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Haushaltsführungsschaden- Aus und zuarbeitung für RA

Hallo Isländer,

vorab Danke ich Dir, für die Geduld und die Ausführlichkeit Deiner Beiträge.
Ich weis, wie schwer dieses Kapitel ist.

Ich würde es begrüßen, wenn Du auch darauf hinweisen könntest, dass der behauptete Haushaltsführungsschaden
im realen Gerichtsverfahren kapitalisiert wird und sich hier eine Schere der Streitwertes auftut, der sehr hoch sein kann
und sich in einem eventuellen Vergleiches vor Gericht als hinderlich erweisen kann.

Auch hat der Kläger die Beweislast, dass er all diese Tätigkeiten langjährig allein erledigt hat.
Ich konnte dies nicht nachweisen, obwohl ich auch Hausbesitzer bin, aber verheiratet und meine Frau gesund und munter ist.

VG-D
 
Grüß Dich, Dani!

01
Es ist natürlich sehr bedauerlich, dass Dein Haushaltsführungsschaden nicht durchgegangen ist, aber ich sehe darin einen durchaus seltenen Fall. In der Regel funktioniert's, wenn's richtig angepackt worden ist und eine Verletzung als "vom Unfall stammend" nachgewiesen wurde, die deultich fühlbar behindert. Da berufe ich mich auf meine Erfahrungswerte. Was ist denn da nur los gewesen?

02
Kapitalisierung (auf Deutsch: Abfindung durch Einmalzahlung, das nur für die, die den Begriff noch nicht kennen) kann von der Gegenseite nicht erzwungen werden, auch vom Gericht nicht. Leider aber -und das ist wirklich traurig- gehen viele Geschädigten-Anwälte darauf ein.

03
Bei den Gründen für so eine (freiwillige) Abfindungslösung spielt tatsächlich etwas eine Rolle, was ich auch als sehr problematisch ansehe:

(a)
Der Gsetzgeber hat es gut gemeint. Er sagte: "Liebe Anwälte! Bitte nicht streiten, bis alles verstritten ist! Und damit ihr auch gütlichen Lösungen zustimmt: Für Einigungen vor Gericht (z.B.: Abfindungslösungen) bekommt ihr die Einigungsgebühr."

Zu den 2,5 Gebühren, die in erster Instanz vor dem Ladngericht normalerweise entstehen, kommt noch eine 1,0-fache Einigungsgebühr für Mitwirkung an Einigung dazu: 40 % Zuschlag.

(b)
Wie hoch "eine Gebühr" ist, hängt von Streitwert ab. Klagt man auf Zahlungen, die erst in der Zukunft fällig werden, rechnet man diese Zahlungen der Zukunft zusammen, ABER: Mehr als das 3,5-fach eines Jahreswertes gibt es nicht (da ist der Deckel drauf, § 9 ZPO).

Wer also pro Monat 500,00 Euro künftigen Haushaltsfühungsschaden einklagt, hat damit einen Streitwert von:

3,5 (Jahre) x 12 Monate x 500,00 Euro/Monat = 1.855,00 Euro.
(bei 21.000,00 Euro ist "eine Gebühr des Anwalts " = 742,00 Euro.)

(c)
Der Anwalt, der hier nur für die Zukunft mtl. 500,00 Euro einklagt, bekommt für die Instanz vor dem Landgericht 2,5 (Verfahrens- und Terminsgebühr zusammen) je 742,00 Euro = 1.855,00 Euro (und noch einige kleine Zusatzgebühren, das lasse ich zur Übersicht jetzt mal weg.)

(d)
Diese 1.855,00 Euro klingen nach viel. Aber wenn man bedenkt, dass der RA davon die Büromiete und seine Mitarbeiter bezahlen muss, ist er entweder in 9 Stunden mit der ganzen Arbeit fertig....oder.....der Fall ist nicht gerade attraktiv. Arbeitet er 18 Stunden daran, bleibt für ihn nichts übrig ("Außer Spesen nichts gewesen"), das hat alles der Betireb seines Büros aufgefressen. Ab 18 Stunden zahlt er drauf. (Ich habe für die Kalkulation betriebswirtschaftliche Mittelwerte asl Daumenpeilung zu Grunde gelegt.)

