• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Haushaltsführungsschaden bei PTBS

welat

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Jan. 2010
Beiträge
16
Hallo Ihr Lieben,

hab da mal eine bzw mehrere Fragen zu Haushaltsführungsschaden.

ich hatte 2009 einen schweren Autounfall mit Mehrfachbrüchen in der linken Hand, HWS-Distorsion und Gesichtsverletzungen. Nach einer Woche im Krankenhaus war ich wieder zu Hause. Nach einigen Wochen oder Monate musste ich dann zum MDK. Dieser hat dann festgestellt, ich hätte eine bereits fast chronofizierte PTBS und muss es dringend behandeln.

Naja, es ging dann hin und her, nach mehreren Behandlungen Psychotherapie, Rehamaßnahmen, mehrere Gutachten usw. Am Ende dieser ganzen Therapien, habe ich leider nicht geschafft wieder der Alte zu sein und so musste ich 2011 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Die Rente (100%) wurde mir dann 2013 gewährt. Mittlerweile habe ich eine Verlängerung auch schon durch und es läuft bis 2018.

Im letzten Jahr bekam ich noch vom Versorgungsamt 70GdB wegen PTBS und andere Psychischen Krankheiten.


Nach Verhandlung mit der Versicherung wurde mir der Haushaltsführungsschaden bis Ende 2012 ersetzt. Ab 2013 hat sich die Versicherung aber dann quergestellt und meint: Durch Umorganisation würde ich meinen Haushalt (4-Personen) mit mehreren Pausen im Griff kriegen.

Weiß jemand zufällig von so einem Fall und gibts evtl. Urteile wo bei PTBS
der Haushaltsführungschaden ersetzt werden muss?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

LG
Welat
 
Hallo Welat ,ich habe mir das Buch von Frank Pardy ,der Haushaltsführungsschaden 8.Auflage bestellt .Hinten stehen einige Beispiele aus der Rechtssprechung drin .Heute Abend habe ich etwas Zeit und schaue nach .

LG Anna
 
Das Urteil was ich meinte LG Landshut vom 12.05 2010 passt nicht zu dem was du suchst .Zugesprochen wurden nur 20% MDH für 2Wochen (ängstlich depressive Reaktion nach Unfall)
LG Anna
 
Hallo welat,

hat die Versicherung die Einstandspflicht für alle Unfallfolgen im Sinne eines rechtskräftigen Urteils anerkannt oder gibt es ein Urteil?

Und besteht ein eindeutig nachgewiesener kausaler Zusammenhang der PTPS mit dem Unfall? Ist die PTPS also anerkannt als Unfallfolge?

Bestätigen also die ärztlichen Befunde, dass Auslöser für die PTPS der Unfall war?

Bei einem Unfall in 2009 ist Ende 2012 die Frist für eine Klage gegen die Versicherung abgelaufen. Diesen Termin hat sie offenbar abgewartet, dich mit ihrer Zahlung in Sicherheit gewogen (oder heißt es gewiegt:rolleyes:) und die Zahlung eingestellt, als klar war, dass du nicht mehr klagen kannst.

So würde ich das analysieren.

Jetzt bleibt dir nur, in den Schriftverkehr mit der Versicherung zu gucken, ob sie evtl. ein Anerkenntnis abgegeben haben. An ein Anerkenntnis werden aber bestimmte Anforderungen gestellt.

Ob es Rechtsprechung gibt, wonach Laien einen besonderen Schutz genießen, wenn sie von einer Versicherung mit einer Erklärung, die nicht den Anforderungen entspricht, "über den Tisch gezogen" (sorry, aber das wäre es dann ja) wurden, weiß ich nicht. Ich denke da an Anfechtung wegen Irrtums oder so. Dazu bräuchtest du aber einen Fachanwalt.

Um deine Frage zu beantworten:
Natürlich hättest du Anspruch auf Erstattung deines Haushaltsführungsschadens, wenn die PTPS dazu führt, dass du die Aufgaben, die du ohne die Unfallfolgen wahrgenommen hättest, nicht mehr oder nur noch zu einem Anteil wahrnehmen kannst.

Dass die Familie das auffangen muss, gibt es im Familienrecht, wenn also eine Erkrankung vorliegt und der Erkrankte nicht mehr so kann.

Im Schadensersatzrecht gibt es das nicht. Familie, Freunde, Nachbarn usw. müssen nicht mit anpacken, um einen Schädiger (oder seine Versicherung) zu entlasten.

Ich werde schon wieder sauer, weil genau mit dieser "Familie ist zur Übernahme der Aufgaben verpflichtet"- und "Verpflichtung zur Umverteilung"-Masche die HPV in meinem Fall davon zu kommen versucht. Ob diese Fachanwälte denken, nur weil auf der Gegenseite ein Anwalt vom platten Land sitzt, kommen sie mit solchem Blödsinn - oder ich sage: mal solcher Dreistigkeit - durch?

Viel Erfolg beim Suchen nach einem Anerkenntnis und einem Nachweis, dass die PTPS auf dem Unfall beruht, und ggf. nach einem fähigen Anwalt.

