• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Hilfe bei Bekanntmachen einer BK

Rüdiger_G

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Jan. 2016
Beiträge
15
Ort
Rosenheim
Hallo Ihr alle da drausen.

Ich bin erst ein paar Minuten hier und mir sträuben sich schon die Haare!

Aber ich brauch von Euch ein paar ganz normale Anfängertips, damit ich nicht gleich alles von Anfang an falsch mache.

Kurz zu mir:
Ich bin 52 Jahre alt und mit Begeisterung Schreiner, richtig beruflich ausführend als mitarbeitender Meister / Projektleitung.
Vor lauter Begeisterung übersieht man dann schon mal die ersten Symptome,
ein Ganglion am rechten Fußgelenk, so das man es kaum noch bewegen kann,
das Raynaud Syndrom an mehreren Fingern,

aber der Hammer ist erst am 18/12/2015 bekannt geworden, nämlich, das ich wahrscheinlich eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion und z.B.: offene Wunden an den Händen auf Grund einer Isozyanatunverträglichkeit habe, welches in einem "biologischen ÖL" enthalten ist.

So nun zu der Frage: Ein Ärzteteam der LMU hat das festgestellt, mein Hausarzt mich erst einmal krank geschrieben mit Verdacht auf BK.

Wie kommt dies nun zur BG? Muss ich das melden, oder macht das mein Hausarzt? Mein Arbeitgeber kann es ja nicht, da er bis zum heutigen Zeitpunkt nichts davon weiss, da ja in der Krankmeldung nicht steht, weshalb ich krank geschrieben bin.

Bin ich da verpflichtet irgend was zu sagen? - Meinem Arbeitgeber?, der BG?,...

Grob oder einfach gesagt, es wäre nett, wenn ich von Euch mal was erzählt bekomme, damit ich da nicht von Anfang an selber irgendwelche Fehler reinbringe.

Ich bedanke mich mal im Voraus bei Euch und hoffe, das ich da ein paar Tipps bekomme.

VG Rüdiger_G
 
Hallo RüdigerG!

Dein Hausarzt hat dich krank geschrieben wegen Verdacht auf eine BK.

Diesbezüglich ist dein Hausarzt auch verpflichtet, der BG seinen Verdacht auf eine BK zu melden.

Alles weitere erledigt sich zwar nicht von selbst, Du musst bei deinem Hausarzt nachfragen, ob er der BG eine BK gemeldet hat.

Eine Kopie von der BK-Meldung beim Hausarzt geben lassen, erstes Beweismittel.

Die BG meldet sich, wenn du aber nichts hörst musst Du halt eben bei der BG nachfragen.

Dann nochmal im UO-Forum melden.

Gruß ingi
 
Hallo Rüdiger,

herzlich Willkommen hier - zur Vermeidung weiterem Haar sträuben, folgende Ratschläge befolgen:

- alle medizinischen Unterlagen von Anfang an sammeln.
- Dein berufliches Umfeld Fotografieren, Beschreibungen der Substanzen sammeln
- Mach Dir Notizen wann und wo und wie lange Du mit welchen Substanzen in Berührung gekommen bist.
- hole Dir Stellungnahmen von Kollegen / Kunden - alles ist wichtig bei BK Ermittlung
- wenn Du jetzt den Beruf aufgeben musst ohne das BK anerkannt ist, ließ mal § 3 BKV auf der Seite von RA Holtstraeter in Hamburg

- in Deinem Betrieb gibt es eine Anschlagtafel, darauf muss ein Aushang der Berufsgenossenschaft mit Betriebsnummer sein.
- dort kannst Du auch eine Verdachtsanzeige stellen, unabhängig das der Arzt / LMU dazu gesetzlich verpflichtet sind

Bitte nimm die Sache sehr ernst und penibel genau, wenn Du wirklich eine Chance auf Anerkennung haben willst.

Falls Du eine BU oder BUZ Versicherung hast, solltest den Vertrag lesen.

Ich wünsche Dir vor allem Gesundheit, aber auch zusätzlich sehr viel Kraft die Sache durchzustehen.
 
Danke

Hallo ingi und oerni,

danke erst mal für Eure Antworten.

Bis auf Punkt 3 habe ich alles schon so gemacht, bzw. kann dies nachholen.

Muss dann morgen mal den Arzt konsultieren und nachfragen.

