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Haushaltsgeld aus PUV anrechenbar auf HartzIV?

Lucinda

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Feb. 2013
Beiträge
4
Hallo und einen schönen Abend,

mit Freude habe ich dieses Forum gefunden und hoffe, hier Hinweise bzw. Urteile auf folgende Frage zu bekommen:

Ich habe eine kleine PUV; dass das Schmerzensgeld nicht anrechenbares Einkommen ist, ist mir bekannt, aber wie sieht es aus mit dem Genesungsgeld oder gar dem Haushaltsgeld (Einkäufe, Reinigungsarbeiten etc.), da ich mit Oberschenkelhalsbruch nicht in der Lage bin, meinen Haushalt zu führen? Wird mir eines oder gar beide dieser Gelder als Einkommen voll angerechnet oder darf ich das Geld für die benötigte Hilfe zum Teil oder ganz dafür nutzen?

Eigentlich bin ich derzeit durch den Unfall kein echter Hartz-Bezieher, da die Rentenversicherung Bund der Leistungsträger in diesem Zeitraum ist...oder wie sieht es hier wirklich aus, spielt das keine Rolle?

Ich bedanke mich im voraus für Antworten, Lucinda
 
Grüß Dich, Lucinda,

zunächst einmal: "Willkommen an Bord!" Und ich glaube, dass ich Deine Fragen ausreichend beantworten kann, vielleicht reichts noch für ein paar Tipps.

01
Wenn ich Deine SChilderung richtig verstanden habe, dann hattest Du einen Unfall, für den ein anderer haftet. Das schließe ich aus dem Wort "Schmerzensgeld", denn von ganze seltenen Ausnahmen abgesehen, setzt SChmerzensgeld voraus, dass jemand anders dafür haftet, weil er Dich verletzt hat. Und dann hast Du noch privat vorgesorgt mit Deiner PUV, der privaten Unfallversicherung. Das jedenfalls ist die Grundlage meiner Antwort.

02
Keine der Leistungen Deiner privaten Vorsorge wird auf die Entschädigung durch die gegnerische Versicherung angeerechnet. Die Begründung ist einfach und griffig: Niemand hat Dir geholfen, Deine Verischerungsprämien zu zahlen. Dann braucht auch jetzt keiner kommen, um beim Kassieren von Vericsherungsleistungen zu helfen!

03
Anders ist es bei Sozialverischerungsleistungen, also dem, was die Krankenkasse, die Berufsgenosenschaft, die Pflegekasse, die Rentenversicherung und das Jobcenter bezahlen. DAs wird angerechnet.

04
Der Einfachheit halber: Ich habe vor Jahren einen "Tippzettel" für die

Unfall-Opfer-Bayern e.V. ,Flutgraben 4 , 63872 Heimbuchenthal
Tel.: 06092/7569 - Telefax: 06092/ 999691

geschrieben.da geht es um den Haushaltsführungsschaden. Du hast Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung, dass sie Dir Geld zahlen für eien Haushaltshilfe: Auch für die Zeit, in der Du keine Haushaltshilfe gehabt hast (aber gebraucht hättest)! Zur Vereinfachung hier der Tippzettel:




-------------------------------------------------------------------------------
Haushaltsführungsschaden:

Der vergessene 100.000-€-Schein:


(1) Ein anderer hat Sie verletzt. Was passiert, wenn Sie im Haushalt nicht mehr so arbeiten können wie zuvor? Normalerweise rückt die Familie zusammen. Die Schwiegermama hilft aus. Die Kinder sollen sich gegenseitig erziehen. Die Küche wird zur Büchsen-Aufmacherei, und der Staub auf der Vorhangstange? Der muss halt 2 Monate warten. Rasenmähen? Wildwuchs ist immerhin "bio". Autowaschen? Wozu? Es regnet doch ab und zu

KURZUM: In diesem Haushalt gehts wohl bald bergab! Er verprimitivt.


(2) Eigentlich müsste ein Hausmädchen her. Aber wenn keines angestellt wird? Gibt’s dann nichts?

(3) Nein, sagt der Bundesgerichtshof (NJW-RR 90/34), da gibts was. Der Schädiger muss bezahlen, was ein Hausmädchen (netto) bekommen hätte für die Arbeit, die die Verletzte nicht mehr tun kann. Das nennt man "fiktiven Haushaltsführungsschaden". Und da geht es um mehr, als sich die betroffenen Hausfrauen normalerweise denken.

