Grüß Dich, KuhMöh74!
01
Ich habs gewußt, dass hier zwei patentreife Denkfehler sind! Und zwar zu Deinen Lasten. Zu dumm, dass das schwer zu erklären ist. Gut ist aber, dass die Fehler eindeutig sind, das Problem ist lösbar.
Also....wenn Du mit dem, was folgt, nicht zu Rand kommst, bitte nochmal nachfragen.
Nicht aufgeben. Das ist schwierig. Aber da steigen wir schon durch, das mache ich transparent.
02
Der Hauptfehler steckt da: Was kann auf was angerechnet werden? Um es anschaulich zu machen, erkläre ich das anhand eines Beispieles: Ich gehe von 1/3 Mithaftung aus. Dann haftet der Versicherer (nur) auf 2/3 der Schäden. Dann darf im Ergebnis die Rente auch nur zu 2/3 in die Berechnung einbezogen werden, da haperts. Also:
(a)
Ich nehme an: Unfall weggedacht, würdest Du 3.000,00 Euro netto verdienen. Die Rente macht, sagen wir, 1.800,00 Euro aus. Im Haushalt ist Dir möglich, von der Arbeit, die Du vor dem Unfall verrichtet hast, sagen wir: Monatlich 40 Std. je 12,50 Euro nicht mehr zu arbeiten = 500,00 Euro im Monat. Davon, sagen wir, entfallen 2/3 auf die Schadensgruppe "Verdienstentgang", das sind 333,33 Euro. Der Rest = 166,67 Euro gehören zur Schadensgruppe "vermehrte Bedürfnisse".
Rechenweg jetzt:
Entgangenes Netto: 3.000,00 Euro
+ Haushaltsausfall soweit
Verdienstentgang 333,33 Euro
Zwischensumme 3.333,33 Euro
./. Rente - 1.800,00 Euro
Rest = 100 % Schaden 1.533,33 Euro
2/3 davon weil der
Gegner nur zu 2/3 haftet 1.022,22 Euro
Das ist Dein Verdienstentgangsschaden. Doch kommt noch was dazu. 2/3 des Teils des Haushaltsführungsschadens, der zu den vermehrten Bedürnissen gehört, denn auf 2/3 haftet die Gegenseite.
Das sind 2/3 aus Euro 166,67 = weitere Euro 111,11. Macht zusammen mit dem Verdienstentgangsschaden 1.133,33 Euro. Das ist das, was Dir zusteht.
(b)
Der Konstruktionsfehler ist ist ein doppelter:
(ba)
Der Versicherer hat Deine Rente zu 100 % in die Schadensberechnung eingebaut, ohne zu würdigen, dass sie nur zu 2/3 (Haftungsquoute!) bezahlt wird, um Dir SCHADENSERSATZPFLICHTIGE Schäden auszugleichen. Dieses eine Drittel ist schlicht nicht kongruent mit Schadensersatzleistungen.
(bb)
Der Versicherer rechnet den Teil des ersatzpflichtigen Haushaltsführungsschadens, der zu den vermehrten Bedürfnissen gehört, bei dem Schadensbereich "Verdienstentgang" rein, das geht natürlich nicht (= "dommes Zeuch"!).
03
Der Fachmann würde sagen: Es gibt etwas, was bei Dir keine Rolle spielt, das ist das sogenannte Quotenvorrecht. Es geht IMMER zum Vorteile des Versicherten, nie zum Vorteil des Versicherers. Anders gibts das gar nicht.
Hier hat der Versicherer aber erstmals in Deutschland ein Quotenvorrecht zu SEINEN Gunsten erfunden.
Für diese tolle Idee braucht die Versicherung kein Patent anzumelden. Denn niemand in Deutschland wird ihr diese Konstruktion streitig machen. Putzig ist das, echt putzig Aber so geht's natürlich nicht.
04
Artikel ausdrucken, Deinem RA bringen. Der wird mäßig begeistert sein ("Rechtsrat aus der Neuen rosa Freizeit, hab ichd as nötig?", wird er grummeln), aber: Schönen Gruß. Solches Zeug mache ich seit 1978 beruflich, seit 1992 sind Personenschäden meine Kerntätigkeit. Er soll bitte den Denkfehler der Versicherung zum Teufel jagen.
05
Blickst Du Durch? Wenn nicht, wir klären das so lagne auf, bis Du das verstehst. Das ist psychisch wichtig, dass Du Dich in Deinem Fall gut auskennst.
ISLÄNDER