• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Haushaltsführungsschaden usw.

Alex86

Neues Mitglied
Registriert seit
15 März 2021
Beiträge
7
Hallo, bin erst vor ein paar Tagen auf das Forum hier gestoßen und war verwundert das es sowas überhaupt gibt.
Zu mir.
Ich hatte mit 17 Jahren (heute bin ich 34) einen unverschuldeten Unfall als Beifahrer in einen PKW. Ich lag über 2 Monate im Koma mit mehreren Lebensgefährlichen Verletzungen.
Damals war ich gerade im 2 Ausbildungsjahr.
Meine Ausbildung musste ich beenden.
Ich beziehe eine EMR und hab mit etwa 26 Jahren wieder einen Büro Job im Umfang von 20 Wochen Stunden angefangen.
Ich lebte mit meinen Eltern gemeinsam im Haus zum Unfall Zeitpunkt. Heute lebe ich nur noch mit meinem Vater im Haus, er hat eine eigene Etage und ich habe eine eigene Etage. Sprich er einen Haushalt und ich einen eigenen.
Wie verhält sich das wenn man zum Unfall Zeitpunkt noch ein „Heranwachsender“ war?
 
Hallo Alex86,
herzlich Willkommen hier im Forum. Ich verstehe nicht ganz, in welchem Zusammenhang Deine Frage gestellt wurde.
Kannst Du dazu noch einmal was schreiben?
Der Haushaltsführungsschaden ist eine Position z.Bsp. bei Verhandlungen gegen einen Haftpflichtversicherer. Nun ist die Frage, die denn dort der Stand ist. Nach 17 Jahren muß es ja dort doch schon entsprechende Festlegungen geben und entsprechende Gelder geflossen sein. Wurde eine Abfindung und zu welchen Bedingungen vereinbart?
Es braucht schon einiges mehr um Dir sachgerecht antworten zu können
Gruß von der Seenixe
 
Hi Seenixe,

die VS erkennt den Materiellen und immateriellen Zukunftschaden mit Feststellungsurteil zu 100% an.
Es gab einmalig Schmerzensgeld und eine Art Verdienstausfall (sei wohl bei Azubisimmer reine Spekulation) welche ich pünktlich jedes Jahr bekomme.
(Auch dieses Thema führt vermutlich zu großen Problemen noch)
Abfindung an sich gab es keine.
 
Hallo Alex86,
dann solltest Du vielleicht doch mal einen versierten Anwalt aufsuchen. Gut ist es, dass es keine Abfindung stattgefunden hat. Nun steht dann die Aufgabe an auszuwerten welche Unfallfolgen welche Schäden im täglichen Leben verursachen und wenn Du hier zum Haushaltsführungsschaden eine Suche durchführst, wirst Du viele Anregungen finden. Besonders die Beiträge von "Isländer" sollten Dir dabei helfen zu verstehen, was und warum du auch jetzt noch einfordern kannst.
Denke nicht, dass dies der Anwalt für Dich erledigt. Du mußt dort massiv zuarbeiten.

Gruß von der Seenixe
 
Ja bei dem Thema Anwalt war ich bereits, leider ohne große Besserung.
Aber grundsätzlich hätte ich einen Anspruch darauf selbst wenn zum Unfall Zeitpunkt noch nicht.
 
Hallo Alex,

Aber grundsätzlich hätte ich einen Anspruch darauf selbst wenn zum Unfall Zeitpunkt noch nicht.

Warum nicht? Du hast Dein Zimmer aufgeräumt und gepflegt! Außerdem mit 17 Jahren übernimmt man Aufgaben im Haushalt (Rasen mähen, Hecke schneiden, Müll runter tragen, Auto der Eltern waschen & aussaugen, hat man einen Ofen hilft ein 17-jähriger auch beim Holz machen usw.).

Hier hat es sich die Versicherung leicht gemacht und die Arbeiten auf Deine Eltern abgewälzt! Jeder Mensch weiß und somit jede Versicherung: die Eltern machen doch alles für ihre Kinder!

Viele Grüße

Kasandra
 
Ich meine aber zb auch.
Heute lebe ich in einem komplett eigenen Haushalt (Wohnung mit 90 m2 inkl Garten) bei meinem Vater im Haus, mein Vater erledigt sehr sehr viel für mich, Dinge die für mich einfach nicht möglich sind!
Rechter Ellenbogen Steiff, Gehbehindert,.....
Ist das zb auch ein Haushaltshilfeschaden?
Oder nur das was ich vor dem Unfall machen konnte?
 
