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Haushaltsführungschaden

MEDUSA62

Neues Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2017
Beiträge
17
Was genau ist ein Haushaltsführungsschaden?Habe ich hier zum ersten mal gelesen.

Mein Unfall unverschuldet war am 06.05.2017
Diagnosen Polytrauma
Lungenkontusion beidseits
Hämathopneumothoraxs li mehr als re. mit Einblutung
Serienrippenfraktur 6-12 li
Prellungen und Grossflächige Blutergüsse
Darmbein und Kreuzbeinfraktur li.
Fraktur zur li Fuss, der erst in der Reha auf mein drängen hin festgestellt wurde
Ich hatte noch eine große Platzwunde am li. Ellbogen und Hand, so wie ein verkapselt Bauchdeckenhämathom 17cm lang.
Die Versicherung bietet mir ein Schmerzensgeld von 20.000 € was ich für zu niedrig halte und abgelehnt habe.
körperliche bleibende Schäden sind nicht vorhersehbar.
Ich habe den Haushalt zu 90% allein geführt und meine Mutter rund um die Uhr gepflegt.
Sie musste wegen des Unfalls in's Pflegeheim und ist am 18.06. verstorben. Für das Pflegeheim hatten wir eine große Summe an Kosten aufzubringen.
Die ich sonst nicht gehabt hätte.
Die Verhandlung ist schon 4x verschoben worden und ich bin als Zeuge geladen, ich habe ein ungutes Gefühl.
 
Grüß Dich, Medusa!

01
Zunächst einmal: Schön, dass Du da bist! Wir wünschen Dir gute Besserung und hier in diesem Forum guten Rat.

02
Wenn Du in der Verhandlung ALS ZEUGIN vernommen werden sollst, dann geht es dort nicht um Deinen Schadensersatz, sondern um die Bestrafung Deines Unfallgegners. Richtig? Wir prüfen es gleich nach: Du hast eine Ladung. Da steht irgendwo das Aktenzeichen (= Geschäftszeichen) des Gerichtes. Da müssten die Buchstaben "Js" auftauchen, richtig?
Wenn Du uns das mitteilst, können wir Dir ein wenig erklären, um was es gehen wird. Das gibt Dir Sicherheit.

03
Der Unfallopfer-Bayern e.V. hat einmal eine kurze, knackige Einführung zusammengestellt: Hier ist sie:
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Unfall-Opfer-Bayern e.V. ,Flutgraben 4 , 63872 Heimbuchenthal
Tel.: 06092/7569 - Telefax: 06092/ 999691


Haushaltsführungsschaden:

Der vergessene 100.000-€-Schein:

(1) Ein anderer hat Sie verletzt. Was passiert, wenn Sie im Haushalt nicht mehr so arbeiten können wie zuvor? Normalerweise rückt die Familie zusammen. Die Schwiegermama hilft aus. Die Kinder sollen sich gegenseitig erziehen. Die Küche wird zur Büchsen-Aufmacherei, und der Staub auf der Vorhangstange? Der muss halt 2 Monate warten.

(2) Eigentlich müsste ein Hausmädchen her. Das muss dann die Kraft-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlen. Aber wenn keines angestellt wird? Gibt’s dann nichts?

(3) "Oh doch", sagt der Bundesgerichtshof (NJW-RR 90/34). Der Schädiger muss bezahlen, was ein Hausmädchen (netto) bekommen hätte für die Arbeit, die die Verletzte nicht mehr tun kann, wenn es nur da gewesen wäre. Das nennt man "fiktive Abrechnung des Haushaltsführungsschaden". Und da geht es um mehr, als sich die Unfallverletzten normalerweise denken.

(4) Ein Beispiel (die Versicherung hat es bezahlt):

Eine Hausfrau hatte Mann, 2 Kleinkinder und einen Hund zu versorgen: Die Haushaltsarbeit machte sie zu ¾ und ihr Mann zu ¼. Durch den Unfall erlitt sie Schulterverletzungen, die sie eine Weile behinderten:

- 21 Tage komplett arbeitsunfähig (100 % MdE)

- 11 weitere Tage fiel sie im Haushalt zu 70 % aus, dann

- 17 Tage war sie zu 30 %. Nach 7 Wochen- war sie wieder gesund.

