• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Haushaltsführungsschaden: 15,25 Euro/Stunde?

Deshalb: Wenn eine Gegenseite etwas zitiert: Nicht glauben. Nachschauen!
Hallo Isländer
ein ausgesprochen guter Ansatz der Gegenseite zu zeigen, dass man noch Hirn besitzt und nicht alles glaubt.

Würden das Richterinnen und Richter (LSG Mahn) auch so handhaben, würde das Leben im Verfahren gegen meine BG
deutlich besser voran gehen.
So telefoniert man mit der Beklagten - Notiz vorhanden, aber ob vollständig ist zu bezweifeln!
Wenn ich der Kläger etwas vorbringe, dann nur mit Beweisen.

Aber diese kann und werde ich zur gegebenen Zeit vorlegen!
 
Hallo Isländer,

OLG Brandenburg v.20.12.2000 NVZ 2001, 213
und
Olg Naumburg Urteil vom01.10.200 r+s 2020,

Ja, der gegnerische Anwalt beruft sich auch auf eine früher Aussage unseres Richters ( dessen Meinung sich geändert hat).

Lg
Aramis
 
Hallo Isländer,
vor einer Woche hat mir das LG München mitgeteilt, dass meine im Dez. eingereichte Klage nicht schlüssig sei, u.a. zum Thema HH-Schaden: "Nach der ständigen Rechtsprechung des OLG München beträgt der Stundensatz für den Haushaltsführungsschaden 8,50 EUR". In der Klage selbst hat mir mein Anwalt für 10 EUR plädiert. Da wird es wohl schwierig werden, den Satz höher einzustufen. Wo im Netz kann ich das Urteil finden? Da ich noch keinen Sachverständigen beauftragt habe, ist es natürlich gut zu wissen, an wen ich mich da wenden kann.
Mika88
 
Hallo Mika88,

ich könnte Dir natürlich einen der Drei Deutschen Sachverständigen nennen, aber nicht öffentlich und PN geht bei Dir noch nicht.
Du hast Zuwenig Beiträge und Du bist nicht Sponsor.
Von daher schwierig mit Dir in Kontakt zu kommen.
 
Ich Grüße Dich auch Isländer,

Herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung, die ich verstanden habe und hoffentlich mir helfen wird.

Ich bin Rechtsschutz versichert, aber sie deckt die Unfallfolgen nicht, weil ich nach meinem Unfall eingetreten bin.

Ich möchte Deinen Beitrag (wenn ich darf) und das Urteil an meinen RA senden.
Die Sache ist schon beim Landgericht.
Vor 22 Jahren hat das Landgericht 3 Stunden Hauhaltsführungsschaden je 7,20 € festgelegt. Allerdings 49 Wochen im Jahr, weil der Richter der Meinung war, dass ich 3 Wochen im Jahr Urlaub mache und kein Haushaltshilfe brauche. Ich mache allerdings sehr selten Urlaub.
Vor sieben Jahren habe ich Klage erhoben und Antrag auf 6 Stunden in der Woche je 10 € gestellt. PKH wurde bewilligt. Der gegnerische Vertreter wollte 4 Stunden in der Woche je 8€
Der Richter war überzeugt, dass aufgrund der Knie Schäden 6 Stunden gerecht fertigt ist und hat für den Zeitraum 2014 bis 2017 Vergleich angeboten, nämlich 6 Stunden je 8,50€.

Der gegnerische Vertreter hat den Vergleich akzeptiert unter Bedingung, dass es immer so läuft und weder Stunden noch die Stundensätze erhöht werden sollen. Weil sie mit gesundheitlichen Verschlimmerung rechnen, aber nicht nachkommen wollen.
Ich habe den Vergleich abgelehnt.
Jetzt behaupten die gegnerischen Vertreter, dass sie nicht glauben, dass es knieschanden vorliegt und Sachverständiger beantragt haben. Dabei liegt dem Gericht MRT und das Gutachten des knies vor.
Jetzt ist ein anderer Richter zuständig und der findet 4 Stunden gerechtfertigt.
Ich warte auf neues Gutachten. Es riecht danach, dass man die Knie Probleme reduzieren möchte.

Ich habe alle medizinischen Unterlagen meinem Anwalt zur Verfügung gestellt und meiner Meinung nach sind sie aussagekräftig.

Ich weiß noch nicht, wie ich mir helfen soll.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kann ich für das Jahr 2014 10, € verlangen?

MfG
trus
 
Grüß Dich, Mika88!