Hallo Alex,

der Haushaltsführungsschaden definiert sich über die Dinge seit Deinem Unfall, welche Du nicht mehr machen kannst.

Daher mein Einwand, was man als Azubi mit 17 auch im gemeinsamen Haushalt macht.

Der Haushaltsführungsschaden ist mit dem Unfall eingetreten. Denn im Gesetz steht nun nicht, dass man mit 18 Jahren volljährig ist und dann erst Leistungen im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern übernehmen MUSS!

Der Schaden ist Dir und Deinen Eltern bei dem Unfall entstanden und hält seit dem dauerhaft an.

Wo steht im Gesetz, dass die Eltern für ein volljähriges Kind lebenslang zuständig sind in der Unterstützung im Haushalt und Garten? Nirgends!
Eltern sind spätestens nach der Volljährigkeit nicht verpflichtet den Haushalt des Kindes zu führen mit allem was dazu gehört!

Viele Grüße

Kasandra
 
Grüß DIch, Alex!

01
Maßgeblich für Deine heutige Lage ist: Was wäre ohne den Unfall gewesen-?

02
Das brauchts Du nicht voll zu beweisen. Deutlich überwiegend wahrscheinlich machen - das langt.

03
Nun bist Du ja tatsächlich ausgezogen, obwohl Deine Einschränkungen eher ein Grund gewesen wären, im Nest hocken zu bleiben. Also hat man jedenfalls da einen deutlichen "Nagel im Brett".

04
Es wäre durchaus einmal nützlich, Dein Vater würde mal Tagebuch führen über einige Wochen, was genau er von wann bis wann für Dich getan hat.

05
Zum Thema "Stundensatz" habe ich ein Urteil des LG Köln im Forum veröffentlicht, das pro Stunde netto 15,25 Euro (für einen allerdings sehr aufwenigen Haushalt mit kleinen Kindern, Haushaltsarbeit am Wochenende und an Feiertagen) bespricht. Lass DIch also nicht mit 8,00 oder 10,00 Euro abspeisen.


ISLÄNDER
 
Hallo, erstmal danke für eure Hilfe.
Ich habe das Thema mal etwas angestoßen bei der PHV und meinem RA.
Ich habe eine MDE von 50% und GDB von 100% die PHV erkennt ohne Gutachten eine Dauer MDH von 30% an, was für mich auch soweit ok ist.
Ich habe der Versicherung alles zusammen geschrieben, Sie erkennen am ENDE vom Tag 30 Stunden die Woche an welche ich mit Hausarbeit beschäftigt bin (es wird vone einem Sigle Haushalt ausgegangen da ich nicht in einer Ehe lebe und man so gegenseitig nicht zu unterhalt verpflichtet ist, auch erkennen sie die zusätzliche Arbeit für mein Hobby "Hund" nicht an)
Naja leider fordert mein RA 8Euro Netto Std Lohn obwohl vorher von 10 die Rede war.

Kann mir evtl wer Tipps geben wie ich nun an die Vers. herantreten kann um den Std noch etwas zu erhöhen?


MfG Alex
 
Hallo Alex,

siehe hier:

Zum 1. Juli 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 Euro angehoben. Der Mindestlohn wird in zwei weiteren Schritten bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen.

Demnach verkauft Dich Dein RA unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Ich bin entsetzt!

Eine private Reinigungskraft liegt bei ca. 15 Euro die Stunde und die musst Du ja auch noch versichern.

Nutze hier die Suchfunktion mit Haushaltsführungsschaden. Du wirst sehr viele gute Beiträge, insbesondere vom User "Isländer" zu diesem Thema finden.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Alex,

wie Kasandra schon schrieb, mit der Suchfunktion "Haushaltsführungsschaden / Hund" kannst Du mehrere Beiträge finden. Selbstverständlich gehören Haustiere zum Leben dazu und verursachen neben der Freude, die wir an ihnen haben, auch zusätzliche Arbeit im Haushalt. Man denke nur an die Haare...
Es macht mich einfach sauer, dass sich die PHV erfrecht, die Versorgung des Hundes nicht anzuerkennen.
Ich hoffe, Du hast Erfolg!
Liebe Grüße
Flossie
 
Top