Aufgabe der
Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
1.mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
2.nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Hallo, ich habe nur den § 1 SGB VII vorangestellt, damit alle vom Gleichen reden.
Ich habe mir eben den Escher in der Wiederholung angesehen. Es ist die typische Verweigerungshaltung der BG. Primär scheint die Ohnmacht des Betroffenen unerklärbar, für Kollegen, für den Betrieb und erst recht für die BG.
Nun haben die Ärzte "Kresol" in dem Blut des Betroffenen gefunden. Die BG lehnt natürlich sofort ab; denn Kresole und Phenole kommen in der Form der Erkrankung in ihrem Katalog nicht vor.
Kresole in jeder Form, sind aber Standard in der Tierhygiene. Man muss nur auf die schweizer Seiten gehen, die wesentlich deutlicher sind, als unsere.
Nun hat der junge Mann einen Tank (?) gereinigt, wahrscheinlich mit einem "Kärcher". Nun sind in der Tierhygiene nicht nur "nackte" Kresole, sondern auch Chlorierte im Einsatz.
Das Butterpapier wird auf der Innenseite mit Chlor-m-Kresol gegen Schimmel imprägniert (es ist das Einzige, was nicht höllisch stinkt).
Die BG, wäre es jetzt, gemäss § 1 SGB VII, verpflichtet, um derartige Unfälle in Zukunft zu vermeiden, die Ursache dieses Unfalls zu erforschen. Ich vermute, die Mutter kennt die verwendeten Hygienemittel nicht mal.
Das die Kresole jeder Art "Nervengifte" sind, ist bekannt, nur die Summe der Vergiftungen bzw. Schädigungen ist nicht bekannt; denn die BG'en kennen, anerkennen nur die von der Bundesregierung... bla, bla.
Deutlich wird in diesem Fall, wieder die Unzulänglichkeit der BG'lichen Betreuung. Eine Statistik über Schäden durch den Einsatz von Kresolen im Hygiene Bereich, auch in Haushalten und Krankenhäusern existiert nicht.
Ich will ja keine risikofreie Welt, aber ich möchte selbst entscheiden, ob ich meinen Kalk mit Essig entferne oder mit den Wundermitteln der Industrie.
Der Arme Junge hat evtl. in seinem Eifer, Übereifer ein Gemisch von Reinigungssubstanzen eingeatmet, die bei ihm, evtl.
nur bei ihm einen Schock mit den bekannten Folgen verursachte.Aber da keine Kohortenstudien bzw. keine gesicherten statistischen Daten vorliegen, zahlt die BG nicht, aber sie sollte zumindest forschen um die Ursache zu klären.