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Haushaltsführungsschaden

hitroll

Mitglied
Registriert seit
3 Sep. 2012
Beiträge
25
Mein Anwalt sprach das Thema Haushaltsführungsschaden nach einem Sturz als Fußgänger an (Haftplichtschaden)
Ich wollte mich auf kommende Gespräche etwas vorbereiten.
Im Internet wurde mir von einem RA der Haushaltsführungsschaden – Basiswerk Schadenersatz bei
Beeinträchtigung oder Ausfall unentgeltlicher Arbeit in Privathaushalten“, Heft mit
Berechnungstabellen, ISBN 978-3899525557 empfohlen.
Das Buch ist aber lange vergriffen.
Was wäre der Nachfolger?
Folgede Bücher habe ich gefunden:
Schulz-Borck
ISBN 978-3-89952-638-7
Der Haushaltsführungsschaden • Ergänzungswerk
Geheftet. DIN A4, VVW, 2011

Schulz-Borck / Pardey
ISBN 978-3-89952-673-8
Der Haushaltsführungsschaden • Basiswerk
Kartoniert. DIN A4, VVW, 8. Auflage, 2012
noch nicht lieferbar
 

Kannte ich.
Danke.
Neuauflage in Kürze
Schulz-Borck / Pardey
ISBN 978-3-89952-673-8
Der Haushaltsführungsschaden • Basiswerk
Kartoniert. DIN A4, VVW, 8. Auflage, 2012
 
Hallo hitroll,

das sind drei Teile, der eine ist eine Liste von rund 3.000 Schadensersatzbeschöüssen mit kurzer Darstellung der Umstände. Die andere ist ein Heft zum Haushaltsführungsschaden. Der dritte ist eine CD, die auch unzählige Excel-Tabellen enthält.

Ich für Dir nicht empfehlen nach Schulz-Borck/Paradey vorzugehen, es sein denn Du must Ansprüche eines UO verringern. Interessant ist es, wenn Du grundsätzliche Überlegungen zum Schadensersatz in der derzeitigen Rechtssystematik lernen möchtest.

Begründung: Viele der Darstellungen erhalten zwar grundsätzliche Rechtssätze, aber wenn es ans berechnen geht, ziehen die Autoren die in (zu) vielen Bereichen die Verallgemeinerung vor. Einige der Ansätze die die Autoren bei ihren Überlegungen verfolgen werden in der Fachliteratur auch immer noch diskutiert.

Dieses Werk bzw. seine Tabllen und Ausführungen machen zunächst ziemlich viel Arbeit und erzeugen so den Eindruck, dass es auf die indiviuelle Sitiuationen eingeht. Aber letztlich, dann wenn es zur Schadensermittlung kommt, verliert nach meinem Eindruck ein UO.

Letztlich erfordern die Tabellenwerke von Schulz-Borck/Paradey nichts, was Du nicht auch ohne die Tabellen machen könntest: Genaue Beschreibung des Alltags vor und nach dem Unfall. Zudem eine genaue Beschreibung, wie die bisherigen Tätigkeiten nun ausgeführt werden.

Ich hatte mir dass auch angeschafft mit der Hoffnung, dass man es als UO etwa einfacher hat, aber letztlich hat das sogenannte Standardwerk nur einen weiteren Beitrag zur Desillusionierung beigetragen.

Dieses Werk ist für die Rechtssystematik hilfreich, aber es zementiert den Status der Rechtsprechung und hilf keineswegs bei der Weiterentwicklung, damit ein UO das bekommt, was ihm zusteht. Es ist prima für Menschend es Rechtswesen, die kein Interesse haben sich auch nich mit diesem Aspekt eines Geschädigten intensiv und dediziert auseinanderzusetzen.

Übrigens was komplett fehlet ist dargestellt im Beitrag Link.

Grüße
oohpss
 
Danke für Deinen Beitrag.
Ich habe einen Singlehaushalt und da muß man nicht lange überlegen, wer was macht.
Ich muß mit den Schulterschmerzen rechts alles machen, wenn auch zeitlich stark versetzt, da ich es nicht wie früher alles hintereinandewr machen kann.
Ich denke einmal 10 Stunden pro woche mal 80 Wochen mal 6 € ergibt 4800 EUR, das ist doch schon eine mögliche Summe. Kann natürlich auch das Doppelte sein.
Wie kann man aber die 10Stunden belegen.
Gibt es im Werk keine pauschal angenommenen Haushalt?
Ich will als UO meine Ansprüche ermitteln und falls nötig mit einem RA bereden.
 
... Ich denke einmal 10 Stunden pro woche mal 80 Wochen mal 6 € ergibt 4800 EUR, das ist doch schon eine mögliche Summe. Kann natürlich auch das Doppelte sein. ...
Wie kann man aber die 10Stunden belegen.
Gibt es im Werk keine pauschal angenommenen Haushalt? ...
Hallo hitroll,

Dein Anwalt ist süß. Wenn er es richtig macht, dann kann es nicht einfach berechnet werden. Denn dafür gibt es diese Werke wie von Schulz-Brock/Paraday. Und die sind eben nicht einfach, sonder bereiten ur alle Daten so auf, dass die dann in die Tabellen einfegügt werden können.

Aber die Daten musst Du liefern.
Normalerweise ist das eine Tabelle.
Dann schreibst Du ALLE Tätigkeiten auf. Vom aufstehen bis zum einschlafen. Gleiche Abläufe an gleichen Tagen brauchst Du nicht wiederholen. Das machts Du einmal für die täglichen Sachen, einmal für die wöchentlichen, einmal für die monatlichen, einmal für die jährlichen und einmal für die außergewöhnlichen Sonderfälle.

