Grüß Dich, Mika88!
01
Zum Mindestlohn:
(a)
In den meisten Fällen wird keine Haushaltshilfe angestellt. Dann bekommt die verletzte Person das, was eine Haushaltshilfe netto bekommen hätte, wenn so eine Haushaltshilfe auch wirklich angestellt worden wäre. Das nennt man „Abrechnung auf fiktiver Basis“. Der Bundesgerichtshof sagt, dass das ein rechtlich korrektes Abrechnungsmodell ist.
(b)
Der Mindestlohn ist ein Bruttolohn.
(c)
Zwar ist es häufig so, dass keine 3-jährig gelernte Hauswirtschaftskraft benötigt wird. Aber ich halte die Orientierung am Mindestlohn nicht tragen, weil zum Beispiel auch die Eigenschaft der persönlichen Zuverlässigkeit wegen der Diebstahlsgefahr für die silbernen Löffel eine Rolle spielt. Schaut man sich Anzeigen an, in denen Haushaltskräfte gesucht werden, wird in 4 von 5 Anzeigen ausdrücklich nach einer „zuverlässigen“ Kraft gesucht. Auch das ist ein Gesichtspunkt, der bei der Entlohnung eine Rolle spielt.
(d)
Soweit es nicht nur um die Führung des Haushaltes geht, sondern um die Pflege und Betreuung eines Unfallopfers ist daran zu denken, dass es im Bereich der Pflege einen deutlich höheren Mindestlohn gibt. Den Pflegemindestlohn!
(e)
Was hat den der Mindestlohn mit dem zu tun, was im teuersten Landkreis von ganz Deutschland für Haushaltskräfte bezahlt wird? Dagegen ist ja die Gegend um den Luzerner See herum noch ein Sonderangebot.
02
Das Gericht ist nicht verpflichtet zu glauben, was ein öffentlich bestellter Sachverständiger festgestellt hat! Das nicht.
Es gibt auch keine Möglichkeit, einem Beklagten die Kritik an einem außergerichtlichen Gutachten zu verbieten, auch dann nicht, wenn die Kritik Unsinn ist.
(Damit wird man aber durchaus fertig werden. Der Sachverständige, der das Gutachten für Dich erstellt hat, wird in der Regel durchaus gerne bereit sein, darzustellen, was von der Kritik von der Beklagtenseite zu halten ist und was nicht.)
Allerdings kann auch ein Gericht das Gutachten nicht einfach übergehen, dass eine Partei vorgelegt hat. Es muss sich intensiv damit auseinandersetzen, sonst in den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.. Daher hat ein solches Gutachten durchaus eine deutliche „Magnetwirkung“, vor allem dann, wenn das Gutachten durchaus plausibel und überzeugend ausgefallen ist.
Man kann auch, wenn es damit Probleme gibt, den Sachverständigen, den man selbst beauftragt hat, hinterher vom Gericht vernehmen lassen: das ist das Institut des sogenannten "sachverständigen Zeugen“.
03
Im Prozess musst Du Deinen Haushaltsführungsschaden darstellen und belegen.
(a)
Schon die Darstellung des Haushaltes macht oft Kopfzerbrechen.
(aa)
Da müsste man vor dem Unfall Aufzeichnungen gemacht haben, welche Arbeit man wie oft mit welchem Zeitaufwand macht. Aber wer hat schon solche Aufzeichnungen gemacht? Nun ist die Gemeinheit hin, dass man seinen Haushalt nicht wie ein großes Projekt an einem Stück macht. So wird zum Beispiel am Wochenende vielleicht einmal die Küche gestrichen, da hat man schon eher dann eine Vorstellung von der Zeit, die das gebraucht hat. Aber auf vom Hausputz stück für Stück, quer durch das ganze Jahr?
(ab)
Für den Aufwand, den man mit der Raumreinigung hat, schreiben viele Geschädigte nur, wieviel Quadratmeter Wohnfläche ihre Wohnung oder ihr Haus hat.