(4) Ein Beispiel (die Versicherung hat es bezahlt):

Eine Hausfrau hatte Mann, 2 Kleinkinder und einen Hund zu versorgen: Die Haushaltsarbeit machte sie zu ¾ und ihr Mann zu ¼. Durch den Unfall erlitt sie Verletzungen, die sie eine Weile behinderten:

- 21 Tage komplett arbeitsunfähig (100 % MdE)
- 11 weitere Tage fiel sie im Haushalt zu 70 % aus, dann
- 17 Tage war sie zu 30 %. Dann – nach 7 Wochen- war sie wieder gesund.

Sie erhielt für Ihren Ausfall im Haushalt rd. 2.500 €: Da verschätzen sich die Leute total! Das Schmerzengeld war halb so viel. Bei einem Dauerschaden kommt es nicht selten zu 6-stelligen Beträgen.

(5) Vorsicht: In diesem Bereich gibt es oft Abfindungsangebote, die viel zu niedrig liegen, eben weil sich die Leute so verschätzen.

---------------------------------------------------------------------------------

Soweit der Tippzettel.



Der Haushaltsführungsschaden ist nicht leicht zu fassen.

(a)
Das liegt daran, dass es für Haushaltsarbeit keine Normzeiten gibt (wie in der Autowerkstatt). Kaum jemand hat sich je aufgeschrieben, wie lange er zum Geschirrspülen braucht. Viele Arbeiten werden einfach vergessen: Weil die Arbeit und ihre Ergebnisse oft sehr unscheinbar sind.

(b)
Weiter liegt es daran, dass sich die Haushalte stark unterscheiden! Meggy hat schon recht, die Wohnfläche ist da eines von vielen Elemente. Aber das kann durch andere Faktoren deutlich überlagert werden:

Wenn einer seine KLEINE Wohnung vollgestopft mit Möbeln, Tischchen, Regalen, hat, so dass man dazwischen kaum Platz hat: Dann wird das Staubsaugen sehr viel länger dauern, als in einer nur knapp möblierten Wohnung.

Und: In dieser "Puppenstube" wird ein Mensch, der sich nciht mehr so recht "schlängeln" kann, deutlich größere Probleme haben als dort, wo viel freier Raum unnötig macht, dass man sich beim Staubwischen verbiegt wie die Weide im Wind.

(c)
Die Höhe des Schadensersatzes hängt ab von vielen Faktoren, zum Beispiel:

- Welche Verletzungen?
- Welche Arbeit hat der Vereltzte bisher im Haushalt übernommen?
- Was kann von diesen Arbeiten nicht mehr tun? (100 % MdE oder GdB 100 ist KEINE Voraussetzung. In der Regel geht's ab 20 % MdE los - es gibt Fälle, da liegt das drunter)(Die MdE ist KEIN Maß, um die Menge der Einschränkung im Haushalt zu bemessen!)
- Wieviel Zeit benötigt man für die Arbeiten, die man nicht mehr tun kann?
- Welchen Marktwert (=Nettostundensatz) hat diese Arbeit?
- Kann der Schaden auf zumutbare Weise gemindert werden?

(d)
Und was ist, wenn die Familie, Freunde und Bekannte kostenlos ausgeholfen haben?

Da sagt der Bundesgerichtshof: Das entlastet den Schädiger nicht, das heißt: Der Ausfall wird trotzdem ersetzt. Sonst würden die Die Ehepartner die Dummen und dei Kinder die Sklaven der Versicherung.

(Der Versicherer kann übrigens nicht verlangen, dann anders zu wohnen als bisher. Er kann Deiner Familie nur sehr wenige Vorschriften machen, obwohl das pausenlos versucht wird. Du hast bisher so gelebt, wie Du gelebt hast, und das ist der Maßstab!)

(e)
Und was ist, wenn Du einfach den Haushalt runtergefahren hast auf einfacheres Niveau?
Da ist das Gleiche, wie bei (d). Auch das entlastet den Versicherer nicht.

Der SChaden ist nämlich nicht eine (fiktive oder echte) Rechnung eines Haushaltshelfers, der Schaden ist der Ausfall an zuvor sinnnvoll verwendeter Arbeitskraft! Was Du mit dem Geld dann macht, ist Deine Sache.
(Das ist das Gleiche wie mit einer Beule am alten Auto. Da darfst Du sagen: "Gib mir das Geld, das das Ausbeulen kostet, ich fahre mit Beule weiter und bezahle davon meinen Urlaub". Das ist völlig legal.)

