für eine 5101 bekannt.
Erst muss eine Bk anerkannt sein, dann geht es weiter und das ist schon ein hohe Hürde. Du musst die schädigende Tätigkeiten aufgegeben haben. Eine Arbeitsprobe solltest du nicht verweigern. Kann dir zum Nachteil ausgelegt werden. Eine Umschulung ab einem Alter von über 50 Jahren ist bei alles BG problematisch. Du bekommst eine Ausgleichszahlung für ein paar Jahre. Sie wird jedes Jahr geringer. Ca. 5 Jahre oder so. Weitere Infos bekommst du bestimmt von anderen Usern. Gruß und Erfolg.
 
Hallo slahan,


es gibt den sogenannten keinen Fall zu Berufserkrankungen, sobald der Beruf mit der schädigte Wirkung aufgegeben wurde,
müsste man Verletztengeld bekommen. (SGB VII § 3 BKV?)
Da könnte Dir Fender bestimmt mehr dazu schreiben.
 
Hallo oerni, danke für deine Info. Ich denke jedoch, vor einer Zahlung und auch Aufgabe der schädigende Tätigkeit, muss doch die BK anerkannt sein, oder?
Die BG zahlt doch nicht so einfach. Gruß
 
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