Hallo an alle,
kann mir jemand sagen, ob eine Unfallopfer, das bis zum Unfall selbständig war und durch den Unfall 100% EU wurde, also Erwerbsunfähigkeitsrente unbegrenzt bekommt, einen "Verdienstausfall" sprich den entgangenen Gewinn aus dem zwar noch bestehenden aber seit dem Unfalltag ruhendem Gewerbe gegenüber der Beklagten (gegnerische Haftpflichtversicherung) geltend machen kann? Kann die Beklagte Haftpflichtversicherung so argumentieren, daß ja anstatt des entgangenen Gewinnes die Sozialträger (hier der Rentenbund) die EU-Rente bezahlt und das UO ja gar keine "Verdienstschaden" erlitten hat? Hier geht es um einen Zivilprozess.
Gruß Bobb
kann mir jemand sagen, ob eine Unfallopfer, das bis zum Unfall selbständig war und durch den Unfall 100% EU wurde, also Erwerbsunfähigkeitsrente unbegrenzt bekommt, einen "Verdienstausfall" sprich den entgangenen Gewinn aus dem zwar noch bestehenden aber seit dem Unfalltag ruhendem Gewerbe gegenüber der Beklagten (gegnerische Haftpflichtversicherung) geltend machen kann? Kann die Beklagte Haftpflichtversicherung so argumentieren, daß ja anstatt des entgangenen Gewinnes die Sozialträger (hier der Rentenbund) die EU-Rente bezahlt und das UO ja gar keine "Verdienstschaden" erlitten hat? Hier geht es um einen Zivilprozess.
Gruß Bobb