Hast Du jetzt eine erste Peilung?

Vermutlich wirst Du jetzt noch ein paar Fragen haben....

Übrigens: Bei dem besagten Verband, da kennen sie einen, der ist Sachverständiger für Haushaltsführungsschäden. Der macht Gutachten über sowas.



ISLÄNDER






Die Zahl
 
Hallo Lucinda,

gut , dass du hergefunden hast! Herzlich willkommen!

@ Isländer: ich habe die Frage von Lucinda so verstanden: was rechenen die Harz- Behörden / die staatlichen Versicherungen zum Einkommen.
Die "Sozialstellen" prüfen sehr genau, ob nicht noch ein paar Cent versteckt sind, oder sogar in Euro`s ausbezahlt werden.

Lucinda, hab ich dich richtig verstanden?
Es geht um evtl. Leistung von der Arge oder DRV?

Ansonsten stimmen die Tipps von Isländer, wie immer Danke dafür:)

LG
Aramis
 
Hallo Lucinda,

dein:
Haushaltsgeld aus PUV anrechenbar auf HartzIV?

Ich habe eine kleine PUV; dass das Schmerzensgeld nicht anrechenbares Einkommen ist, ist mir bekannt;), aber wie sieht es aus mit dem

Genesungsgeld oder gar dem Haushaltsgeld:confused:
(Einkäufe, Reinigungsarbeiten etc.), da ich mit Oberschenkelhalsbruch nicht in der Lage bin, meinen Haushalt zu führen? Wird mir eines oder gar beide dieser Gelder als Einkommen voll angerechnet:confused: oder darf ich das Geld für die benötigte Hilfe zum Teil oder ganz dafür nutzen?

Ja und Nein:confused:


Sächsisches Landessozialgericht – L2 AS 143/07 vom 13.03.2008:

Die Invaliditätsleistung der privaten Unfallversicherung stellt keine zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II dar. Zweckbestimmte Einnahmen im Sinne dieser Vorschrift sind nur solche, die nicht dazu bestimmt sind, den laufenden Lebensunterhalt zu decken (Hasske, in: Estelmann, SGB II, Stand November 2007, § 11 Rn. 49).

Im Falle von privatrechtlichem Einkommen ist daher eine erkennbare Erwartung des Leistenden erforderlich, dass die Leistung vom Empfänger gerade für den genannten Zweck verwendet wird (Brühl, in: LPK- SGB II, 2. Auflage 2007, § 11 Rn. 54). Vorliegend wurde die Invaliditätsleistung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 der vom Kläger im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorgelegten "G. Unfallversicherungsbedingungen (GUB 95)" zum Ausgleich für eine durch den Unfall erlittene dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit erbracht. Die Leistung dient also wie die Leistungen nach dem SGB II der Existenzsicherung des Begünstigten und unterliegt keiner darüber hinausgehenden Zweckbindung (so auch für die Verletztenrente nach dem SGB VII: BSG, Urteil vom 05. September 2007 – B AS 15/06 R).
Dass der Gesetzgeber im Rahmen der Berücksichtigung von Einkommen nach dem SGB II grundsätzlich sämtliche Zahlungen mit Entgeltfunktion erfassen wollte, auch soweit sie im Zusammenhang mit erlittenen Körperschäden gewährt werden, zeigt insbesondere die Ausnahmevorschrift des § 11 Abs 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB II. Auch im Hinblick auf die dort aufgeführten Renten und Beihilfen werden nur die Grundrenten von einer Einkommensanrechnung ausgenommen, nicht aber die nach den genannten Gesetzen zu zahlenden Ausgleichsrenten, die - abstellend auf die betreffende Einkommensminderung - ihrerseits erkennbar Entgeltersatzfunktion haben (BSG, a.a.O.).