Auch das ist ein Grund, wieso viele RAe keine Lust haben, in den Haushaltsführungsschaden "tief einzutauchen".

(e)
Was passiert aber, wenn es nicht zum Urteil kommt, sondern zu einer Abfindung, sagen wir mal: Die gesamte Zukunft wird mit 100.000,00 Euro abgefunden?

Dann berechnet der RA seine Gebühren, rechtlich völlig korrekt, aus 100.000,00 Euro als Streitwert, nicht aus 21.000,00 Euro Streitwert, da gilt der Deckel nämlich nicht. Folge: 1 Gebühr ist bei diesem Streitwert 1.503,00 Euro, nicht mehr 742,00 Euro!
Und dazu noch die Einigungsgebühr zusätzlich. Der RA bekommt dann (wieder: unter Weglassen von einigen "Bröserl-Gebühren"):

3,5 (Verfahrens- Termins- UND Einigungsgebühr) x 1.503,00 Euro = 5.260,50 Euro. Rund 3.400,00 Euro mehr als ohne "Abfindungslösung".

5.260,50 Euro statt 1.855,00 Euro: Wenn das keine Bestechungswirkung hat! Oh je, lieber Gesetzgeber: Das Gegenteil von "gut gemeint" ist "gut gemacht"!

(f)
Diese "Bestechungswirkung" wird kaum ein RA zugeben. Aber - ich will "Afrikaner" statt "ISLÄNDER" heissen, wenn nicht doch viele Anwälte heimlich auf die Abfindung hin schielen!




ISLÄNDER
 
Hallo ISLÄNDER
ich habe meiner RA vor 7 Tagen und nochmal vor 5 Tagen eine Mail mit Lesebetätigung gesendet. Sie hat diese noch nicht bestätigt.
Vor 4 Tagen, also am 29.03. habe ich dort angerufen und gefragt... Die Azubi hat gesagt das die Mails angkommen seien sie momentan jedoch viel zu tun hat...
Das erweckt wieder den Eindruck bei mir das sie sich zu viel Fälle annimmt und dadurch nicht ordentlich arbeitet.
Meine Oma hat schon gesagt " Wer nicht ordentlich ist, ist liderlich". Ich werde sie am komm. Di. nochmal kontaktieren.
AWO 425 T
 
Hallo AWO 425 T

eine Mail mit Lesebetätigung kann der Anwalt auch lesen ohne dir eine Bestätigung zu schicken, meiner schickt auch keine Lesebestätigung. Ich schreibe meine Schriftsätze sowieso selber, wenn mein Anwalt dann nicht reagiert um diese ans Gericht zu schicken, rufe ich dort an, dann wird mir gesagt er wäre außer Haus worauf ich antworte, dass ich vorbeikomme und solange dort warte bis ich mit ihm gesprochen habe.

Und siehe da, nach ein paar Minuten ist doch gerade eben wieder da und ruft zurück.

Ist nicht der erste Anwalt wo ich das so mache, der Tipp kam sogar von einem Anwalt.

Ich verklage zur Zeit meinen ersten Anwalt, sieht schlecht für ihn aus, das Gutachten liegt seit Wochen bei Gericht, aber hier kann ich keinen Druck ausüben.

Dein Anwalt ist nicht dein Freund, für ihn ist der Streitwert wichtig, ihm ist es egal ob du gewinnst oder verlierst, er freut sich wenn du dich vergleichst, weniger Arbeit und mehr Geld.

MFG Marima
 
Liebe @Marima,

ich habe bei Dir eine ähnliche Situation so grob rausgelesen, wie ich sie habe. Mein Anwalt (oder seine Gehilfen) leitet mir lediglich die Schreiben der gegnerischen Versicherung zur Kenntnisnahme weiter, aber ohne jeglichste info, ohne tip, wie ich darauf reagieren soll, was man nun unternehmen soll, etc.

Das heisst, es ist lediglich die Arbeit, die ein Praktikant erledigen könnte. Dafür wird dann bestimmt reichlich abgerechnet.

