• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Haushaltsführungsschaden bei PTBS

Hallo Welat,

ich kann Dir nur raten Isländers Rat anzunehmen.

Wir sind auch dabei alles, aber auch alles neu aufzurollen bei dem Verkehrsunfall meiner Frau und wir haben auch noch einen 7 Jährigen Sohn.
Sie hat in Folge des VKU einen aktuell anerkannten GdB/GdS von 70 mit Merkzeichen "G", die BG behauptet nix vom Unfall, die Allianz behauptet nix vom Unfall und sie wäre ja selbst schuld am Unfall.

Nach umfangreichen Recherchen stellt sich das Bild allerdings anders dar und wir sind noch vor der Verjährung. Ich konnte erreichen das der Staatsanwalt die Ermittlungen nochmals aufrollt und die zivilrechtliche Seite folgt ebenefalls in Kürze.

Bei uns ist der Fall allerdings etwas anders, da meine Frau keine Angaben zum Unfallhergang (retrograde Amnesie) machen kann, da brauch es noch weitere Gutachten zum Unfallhergang.

Ohne Rechtsbeistand wirst Du da nicht weiter kommen.
 
Hallo zusammen,

mein Haushaltsführungsschaden ist nach knapp 4 Jahren nun geklärt, ich habe glücklicherweise 50% MdH auf die psychischen Erkrankungen bekommen.
Vielen herzlichen Dank für eure Unterstützung.

welat
 
Grüß Dich, Welat!

01
Schön dass Du wieder da bist!


02
Jetzt wird's erst richtig spannend mit dem Haushaltsführungsschaden. Denn eineige große Denkfehler liegen noch vor Dir, wir können Dir helfen.


Frage Nr. 01:

Wie rechnest Du denn jetzt aus, wie hoch Dein Ausfall ist? Wieviel Euro/Std. Ausfall hast Du angesetzt?


03
Ich habe kürzlich ein Urteil des OLG Celle in die Finger bekommen, das jetzt recht oft zitiert wird. OLG Celle Urteil vom 26.06.2019 Az.: 14 U 154/18- Demnach sollen 8,00 Euro pro Stunde reichen. Ich hab's nachgeprüft: Wie kommt das OLG darauf?

(a)
Antwort: Es schreibt aus seiner fürheren Entscheidung ab: Beschluss 1 W 14/15 vom 2.11.2015.

(b)
In diesem früheren Beschluss nimmt das OLG seinen Stundensatz von 8,00 Euro aus dem URteil vom 28.8.2013, Az 14 U 88/12. Dort geht es um Schäden eines langen Zeitraumes. Er beginnt im Jahr 1989 und endet 2006, die Halbzeit wäre im Januar 1998 erreicht.

Das OLG Celle schätzt also, dass in 21 Jahren keine nennenswerte Lohnanpassungen stattfinden!

Ich will nicht grob werden, aber: Da müssen sich die Richter einen sehr groben Fehler vorwerfen lassen. Der VW Golf muss auch nicht alle 2.500 km in die Werkstatt zum Kundendienst, nur, weil das beim VW Käfer Bj 1956 so war.



04
Mit statistischen Methoden kann man solche Fehler vermeiden. Man muss sich aber gründlich gegen solche Fehler wehren!



ISLÄNDER
 
Hallo Islönder,

du hast es richtig geraten. Die Richter beziehen sich leider immer auf die Urteile vom OLG Celle und genau diesen Stundensatz von 8,00€ haben haben die Richter angesetzt,
Aber mir war es am wichtigsten 50% MdH wegen PTBS und andere psychische Erkrankungen zu bekommen. Das war das Schwierige an der ganzen Sache. Wenn ich mich nicht täusche, gab so ein Fall noch nicht.
 
Hallo Welat,

neben der richtigen Feststellung vom Stundenlohn -> Isländer gibt es noch weitere wichtige Fragen!

