Sekundant
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Hallo,
nachdem ich in einem anderen Thread selbst schon auf die Hemmung der Verjährung hingewiesen habe, will ich meine Frage dazu doch in einem eigenen Thema nochmal anbringen. Da habe ich folgendes geschreiben:
Hat jemand eine Ahnung, wie die Frist berechnet, also die Verjährung dadurch verlängert wird? Ich hatte mal ein Programm zur Berechnung von Fristen, finde es aber nicht mehr.
Die Verjährung beginnt ja in dem Fall zum Ende des Jahres der Schädigung bzw. Feststellung mit einer Laufzeig von drei Jahren. Also tritt die Verjährung auch immer mit Ablauf des Kalenderjahres ein.
Wie wird nun genau die Zeit der Hemmung in dem Zusammenhang berechnet? Wie verlängert sich die Verjährungsfrist? Vielleicht hat hier jemand konkrete Hilfe.
(http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=185076&postcount=22)
Gruss
Sekundant
nachdem ich in einem anderen Thread selbst schon auf die Hemmung der Verjährung hingewiesen habe, will ich meine Frage dazu doch in einem eigenen Thema nochmal anbringen. Da habe ich folgendes geschreiben:
Hat jemand eine Ahnung, wie die Frist berechnet, also die Verjährung dadurch verlängert wird? Ich hatte mal ein Programm zur Berechnung von Fristen, finde es aber nicht mehr.
Die Verjährung beginnt ja in dem Fall zum Ende des Jahres der Schädigung bzw. Feststellung mit einer Laufzeig von drei Jahren. Also tritt die Verjährung auch immer mit Ablauf des Kalenderjahres ein.
Wie wird nun genau die Zeit der Hemmung in dem Zusammenhang berechnet? Wie verlängert sich die Verjährungsfrist? Vielleicht hat hier jemand konkrete Hilfe.
(http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=185076&postcount=22)
Gruss
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