• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Haushaltsführungsschaden als Selbstständiger

bobb

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 Juni 2015
Beiträge
751
Hallo an alle,
kann mir jemand sagen, ob eine Unfallopfer, das bis zum Unfall selbständig war und durch den Unfall 100% EU wurde, also Erwerbsunfähigkeitsrente unbegrenzt bekommt, einen "Verdienstausfall" sprich den entgangenen Gewinn aus dem zwar noch bestehenden aber seit dem Unfalltag ruhendem Gewerbe gegenüber der Beklagten (gegnerische Haftpflichtversicherung) geltend machen kann? Kann die Beklagte Haftpflichtversicherung so argumentieren, daß ja anstatt des entgangenen Gewinnes die Sozialträger (hier der Rentenbund) die EU-Rente bezahlt und das UO ja gar keine "Verdienstschaden" erlitten hat? Hier geht es um einen Zivilprozess.
Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

evtl. hier : Ersatz des entgangenen Gewinns bei Selbständigen - Gewinnentgang

Hallo Scheitholz, wäre irre wichtig alle unser Tipps und Rechtliches zusammen zufassen!
Leider haben wenige UO `s den Nerv dafür das dann alles zu lesen, dafür gibt es Anwälte, die es wissen müßten und doch versagen, bzw. den Weg des geringsten Wiederstands gehen...

Sorry, habe grade das Gefühl, dass die letzten 8 Jahre (seit Unfall) für die Tonne waren.

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

ich kann Dich gut verstehen. Habe gestern auch das Ergebnis vom Gutachten bekommen. Nur, dass ich erst am Anfang des Kampfes stehe. Auch hier hätte ich wieder den ein oder anderen Ratschlag parat. Das Resultat des Gutachten hat mir gezeigt, wie außerordentlich wichtig die richtige Fragestellung für ein Gutachten ist. Mein Rechtsanwalt hat es leider versäumt, auf die Fragestellung Einfluss zu nehmen. Es war Gott sei Dank „ nur“ ein Gutachten der gegnerischen Versicherung, welches außergerichtlich erstellt wurde. Das Ergebnis bedeutet jetzt aber, dass der gerichtliche Weg unabdingbar ist, um die Forderungen durch zu bekommen. Eigentlich hatte ich ja die Hoffnung auf eine außergerichtliche Lösung.

Gruss
Scheitholz
 
Hallo an alle,
kann ich einen Haushaltsführungsschaden nur aufgrund schriftlicher Rechnungen von einem Dienstleister geltend machen?
Oder reicht es, wenn Ärzte mir bestätigen, daß ich die Führung des Haushaltes nicht mehr bewerkstelligen kann. Oder muß eine Begutachtung erfolgen durch eine amtsähnliche Stelle??? Wäre für Hinweise dankbar.
Gruß Bobb
 
Hallo bobb!
Für den Haushaltsführungsschaden gibt es Sachverständige , die alles genau erstellen.
Siehe dir die Beiträge von Isländer an.
Gruß Tini
 
Hallo Tini,
danke für den Hinweis - habe ich so gemacht :)
Gruß bobb
 
Servus bobb,
Haushaltsführungsschaden kann gefordert werden, wenn keine weitere Person (Ehegatte; Kind) im Haushalt mithelfen kann.
Habe erst kürzlich eine Angebot/Werbepost von einem Versicherungsverlag ( VVW GmbH) erhalten.
Ist ein Kombipaket der 9. Auflage ergo Grundwissen Haushaltsführungsschaden und Berechnungstabelle.
ISBN 978-3-89952-957-9 ( 59,90 )
Grüße user06
 
Hallo Bobb,

zum Thema Haushaltsführungsschaden ist "Isländer" genau der Richtige. Schreibe ihn mal an. Vielleicht liest er das ja auch hier.

Zum Thema Verdienstentgang bei Selbstständigen sei soviel gesagt. Grundlage ist der Gewinn der letzten Jahre. Wenn der höher war, als die EU-Rente jetzt ist, dann besteht definitiv eine Differenz, die man auch einklagen sollte.