Sobald ich aber eine Frage habe, kommt entweder der Satz: dafür haben Sie mich nicht mandatiert, oder die Fragen wird ohne Inhalt einfach kurz abgebügelt, so dass diese Schnell-Antwort für den Fall ohne informationswert ist.

Hat ein Anwalt denn nicht eine Pflicht, seinen Mandanten vor Schäden zu bewahren? Und eine Aufklärungspflicht und Mitwirkungspflicht und all den Kram, den man von einem Dienstleister erwartet?

Habe ein ganzes Jahr nun friedfertig und ergeben meine Zähne zusammengebissen. Jetzt geht es aber ans wichtige Gutachten. Habe höflichst in dem letzten Schreiben darauf hingewiesen, ob wir (Anwalt und ich) denn nun eine gute und gemeinsame Lösung für die Ablehnung des Gutachtens oder die richtigen Schritte erarbeiten können. Als Antwort kam, das ich ihn unterschwellig kritisiere und es mir frei steht, das Mandat nun zu kündigen.

Für welche Leistung erhalten die Anwälte denn überhaupt ihr Geld? Können die sehenden Auges ihren Mandanten ins offene Messer der Gutachter rennen lassen, ohne jeglichste Hilfe zu geben?

Deswegen würde mich Dein Fall gerade ziemlich interessieren und hoffe auf tips, wie ich mich nun verhalten sollte.


Besten Dank und herzliche Grüße

vom happycamper
 
Hallo Happycamper

dein Anwalt hat offensichtlich kein Interesse an deinem Fall, er wird wahrscheinlich auch nicht von dir bezahlt,. sondern von der KFZ-Versicherung. Dein Anwalt dürfte einen Stundenlohn von 150 - 250 Euro haben, deine Fragen die auf eine Klage hinauf laufen, werden aber nicht von der KFZ-Versicherung bezahlt. Eine Klage wird nach Streitwert von dir bezahlt. (ohne Gewähr)

Ich habe mir ein Fachbuch über private Berufsunfähigkeit gekauft, 189 Euro, darin sind alle meine Fragen beantwortet, da vor dem Landgericht Anwaltspflicht besteht bin ich auch noch gezwungen gegen meinen Anwalt zu kämpfen.

Ich halte deinen Fall für schwierig und zeitaufwendig und nur mit geringen Aussichten auf Erfolg, mit den Informationen die du bisher angegeben hast, hattest du einen Verkehrsunfall wobei du dir das Schlüsselbein gebrochen hast. Deine Beschwerden passen aber nicht mit den bildgebenden Aufnahmen zusammen, sodass deine Ärzte auch schon genervt sind und du weitere Behandlungen privat bezahlst.

Ich schreibe das aus dem Gedächtnis, ohne noch mal alles von dir zu lesen, Fehler vorbehalten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es wird jetzt daher schwierig ein Gutachter zu finden der deine Beschwerden mit deinem Bruch des Schlüsselbein zusammenbringt und selbst wenn du jetzt ein Gutachten vorlegst was eine Berufsunfähigkeit bestätigt, wird die KFZ-Versicherung nicht zahlen, du verlangst voraussichtlich mehre 100.000 Euro (bei mir 250.000 Euro). Also wirst du Klage einreichen und das Gericht wird selber ein Gutachten einholen, auch die Gerichte arbeiten oft mit BG-Klinken zusammen. Solltest du trotz allem vor dem LG gewinnen, legt die KFZ-Versicherung Berufung ein und alles geht von vorne los, deine Kosten 15.000 - 20.000 Euro wenn du verlierst kommen die Anwaltskosten der KFZ-Versicherung noch dazu. Mittlerweile haben wir das Jahr 2023 eher später.

Ich kann auch alles ganz anders laufen, bei mir haben auch alle gegen mich gearbeitet, am Ende kam es aber ganz anders.

MFG Marima
 
Liebe @Marima,
du hast es komplett verstanden. Dann liegt es wohl wirklich daran, dass mein Anwalt von der gegnerischen Seite bezahlt wird und dementsprechend anscheinend nicht sein Wunsch-Honorar geltend machen kann. Somit nur allerminimalste Arbeit (lediglich Weiterleitung von Schreiben ohne jeglichste Beratung darüber).

Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung über den ADFC, weiss aber nicht deren Statuten. Dies werde ich morgen nochmal erfragen, da ich von denen bei der ersten Kontaktaufnahme keine hinreichenden informationen erhalten habe.

Heisst es somit, wenn es zur unausweichlichen Klage kommt, dann wird diese nicht mehr von der gegnerischen HV bezahlt werden müssen, sondern aus eigener Tasche oder von Seiten der ADFC-Rechtsschutzversicherung?

Dann besteht aber jedenfalls die Möglichkeit, den untätigen Anwalt zu wechseln, der dies wohl auch so anstrebt.

Könntest Du mir bitte den Titel des von Dir zu Rate gezogenen Fachbuches nennen. Ich bin ja leider auf mich alleine gestellt und muss somit alles jetzt unter Zeitdruck in Eigenrecherche irgendwie schaffen.

Ja, hatte einen 4 fachen Schlüsselbeinbruch und eine Tendinitis der rechten langen Bizepssehne. Fraktur wächst nicht mehr zusammen. Hat sich sog. Falschgelenk gebildet und kann rechten Arm nur mit starken Einschränkungen etwas heben. Schlaf immer noch sehr schwierig, da jede Bewegung mich zum Aufwachen bringt. Schwere Überkopfarbeiten mit Haltearbeiten nicht mehr möglich, aber genau dies ist mein Beruf.

Doch, die Beschwerden passen mit den bisherigen Diagnosen ziemlich überein, aber gegn. HV zahlt die Behandlung nicht und KV auch nicht, da keine Kassenleistung.

Müsste auch deswegen extra klagen. Neues Thema und deswegen von Seiten d. Anwaltes null info.

Wenn es Richtung BU geht, dann stehen leicht 300000 tacken im gespäch und das wird sich der untätige Anwalt auch prozentual an Honorar ziehen.

Ich kann hiermit nur von gewissen Vereinen warnen, die sich das Wohl der Verunfallten auf die Fahnen schreiben. Da wird man zusätzlich noch abgezockt und mit diesen untätigen Anwälten bestraft. Trifft bestimmt nicht auf alle zu, aber leider von Anfang an in meinem Fall. Da wird sofort angerufen, wenn die Gebühren nicht schon einen Tag nach dem Abschluss der Mitgliedschaft auf dem Konto sind. Dann herrscht aber von Opferbetreuung und reichlich info, da enormer Erfahrungsschatz,etc.pp rein nichts mehr. Erst zur Nächsten Beitragszahlung bekommt man dann wieder den nächsten Anruf.

Das System der e.V´s sehe ich nunmehr extrem kritisch, da ja schließlich auch die Deutsche Unfallversicherung sich auch als gemeinnützig bezeichnet, um allen staatlichen Kontrollmechanismen auszukommen.

Man möchte am Liebsten auswandern, da wir so eine korrupte Bananenrepublik sind.

Also geht der Kampf weiter.


L.G. und nochmals vielen Dank

happycamper
 
Off topic - aber ich finde es trotzdem wichtig:

Hallo

Das System der e.V´s sehe ich nunmehr extrem kritisch, da ja schließlich auch die Deutsche Unfallversicherung sich auch als gemeinnützig bezeichnet, um allen staatlichen Kontrollmechanismen auszukommen.

Dies wurde in einem anderen Thread bereits richtig gestellt.
Die Deutsche Unfallversichrung ist (m. W. in Teilen) ein e.V., aber ein Verein ist nicht gleichzeitig immer gemeinnützig.
Die DGUV ist kein gemeinnütziger Verein.