Stellst Du eine Haushaltshilfe ein, dann bist Du AG (Arbeitgeber), dies heißt für Dich, Du musst die Haushaltshilfe bei der BG anmelden zur Unfallversicherung und DU musst als AG entlohnen mit Mindestlohn, welcher wesentlich über 8 Euro liegt und Sozialbeiträge abführen :cool:

Fakt ist, Du machst den Draufleger, bist für alles verantwortlich.

Beim Stundenlohn von 8 Euro umgehst Du den Mindestlohn und Unterstützt die Schwarzarbeit!!!

Lass die Finger davon!!! Du machst Dich strafbar!!! Der Zoll hat hier keine Schmerzgrenzen!!!!!

Versicherung und Mindestlohn müssen eingerechnet werden und je nach Tarifen angerechnet werden.

Mein Tipp, die gegn. Versicherung ist der Kostenträger und damit bist Du raus aus der Nummer, weil Du kein AG bist.

Denn die Versicherung ist dann der AG und für alles veranwortlich.

Viele Grüße

Kasandra
 
Grüß Dich, Welat!

01
Bis jetzt ist offenbar eine Abrechnung auf sogenannter „fiktiver Basis“ geplant und durchgeführt worden. Das ist ihre berichtigte Berechnungsart, wenn Du keine Ersatzkraft anstellst. Für diese Kalkulation ist das netto relevant, dass eine entsprechende Ersatzkraft verdienen würde.


02
Aber was ist, wenn Du tatsächlich der eine Ersatzkraft holst? Dann hast Du einen Rechtsanspruch darauf, dass alle Kosten, die damit verbunden werden, übernommen werden. Also auch auf die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, Lohnsteuer und Berufsgenossenschaftsbeiträge.

Wenn Du im Haushaltsscheckverfahren jemanden geringfügig beschäftigst, gehören die Abgaben an die Minijobzentrale zu dem, was der ersetzt werden muss.


03
Das Argument von Kassandra hat durchaus etwas für sich. Solange Du niemand anstellst, machst Du Dich nicht strafbar. Aber sobald Du weniger bezahlen willst als den Mindestlohn, kommst Du in Teufels Küche. Der Mindestlohn beträgt seit 01.01.2020 9,35 € pro Stunde.
Haushaltshilfen sind ganz überwiegend in Minijobverhältnissen angestellt. Das macht den Löwenanteil aus. Aus der Sicht der Haushaltskräfte ist der Bruttolohn identisch mit dem Nettolohn. Dasjenige, was Du darüber hinaus an die Minijobzentrale abführen musst, sind reine Arbeitgeber-Sozialversicherungsanteile bzw. Abgeltung für die Steuer. Das bedeutet, dass in den allerbesten Fällen 8,00 € pro Stunde netto auch 8,00 € pro Stunde brutto bedeuten. Damit kollidiert der Vorschlag mit dem Mindestlohngesetz.

04
Ich kann verstehen, dass Du endlich mal Geld sehen willst und die Schnauze voll hast. Aber was Du in Kauf nimmst dafür, das ist ein gewaltiger Verlust, das wird Dir vermutlich noch leid tun.

Bitte denke daran: „Die Wut ist kurz, die Reue lang!“. Und das stammt von dem Rechtsanwalt und Lizenziat der Rechte Johann Wolfgang von Goethe, der Dir als Dichter bekannter sein dürfte.

05
Wenn ich Geld hätte, könnte ich ja jetzt Welat ein hundsgemeines Geschäft vorschlagen. Ich würde ihm die Abfindungssumme anbieten, mir aber dafür das Recht übertragen lassen, den Prozess auf mein eigenes Risiko weiterzuführen.
Glaubt mir, das wäre ein fetter Brocken - da lässt sich ganz bestimmt eine tüchtige Summe verdienen, möglicherweise langt's für eine kleinere Eigentumswohnung!

Aber ich habe das Geld nicht, nun, dann kann ich wenigstens sehr schön so tun, als hätte ich doch noch so viel Anstand, dass man ein Unfallopfer so nicht ausnutzt.

ISLÄNDER
 
Top