LG
Lindgren
 
Hallo Lindgren ,danke für dein Post .
Wie ist es denn geregelt wenn man zb.nachweisen kann das der Ehepartner aufgrund eines eigenen Leidens nicht einspringen kann um zb.das Putzen zu übernehmen oser einkaufen ? hat man dann mehr Chancen ?
(künstliche Hüfte mit Bewegungseinschränkung ? )
LG Anna
 
Hallo Anna,
Hallo Lindgren,

also die PTBS wurde als Unfallfolge von der Versicherung anerkannt, sie zahlt mir auch den Erwerbsschaden.

Das letzte Schreiben zu Haushaltsführungsschaden gab es am 11.12.2013 Hier hat sich die Versicherung zu dem Thema geäußert und meint Wort wörtlich:

"Einen weiteren Haushatlsführungsschaden können wir derzeit nicht erkennen. Wir gehen davon aus, dass unter Brücksichtigung einer Umorganisation der Haushaltsführung alle Arbeiten verrichtet werden können. Ggfl. muss Ihr Mandat hierfür mehr Zeit einplanen, was ihm aber durchaus zumutbar ist"

vielen Dank für Eure Mühe

LG
Welat
 
Hallo welat,

darf ich fragen, warum du erst jetzt dagegen vorgehen willst, wenn das letzte Schreiben der Versicherung zum Haushaltsführungsschaden über 2 Jahre zurück liegt. hast du einen Anwalt, der in diesem Punkt weiter mit der Versicherung verhandelt? Ist den Aussagen der Versicherung von deiner Seite widersprochen worden?

Ich kann mir vorstellen, dass du bezüglich Urteilen fündig wirst, wenn du bei Google die Kombination PTBS und Haushaltsführungsschaden eingibst. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung mit dieser Haltung nicht durchkommt. Durch eine PTBS kann die Leistungsfähigkeit je nach Schweregrad extrem eingeschränkt sein (ich weiß als selber betroffen, wovon ich schreibe). Oft entwickelt sich zusätzlich eine Depression. Falls du wegen der PTBS in ärztlicher und/oder therapeutischer Behandlung bist, sollte es möglich sein, von dort eine Bescheinigung/Kurzgutachten zu bekommen, was alles nicht mehr geht.

VG Drahtesel
 
Hallo Drahtesel,

ich hatte mich mit der Versicherung außergerichtlich
geeinigt. Und das hat eigentlich gut funktioniert. Nachdem mir die Erwerbsminderungsrente gewährt worden ist und wir dann in die Verhandlung gegangen sind, hat die Vers. den Haushaltsführungsschaden abgelehnt.

Den Erwerbsschaden und vermehrte Bedürfnisse zahlen sie.

Wir haben vereinbart dass ZPO 323 Anwendung findet und es wurde ja nur 2013 abgelehnt. Ich kann ja noch für 2014, 2015 und Zukunft verlangen.

Und jetzt brauche ich einen guten Anwalt oder halt gute Tipps.

Also, hab min. 10 Gutachten, und haben fast die selben Inhalte:
- ptbs
- Depression
- somatoforme Schmerzstörung
- Agoraphobie
- spezifische Phobie (Klaustrophobie)
und noch mehr...

Ich werde zur Zeit medikamentös behandelt.
Da alles chronisch geworden ist, gibt's leider wenig Hoffnung.


Ich danke dir für deine Mühe.

LG
Welat
 
Grüß Dich, Welat!

Die Forderung, durch Umorganisieren und/oder Pause machen den Haushaltsführungschden zu verkleinern, diese Forderung ist im Prinzip durchaus nicht unlogisch. Voraussetzung ist natürlich: Es muss möglich sein, dass das auch was nutzt. Und da liegt der Hase im Pfeffer!

01
Mit "Pause machen" ist etwas zu gewinnen, wenn die Pause dazu führt, dass man wieder eine Weile lang ohne Einschränkungen (oder: mit Einschränkungen, die hinnehmbar sind) im Haushalt arbeiten kann.

ABER: Liegt so ein Fall vor?

Wenn man eine kaum überwindbare Anst hat, unter die Leute zu gehen, dann nützt Pause machen nichts, weil es dadurch die Angst nicht weniger wird.

Wenn man keine Zeitspanne hat, in dem man leidlich schmerzarm arbeiten kann, bis das Schmerzniveau so hoch ist, dass man abbrechen muss: Dann gibt es keine zumutabre Arbeitsmöglichkeit. Es hilft dann nicht weiter, eine Pause zu machen.


02
Der Umverteilungsgedanke ist ähnlich. Auch er nutzt nur unter engen Voraussetzungen etwas: Nämlich:

(a) Du kannst bestimmte Arbeiten nicht auf zumutbare Art und Weise machen.

(b) Dafür könntest Du Arbeiten im Haushalt verrichten, die vor dem Unfall andere Mitglieder der Familie verrichtet haben.

