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Haushaltsführungsschaden nach Motorradunfall

Was mag ein eigens beantragtes Gutachten wohl kosten?
Bzw. wie bekomme ich dieses offiziell bestellt?
 
Weitere Handlungen...

Hallo liebe Leute!
Nachdem ich persönlich mit Schah Sedi Kontakt aufgenommen, meinen Fall geschildert und alle relevanten Unterlagen übersendet habe, kam eine ernüchternde Nachricht. Ich hatte nach einem persönlichen Gespräch am Telefon ganz neue Hoffnungen gehabt und war guter Dinge. Da wir aber im Vorfeld versucht hatten, die Sache außergerichtlich zu klären und die Gegenseite zu keiner Verhandlung bereit war, mußte nun erneut Klage eingereicht werden und Schah Sedi sah es so, daß mein Anwalt schon auf dem richtigen Weg war. Schah Sedi hatte leider keine verfügbaren Kompetenzen für ein neues Verfahren, da sie fast ausschließlich außergerichtlich arbeiten.
Nun habe ich sämtliche Unterlagen von Gewerkschaft und Arbeitgeber zusammen und alles dargelegt. Ich hoffe nun auf Erfolg, Klage ist eingereicht.
Meine Frage ist nur, darf der entstandene Haushaltsführungsschaden unter Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeitsrente gemindert bzw.. angerechnet werden?
Also 3 Personen Haushalt, 6 jähriges Kind, Frau erwerbstätig. Die errechneten Stunden der anfallenden Arbeit habe ich, wie heute üblich, aufgeteilt zu 50/50.
Werden nun die 50% meiner zu leistenden Arbeit unter Berücksichtigung der Stunden, die ich noch leisten kann, nochmal aufgeteilt? Und spielt es dabei eine Rolle, ob ich Erwerbsunfähigkeitsrente bekomme oder nicht?

Ich wünsche allen ein gesundes und besinnliches Weihnachtsfest!

KuhMö74
 
Hallo KuhMö,

es tut mir wirklich leid, dass du umsonst gehofft hast.

Diese Anwaltschaft ist mir allerdings schon auf Grund ihres Slogans "Wir haben ein neues Schmerzensgeld-System ins Leben gerufen, damit es endlich höhere Schmerzensgelder für die Geschädigten gibt." suspekt vorgekommen!

Wie wollen die ein neues Schmerzensgeldsystem in Deutschland ins Leben rufen? Naja, die haben nicht geschrieben, in Deutschland...

Viele Grüße
Derosa
 
Grüß Dich, KuhMö!

01
Leider sind solche Gutachten nicht billig. Vor allem nicht, wenn es viele Jahre in die Vergangenheit gegen muss. Auch die Tatscahe, dass Du Nachwuchs hast, mehrt die Arbeit ziemlich, schließlich: EIn Kind verändert den Haushalt sehr, und wird auch von Jahr zu Jahre anderen Arbeitsbedarf erzeugen. Es muss in solchen Fällen mit mehreren 1.000,00 Euro Begutachtungskosten gerechnet werden.


02
Beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, so muss die Rechtsschutzversicherung dafür eintreten. Gibt es so was bei Dir?


03
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Du selbst -unabhängig, ob schon Klage eingereicht ist oder nicht- ein solches Gutachten selbst in Auftrag gibst, dann musst Du es aber auch selbst bezahlen und Erstattung einklagen. Geht ganz einfach. Du rufst bei den beiden anderen Sachverständigen an, die es in Deuzschland dazu gibt. Namen und Anschriften findest Du, wenn Du "Sachverständiger IHK Haushaltsführungsschaden" googelst.
Das ist dann ein sogenanntes "Privatgutachten". Wenn dem Gericht dann immer noch etwas unklar ist: Dann beantragt man, den Privtagutachter vernehmen zu lassen.

"Geht nicht", sagen die anderen, "der war schon im Privatauftrag tätig und ist deswegen befangen".

