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Haushaltsführungsschaden und Assistenzschaden

emma1

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 März 2012
Beiträge
311
Hallo Zusammen,

ich habe morgen Termin bei meinem Anwalt, unter anderem geht es auch um den Haushaltsführungsschaden.

Mein Anwalt hat mir ja den Auftrag gegeben, eine zeitlang aufzuschreiben, wann ich von wem welche und wieviel Hilfe bekommen habe. Das habe ich brav gemacht und ich bin jetzt im Durchschnitt bei ca. 10 Stunden pro Woche angelangt (inkl. Haushalts-/Putzhilfe).
Wie Isländer ja bereits in einem anderen Thread von mir schrieb, reichen 135€ im Monat, die ich momentan für meine Haushaltshilfe im Monat bekomme, bei weitem nicht aus.

Ich habe jetzt die Befürchtung, dass wenn ich meinem Anwalt die Liste gebe, dass doch so vieles unberücksichtigt bleibt. Auf der Liste sind halt die Dinge, die unbedingt erforderlich sind (damit ich nicht als "Messie" ende), aber meinen "Haushaltsstandard" von vor dem Unfall erreiche ich momentan ja auch mit Hilfe nie.
Vieles bleibt einfach liegen, Gemüse wird nicht mehr angepflanzt, frisch gekocht wird kaum... es lebe die Konserve und der Gefrierschrank!
Ausserdem versuche ich natürlich so viel wie möglich auch selber zu machen, mit dem Ergebnis, dass ich dafür ewig brauche und danach fix und fertig bin.
Muss ich da auf eine Begutachtung drängen?
Oder kann ich mich da auf meinen Anwalt verlassen, dass der das schon richtig bewerten wird?

Und noch was:
Isländer hatte in einem Thread von einem Assistenzschaden geschrieben.
Kann man mir bitte nochmal erklären, was das ist?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße
Emma (die leider nicht auf die Terrasse zum schönen Wetter gehen kann, da sie den Sonnenschirm nicht aufbekommt :mad:)
 
Googel

Hallo
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27905

ua

Grüß Dich, Ohler,

01
20 % MdE sind bei den umfangreichen Unfallfolgen schwer vorstellbar. Das bekommt man für eine Instabilität eines Kniegelenkes, wenn sie muskulär kompensierbar ist.

Bitte schildere Deine Leiden einmal genauer, auch dahingehend, ob Du Gehhilfen (UA-Stütze, Sock, Rollator) o.ä. benötigst.
Für die Antwort auf die Frage: "Wie weh tut es dabei?" benutze eine Skala von 0 bis 10: 0 = Keinerlei Schmerz, 4 =Schmerzen, die einem Probleme machen beim Einschlafen, 7 = ich kann mich allenfalls Minuten auf was anderes Konzentrieren, dann schiebt sich der Schmerz in der Vordergrund, 10 = bitte lasst mich sterben. Es ist ein größerer Schmerz nicht vorstellbar.

02
Abgesehen da davon kommen erhebliche Ansprüche gegen den Unfallverursacher dazu. Wie weit bist Du da?

03
Wenn Dich jemand versorgt und Dir zu Hause bei den Bedürfnissen Deines Lebens hilft, auch im Haushalt, so steht Dir gegen den Unfallverursacher Schadensersatz dafür zu. Und zwar auch dann, wenn Dein Helfer (z.B. Ehepartner?) nie auf die Idee gekommen wäre, dafür etwas zu verlangen. Das nennt man Assistenzschaden und Haushaltsführungsschaden. Du bekommst also das netto ausbezahlt, was ein solcher Helfer, hättest Du ihn angestellt, netto bekommen hätte (sog. fiktive Abrechnung). Bei dem, was Du schilderst, kommen schnell 5-stellige Beträge zusammen.

(Der Haushaltsführungsschaden ist "der vergessene 100.000,00-Euro-Schein" bei der Unfallabwicklung).


Bin gespannt, was Du schreibst!

ISLÄNDER


Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27905#ixzz2WPD2FZ8E


Tschau
Tscharlie
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Emma,

wieder mal die gleichen Fragen, die sich uns auch stellen, Assistenz Schaden, vermehrte Bedürfnisse.... der Übergang ist fließend.