Sie erhielt für Ihren Ausfall im Haushalt rd. 2.250 €: Das ist mehr, als das Schmerzensgeld war. Bei einem Dauerschaden kommt es nicht selten zu 6-stelligen Beträgen.

(5) Vorsicht: In diesem Bereich gibt es oft Abfindungsangeboten, die viel zu niedrig liegen, eben weil sich die Leute so verschätzen.

(6) Es gibt Sachverständige, die solche Schäden berechnen können. Die IHK hat eine Sachverständigenliste ins Internet gestellt. Bei großen Schäden sinnvoll!
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03
Das ist jetzt nur der allererste Einstieg in ein Thema, das in der Regel viele Fragen auslöst. Welche Fragen hast Du? Im Forum findest Du viele Leute, die intensive Erfahrung mit so etwas haben und Dir auch sagen können, wo und wie Gerichte uz diesem Thema geurteilt haben.

Wir sind gespannt, was Du antwortest!

ISLÄNDER
 
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Ja als Aktenzeichen steht da
" Js " und noch einige Zahlen,
wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Sie haben meinen Anwalt nicht als Nebenkläger zulassen wollen,er hat Beschwerde eingelegt und der Termin wurde erst mal aufgehoben Neuer Termin von Amts wegen.
 
Dann hätte ich doch noch ein paar Fragen?
Ich war 3 Wochen im Krankenhaus und 5 1/2 Wochen in der Reha, also komplett Ausfall im Haushalt den ich zu 90% allein machte ,meine Mutter musste in das Pflegeheim zur Kurzeitpflege von Mai bis August.Die erste Woche nach meinem Unfall hat ein Bekannte meine Mutter gepflegt bis ein Platz im Pflegeheim zur Verfügung stand. Mein Mann war die Pflege meiner Mutter nicht zu mutbar . Meine Tochter arbeitet ganztags, sie kümmerte sich ab da um alles .Bis zum 30.11.2017 war ich weiterhin krankgeschrieben.Im Oktober wurde mir das Bauchdeckenhämathom operativ entfernt , 1 Woche Krankenhaus.
Bis heute habe Rückenprobleme, den Haushalt kann ich so nicht mehr führen wie vor dem Unfall.
Meine Mutter habe ich im Januar vollstationär ins Pflegeheim geben, denn ich habe es körperlich nicht mehr geschafft. Die Versicherung weigert sich die Zusatzkosten 500,00 € im Monat für das Pflegeheim zu übernehmen? Von meiner Seite gesehen sind für mich durch den Unfall so viele Kosten entstanden die ich nicht gehabt hätte und die einen in den Bankrott treiben.
Geholfen hat mir bis jetzt keiner. Kein Arzt hat sich für mein Beschwerden interessiert,selbst die Verordnug für Physio musste ich mir erbetteln. Zu meinem Glück durfte ich kostenfrei in meinem alten Sportstudio trainieren, ich habe vor dem Unfall dort Kurse gegeben. Sonst wär ich mit meiner Gesundheit nicht so weit wie ich heute bin.
Aber wie kann ich den Haushaltsschaden berechnen ?Das muss ich mit dem RA noch besprechen. Bis jetzt wurde das nicht beachtet.
 
Grüß Dich, Medusa62!

01
lege nicht zu viel Gewicht auf die Strafsache - sie ist für Dich nicht sooo wichtig. Im ürbigen ist es nicht selten, dass Termine verschoben werden müssen. Allerdings- ein viermaliges Verschieben ist dann schon mal eher viel.

02
Dass erst über eine Beschwerde Diene Nebenklage zugelassen wurde, spricht dafür, dass das Gericht (aufgrund ihm bisher ihm bekannten Unterlagen) eher an eine nur vorübergehende Verletzung dachte. Nun: Das scheint aufgeklärt zu sein.

03
Ist der Unfallhergang als solcher klar? Steht die 100 %-ige Haftung fest?
TIPP: Dann soll die Versicherung ausdrücklich schreiben, dass sie Deine Unfallschäden zu 100 % reguliert. Denn: Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungen nach Jahr und Tag auf einmal bestreiten, gar nicht zu 100 % zu haften. Und dann ist die Polizeiakte längst vernichtet.....