Na ja, das werden wir gleich haben: Dann beantragst Du, den Sachverständigen für alle Anknüpfungstatsachen zu vernehmen, und zwar als "sachverständigen Zeugen" (wichtig, das mit dem "sachverständigen..."), Zeugen können nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden.

04
Obwohl es das Problem mit der Vorfinanzierung gibt, ist in Deinem Fall ein Punkt da, der spricht FÜR ein Privatgutachten:

Ein Gerichtsgutachter darf nicht fehlende Unterlagen selbst anfordern, der darf nicht ermitteln. Die Gefahr, dass es da noch Lücken gibt, die muss man grundsätzlich als "groß" ansehen. Der Privatgutachter hingegen darf ermitteln wie Sherlock Holmes persönlich.


05
Darf der entstandene Haushaltsführungsschaden unter Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeitsrente gemindert bzw.. angerechnet werden?
Antwort:
Es gibt solche Fälle. Ich nehme einmal an, Deine EU-Rente ist niedriger als Deine Netto-Verdienst gewesen wäre, den Du hättest, wäre der Unfall nicht passiert. Wenn (!) meine Vermutung stimmt, dann ist Anrechnung nicht möglich.

06
Ob man die Stunden unter den Ehegatten 50/50 verteilen kann, ist durchaus fraglich, Vorsicht damit. Statistisch ist so eine Rollenverteilung wohl nicht zu belegen!

07
Grundsätzlich berechnet man die Zahl der Stunden, die Du -Unfall weggedacht- geleistet hättest. Davon zieht man die Stunden ab, die Du noch leisten kannst. Das ist dann der Ausfall - das mal "Haftungsquote", kommt das Ergebnis heraus der ausgefallenen Stunden.

08
Im September habe ich Dir etwas im Forum geschrieben. Konntest Du das mit Deinem RA besprechen? Es wäre wohl wichtig.

Auch Dir wünsche ich schöne Weihnachten!


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer!
Ich habe eine ziemlich genaue Berechnung erstellt und komme
so auf ca. >40 Stunden/Woche, die von mir zu leisten sind.
Meine Frau ist auch berufstätig.
Zitat vom Anwalt auf Nachfrage:

Zudem baten Sie noch um eine weitere Erklärung, warum nur 1/3 des Haushaltsführungsschadens geltend gemacht werden kann. Hierzu Folgendes: Infolge des Unfalls sind Sie nicht zu 100 % fähig, Haushaltsarbeiten zu verrichten. Hierin liegt ein ersatzfähiger Schaden, eben der Haushaltsführungsschaden. Er stellt sich je nachdem, ob die Hausarbeit als Beitrag zum Familienunterhalt oder ob sie den eigenen Bedürfnissen dient, entweder als Erwerbsschaden oder als Vermehrung der Bedürfnisse dar. Beides ergibt sich aus § 843 Abs. 1 BGB („Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.“).

Praktisch wirkt sich diese Unterscheidung dann aus, wenn der Verletzte, wie es bei Ihnen der Fall ist, zum Ausgleich des Erwerbsschadens sog. kongruente Leistungen Dritter wie Sozialversicherungsleistungen erhält, die den Verdienstausfall ausgleichen sollen. Hierzu gehört eben auch eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Erhält der Verletzte eine solche Rente, geht insoweit nur der Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens auf den Sozialversicherungsträger (der die Zahlungen erbringt) über, nicht aber der Anspruch auf Ersatz der vermehrten Bedürfnisse.

Um nun einzugrenzen, welche Leistungen übergehen (und somit nicht mehr von Ihnen, sondern vom Sozialversicherungsträger gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden könnten), pauschaliert die Rechtsprechung regelmäßig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Besteht der Haushalt aus dem verletzten Ehemann, einer Ehefrau und einem unterhaltsberechtigten Kind, ist zu dritteln: Von beispielsweise 300,00 € Haushaltsführungsschaden entfallen somit nur 100,00 € auf Ihre Versorgung und die restlichen 200,00 € auf Hausarbeit für Ihre Ehefrau und Ihr Kind, die deshalb als Aufwand auf Ihren Erwerbsschaden einzustufen sind.