Der Nachweis ist allerdings nicht ganz so einfach. Ich weiss, dass es aber auch dafür Sachverständige gibt.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Euch alle, vor allem Dich, User06!

User06 - ich sag's nicht gern, aber ich muss Dir ausnahmsweise widersprechen:

01
Aufhänger ist der Satz:
"Haushaltsführungsschaden kann gefordert werden, wenn keine weitere Person (Ehegatte; Kind) im Haushalt mithelfen kann." Dem kann ich so nicht zustimmen.

02
Natürlich hilft Dir Deine Familie mit! ABER: Der gegnerische Versicherer hat keinen Dummen in deinen Familienmitlgiedern gefunden, die nun kostenlos das tun, was der gegnerische Verischerer zahlen müsste. Das bedeutet: Die Hilfe Deiner Leute, wunderbar! Aber das entlastet den Versicherer nicht. Das bedeutet, dass der Haushaltsführungsschaden so berechnet wird, als hätten Deine Leute nicht die Lücke gefüllt, deren Einspringen wegend es Unfalles wird also einfach nicht gerechnet.

03
Das ist nicht "Isländers Hausansicht", sondern die des BGH. Und zwar in gefestigter Rechtsprechung (BGH NJW 84/2520, BGH NJW 00/3638, BGH NJW 56/1473). Das wieder heißt: Da kann man sich darauf verlassen, das machen die anderen Gerichte auch so. In dem Punkt haben wir festen Boden unter den Füßen.

04
Und doch hat User06 schon etwas Richtiges gesagt: Sein Satz stimmt schon, aber nur dann, wenn die Berufsgenossenschaft und nicht, wie eben besprochen, der Versicherer des Unfallverursachers für Haushaltshilfe aufkommt. Das liegt daran, dass die Leistungen der BG nach dem SGB VII bestimmt werden, die der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach StVG und BGB. Da kommt der Unterschied her!

Das führt beim Wegeunfall dazu, dass gegen die BG nur kurzzeitig Ansprüche bestehen, aber gegen die gegnerische Versicherung können sie dauerhaft weiter gehen.


ISLÄNDER
 
Hallo Insländer,
richtig bei Versicherern. Üblich hier dass es von Zeit zu Zeit " über Externe überprüft "wird ob hier fremde Hilfe dauerhaft notwendig ist.
Grüße user06
 
Hallo User06,
danke für den Hinweis. Werde der Sache nachgehen.

Gruß bobb

Hallo Rekobär,
zu Deiner Ausführung "Verdienstentfall" hier aber noch der Hinweis, daß der Gewinn der z.B. letzten 5 Jahre als solcher m.E. nicht generell zugrunde gelegt werden kann, bei der Berechnung des entstandenen Schadens bei Selbständigen. Eine gewerbliche Tätigkeit kann durchaus rentabel sein und trotzdem können Verluste ausgewiesen worden sein. Vor allem dann, wenn hohe Abschreibungen dafür sorgen, daß man zwar eine gute Umsatzrendite erwirtschaftet hat, aber steuerlich Verluste zu Buche stehen. Die Berechnung ist also auch aus diesen Grunde etwas kompliziert. Dies bedeutet, daß man einen Einkommensschaden mit Erfolg geltend machen kann, auch wenn man steuerlich Verluste erwirtschaftet hat.
Noch die Frage: Wer könnte mir bei diesem Thema als Sachverständiger helfen?
Gruß Bobb
 
Hallo an alle,
wäre ich nicht hier im Forum, dann wüßte ich bis heute nicht, daß es einen Haushaltsführungsschaden gibt, geschweige denn, daß man diesen geltend machen kann. Leider liefern viele Anwälte keine Informationen, was in einer Schadensersatzklage alles enthalten sein kann; sie greifen nur das auf, was das UO ihnen sagt, ohne weitere Hinweise zu geben oder das UO mal zu befragen.
Gruß Bobb
 
Top