01
Dein RA kann das Urteil des LG Köln anonymisiert dort unter Angabe von Datum und Aktenzeichen dort in Kopie bekommen.

02
Zum Hinweis LG München:
Bitte sage Deinem RA (besser: schicke ihm diesen Beitrag):

Das OLG München hat seit dem Urteil OLG München DAR 99/407 fast unveränderten Stundensätze: In dem Urteil OLG München DAR 99/407 ging es um Schäden, die 1992 aufgetreten waren. Das OLG München gestand damals Nettolöhne von 15,00 DM = 7,67 Euro zu. Nicht mal 11 % mehr nach 29 Jahren ist absurder Unsinn. Der Wert der ausgefallenen Stunde liegt sehr viel höher, 10,00 Euro/Std. sind sehr, sehr wenig.

Dein RA möge bitte ein Sachverständigengutachten dazu anbieten, das den Wert (nettolohn) der ausgefallenen Stunde beleuchtet. Dieses Gutachten kann das Gericht nur ablehnen, wenn es im Urteil begründen kann, woher seine eigene Sachkunde kommen soll. Die BGH-Urteile, in denen das steht, kann ich raussuchen.

Diese eigenen Sachkunde besteht aber nicht, wenn man immer nur Urteile des OLG München übernimmt, die sich -statt den Markt zu erforschen- nur auf noch ältere Urteile berufen, die aber als einzige Quelle nur noch viel ältere Urteile haben, die auch nur auf uralte Urteile berufen, in denen aber wiederum nur auf steinaltes Lohnniveau aus den beginnenden 90-er Jahren des vergangenen Jahhunderts abgeschreiben wird!

Von Jahr zu Jahr entfernt sich das OLG München von der Realität. Die Grenzen, bis wann ein Schätzfehler hinzunehmen sind, sind überschritten, wenn 8,50 Euro angesetzt werden, wo inzwischen Netto über 12,50 EUro bezahlt werden. Wo die Realtitäten liegen, zeigt das Urteil des LG Köln.

Das OLG München hat seit Jahrzehnten nicht mehr nachgeschaut, was der Markt zahlt. Dass 10,00 Euro/Std. eine sehr knappe Schätzung ist, kannbewiesen werden durch ein Sachverständigengutachten.

03
Bitte teile mir mit: Für welche(s) Jahre verlangst Du Haushaltsführungsschaden-?
In welchem Landkreis liegt denn der Haushalt? Dann kann man nämlich Genaueres daz sagen, wied er Nettolohn in etwa sein könnte.

04
Ich möcht mal wissen, was der Richter seiner Putfrau zahlt. Die ist doch hoffentlich nciht schwarz beschäftigt---?

ISLÄNDER
 
,Hallo Mika88,

ich kann aus eigener Erfahrung nur empfehlen, den Haushaltsführngsschaden von einem darauf spezialisierten Sachverständigen berechnen zu lassen. Gerne gebe ich Dir eine Empfehlung - aber öffentlich hier im Forum handelt wir nicht mit Gutachtern.

Du kannst aber Dir eine temporäre E-Mailadresse einrichten, die Du hier angibst, dann kann man Dir Tipps geben dazu.

Es gibt zwar hier auch die Möglichkeiten nichtöffentlich zu korrespondieren über PN (private Nachrichten), aber dazu müßtest Du - ich glaube 25 - Beiträge schon geschrieben haben. Wenn Du aber hier Sponsor wirst, dann kannst Du auch über PN posten, ohne Dein "Soll" von 25 Posts erfüllt zu haben.

Du hast ja schon die Klage eingereicht und es gibt Unklarheiten gerade zu diesem Thema. Mein Anwalt jedenfalls wäre nicht dazu in der Lage und auch nicht willens gewesen, einen geeigneten Sachvortrag zum Haushaltsführungsschaden mit Berechnungen / Zukunftsberechnungen usw. zu erstellen, der dann auch bei Gericht "Bestand" gehabt hätte.

Die Sache ist sehr komplex und da Du ja fachlich/sachlich gar nicht die Kenntnis hast, würden im Zuge der Rechtsverfolgung die Kosten von der Beklagten übernommen werden müssen für ein solches Gutachten unter bestimmten Voraussetzungen.

Helfe gerne weiter :)

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

für uns grade noch rechtzeitig:
Isländers Kölner Urteil:


Ja Bobb , immer auf Sachverständige vertrauen, doch was, wenn Anwälte und Richter sich für " Sachverständig " halten?

Selbst unsere ex-Hausärztin fand, das sie sowas einschätzen kann ( die hat ne Putzfrau, und wußte nicht, wo der Ölstab in ihrem Auto ist-überhaupt welches Öl???? Geschweige den Drehmoment fürs Reifenanziehen!
Ey weiß auch nicht, wer bei denen die Dachrinne reinigt, die Schüßel ausrichtet, die Zylinderkopfdichtung auswechselt?
Schüßel- wir haben noch kein flächendeckendes I-Net-TV, da gibt es noch Satelitenschüßeln, die sich verstellen!