Insofern kann auch bei Ihnen nur 1/3 geltend gemacht werden.

-Ende-

Mir ist das nicht so ganz klar.... Mein Sohn ist 6, der kann noch nicht helfen.
Ganz im Gegenteil, ich habe ja auch dort eine Verantwortung zu vollbringen.
Vielleicht kannst Du mir mit den richtigen Worten helfen?
Danke

Grüße

KuhMö
 
Grüß Dich, KuhMö!

Ich bin seit 1978 auf verschiedenen Ebenen in Sachen "Personenschäden" beruflich unterwegs. Aber das ist patentreif!

01
Eine Anrechung Deiner EU-Rente setzt voraus, dass die EU-Rente höher ist als das,w as Du mit Deiner Erwerbsarbeit verdeint hättest.

02
Ich glaube nicht, dass Deine Renter HÖHER ist als Dein Lohn. Denn Du schreibst, dass Dir der Versicherer den Verdienstentgang ersetzt. Demnach geht die Rechnung so: Von Deinem Verdienst-Soll ziehen die Deine EU-Rente ab, und was noch an Lücke da ist, das legen die drauf. Richtig?

03
Falls Nein: Wie ist es denn dann?

04
Falls ja: Na schön, dann geht die Lohnersatzleistung namens Rente zu 100 % dafür drauf, den entgangenen Lohn zu ersetzen. Klar! Nur: Dann bleibt ja davon gar nichts mehr übrig, um noch verrrechnet werden zu können, ist doch schon alles weg!

Ergebnis: Wo nichts mehr übrig ist, nachdem man die ganze Rente in das Loch "Verdeinstentgang" gestopft hat, ist eben nix mehr übrig. Was nicht mehr da ist, kann ich nicht anrechnen!

05
Dumm, das ist gar nicht leicht zu erklären. Wenn Du etwas nicht verstehst, hake nach. Das schaffen wir schon. Das bringen wir schon dahin, dass Dir ein Licht auf geht.

06
Was der RA geschreiben hat, das versteht ein Fachmann. Nur, seinem Mandanten sollte jeder Anwalt so schreiben, dass der Mandant auch weiß, was eigentlich los ist. Denn das Schreiben ist nicht für den Absender da, sondern für den Empfänger. Was sonst?

Bin gespannt, was Du sagst.

07
Kleine Kinder werden oft sehr falsch eingeschätzt beim Haushaltsführungsschaden.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer!

Meine Rente bezieht sich auf die EU-Rente und der Quotelung der Differenz zum normal erreichten Nettoverdienst von 2/3 als Verdienstausfallschaden.
Dieses wird aktuell erneut eingeklagt und erstmals der Haushaltsführungsschaden.

Zitat:

Beim Haushaltsführungsschaden ist zu berücksichtigen, daßSie eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Die Rechtsprechung, insbesondere des BGH, geht davon aus, daß eine aufgrund desselben Unfalls gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente n voller Höhe auf einen unfallbedingten Haushaltsführungsschaden anzurechnen ist, soweit die Haushaltsführung für die Familienmitglieder betroffen ist. Daher könnten Sie bei einem 3-Personen-Haushalt nur 1/3 der Schäden geltend machen, die anderen 2/3 würden Ihrer Rentenversicherung zustehen.

Sofern Sie ein entsprechendes Urteil nachlesen wollen:


Zitat Ende

Da ich dieses Beamten-deutsch leider nicht gut deuten kann, kam die Erklärung aus meiner letzten-vorletzten Nachricht. siehe Zitat

Vielen Dank

KuhMö
 
Grüß Dich, KuhMöh74!

