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Heilverlaufskontrolle

Ich arbeite bei der Bundesbank in der Geldbearbeitung. Danke für die Abkürzungserklärung.
B·A·D Gesundheitszentrum (Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Gesundheitsmanagement)
Die waren bis jetzt zuständig, ab April jemand neues.

Vielen lieben Dank für eure Bemühungen.
LG Antje
 
Aber nur Angestellter im öffentlichen Dienst, kein Beamter
 
Muss ich, wenn ich fahre, mit der Psychologie überhaupt sprechen? Ist ja auch eine Vertrauensfrage. Wielange dauert so ein Termin?

Genau dies ist der Punkt bei der HVK bzw. auch jeder weiteren Unfallverletzung! Eine HVK gibt es lt. SGB VII nicht! Daher lasse sie wie bereits
mit vielfältigen Tipps beschrieben erstmal verstreichen!
Wir haben BEM Mitarbeiter im Haus, aber soweit ich weiß, hat das immer das BAD gemacht.

Rufe mal Deinen BEM-Berater im Haus an und lass Dich über Eure Prozesse aufklären.

Der BEM-Beauftragte ist natürlich ein AN im Bereich HR und somit Mitglied von HR und vertritt indirekt die Interessen. ABER ein guter AG möchte seine MA behalten und setzt auch Energie daran, dass die MA so schnell wie möglich zurück an ihren Arbeitsplatz kommen. Nicht alles ist vom AG negativ gegenüber dem AN ausgerichtet.

Grundsätzlich zum Verhältnis AG / AG: ein AG weiß mit einer Tumorerkrankung umzugehen und erhofft gemäß wie der AN alles Beste ggf. mit OP, Chemo und Reha, dass der AN wieder gesund wird und seine Arbeit aufnimmt. Hierzu übernimmt der AG alle notwendigen Schritte.

Regulär auch bei BG-Unfällen oder auch privaten Unfällen.

Ist eine Betriebskrankenkasse bei privaten Unfällen oder Erkrankungen noch involviert, da hat die BKK auch weitere Interessen an an Therapie etc.

Nun bist Du ein Wegeunfall und Du musst alles mit der BG klären, Dich aber nicht über den Tisch ziehen lassen! Wie positiv für Dich ist Dein Reha-Entlassbericht für Dich?

Natürlich, wenn ich mal ehrlich sein darf, Du hattest einen Wegeunfall, klagst auf dem Zivilweg um Schmerzensgeld und leidest unter PtBs. Glücklicherweise unter keinen weiteren körperlichen und dauerhaften körperlichen Schäden.

Hier sind sehr viele UO, welche Knochen und Nervenschäden noch haben was dauerhafte Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Schmerzmitteleinnahmen, künstliche Gelenke, Versteifungen, Bewegungseinschränkungen, Gliedmaßenverluste und Arbeitsplatzverluste etc.. bedeuten.

All diese UO wären tatsächlich froh, sieh hätten körperlich ausheilbare Unfallfolgen. Und dies hat nichts damit zu tun, dass Deine Therapeutin 75 km entfernt ist.

Nicht die Entfernung bedeutet ein größeres Trauma (wie bist Du an die Therapeutin gekommen?), sondern für alle psychischen und physischen Schäden gilt es doch für einen Patienten: Wohnortnah, hoch qualifiziert und erfolgreich! = große Hilfe, geringer Aufwand für einen kranken Menschen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo, habe gerade erst gesehen, dass du geschrieben hast.
An meine Therapeutin bin ich durch die BG gekommen. Den Entlassungsbericht habe ich noch nicht. Mein D-Arzt hatte auch durch Corona nicht geöffnet. Bei ihm habe ich erst nächste Woche wieder einen Termin. Meine Therapeutin hat auch den Bericht bekommen, aber sie hat nichts weiter dazu gesagt. Sie meinte nur, dass der Entlassungsbericht mit ihrer Einschätzung fast übereinstimmt.
Lg Antje
 
Hallo Antje,

An meine Therapeutin bin ich durch die BG gekommen
Meine Therapeutin hat auch den Bericht bekommen, aber sie hat nichts weiter dazu gesagt.

Lass Dir doch den Bericht mal von ihr in Kopie geben. Aufgrund ihres Verhaltens kannst Du dann sofort feststellen, auf welcher Seite sie ist.