LG Aramis
 
Hallo Isländer,

ja, Deinen Bericht mit dem jetzt vorliegenden Urteil sende ich gern dem RA.

03 Zeitraum HH-Schaden:
Für die Vergangenheit 2014 - 2020 und die Zukunft verlange ich Schadensersatz. Ich wohne im teuersten Landkreis STA. Die Pflegekräfte für Hauswirtschaft liegen bei 21 bis 33 EUR brutto/Std. Meines Wissens sind seit 2020 9,13 EUR gesetzlicher Mindestlohn und nicht weniger.

Das heißt, ich könnte einen IHK-Sachverständigen beauftragen für die Vergangenheit und die Zukunft ohne Gefahr vor Gericht zu laufen, dass dieses das Gutachten nicht anerkennt. Da ich auch für die Zukunft HH-Schaden beantrage müsste dann wohl erst der medizinische Part geklärt sein, oder?

Mein Versuch einer temporären E-Mail: mika88@byom.de
LG Mika88
 
Grüß Dich, Mika88!

01
Zum Mindestlohn:

(a)
In den meisten Fällen wird keine Haushaltshilfe angestellt. Dann bekommt die verletzte Person das, was eine Haushaltshilfe netto bekommen hätte, wenn so eine Haushaltshilfe auch wirklich angestellt worden wäre. Das nennt man „Abrechnung auf fiktiver Basis“. Der Bundesgerichtshof sagt, dass das ein rechtlich korrektes Abrechnungsmodell ist.

(b)
Der Mindestlohn ist ein Bruttolohn.

(c)
Zwar ist es häufig so, dass keine 3-jährig gelernte Hauswirtschaftskraft benötigt wird. Aber ich halte die Orientierung am Mindestlohn nicht tragen, weil zum Beispiel auch die Eigenschaft der persönlichen Zuverlässigkeit wegen der Diebstahlsgefahr für die silbernen Löffel eine Rolle spielt. Schaut man sich Anzeigen an, in denen Haushaltskräfte gesucht werden, wird in 4 von 5 Anzeigen ausdrücklich nach einer „zuverlässigen“ Kraft gesucht. Auch das ist ein Gesichtspunkt, der bei der Entlohnung eine Rolle spielt.

(d)
Soweit es nicht nur um die Führung des Haushaltes geht, sondern um die Pflege und Betreuung eines Unfallopfers ist daran zu denken, dass es im Bereich der Pflege einen deutlich höheren Mindestlohn gibt. Den Pflegemindestlohn!

(e)
Was hat den der Mindestlohn mit dem zu tun, was im teuersten Landkreis von ganz Deutschland für Haushaltskräfte bezahlt wird? Dagegen ist ja die Gegend um den Luzerner See herum noch ein Sonderangebot.


02
Das Gericht ist nicht verpflichtet zu glauben, was ein öffentlich bestellter Sachverständiger festgestellt hat! Das nicht.

Es gibt auch keine Möglichkeit, einem Beklagten die Kritik an einem außergerichtlichen Gutachten zu verbieten, auch dann nicht, wenn die Kritik Unsinn ist.
(Damit wird man aber durchaus fertig werden. Der Sachverständige, der das Gutachten für Dich erstellt hat, wird in der Regel durchaus gerne bereit sein, darzustellen, was von der Kritik von der Beklagtenseite zu halten ist und was nicht.)

Allerdings kann auch ein Gericht das Gutachten nicht einfach übergehen, dass eine Partei vorgelegt hat. Es muss sich intensiv damit auseinandersetzen, sonst in den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.. Daher hat ein solches Gutachten durchaus eine deutliche „Magnetwirkung“, vor allem dann, wenn das Gutachten durchaus plausibel und überzeugend ausgefallen ist.

Man kann auch, wenn es damit Probleme gibt, den Sachverständigen, den man selbst beauftragt hat, hinterher vom Gericht vernehmen lassen: das ist das Institut des sogenannten "sachverständigen Zeugen“.



03
Im Prozess musst Du Deinen Haushaltsführungsschaden darstellen und belegen.

(a)
Schon die Darstellung des Haushaltes macht oft Kopfzerbrechen.

(aa)
Da müsste man vor dem Unfall Aufzeichnungen gemacht haben, welche Arbeit man wie oft mit welchem Zeitaufwand macht. Aber wer hat schon solche Aufzeichnungen gemacht? Nun ist die Gemeinheit hin, dass man seinen Haushalt nicht wie ein großes Projekt an einem Stück macht. So wird zum Beispiel am Wochenende vielleicht einmal die Küche gestrichen, da hat man schon eher dann eine Vorstellung von der Zeit, die das gebraucht hat. Aber auf vom Hausputz stück für Stück, quer durch das ganze Jahr?