01
Ich habs gewußt, dass hier zwei patentreife Denkfehler sind! Und zwar zu Deinen Lasten. Zu dumm, dass das schwer zu erklären ist. Gut ist aber, dass die Fehler eindeutig sind, das Problem ist lösbar.

Also....wenn Du mit dem, was folgt, nicht zu Rand kommst, bitte nochmal nachfragen.
Nicht aufgeben. Das ist schwierig. Aber da steigen wir schon durch, das mache ich transparent.


02
Der Hauptfehler steckt da: Was kann auf was angerechnet werden? Um es anschaulich zu machen, erkläre ich das anhand eines Beispieles: Ich gehe von 1/3 Mithaftung aus. Dann haftet der Versicherer (nur) auf 2/3 der Schäden. Dann darf im Ergebnis die Rente auch nur zu 2/3 in die Berechnung einbezogen werden, da haperts. Also:


(a)
Ich nehme an: Unfall weggedacht, würdest Du 3.000,00 Euro netto verdienen. Die Rente macht, sagen wir, 1.800,00 Euro aus. Im Haushalt ist Dir möglich, von der Arbeit, die Du vor dem Unfall verrichtet hast, sagen wir: Monatlich 40 Std. je 12,50 Euro nicht mehr zu arbeiten = 500,00 Euro im Monat. Davon, sagen wir, entfallen 2/3 auf die Schadensgruppe "Verdienstentgang", das sind 333,33 Euro. Der Rest = 166,67 Euro gehören zur Schadensgruppe "vermehrte Bedürfnisse".

Rechenweg jetzt:
Entgangenes Netto: 3.000,00 Euro
+ Haushaltsausfall soweit
Verdienstentgang 333,33 Euro
Zwischensumme 3.333,33 Euro

./. Rente - 1.800,00 Euro
Rest = 100 % Schaden 1.533,33 Euro
2/3 davon weil der
Gegner nur zu 2/3 haftet 1.022,22 Euro

Das ist Dein Verdienstentgangsschaden. Doch kommt noch was dazu. 2/3 des Teils des Haushaltsführungsschadens, der zu den vermehrten Bedürnissen gehört, denn auf 2/3 haftet die Gegenseite.

Das sind 2/3 aus Euro 166,67 = weitere Euro 111,11. Macht zusammen mit dem Verdienstentgangsschaden 1.133,33 Euro. Das ist das, was Dir zusteht.

(b)
Der Konstruktionsfehler ist ist ein doppelter:

(ba)
Der Versicherer hat Deine Rente zu 100 % in die Schadensberechnung eingebaut, ohne zu würdigen, dass sie nur zu 2/3 (Haftungsquoute!) bezahlt wird, um Dir SCHADENSERSATZPFLICHTIGE Schäden auszugleichen. Dieses eine Drittel ist schlicht nicht kongruent mit Schadensersatzleistungen.

(bb)
Der Versicherer rechnet den Teil des ersatzpflichtigen Haushaltsführungsschadens, der zu den vermehrten Bedürfnissen gehört, bei dem Schadensbereich "Verdienstentgang" rein, das geht natürlich nicht (= "dommes Zeuch"!).

03
Der Fachmann würde sagen: Es gibt etwas, was bei Dir keine Rolle spielt, das ist das sogenannte Quotenvorrecht. Es geht IMMER zum Vorteile des Versicherten, nie zum Vorteil des Versicherers. Anders gibts das gar nicht.

Hier hat der Versicherer aber erstmals in Deutschland ein Quotenvorrecht zu SEINEN Gunsten erfunden.

Für diese tolle Idee braucht die Versicherung kein Patent anzumelden. Denn niemand in Deutschland wird ihr diese Konstruktion streitig machen. Putzig ist das, echt putzig Aber so geht's natürlich nicht.