Nun, der Aufwand mit dem Putzen hat schon etwas mit Wohnfläche zu tun. Aber es gibt Wohnräume, die sind voller Bilder, Möbel, Tischchen usw. und sofort. Bis man das alles weggestellt hat, damit man endlich mal durchwischen kann, das zieht sich hin.
Wäre die gleiche Fläche nur minimalistisch möbliert („Wartehalle Ostbahnhof“), dann wäre man mit dem ganzen Raum schon längst schon fix und fertig, inklusive Fensterputzen, noch bevor man in dem gleich großen tüchtig gefüllten Raum erstmals zum Wischmop greifen kann!
(b)
Aus der sich Versicherungswirtschaft hört man häufig den netten Kommentar, die Darstellung des Sachverhaltes sei Arbeit des Anwaltes.
Das stimmt nicht.
(ba)
Den Sachverhalt liefert bitte geordnet und systematisiert sowie mit Belegen versehen der Mandant, der Anwalt hat die Aufgabe, infolge Gericht und gegenüber der Versicherung zu verarbeiten. Der Anwaltes kein Detektiv, und der ist auch kein Sachverständiger für alles, von was er juristisch verarbeiten muss.
(bb)
Der Mandant aber ist überfordert. Woher soll er wissen, was er vortragen muss, woher soll er wissen, wie der Schaden beziffert wird?
Wenn es so einfach ginge, dann bräuchte man auch ja keinen Kfz-Sachverständigen, wenn jemand hinten drauf gefahren ist.
Sollte der Geschädigte selbst auf die Suche gehen, was die Ersatzteile kosten, welche benötigt werden, und wie lange es dauert, einen Kotflügel zu entfetten, Grundierung, Lackierung, Lackierung einzubrennen und einzubauen, inklusive ergänzende Arbeit wie: Blinker und Zierleisten und Stoßstange wieder anbauen?
Kein Mensch würde auf diese Idee kommen!
Wieso soll es dann beim Haushalt anders sein?
(d)
Zu einem Gutachten gehört auch eine ordentliche Dokumentation. Das ist beim Kfz-Schadensgutachten so, beim Gutachten über die Schäden am Dach auch.
Wenn man einen Dachbalken nicht nur als „morsch" beschreibt, sondern ein Foto hat, wie sich der Modder mit der Hand rausholen läßt, dann überzeugt das besser. Sachverständige wissen, von was man die Fotos machen muss, und wie man sie machen muss, damit man hinterher auch darauf so richtig etwas sieht.
Das, und geschickte Sachverständige bringen nicht nur das Foto. Sie erläutern gleichzeitig, was man auf dem Foto zu sehen bekommt. Das hat eine hohe Überzeugungskraft.
04
Der Pferdefuß daran ist, dass man für das Gutachten Vorkasse gehen muss. Nach meinem Wissensstand sind Haushaltsführungs-Schadensgutachten nicht ganz billig.
Vergiss nicht, die Rechnung des Sachverständigen mit einzuklagen! Denn auch die Kosten für die Beweissicherung, für die Dokumentation die Schadensberechnung gehören zu den Schadenskosten. Und bezahlt, wer für den Schaden aufkommen muss.
05
Der Hinweise des LG München zeigt, dass man dort darauf vertraut: Der Stundensatz, den man seit spätestens 2005 regelmäßig benutzt, wird schon stimmen. Von Jahr zu Jahr wird der Fehler größer - da muss mann schon etwas dagegen unternehmen.
Ds wird von Jahr zu Jahr immer "falscher". Auch 10,00 Euro netto sind für Starnberg nach meiner Einschätzung weit daneben. Nochmal: Schau Dir mal die Stundensätze in dem Kölner Urteil an, mit dem dieser Thread begonnen hat!
ISLÄNDER