Ich habe es so verstanden: wenn du nicht selbst Autofahren kannst, z.b. deinen Rolli nicht ins Auto heben, alleine Behördengänge erledigen kannst ( siehe deinen Urlaub), oder mit der Katz zum TA mußt, sie aber nicht tragen kannst- dabei sein mußt du ja- es gibt noch sicher hundert andere Beispiele:confused:
2 meiner Katzen wiegen über 9 Kilo + Transportbox:eek: ....

So, schau mal was ein Service-Hund oder ein -Äffchen kostet!

Wie geschrieben, die Übergänge zum Haushaltsführungsschaden sind fließend!

Isländer wir einige Überstunden machen müssen:p

LG
Aramis
 
Hallo Emma,

nochwas: Kasandra hatte diese sehr wichtige Thema eingestellt:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=26890

Natürlich selbstverständlich für mich als Angehörige ( wird deinen Eltern nicht anders ergehen!):
Seit dem Unfall kein Tag Urlaub ohne die Scherben des Unfalls aufräumen, auffangen und kitten zu müssen, fast jeder freie Tag bei Ärzten, in Krankenhäusern, Anwälten, Steuerberatern, Immo-maklern,Rehatechnikern und Autowerkstätten ....zig Tage unbezahlten Urlaub genommen...

Bitte denk auch daran, wenn du beim Anwalt bist, auch wenn dein Vater alles aus liebe tut!

LG
Aramis
 
Guten Morgen allseits!

Das dachte ich mir schon, dass das alles fließend ineinander übergeht...
Macht alles irgendwie auch nicht einfacher...

Assistenzschaden bedeutet also wenn ich:
1. Begleitung brauche (weil ich alleine nicht hin komme oder "moralische Unterstützung" brauche im Sinne von vier Ohren hören besser als zwei oder eben alleine nicht klar komme... die Katze ist ein gutes Beispiel)
2. zu Hause mit Unterstützung etwas erledige

Bitte denk auch daran, wenn du beim Anwalt bist, auch wenn dein Vater alles aus liebe tut!
Das werde ich tun, Papa ist mit dabei.... ah, da wären wir beim Assistenzschaden;)!

So, muss jetzt "schnell" los zum Arbeiten. Wird ein heisser Tag, temperatur- wie arbeitstechnisch.

Liebe Grüße
Emma

 
Grüß Dich, Emma1,

hoffentlich war der Tag nicht allzu heiß. Also:


01 Was ist was?

Haushaltsführungsschaden: Ersatz dafür, dass Du im Haushalt nicht mehr so arbeiten kannst wie ehedem.

Assistenzschaden: Jemand muss Dir beim Leben helfen. Das kann z.B. klassische Krankenpflege sein. Aber viel weitere Kreise ziehen: Du willst in Urlaub gehen. Geht aber nicht ohne weiteres: Wie kommt man als Einbeiniger auf's Dromedar? Es kann ja sein, dass Du alles das, was ein Krankenpfleger macht, für Dich tut. Aber damit hast Du nicht die Hindernisse überwunden, die ein Urlaub aber so mit sich bringt. Verzichten? Nein. Du hast vorher selbstbestimmten Urlaub gemacht, dann hinterher auch. Möglich, dass Du nun einen Assistenten brauchst. Hilfe, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Das ist dann der Assistenzschaden.

02
Dir steht auch Ersatz für die liegengebliebene Haushaltsarbeit zu.

03
Sag mal: Ich verstehe einen Punkt nicht: Fährt einer Dein Auto zusammen, gehst Du zum KFZ-Sachverständigen, der den Schaden schätzt. Das machst Du nicht selbst. Dabei wäre es ja rauszubringen, was ein Kotflügel kostet....

Bei Haushaltsführungsschaden setzt Du Dich selbst in und probierst. Wozu? Sogar Küppersbusch (Ersatzansprüche bei Personenschäden) findet, dass die Ermittlung schwierig ist und die Selbsteinschätzung schwer täuschen kann. Was Küpperbusch (ein Ex-Versicherungsprokurist, daher wundert uns das nicht) nicht schreibt: Für sowas gibt's Sachverständige für Haushaltsführungsschäden. Zwar nicht viele, aber einige wenige.