(c) Es ist möglich, dass Du mit Deinem Familienmitglied tauschst: Du gibst Arbeiten aus der Gruppe (a) an das Familienmitlgied ab. Dafür übernimmst Du von dem Familienmitglied Arbeiten der Gruppe (b) eintauschst.

Dann, und nur dann geht das.

Ist ein Ehepartner Vollzeit berufstätig, kommt er erst am Abend heim, dann kann er eben nicht das Mittagessen für die Kids kochen, da kolmmt er rd. 5 Stunden zu spät.

03
Die Einwände "Umorganisieren möglich" und "Pause machen" kommen ziemlich oft. Schaut man genauer dahinter, so zeigt sich oft, dass im konkreten Fall nichts dran ist.
Damit zeigt sich eine ganz ähnliche Lage wie die des Einwandes beim Verdeinstentgang: Da hört man auch oft, die verletzte Person spare sich Geld, wenn sie nicht mehr Arbeiten gehen müsse. Schaut man da genauer hin, dann schmilzt der Einwand (oft mit 10 % Abzug beziffert!) zusammen wir der Schnee in der Sonne.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

vielen dank für die infos.

Meine Frau ist voll berufstätig und geht um 06.00 morgens aus dem Haus und kommt erst ca. 18.30- 19:00 nach hause. wir haben zwei kleine jungs- 7 und 5 Jahre. Ich bin da wirklich damit sehr überfordert.

Meinst du, es macht Sinn mir einen Alwalt zu nehmen?

LG
Welat
 
Grüß Dich, Welat!

Was - Du hast noch keinen Anwalt?

01
Bei einer MdE und einem GdB, der jenseits von 50 % liegt, ist es praktisch nie möglich, den Schaden durch "Umverteilung" oder mit "Pause machen" zu ganz oder weitgehend zu kompensieren.

(a) Das geht eher noch bei geringen MdE-Graden: 20 % und darunter. Bei sehr günstigen Verhältnissen auch bei 30 %.

(b) Ich kenne einen Extremfall, da ist ein Versicherer bei 40 % MdE "durch dei Maschen geschlüpft", aber auch nur, weil der Kläger(anwalt) sich weigerte zu beschreiben, wie sich die Behinderung im Haushalt auswirkt! "Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Schilller).


02
Da die Kosten eines Anwaltes Unfallfolgen sind, muss sie die Versicherung übernehmen (BGH NJW 04/444; BGH NJW 11/296).

03
Ohne Anwalt wirst Du untergebuttert.

(a)
Wie sagte der Vorstandsvorsitzende der Allianz Diekmann einmal auf einer Jahreshauptversammlung der Aktionäre? "Das Hauptaugenmerk im Berichtsjahr lag auf der Minimierung der Schadnesaufwendungen" - also: "wir zahlen am liebsten gar nicht".

(b)
Tatsächlich: Rechtsanwalt Hillmann (Oldenburg; vorm. Regionalbeauftraggter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein) machte sich im "Der Verkehrsanwalt" wegen systematischer Regulierungsverzögerung bei der Allianz Luft.
Nun ist es so: Die Versicherer stehen untereinander in Konkurrenz. Und wie gjede andere Aktiengesellschaft auch, ist die Allianz dazu da, mit die Aktionäre Geld verdienen. Entschädigen ist dafür natürlich gar nciht gut. Denn was in Entschädigung geflossen ist, ist für die Dividende futsch!

Dass man sich durchklagen und durchbeissen muss, idavon kann man Dir in diesem Forum ein schauerliches Lied mit vielen Strophen singen!

04
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast: Noch besser! Schau doch mal nach....

05
An Deiner Stelle würde ich auf die Anwaltssuche bei der Internetseite des Deutschen Anwaltvereines gehen und da mich umsehen, wer gerne Personenschäden bearbeitet.
(Auf Fachanwaltstitulatur brauchst Du nicht so viel Wert legen: Aber auf Freude an solchen Fällen, darum geht's!)

06
Der Anwalt wird in so einem Fall es sehr schwer haben, ohne einen Sachverständigen für Hausahltsführungschäden auszukommen. Davon gibt es nicht viele, mir sind 4 bekannt, die sich über ganz Deutschland verteilen.

07
Es gibt einen wunderhübschen Schachzug, wie man es dazu bringt, dass diese KOsten die Rechtssschutzverischerung trägt: Per "selbständigem gerichtlichem Beweisverfahren". Also schau mal nach....


08
Bei Dir geht es tüchtig um Geld. Ich kenne Deinen Haushalt nicht. Aber das wenige, was Du mitteilst, lässt ganz, ganz grob daran denken, dass ein Haushaltsführungsschaden im Bereich von 10.000,00 Euro bestehen könnte. Pro Jahr. Zumindest, so lange die Kinder klein sind.
(das ist jetzt eine Schätzung der Qaulitätsstufe: "Für einen neuien großen BMW muss man schon so 50.000,00 Euro in der Tasche haben...".)

09
Schieb an. Denn bei Dir könnte sein, dass Ansprüche von Verjährung bedroht sind!




ISLÄNDER
 
Top