LG
 
Hallo ISLÄNDER
ich habe meiner RA vor 7 Tagen und nochmal vor 5 Tagen eine Mail mit Lesebetätigung gesendet. Sie hat diese noch nicht bestätigt.
Vor 4 Tagen, also am 29.03. habe ich dort angerufen und gefragt... Die Azubi hat gesagt das die Mails angkommen seien sie momentan jedoch viel zu tun hat...
Das erweckt wieder den Eindruck bei mir das sie sich zu viel Fälle annimmt und dadurch nicht ordentlich arbeitet.
Meine Oma hat schon gesagt " Wer nicht ordentlich ist, ist liderlich". Ich werde sie am komm. Di. nochmal kontaktieren.
AWO 425 T

Man staune und lese. Mein RA hat es geschafft mir einen Entwurf zur "Stellung zur Klagerwiderung" am 20.07. nach mehrmaliger Nachfrage zukommen zu lassen. Soweit so gut, ähm geschrieben und von mir abgesegnet.
LG
 
Hallo AWO425T

Mein RA hat es geschafft mir einen Entwurf zur "Stellung zur Klagerwiderung" am 20.07. nach mehrmaliger Nachfrage zukommen zu lassen.

ich hab nicht deinen ganzen Beitrag gelesen, aber wer hat dich verklagt, oder verstehe ich etwas falsch:

"Im Falle einer zivilrechtlichen Klage wird dem Beklagten über das Gericht, bei dem die Klage vom Kläger eingereicht wurde, die Klageschrift zugestellt. Als Klageerwiderung bezeichnet man den Schriftsatz, mit dem der Beklagte zur Klage Stellung nimmt."

Ein Anwalt muss jeden Tag seine E Mails lesen, auch Spam-nachrichten, eine Bestätigung verschickt er nicht. Regelmäßig fertigt ein Anwalt den Schriftsatz einen Tag vor Fristablauf, so hast du kaum eine Change noch etwas einzubringen (meine Erfahrung).

MFG Marima
 
Grüß Dich, Marima!

01
Ein Anwalt darf sogar bis zu einer Woche nicht in der Kanzlei sein, erst für längere Abwesenheiten braucht er einen Vertreter, § 53 der Bundesrechtsawnaltsordnung.

02
Es gibt Gerichte, die setzen Termine um 08:00 Uhr, dann geht es mit Mittagspause bis in den Abend hinein. Insbesondere in Strafsachen kommt das vor. Wenn ein Awnalt da raus kommt, kann er nichts mehr arbeiten. Den kann man auf dem Fensterladen nach Hause tragen. War der Termin auswärts, dann muss man auch Reisezeiten einrechnen.

03
Kommt er dann und sieht den Stapel an Post, dann macht er erst die Fristen weg.

04
Nun haben wir hier ein außerordnetlich verzwicktes Thema, den Haushaltsführungsschaden. Das kann kein Mensch zwischen Tür und Angel und 3 Telefonaten bearbeiten.

Ich hoffen Doch: Ein wenig Blick hinter die Kulissen zeigt uns, was wir verlangen dürfen udn verlangen müssen: Und, wo man der Sache Zeit lassen muss. Geduld bringt Rosen....!


ISLÄNDER
 
Hallo Marima,

in dem Fall kann ich Isländer nur beipflichten. Nach einem anstrengenden Gerichtstermin ist nichts mehr mit voller Konzentration.

Natürlich muss auch ein Anwalt seine Arbeit so organisieren, dass er die Fristen einhalten kann. Da er meistens mehrere Mandate parallel laufen hat, wird er diese nach Fristen und Prioritäten abarbeiten. Bei manchen Mandaten ist der Schriftsatz schnell erarbeitet, bei manchen ist aber auch imens viel Arbeit und Gehirnschmalz notwendig.

Da geht es mir als Gutachter nicht anders. Ich persönlich gebe meinen Mandanten allerdings den Korrekturentwurf des Gutachtens grundsätzlich mit ausreichendem zeitlichen Puffer vorab noch zum lesen. Es kann ja sein, dass ich irgend etwas falsch verstanden habe oder etwas fehlt noch. Insofern sehe ich dieses Prozedere eher als Hilfe und nicht als Gängelei an.

Aber, jeder Anwalt ist anders. Der eine gibt den Schriftsatzentwurf dem Mandanten zur Durchsicht, der andere fühlt sich dadurch kontrolliert, wenn das der Mandant es von ihm verlangt (mit dem Hintergedanken, vertraut mir mein Mandant nicht, zweifelt er an meinen Fähigkeiten).

Man kann dies ja im Vorfeld abklären. Meistens hilft ein klärendes Gespräch zum Anfang der Mandatsübertragung.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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