04
Artikel ausdrucken, Deinem RA bringen. Der wird mäßig begeistert sein ("Rechtsrat aus der Neuen rosa Freizeit, hab ichd as nötig?", wird er grummeln), aber: Schönen Gruß. Solches Zeug mache ich seit 1978 beruflich, seit 1992 sind Personenschäden meine Kerntätigkeit. Er soll bitte den Denkfehler der Versicherung zum Teufel jagen.

05
Blickst Du Durch? Wenn nicht, wir klären das so lagne auf, bis Du das verstehst. Das ist psychisch wichtig, dass Du Dich in Deinem Fall gut auskennst.



ISLÄNDER
 
Prozessanwalt für Personenschadensrecht

Hallo Isländer,
Suche einen erfahrenen Prozessanwalt, der zugleich Kenner des
Personenschadensrecht und ein Kämpfer (Idealist) ist.Dürfte ich mich an dich wenden

VLG
Elvis64
 
Liebe Freunde,

01
Ihr werdet es mir bitte nachsehen: Eine Anfrage wie die von Elvis64 wird nur per Privatnachricht beantwortet. Alle Sponsoren und alle mit mehr als 25 Beiträgen dürfen solche Nachrichten schreiben.

02
Elvis spricht ein Problem an: Es gibt nicht allzuviele, die Unfallopfer aus dem Schlamassel heraushauen. Denn das ist eine Arbeitsmenge, da bleibt der Anwalt arm. Da hat's der Versicherungsanwalt leichter, der muss nur zu allem "nein" sagen und, dass er alles bestreitet. Das liefert nicht 1/4 der Arbeit, die ein Unfallopfer-RA tun muss. Für's gleiche Geld.

03
Es gibt Lösungswege. Aber man muss sagen: "Steil bergan mit kleinen Pferden", und: das ist keine "Autobahn". Um im Bild zu bleiben: Das ist sozusagen ausgesprochen schweres Gelände, das ist nix für irgendeinen der heutzutage beliebten Weichspül-Geländewagen. Da muss ein Unimog her. Ohne wirklich ernst zu nehmendes Gerät wird das nichts. Das muss man ansehen.

04
Ich bitte also um Nachsicht: Beid er Frage, ob ich für Elvis64 einen tüchtigen RA finde, verschwinde ich aus dem Forum in die Privatnachrichten!

05
GUTES NEUES JAHR 2017 WÜNSCHE ICH EUCH ALLEN! Im November werden wir ein kleines Jubiläum feiern: 5 Jahre Isländer im Forum werden es dann sein. Ich stelle jetzt schon den Sekt kalt.

ISLÄNDER




ISLÄNDER
 
Hallo ISLÄNDER!
Es ist lange Zeit vergangen,mit PKH-Prüfverfahren.
Als erstes wurde mir Erfolgsaussicht in Bezug auf den Verdienstausfall zugesprochen aber nicht
auf den Haushaltsführungsschaden. Nach erneuten Hinweisen meines RA‘s dann doch auch auf den
Haushaltsführungsschaden. Da dann die Klage offiziell wurde bzw. vom Landgericht auch so an den Beklagten,
und der alles abstritt und wie die ganzen Jahre vorher auch gegen alles an ging, kam jetzt die Ladung vom Gericht zu
einem Güteversuch. Was bedeutet das jetzt für mich?
Ich steige noch nicht wirklich da durch. Auch ist mir nach langer und immernoch anhaltender Therapie
nicht immer die Kraft zum Verständnis gegeben...
Ich hoffe auf eine „gute Lösung/Einigung“,will mich aber ja auch nicht abspeisen lassen.
Es ist doch eigentlich alles klar, worüber noch verhandeln.
Alles schon eine Zeit her aber nach „langem warten“ und „sich nichts tun“,
bin ich zwischendurch auch froh über Nächte, die ich wieder schlafen konnte.
Jetzt wird augenscheinlich nach einer Lösung gesucht...
Am 15.05.2018 ist gerichtlicher Termin und irgendwie habe ich Angst, abgespeist zu werden.
Danke
KUHMÖ
 
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