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Haushaltsführungsschaden usw.

Grüß Euch alle hier!

Ich stütze die Ansicht, dass Wundmanagement nicht in die Tätigkeit von Pflegehelfern gehört. Mein Argument ist sehr juristisch, aber der gerade das sollte den Juristen einleuchten:

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Es gibt den Beruf des Krankenpflegers. Seit 1964 etwa ist das ein anerkannter Ausbildungsberuf.

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Es gibt aber auch den Beruf des Krankenpflegehelfers. Ähnlich wie der Beruf der Krankenschwester, war auch dieser Beruf lange Zeit ohne staatliche Ausbildungsregelung. Da konnte jeder ausbilden, wie er wollte.

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Daraufhin hat die Bundesregierung beschlossen, eine Ausbildungsverordnung dazu zu erlassen. Das geschah, aber die Freude war kurz: das Bundesverfassungsgericht hat das für verfassungswidrig erklärt, aber warum?
Ganz einfach: Die Bundesregierung war unzuständig. Sie berief sich vor dem Bundesverfassungsgericht darauf, sie sei befugt, das Recht der medizinischen Berufe zu regeln. Das Bundesverfassungsgericht aber sagte, in der Berufs-Ausbildungsverordnung für Krankenpflegehelfer komme so wenig Medizin vor, dass sich die Bundesregierung darauf nicht stützen könne, es seien die Länder zuständig, nicht der Bund!

Daraus folgt, dass selbst in dem Lehrberuf (!) des Krankenpflegehelfers (so, wie er jetzt nach meinem Wissensstand in fast allen Bundesländern geregelt ist) praktisch keine medizinische Tätigkeit vorkommt. Daraus folgt, dass Wundpflege nichts für Krankenpflegehelfer ist.

ISLÄNDER
 
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