Grüß Dich, Lucinda,
zunächst einmal: "Willkommen an Bord!" Und ich glaube, dass ich Deine Fragen ausreichend beantworten kann, vielleicht reichts noch für ein paar Tipps.
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Wenn ich Deine SChilderung richtig verstanden habe, dann hattest Du einen Unfall, für den ein anderer haftet. Das schließe ich aus dem Wort "Schmerzensgeld", denn von ganze seltenen Ausnahmen abgesehen, setzt SChmerzensgeld voraus, dass jemand anders dafür haftet, weil er Dich verletzt hat. Und dann hast Du noch privat vorgesorgt mit Deiner PUV, der privaten Unfallversicherung. Das jedenfalls ist die Grundlage meiner Antwort.
02
Keine der Leistungen Deiner privaten Vorsorge wird auf die Entschädigung durch die gegnerische Versicherung angeerechnet. Die Begründung ist einfach und griffig: Niemand hat Dir geholfen, Deine Verischerungsprämien zu zahlen. Dann braucht auch jetzt keiner kommen, um beim Kassieren von Vericsherungsleistungen zu helfen!
03
Anders ist es bei Sozialverischerungsleistungen, also dem, was die Krankenkasse, die Berufsgenosenschaft, die Pflegekasse, die Rentenversicherung und das Jobcenter bezahlen. DAs wird angerechnet.
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Der Einfachheit halber: Ich habe vor Jahren einen "Tippzettel" für die
Unfall-Opfer-Bayern e.V. ,Flutgraben 4 , 63872 Heimbuchenthal
Tel.: 06092/7569 - Telefax: 06092/ 999691
geschrieben.da geht es um den Haushaltsführungsschaden. Du hast Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung, dass sie Dir Geld zahlen für eien Haushaltshilfe: Auch für die Zeit, in der Du keine Haushaltshilfe gehabt hast (aber gebraucht hättest)! Zur Vereinfachung hier der Tippzettel:
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Haushaltsführungsschaden:
Der vergessene 100.000-€-Schein:
(1) Ein anderer hat Sie verletzt. Was passiert, wenn Sie im Haushalt nicht mehr so arbeiten können wie zuvor? Normalerweise rückt die Familie zusammen. Die Schwiegermama hilft aus. Die Kinder sollen sich gegenseitig erziehen. Die Küche wird zur Büchsen-Aufmacherei, und der Staub auf der Vorhangstange? Der muss halt 2 Monate warten. Rasenmähen? Wildwuchs ist immerhin "bio". Autowaschen? Wozu? Es regnet doch ab und zu
KURZUM: In diesem Haushalt gehts wohl bald bergab! Er verprimitivt.
(2) Eigentlich müsste ein Hausmädchen her. Aber wenn keines angestellt wird? Gibt’s dann nichts?
(3) Nein, sagt der Bundesgerichtshof (NJW-RR 90/34), da gibts was. Der Schädiger muss bezahlen, was ein Hausmädchen (netto) bekommen hätte für die Arbeit, die die Verletzte nicht mehr tun kann. Das nennt man "fiktiven Haushaltsführungsschaden". Und da geht es um mehr, als sich die betroffenen Hausfrauen normalerweise denken.
(4) Ein Beispiel (die Versicherung hat es bezahlt):
Eine Hausfrau hatte Mann, 2 Kleinkinder und einen Hund zu versorgen: Die Haushaltsarbeit machte sie zu ¾ und ihr Mann zu ¼. Durch den Unfall erlitt sie Verletzungen, die sie eine Weile behinderten:
- 21 Tage komplett arbeitsunfähig (100 % MdE)
- 11 weitere Tage fiel sie im Haushalt zu 70 % aus, dann
- 17 Tage war sie zu 30 %. Dann – nach 7 Wochen- war sie wieder gesund.
Sie erhielt für Ihren Ausfall im Haushalt rd. 2.500 €: Da verschätzen sich die Leute total! Das Schmerzengeld war halb so viel. Bei einem Dauerschaden kommt es nicht selten zu 6-stelligen Beträgen.