Und: Du glaubst Doch nicht etwa, dass die Versicherung das dann alles so akzeptiert. "Tja", sagt der Regulierer, "das müssen Sie beweisen", und dann wird das zur windelweichen Verhandlungsmasse. Das muss nicht sein. Da gibt man z.B. bei Google "Branchenbuchsuche Sachverständiger für Haushaltsführungsschäden" ein und findet. KOsten? Schadensermittlungskosten sind Teil des Schadens: Muss der Versicherer erstatten!




ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Sag mal,

Für sowas gibt's Sachverständige für Haushaltsführungsschäden. Zwar nicht viele, aber einige wenige.

Schadensermittlungskosten sind Teil des Schadens: Muss der Versicherer erstatten!

geht das auch "zweigleisig", spricht im Verfahren (oder Schlichtung etc.) einen weiteren SV für Haushaltsführungsschäden?

Ich bin zwar noch immer nicht so weit (siehe: mein selbst. Beweisverfahren), aber ich hoffe doch, dass ich mit meinen Argumenten irgendwann demnächst mal durchkomme. Ich denke, dass dieser Bereich auch eine grosse Baustelle werden wird.

Und zum eigentlichen Thema hier:
Zum Assistenzschaden empfehle ich auch mal den Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. unter www.forsea.de


Gruss

Sekundant
 
Hallo Zusammen,

Sag mal: Ich verstehe einen Punkt nicht: Fährt einer Dein Auto zusammen, gehst Du zum KFZ-Sachverständigen, der den Schaden schätzt. Das machst Du nicht selbst. Dabei wäre es ja rauszubringen, was ein Kotflügel kostet....
Bei Haushaltsführungsschaden setzt Du Dich selbst in und probierst. Wozu?

Nein, nein, ich möchte das nicht selber bewerten (um Gottes Willen)!
Ich hatte nur den Auftrag von meinem Anwalt, mal eine Liste zu führen, in der ich notiere, welche Hilfeleistungen und wie lange erforderlich waren.
Man rechnet das ja dann mal zusammen und ist erstaunt, was dabei rauskommt. Und das obwohl doch so viel liegenbleibt. Und hier: ich zolle jeder Hausfrau meinen größten Respekt!

Jedenfalls wird sich jetzt mein Anwalt darum kümmern und so wie er es erklärte, hörte es sich auch nachvollziehbar und korrekt an (angefangen von der Größe der Wohnung, des Haushaltsstandards, der Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit über diese Tabelle über die Berechnung des fiktiven Gehalts einer angestellten Kraft).
Ich dachte einfach, nicht dass nur meine Liste hergenommen wird und alles andere was liegenbleibt oder so, wird nicht berücksichtigt.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser:)!

Danke für Eure Antworten!

Schönen Abend und Gruß
Emma
 
Hallo Emma ,

mein Vertrauen in diese Listen und Pauschalen hat Isländer böserweise zerschossen:eek:

Nun muß ich warten, was der neue RA meint ( er kämpft grad mit unseren PVU`s) dann wird mal die gegnerische Haftpflicht mit Tatsachen konfrontiert- die denken Alle immernoch, dass mit ner Beinprothese alles erledigt ist:confused:

Nur zur Info: wir haben eine tolle Halle endeckt, die sich als Wohnraum eignet, für unsere Hobbys und den tyrannischen Katzenchefs entsprechen würde, deswegen sind wir noch etwas ungeduldiger als "normal":(

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

Du hast eine PN von mir.

dann wird mal die gegnerische Haftpflicht mit Tatsachen konfrontiert- die denken Alle immernoch, dass mit ner Beinprothese alles erledigt ist:confused:
Ja eh klar, Prothese ran und dann ist das quasi wie ein neues Bein und man braucht sich ja nichtmal Gedanken machen um Zehennägel schneiden und so. Total praktisch!
Kämpft weiter um Euer Recht!

Das mit der Halle hört sich super an! Ich drück' Euch voll die Daumen, dass es klappt. Und ich kann verstehen, dass Ihr ungeduldig seid!