Den Rekord hält die AXA. Sie hat nach 37 Jahren (!) regelmäßigen Regulierens auf einmal ebstritten, dass die Geschäfigte in einen Unfall verwickelt gewesen sei, mit dem sie, die AXA, irgendwas zu tun habe. Zur Ehrenrettung der AXA: Der Sachbearbeiter bekam vom Vortsand die Rübe gewaschen, weil eine tüchtige Vorstandsbeschwerde über ihn hinweggefahren ist. Dennoch..... so ein Haftungsanerkenntnis ist dann Gold wert, es muss her!

Glaube nie, nie, nie: "Also, die werden ja dann wohl doch nicht.....", das ist gefährlich. Die machen doch! Vorsicht, Haifischbecken! (Ich bade jeden Tag drin!)

04
Du hast einen Haufen Verletzungen mitgeteilt. Ein Schmerzensgeld von 20.000,00 Euro könnte passen dann, wenn es zwar Dauerfolgen gibt, die aber noch im "unteren Bereich" liegen. Wir hätten es dann mit daumengepeilt 20 % MdE (= Minderung der Erwerbsfähigkeit) zu tun.

Na...schauen wir mal, ob das passt. Bitte erzähle ein wenig von Deinen Unfallfolgen. Was kannst Du nicht mehr tun, oder nur unter Schmerzen oder nur kurz? Vor allem die Fähigkeit des Gehens und Stehens ahne ich, sind ein Problem. Und das Kreuz! Stimmts?

ISLÄNDER
 
Ja Schmerzen habe ich im unteren Rücken LWS KREUZBEIN bei Belastung heißt Staubsaugen, Betten beziehen, Boden wischen ,Schmerzen im stehen auf einer Stelle beginnen nach ca 15 Minuten, in der Küche oder morgens muss ich erst ein paar Übungen im Bett machen sonst kann ich nicht aufstehen, gerade hinstelle geht garnicht. Gehe dann nach vorgebeugt und das Becken nach rechts verschoben unter grossen Schmerzen in's Bad. Dieser Zustand hält ungefähr 1 Stunde an dann kann ich mich einigermaßen bewegen und die Treppen nach unten in die Küche gehen. Vorher geht das Treppen steigen nur wie bei meiner Mutter die 95 Jahre ist und jede Stufe einzeln nehmen muss.Also mal schnell runter rennen geht nicht mehr. Nachts liege ich meist auf dem Rücken mit ausgestreckten Beinen. In SL und angebeugten Beinen ,was für mich normal wäre hab ich heute noch Schmerzen in beiden Knien von den schweren Prellungen und Blutergüssen.Ich gehe jeden morgen mit unserem Hund 15 Minuten spazieren das geht mittlerweile ganz gut.Länger Strecken bekomme ich Rückenschmerzen ,Fuss und Knieschmerzen. In die Hocke komme ich auch nicht mehr ,was vor her kein Problem war ((Kniebeuge).
Die HWS hat auch eine Bewegungseinschränkung nach li drehen z. B. Die Rippen lassen nur eine geringe Seitneigung zu,da habe ich immer Spannungsschmerz und Atemprobleme. Der Bauch ist auf der li.Seite immer noch angeschwollen und verursacht Bewegungseinschränkungen. Keine Ahnung wo von das noch ist. Da befand sich dieser riesige verkapselt Bluterguss. Mein ganzer Unterkörper ist verschoben.

Vom Versorgungsamt habe ich 30% Behinderung zugesprochen bekommen.
Mein Mann hat 50 % Behinderung und hätt am Freitag einen Fahrradunfall ( komplizierte Ellbogenfraktur)liegt zur Zeit im Krankenhaus und kann die nächsten 3 Monate nichts arbeiten.
 
Grüß Dich, Medusa62!

01
Deine Einschränkungen sprechen durchaus dafür, dass ein spürbarer Haushaltsführungsschaden besteht.

Vorläufig: Bitte mache jeden Monat (!) einen hübschen Zettel, was im Haushalt Dir an Arbeit möglich ist, was nicht, was eine echte Schinderei ist - und immer dazu: Wieso genau. Etwas so (Beispiel ist erfunden):

"Im OG habe ich 2 Fachflächenfenster ("Velux-Fenster"). Um sie zu mutzen, müsste ich mich recken. Geht nicht, Arm und Brust tun weh und es sticht."