Bei der Leistung aus der privaten Unfallversicherung handelte es sich im Zeitpunkt des Zuflusses auch nicht um nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II geschütztes Einkommen. Nach dieser Vorschrift sind Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 BGB geleistet werden, nicht als Einkommen zu berücksich-tigen. Nach § 253 Abs. 2 BGB wird Schmerzensgeld im Falle der Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung wegen des Schadens gewährt, der nicht Vermögensschaden ist (so genannter immaterieller Schaden). Schmer-zensgeld im Sinne dieser Vorschrift ist die vom Kläger erhaltene Entschädigungsleistung bereits deshalb nicht, weil Schuldner einer Entschädigungsleistung nach § 253 Abs. 2 BGB der Schädiger ist. Leistungen von dritter Seite, insbesondere von privaten Versicherungen oder öffentlichen Leistungsträgern, unterfallen der als nicht analogiefähige Sondernorm konzipierten Vorschrift des § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB 2 nicht (so für die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung: BSG, Urteil vom 05. September 2007 – B AS 15/06 R).

Eine Privilegierung der Invaliditätsleistung nach § 11 Abs. 3 Nr. 1a oder 2 SGB II und damit nachfolgend ein Vermögensverwertungsschutz nach § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II scheidet daher aus.

Quelle:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=76912


W. Info:
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11a.html

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html


Grüße

Siegfried21
 
Hallo an alle,

danke für die Antworten; @ Siegfried 21: mit juristischen Texten habe ich es nicht so, das exakt zu verstehen, gehe aber fast davon aus, dass die ARGE für sämtliche Entschädigungsleistungen nun die Hand ausstrecken darf und alles anrechnet, obwohl sie an den jahrelangen Ausgaben für diese nicht beteiligt war? Damit könnte ich gezwungen sein, monatlich begrenzt nur den HartzIV-Satz auszugeben und nicht darüber hinaus, da ansonsten keinerlei evtl. künftige Leistungen, falls ich weiterhin arbeitslos bin, bewilligt würden?
Das wäre ja dann sehr abartig und gemein...sich quälen, Tag und Nacht...bringen lassen zum Arzt, zur KG, zum Einkauf etc.?

Ich habe ein Urteil des BSG gelesen und daraus entnommen, dass Schmerzensgeld anrechnungsfrei ist: http://www.kostenlose-urteile.de/BS...ne-Anrechnung-von-Schmerzensgeld.news6646.htm und noch eins: http://www.schmerzensgeld.info/anrechnung-schmerzensgeld-hartz-120/pressedetail.aspx

Und an aramis und Isländer: also das Haushaltsgeld dürfen die mir nicht nehmen, habe ich das richtig verstanden? Ich lebe mit 1 Person im Haushalt, 65qm, das geteilt für zunächst ca. 3 Monate (im Folgejahr kommt noch mal ca. 1 Monat Ausfall dazu wegen Schrauben und Platten entfernen) geschätzt auf 1000,- ?

Puh...schon wieder eine Nacht, in der ich nicht schlafen kann...das BSG steht doch über dem LSG...

LG und trotzdem ein riesiges Danke für Eure Mühe, aber es geht ja dadurch noch etwas weiter...

Lucinda, kopfkratzend...
 
Hallo Lucinda,

event. könntest du mal ein wenig "Licht" ins Dunkle bringen
:confused:

ich lese:

Eigentlich bin ich derzeit durch den Unfall kein echter Hartz-Bezieher, da die Rentenversicherung Bund der Leistungsträger in diesem Zeitraum ist

............Schmerzensgeld

...........Genesungsgeld oder gar dem Haushaltsgeld als Einkommen voll angerechnet?

Isländer schreibt vom Haushaltsführungsschaden:confused:


Also........was hattest für einen Unfall:confused:

Arbeitsunfall----Privatunfall selber oder fremdverschuldet usw.


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

ich hatte einen Freizeitunfall. Mich hat es gewundert, dass der Träger die DRV Bund ist und ich das ALGII an diese abgetreten habe, somit also kein echtes HartzII-Geld beziehe. Die DRV Bund hatte mir viel zu spät die Unterlagen gesandt, ich hätte lt. deren Aussage die ALGII-Zahlungen stoppen sollen...wie aber, dann hätte ich null Gelder zur Verfügung gehabt für über 6 Wochen plus Bearbeitungszeit der DRV Bund bis zur Zahlung, dann hätte ich keine Miete zahlen können etc.; habe ich denen dann erklärt, sie sollen sich das Geld von der ARGE wiederholen, also eine Abtretung. Sind sonst noch Fragen offen?

LG Lucinda
 
Hallo,

leider ist meine Frage hier wohl etwas untergegangen? Kann mir dazu jemand etwas sagen....?

LG Lucinda
 
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