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Hautkrebs bei Dachdeckern als BK anerkannt

Kasandra

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28 Sep. 2006
Beiträge
8,718
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Irgendwo im Nirgendwo
Hallo*,

das Aachener Sozialgericht gab einem Dachdecker Recht, der 40 Jahre lang bei seiner Arbeit zum Teil ungeschützt der Sonne ausgesetzt war.
Die Berufsgenossenschaft hatte unter Hinweis auf einen fehlenden Eintrag in der Liste der Berufskrankheiten eine Anerkennung abgelehnt.
Die Richter sahen nach einem am Freitag mitgeteilten Urteil einen Ausnahme-Tatbestand erfüllt. Angesichts des wissenschaftlich belegten erhöhten Risikos für Menschen mit Arbeitsplatz unter freiem Himmel gebe es keinen vernünftigen Zweifel an dem Zusammenhang.
Az. S 6 U 63/10.

Quelle: Ärztezeitung, 26.03.2011
 
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