Weiterhin fordere umgehend Akteneinsicht bei Deiner BG an mit der Bestätigung der Vollständigkeit Deiner Akte.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo @Anni80,
nach meinen Erfahrungen kann ich nur sagen, an keiner Heilverlaufskontrolle teilnehmen. Frage konkret schriftlich die BG, welche Frage bei der Heilverlaufskontrolle geklärt werden sollen. Den die BG versucht hier ein Unzulässiges Gutachten zu erhalten. Gutachten sind alles was mit Leistungsrelevanten Fragen zu tun hat und alles was mit Unfallursächlichkeiten zu tun hat. Für ein Gutachten müsste Sie Dir aber eine Gutachter Auswahl zukommen lassen SGB VII § 200 . Falls Du einen Anwalt hast, soll er die BG mit diesen Fragen anschreiben.
Nächster wichtiger Punkt. Frage konkret die BG, welches Ergebnis durch die Unfallanalyse vorliegt. Sieht die BG Deinen Unfall als leicht an? als schweren Unfall? usw. und gibt Sie diese Information auch an den Gutachter weiter. Von welchen Ereignissen ist auszugehen. Also.... Mitteilung an den Gutachter...... gehen Sie von einem Schweren Unfall aus..... Hochrasanztrauma. Bei der Patientien wurde anerkannt. HWS Distorsion...... etc. All das wird einem Gutachter nicht mitgeteilt..... Hast Du schon für diese Punkte die Anerkennung? In der Regel ist die Verwaltung zur Amtsermittlung verpflichtet. Die Fehler laufen aber genau hier schon. Die BG gibt dem Gutachter den Freiraum das Wunschergebnis der BG zu liefern, weil die Fragen an den Gutachter nicht konkret vorliegen.

SGB 7 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis guck mal unter dem Format Punkt PDF oben in der Zeile und dann.

§ 103 Zwischennachricht, Unfalluntersuchung (1) Kann der Unfallversicherungsträger in den Fällen des § 36a Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches innerhalb von sechs Monaten ein Verfahren nicht abschließen, hat er den Versicherten nach Ablauf dieser Zeit und danach in Abständen von sechs Monaten über den Stand des Verfahrens schriftlich oder elektronisch zu unterrichten. (2) Der Versicherte ist berechtigt, an der Untersuchung eines Versicherungsfalls, die am Arbeitsplatz oder am Unfallort durchgeführt wird, teilzunehmen. Hinterbliebene, die aufgrund des Versicherungsfalls Ansprüche haben können, können an der Untersuchung teilnehmen, wenn sie dies verlangen.

Kläre das erst alles bevor Du irgendwo Dich begutachten lässt.

Vg beutlers
 
Guten Morgen, danke für eure Antwort und Informationen.
Ich habe einen positiven Coronatest gehabt. Ich werde nächste Woche zu Anwalt gehen und ihm alles übergeben.

Lg Antje
 
Hallo Antje,
nein, übergebe nicht alles dem Anwalt. Er soll Dir helfen und dazu mußt Du "Herr" des Verfahrens sein. Es ist nicht das Verfahren des Anwalts, sondern deines.
Entsprechend arbeitest Du dem Anwalt zu und mußt auch die Richtung vorgeben.Er soll dann dieses entsprechend umsetzen.

Viel Glück und halte uns auf dem laufenden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Antje,

erstmal wünsche ich Dir gute Besserung und wünsche Dir einen milden Verlauf.

Bitte nutze die Zeit und beantrage schriftlich bei der BG die Akteneinsicht.

Was Seenixe schreibt ist richtig. Du musst DEINE Akte haben und kennen. Diese kannst Du dann in Kopie an Deinen RA weiter geben.

Es bringt Dir nichts, wenn Dein RA die Akte anfordert, diese wirst Du dann nicht kennen. Wie willst Du den RA dann zuarbeiten..

Merke Dir, nie Originale aus der Hand zu geben. Egal welche, Dokumentation, Befundberichte, Röntgenbilder etc.

Also, wenn es Dir einigermaßen geht, nutze die aktuelle Zeit Dich um Deine Angelegenheiten zu kümmern und lies hier sehr viel im Forum.

Viele Grüße

Kasandra
 
Ja, so war es auch geplant. Ich möchte jedenfalls, dass der Anwalt definitiv eine Dienstaufsichtsbeschwerde für die betroffene Mitarbeiterin einleitet.
Die ist nicht tragbar und diese Person belastet mich noch mehr mit dem Druck den sieauf mich ausübt. Ich weiß, dass die BG schon viel für mich gezahlt hat und mir ist auch bewusst, dass z. B. die Physiotherapie das alles als "Privatpatient" abrechnet und ich bin den auch dankbar, aber mir dies bei jedem Gespräch unter die Nase zureiben, geht nicht. Mich immer zu fragen, warum mein D-Arzt mir dies verschreibt und jene Untersuchungen nicht macht und und und. Ich möchte dies doch alles meinen D-Arzt mal fragen. Sie bekommt ihn telefonisch nicht erreicht, auch wollte sie von mir wissen, was ich mit meiner Therapeutin besprochen habe. Ich finde das geht zuweit.
 
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