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Haushaltsführungsschaden als Selbstständiger

Hallo Bobb,

grundsätzlich zum Verdienstausfall:
Es mag relativ einfach sein, ein Verdienstausfall geltend zu machen nur diesen durchzusetzen, habe auch ich nicht vermocht.
Bei Selbstständigen wird in der Regel das Spiegelbild eines AN herangezogen, um hier nicht die Beweislast zu haben.
Das ist die sichere Variante.

Das eigentliche Problem ist die Anspruchstellung.
Wenn Dein Gegner Dir nicht schriftlich zugesagt hat, alles aber auch alles zu bezahlen ?
so wirst Du vor Gericht dies einklagen müssen ??

Was für ein Streitwert wird das und Wer trägt die Kosten ?

VG-D
 
Hallo Bobb,

ich habe etwas im Internet gefunden. Dort heißt es:
"Unser Ziel ist es, den Geschädigten so zu stellen, als ob das Schadenereignis nicht eingetreten wäre. Dabei muss von konkreten Sachverhalten und Entwicklungen über einen repräsentativen Zeitraum unmittelbar vor dem Schadensereignis ausgegangen werden. Dies ergibt sich aus den §§ 252 BGB, 287 ZPO worin festgelegt ist, an die Geschäftsentwicklung und -ergebnisse der letzten Jahre vor dem Schadensereignis anzuknüpfen. Nur so ist eine objektive Schadensbewertung möglich."

Hier noch der Link dazu: Fundierte Ermittlung von Verdienstausfallschäden - ButzExpert

Ob die wirklich gut sind, kann ich Dir nicht sagen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,
danke für den Link; ich werde mal meinen Steuerberater fragen, bevor ich einen "Experten" einschalte, da dies wahrscheinlich günstiger ist.
Viele Grüße Bobb
 
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