(5) Vorsicht: In diesem Bereich gibt es oft Abfindungsangebote, die viel zu niedrig liegen, eben weil sich die Leute so verschätzen.
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Soweit der Tippzettel.
Der Haushaltsführungsschaden ist nicht leicht zu fassen.
(a)
Das liegt daran, dass es für Haushaltsarbeit keine Normzeiten gibt (wie in der Autowerkstatt). Kaum jemand hat sich je aufgeschrieben, wie lange er zum Geschirrspülen braucht. Viele Arbeiten werden einfach vergessen: Weil die Arbeit und ihre Ergebnisse oft sehr unscheinbar sind.
(b)
Weiter liegt es daran, dass sich die Haushalte stark unterscheiden! Meggy hat schon recht, die Wohnfläche ist da eines von vielen Elemente. Aber das kann durch andere Faktoren deutlich überlagert werden:
Wenn einer seine KLEINE Wohnung vollgestopft mit Möbeln, Tischchen, Regalen, hat, so dass man dazwischen kaum Platz hat: Dann wird das Staubsaugen sehr viel länger dauern, als in einer nur knapp möblierten Wohnung.
Und: In dieser "Puppenstube" wird ein Mensch, der sich nciht mehr so recht "schlängeln" kann, deutlich größere Probleme haben als dort, wo viel freier Raum unnötig macht, dass man sich beim Staubwischen verbiegt wie die Weide im Wind.
(c)
Die Höhe des Schadensersatzes hängt ab von vielen Faktoren, zum Beispiel:
- Welche Verletzungen?
- Welche Arbeit hat der Vereltzte bisher im Haushalt übernommen?
- Was kann von diesen Arbeiten nicht mehr tun? (100 % MdE oder GdB 100 ist KEINE Voraussetzung. In der Regel geht's ab 20 % MdE los - es gibt Fälle, da liegt das drunter)(Die MdE ist KEIN Maß, um die Menge der Einschränkung im Haushalt zu bemessen!)
- Wieviel Zeit benötigt man für die Arbeiten, die man nicht mehr tun kann?
- Welchen Marktwert (=Nettostundensatz) hat diese Arbeit?
- Kann der Schaden auf zumutbare Weise gemindert werden?
(d)
Und was ist, wenn die Familie, Freunde und Bekannte kostenlos ausgeholfen haben?
Da sagt der Bundesgerichtshof: Das entlastet den Schädiger nicht, das heißt: Der Ausfall wird trotzdem ersetzt. Sonst würden die Die Ehepartner die Dummen und dei Kinder die Sklaven der Versicherung.
(Der Versicherer kann übrigens nicht verlangen, dann anders zu wohnen als bisher. Er kann Deiner Familie nur sehr wenige Vorschriften machen, obwohl das pausenlos versucht wird. Du hast bisher so gelebt, wie Du gelebt hast, und das ist der Maßstab!)
(e)
Und was ist, wenn Du einfach den Haushalt runtergefahren hast auf einfacheres Niveau?
Da ist das Gleiche, wie bei (d). Auch das entlastet den Versicherer nicht.
Der SChaden ist nämlich nicht eine (fiktive oder echte) Rechnung eines Haushaltshelfers, der Schaden ist der Ausfall an zuvor sinnnvoll verwendeter Arbeitskraft! Was Du mit dem Geld dann macht, ist Deine Sache.
(Das ist das Gleiche wie mit einer Beule am alten Auto. Da darfst Du sagen: "Gib mir das Geld, das das Ausbeulen kostet, ich fahre mit Beule weiter und bezahle davon meinen Urlaub". Das ist völlig legal.)
Hast Du jetzt eine erste Peilung?
Vermutlich wirst Du jetzt noch ein paar Fragen haben....
Übrigens: Bei dem besagten Verband, da kennen sie einen, der ist Sachverständiger für Haushaltsführungsschäden. Der macht Gutachten über sowas.
ISLÄNDER
Die Zahl