Das dient dem Schutz vor dem Vergessen. Es ist wichtig. Wenn Du mehr wissen willst: Suche mal nach dem Stichwort "Tagebuch führen".


02
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die für Schadensersatzforderungen aus dem Unfall eintritt? Das wäre interessant, denn: Die Ermittlung von Haushaltsführungsschäden kostet schon was. Deshalb wäre es attraktiv, das so zu machen, dass die Rechtsschutzversicherung für diese Kosten aufkommen muss.

Da habe ich einen Schachzug im Hinterkopf. Aber jetzt schau erst mal nach der Rechtsschutzversicherung!


03
Wie sieht es denn aus: Hat die Versicherung der Gegenseite inzwischen bestätigt, dass sie für die Folgen des Unfalles aufkommt?

ISLÄNDER
 
Danke erstmal für die Info.
Ich habe eine Rechtschutz ,
von der Versicherung hab ich noch keine Bestätigung bekommen.
 
Grüß Dich, Medusa64!

01
Prüfe, ob Dein RA eine "Deckungszusage" von der Rechtsschutzversicherung (= RSV) erhalten hat. Falls ja, steht rechtsverbindlich fest, dass die Rechtsschutzverischerung eintritt. Das gehört geklärt.

02
Ich hoffen mal, dass die RSV eintreten muss. Super! Dann muss die Versicherung auch alle Kosten für Gutachten finanzieren, die das Gericht in Auftrag gibt.

03
Sehr spannend wird der Unfall Deines Ehemannes. Der hat zwar mit Deinem Unfall nichts zu tun, wohl wahr! Aber auswirken tut er sich trotzdem: Hättest Du Deinen Unall nicht gehabt, würdest Du nun Deinen Ehemann hegen und pflegen, das heißt: Du hättest mehr Haushaltsarbeit. Dass Du auch diese zusätzliche Arbeit nicht verrichten kannst, ist Folgen DEINES Unfalles. Folge: Das muss man berücksichtigen, die ausgefallene Zusatzarbeit ist ebenfalls zu entschädigen.

Darauf solltest Du Deinen RA einmal bringen.

04
Er wird staunen wie ein Pferd, das zum ersten Mal in seinem Leben Malzbier bekommt. Wenn er ein verblüfftes Gesicht macht, erkläre ihm mit fröhlichem Grinsen: "Tja, sich zu wundern ist gesund! Und gibt glänzende Augen!" Und berichte, was er dazu sagt. Denn diesen Gedankengang, der ist nicht ganz so einfach. Da muss man schon in die juristischen Ritzen reinkratzen.

05
Setz Dich hin und schreib auf, wie Du Deinem Mann hast helfen wollen, was er da gebraucht hätte und wieso das nicht gegangen ist, was Dein Mann im Haushalt an Arbeiten verrichtet hat, die jetzt auch ausgefallen sind: Und was damit geschehen ist. Sie sie liegengeblieben, hat Dir jemand gehilfen? Schreib's auf, sonst ist das später nicht mehr greifbar!

ISLÄNDERS WARNBLINKER*): Das ist wichtig, der Tipp wird oft nicht befolgt, das wäre schlecht!


ISLÄNDER

*) Der WARNBLINKER geht immer los, wenn's richtig gefährlich wird. Wenn nicht recht klar wird, wieso ich das so sehe, bitte nachfragen. Das ist nötig: "Man muss das Gift richtig kennen, wenn man es vermeiden will" (Reiners).
 
Hallo Isländer danke für deine ausführlichen Infos.
Mein RA ist bis zum 28.08. erst mal im Urlaub bis dahin werde ich einige Notizen machen und ihn dann damit überraschen. Auf sein Gesicht bin ich mal gespannt.
 
Der Unfallopfer-Bayern e.V. hat einmal eine kurze, knackige Einführung zusammengestellt: Hier ist sie:
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Unfall-Opfer-Bayern e.V. ,Flutgraben 4 , 63872 Heimbuchenthal
Tel.: 06092/7569 - Telefax: 06092/ 999691

Korrektur der Adresse:
Unfall-Opfer-Bayern e.V., Steigerwaldstr. 3, 97513 Michelau Tel.: 093823101336, 093823101337
Ansprechpartner Frau Franz 1. Vorstand
 
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