Liebe Grüße
Emma
 
Hallo Emma,

danke für die PN, hat mich wieder gefreut:)

Nur zur Erklärung: Isländer`s Ausführungen über unsere Wohnfläche (140m² sind wohl etwas überdurchschnittlich) Hof, Garten und Haustiere sind nicht in den üblichen Listen verankert!

LG
Aramis
 
Grüß Euch, Emma1, Aramis und Sekundant!

Hier geht's ja richtig rund! Das ist gut. Denn eine herzhafte Konferenz, in der ernst und mit Druck diskutiert wird, besteht die Aussicht, zu einem qualitativ hochwertigem Ergebnis zu kommen. Was hier also abläuft, ist ein sehr würdiger "Kampf ums Recht". Dafür einmal Euch allen: "Dankeschön, ihr Diskutierfreudigen!"


Zur Sache:

01 Sekundant: Kann man zweigleisig fahren?

Man kann.

(a)
Die Praxis zeigt aber: Meißt ist's nicht nötig. In diesem Bereich zeigen sich Richter seltsamerweise in aller guter Regel von dem außergerichtlichen ("Partei-") Gutachten überzeugt, vor allem, wenn ein Fototeil dabei ist. Dazu, dass sich dann das Gericht ein eigenes Gutachten holt, kommt es in der Regel nicht, ähnlich, wie es sehr selten ist, dass solche Parteigutachten über die Höhe des Reparaturschadens am Auto nicht akzeptiert werden. Bei ärztlichen Begutachtungen ist das in der Regel anders. Wieso, ist nicht ganz nachvollziehbar.

(b)
Andererseits: Es ist eher selten, dass sich Gerichte dazu entschließen, dem Angebot nachzugehen, ein Gutachten zu beschaffen.


(c)
Das birgt allerdings erhebliche Risiken. Ein Beispiel:
Schon das Angebot, der Richter möge sich den Haushalt anschauen, führt fast nie zum Erfolg. Wie will denn der jetzt eine Überzeugung finden, ob der Haushalt einfach, durchschnittlich, auf gehobenem Niveau oder mit hohen Ansprüchen geführt wurde? Folge: Er nimmt fast immer an: "Anspruchsstufe: Mittel".

Nehmen wir mal an, die Annahme ist unrichtig, der Haushalt wäre eine Stufe hochwertiger: "Gehoben". Nehmen wir an, es trifft einen Zweipersonen-Haushalt ohne jede sonstige Besonderheit. Wie groß ist dann der Fehler, der so entsteht?

Antwort (erste Näherung!): Der gehobene 2-Personenhaushalt produziert mit statistisch 43 Wochenstunden 40 % (!) mehr Zeitaufwand als ein mittlerer 2-Personen-Haushalt. Dazu kann kommen, dass der Stundensatz für die fiktive Ersatzkraft im höherwertigen Haushalt höher ausfallen könnte als im mittleren Haushalt.

(d)
Das heißt: Wer ein außergerichtliches Gutachten beschafft, der "wirft einen Anker". Sind die Zahlen einmal im Raum, erweisen sie sich als ausgesprochen magnetisch. Die Zahl steht im Raum. Und davon kommt schlecht weg. Natürlich wird die Versicherung Gift und Galle spucken. In der Praxis ist es selten, dass sie damit weit kommt. Der Richter schaut auf die Fotos und die Erläuterung, was sie jetzt eigentlich zeigen. Dieses "ach-so-ist-das"-Moment ist erstaunlich kräftig.


02
Aramis: "Den Glauben an Listen hat Isländer böserweise zerschossen".

I wo!


Diese Listen spielen schon ihre Rolle. Aber sind nur die halbe Miete. Du siehst es schon an der Antwort für unseren "Sekundanten": Mit Hilfe der Liste kann ich Anknüpfungstatsachen weiter verwerten. Prima! Aber die Anknüpfungstatsachen muss ich erst einmal gewinnen und dann gerichtsfest sicherstellen. Das ist Dein Baugrund, auf den Du aufbaust. Ist die Sohle des Fundaments nicht tragfähig, wird Dein Haus Risse in der Mauer bekommen.

Denn, zurück zum Beispiel für Aramis: Wie soll denn IN DER LISTE sichtbar sein, wie aufwendig Dein Haushalt vor dem Unfall geführt wurde?

Noch Fragen?


ISLÄNDER
 
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