In der ersten Spalte steht die Tätigkeit, in der zweiten die gesundheitliche Einschränkung die behindert, inder dritten wie sich die Behinderung akonkret auf die bisherige Tätigkeit auswirkt, in der vierten die Kompensation (Ablauf oder mehr Zeit oder "entfällt", wenn es keine Kompensation gibt).

Wenn Du diese Tabelle hast, dann hat Dein Anwalt schon was er braucht.

Schätzen bringt nichts. Dann wir din der Auseinandersetzung gegengeschätzt.

Viel Spaß und dnek an alles.

Grüße
oohpss

PS.: Einen pauschla angenommen Haushalt gibt es ind em Werk nicht, weil es keine ntschädigung für einen pauschal angenommen Haushalt gibt. Mit Pauschalen wird nur gerechnet, wenn es um die Zukuftsprognosen und -berechnung geht. Und wenn Du Deinen Schadennur über Pauschalen darstellen kannst, wird ebenso pauschal behauptet, dass Du den Schaden nicht hast, denn sonst könntest Du ihn ja benennen.
 
Kann mir eiber verraten, was ich vor 20 Monaten gemacht habe?
Deshalb pauschal.
Muß den RA verteidigen, ich weiß nicht ob er süß ist,die Berechnung ist auf meinen Mist gewachsen.
Ich weiß nur,dass er sagte, es gibt Tabellen, dafür brauchte er die Quadratmeter der Wohnung, Stockwerk, Mietpreis, Krankenkasse-wo er sich bestätigen lassen will, dass ich noch nie wegen der Schulter in Behandlung war.
Habe etwas ähnliches gefunden und hier hochgeladen
http://www.bilder-hochladen.net/files/big/ay8i-a-d3d9.png

http://www.bilder-hochladen.net/files/big/ay8i-b-6512.png
 
Hallo hitroll,

Dein Anwalt setzt ein vereinfachtes Verfahren ein. Dazu braucht er die Tabellen von Schulz-Borck/Paradey nicht.
Die darin enthaltenen grundsätzlichen Ausführungen kennt er mit größt anzunehmender Warscheinlichkeit.

Wenn es komplex werden soll, braucht es die Tabellen von Schulz-Borck/Paradey.

Wenn Du nicht weist wie Dein Alltag vor dem Unfall ausgesehen hat und wenn Du nicht darstellen kannst, wie sich der Unfall auf diesen Alltag vor dem Unfall ausgewirkt hat, dann weiß das auch niemand anderes.
Dann nimm das vereinfachte Verfahren deines Anwalts und im Rahmen der Möglichkeiten bekommst Du, was Dir zusteht.
Die Tabellen nutzen Dir dann ohnehin nichts.

Grüße
oohpss
 
Hallo hitroll,

Wenn Du nicht weist wie Dein Alltag vor dem Unfall ausgesehen hat und wenn Du nicht darstellen kannst, wie sich der Unfall auf diesen Alltag vor dem Unfall ausgewirkt hat, dann weiß das auch niemand anderes.

Grüße
oohpss

Ich denke das kann man mit viel Mühe auflisten, da fast eine Woche wie die Andere abläuft.
Deshalb wollte ich ja so eine Tabelle, um nichts zu vergessen.
 
Hallo hitroll,

... mit viel Mühe auflisten, da fast eine Woche wie die Andere abläuft. ...
ja Mühe macht das ...
Aber es gibt tausende unterschiedliche Organisationsformen, z.B. abhängig von Größe, Ansprüche, Wünschen etc.
Deshalb wollte ich ja so eine Tabelle, um nichts zu vergessen.
Leider gibt es diese vorausgefüllten Tabellen nicht. Es wäre auch unglaubwürdig, wenn alle Haushalte gleich wären.

Ich empfehler Dir tatsächlich dem Anwalt die Daten zu liefern, die er sich gewünscht hat. Denn mal ehrlich, was soll der gigantische Aufwand für den raltiv "wenigen" Schadensersatz. Wenn es um den Ausgleich einer querschnittsgelämten 30 jährigen geht, ist das sicherlich was anderes als bei kemandem der selbst angibt, das sein Haushaltsschaden nicht höher als 10.000 Euro ist. Für Versicherungen sind das Kleckerbeträge, die sie nur wegen ihrem Prinzip nicht herausrücken.

Andererseits: Wenn Du die Tabellen benutzt und dem Anwalt klar machst, dass nur diese Berechnungen maßgeblich sind, inklusive solcher Aspekte wie ich sie unter dem folgenden Beitrag [Link] angeführt habe, ändert sich eventuell im Laufe der Zeit die vereinfachte Rechtsprechung zum regelmäßigen Nchteil der UO.

Grüße
oohpss
 
Hallo hitroll,

Ich empfehler Dir tatsächlich dem Anwalt die Daten zu liefern, die er sich gewünscht hat.

Grüße
oohpss

Mein Anwalt hat außer Wohnfläche, Stockwerk, Singlehaushalt nichts weiter verlangt.
Kann aber sein, dass noch etwas kommt.
Du schreibst, dass 10.000 EUR nicht viel ist.
Von sich aus hat mir der Versicherer Null EUR für Haushaltsführungskosten gezahlt. Habe allerdings auch nur Schmerzensgeld beantragt, das der Rest mir unbekannt war.
 
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