Mal schauen was noch so kommt und vielleicht fällt Euch noch was ein, was interessant sein könnte, z.B. irgendwelche Fristen, etc.

Danke erst mal und ich halte Euch auf dem Laufenden!

VG Rüdiger_G
 
Hallo Rüdiger G

BG und BK zwei Welten treffen sich.
Ich habe 21 Jahre als GAS und Wasser Installateur ,Heizungsbauer und Schweißer gearbeitet. Heißt bei Wind und Wetter draußen, Flaschenwagen schieben, heißt schleppen ohne Ende, heißt in Zwangshaltung arbeiten.
Heißt Knie kaputt.
Nicht für die BG, führ die Faulpelze ist das wie ein Bürojob.
Die BG war mal verboten, und da müssen wir wieder hin.
Die Herrschaften, der BG bei der Agentur für Arbeit.
Vermerk, des Sachbearbeiters des Arbeitsamtes
Wegen völliger Verblödung, sind die Mitarbeiter der BG dem Arbeitsmarkt nicht zu, zu muten.

Mit freundlichen Grüßen
D.L.

Wehr kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
Guten Morgen, lange nichts hören lassen, aber lange ist auch leider nichts passiert.

ich bin seit dem 18.12.2015 Au geschrieben mit der offenen Aussicht auf BK
zum einen wegen einer Isozyanat Bronchitis und wegen Haut ausschlag ebenfalls durch Isozyanat veranlasst.

Ich habe bisher von der BG außer einem Fragebogen, den ich zurückgeschickt habe nichts gehört. Weder die Krankenkasse noch mein Hausarzt weiß, wie es weitergeht oder weiter abläuft. Ich persönlich bin auch ein bissschen hilflos, da ich überhaupt nicht weiß, wie man weiter vorgehen sollte.

Wenn ich den Bericht lese, stellt sich mir die Frage, wann muss ich nun zum Arzt? Ich bin momentan noch bis zum 28.02.2016 krankgeschrieben. Muss ich nun noch in dieser Woche gehen, oder ist der 29.02.2016 auch noch ok.

Ich bin auch zwischenzeitlich in der allogerlogischen Abteilung der LMU gewesen zu einem Epikutantest. Dort hat man nachgewiesen, das ich hochgratig allergisch bin auf Teak, Palisander und Douglasie. Dort habe ich am Mittwoch wieder einen Termin.
Können diese auch weiter AU schreiben oder nur der Ursprungsarzt.

Kann oder werden mehrere BK anzeigen gemacht und die jungs suchen sich dann raus was Ihnen am wenigsten gefällt?

Melde ich mich bei der BG und frage nach, oder soll ich es lieber einfach laufen lassen?

Ihr seht Ratlosigkeit, wo man hinschaut.
Wäre super, wenn ich da ein paar Tips und Hinweise von Euch alten Hasen bekommen könnte.

Danke im Voraus!

VG Rüdiger_G
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=286218&posted=1#post286218#ixzz40s5uwht5
 
Hallo Rüdiger,

nun die AU kann der behandelnde Arzt bzw LMU ausstellen.
Die BK Anzeige muss ebenfalls der Arzt und der Betrieb anzeigen.
Die Untersuchungen werden einige Zeit (Wochen-Monate) in Anspruch nehmen, bis dahin muss die Krankenkasse Vorleistung erbringen.
Sollte die BK (oder mehrere) anerkannt werden, kann dich Jeder Arzt auf Kosten der BG behandeln.
 
Hallo Rüdiger_G,

bezüglich der AU, dies muss lückenlos sein!
Sprich, an dem Tag an dem diese ausläuft muss du spätestens bei einem Doc sein, der diese verlängert!
Es gibt KK die sind da äußerst penibel!
Auch Rückwirkend lassen die nicht gelten!
 
Hallo Rüdiger, hallo oerni,

für deine (Rüdiger) Beschwerden kommt die BK Nummer 1315 "Isocyanate" (Atemwege) und auch die BK Nr.5101 (Haut) in Frage.
Natürlich können mehrere BK auf einmal beantragt werden. Es betrifft ja auch verschiedene Organe.
Der Arzt sollte die BK bei der BG anzeigen. Prinzipiell kannst du das aber auch.
Jedenfalls viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.
Gruß
 
Top