(ab)
Für den Aufwand, den man mit der Raumreinigung hat, schreiben viele Geschädigte nur, wieviel Quadratmeter Wohnfläche ihre Wohnung oder ihr Haus hat.

Nun, der Aufwand mit dem Putzen hat schon etwas mit Wohnfläche zu tun. Aber es gibt Wohnräume, die sind voller Bilder, Möbel, Tischchen usw. und sofort. Bis man das alles weggestellt hat, damit man endlich mal durchwischen kann, das zieht sich hin.
Wäre die gleiche Fläche nur minimalistisch möbliert („Wartehalle Ostbahnhof“), dann wäre man mit dem ganzen Raum schon längst schon fix und fertig, inklusive Fensterputzen, noch bevor man in dem gleich großen tüchtig gefüllten Raum erstmals zum Wischmop greifen kann!

(b)
Aus der sich Versicherungswirtschaft hört man häufig den netten Kommentar, die Darstellung des Sachverhaltes sei Arbeit des Anwaltes.

Das stimmt nicht.

(ba)
Den Sachverhalt liefert bitte geordnet und systematisiert sowie mit Belegen versehen der Mandant, der Anwalt hat die Aufgabe, infolge Gericht und gegenüber der Versicherung zu verarbeiten. Der Anwaltes kein Detektiv, und der ist auch kein Sachverständiger für alles, von was er juristisch verarbeiten muss.

(bb)
Der Mandant aber ist überfordert. Woher soll er wissen, was er vortragen muss, woher soll er wissen, wie der Schaden beziffert wird?

Wenn es so einfach ginge, dann bräuchte man auch ja keinen Kfz-Sachverständigen, wenn jemand hinten drauf gefahren ist.

Sollte der Geschädigte selbst auf die Suche gehen, was die Ersatzteile kosten, welche benötigt werden, und wie lange es dauert, einen Kotflügel zu entfetten, Grundierung, Lackierung, Lackierung einzubrennen und einzubauen, inklusive ergänzende Arbeit wie: Blinker und Zierleisten und Stoßstange wieder anbauen?
Kein Mensch würde auf diese Idee kommen!

Wieso soll es dann beim Haushalt anders sein?


(d)
Zu einem Gutachten gehört auch eine ordentliche Dokumentation. Das ist beim Kfz-Schadensgutachten so, beim Gutachten über die Schäden am Dach auch.

Wenn man einen Dachbalken nicht nur als „morsch" beschreibt, sondern ein Foto hat, wie sich der Modder mit der Hand rausholen läßt, dann überzeugt das besser. Sachverständige wissen, von was man die Fotos machen muss, und wie man sie machen muss, damit man hinterher auch darauf so richtig etwas sieht.

Das, und geschickte Sachverständige bringen nicht nur das Foto. Sie erläutern gleichzeitig, was man auf dem Foto zu sehen bekommt. Das hat eine hohe Überzeugungskraft.

04
Der Pferdefuß daran ist, dass man für das Gutachten Vorkasse gehen muss. Nach meinem Wissensstand sind Haushaltsführungs-Schadensgutachten nicht ganz billig.
Vergiss nicht, die Rechnung des Sachverständigen mit einzuklagen! Denn auch die Kosten für die Beweissicherung, für die Dokumentation die Schadensberechnung gehören zu den Schadenskosten. Und bezahlt, wer für den Schaden aufkommen muss.

05
Der Hinweise des LG München zeigt, dass man dort darauf vertraut: Der Stundensatz, den man seit spätestens 2005 regelmäßig benutzt, wird schon stimmen. Von Jahr zu Jahr wird der Fehler größer - da muss mann schon etwas dagegen unternehmen.
Ds wird von Jahr zu Jahr immer "falscher". Auch 10,00 Euro netto sind für Starnberg nach meiner Einschätzung weit daneben. Nochmal: Schau Dir mal die Stundensätze in dem Kölner Urteil an, mit dem dieser Thread begonnen hat!



ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo in die Runde,

ich habe Nachfragen zum Stundensatz:
  1. Ist der Stundensatz, der für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens hergenommen werden kann, abhängig von der Art des Haushaltes? Kann immer auf das neue Urteil Bezug genommen werden?
  2. In wie weit orientiert sich der Stundensatz für Pflege, Assistenz, Begleitung am Stundensatz des Haushaltsführungsschadens?
Danke und viele Grüße
Emma
 
Top