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Haushaltsführungschaden

Grüß Dich, Medusa62,

mir ist eingefallen: Vielleicht gibt es folgenden Weg, die Kosten für das Heim unterzubringen: Einen unterhaltsrechtlichen.

01
Du bist ja nicht nur Deinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern umgekehrt Deinen Eltern. Um umgekehrt.

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Nun könnte man so konstruieren: Deine Unterhaltspflicht bestand grundsätzlich darin, Geld zu zahlen. Doch um Heimkosten zu ersparen, bist Du mit Muttern übereingekommen: "Das darf Medusa62 auch in Naturalien erbringen. Durch selbst erbrachte Pflegeleistung".

Wenn man so konstruieren kann, dann würde der Ausfall des Rechtes, die Geldleistung durch Pfegeleistung zu erbringen Dein Schaden sein. Mit der Folge, dass man Ersatz verlangen könnte.

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Die Konstruktion ist leider juristisch wackelig. Denn die Unterhaltspflicht gegenüber Erwachsenen besteht nur soweit, als der, der sie erbingen soll, selbst leistungsfähig ist. Wer nicht kann, schuldet gar keinen Unterhalt mehr. Dennoch: Man muss prüfen, ob so eine Konstuktion nicht standfest gemacht werden kann. Einen Versuch ist's wert.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

aus den Posts von Medusa62 geht zwar nicht hervor, ob eine Pflegeheimkostenverpflichtung vorlag, doch ich möchte in diesem Zusammenhang etwas weiter ausholen und Du wirst sicher Medusa62 noch selbst besser befragen:

Eine Pflegeverpflichtung könnte auch z.B. vorgelegen haben, wenn die Tochter durch einen Notarvertrag "Hausübertragung der Mutter oder Anteile der Mutter z.B. bei einer Erbengemeinschaft auf die Tochter" diese Verpflichtung notariell bei der Hausübertragung mit beurkundet wurde. Dann wird eben die Tochter für die Übernahme der restlichen Pflegeheimkosten (wenn leistungsfähig) teilweise oder ganz für die Übernahme der Restkosten-Kosten herangezogen, wenn Sie die Mutter nicht mehr selbst pflegt oder pflegen kann.


Weiterer Denkanstoß:

Wenn bei Medusa62 eine solche Verpflichtung gem. einer notariellen Urkunde nicht vorliegt, dann wäre ihre Eintrittspflicht m.E. auch gegeben, vorausgesetzt die Mutter kann die restlichen Kosten nicht selbst aufbringen und es ist auch kein Rückgriff von seiten des Staates auf vorher übertragenes Vermögen (Immobilien wohl inzwischen 10 Jahre rückwirkend) der Mutter möglich, und zwar nach SGB.

Doch hier gibt es eine Rangordung des Eintrittes der Tochter für Unterhalt der Mutter (hier Pflegeheimkosten) aufzukommen:

1. Rente der Mutter bis auf einen kleinen Betrag
2. Ersparnisse der Mutter (bis auf kleinen Freibetrag)
3. Vermögensübertragaung innerhalb der letzten 10 Jahre ? nach der notariellen Übertragung (Rückgriffsrecht des Staates)
4. Dingliche Rechte wie Wohnrecht
5. Leistungspflicht der Tochter generell prüfen

Auch bei den Dinglichen Rechten (Wohnrecht), was ja einen Vermögenswert der Mutter darstellt, muß unterschieden werden, ob es sich bei den von der Mutter genutzten Räumen (gem. Notarvertrag) um eine in sich geschlossene Wohnung handelt, die hätte nach Aufnahme in ein Pflegeheim vermietet werden können. In so einem Fall wird der Staat das Wohnrecht einfordern, indem es die Ortsmiete für die qm-Fläche der Mutter von der Tochter verlangt.
Wenn es sich nicht um eine in sich geschlossene Wohnung der Mutter handelt und daher nicht vermietbar ist und von der Tochter die Räume der Mutter nicht genutzt werden, dann braucht die Tochter dieses Wohnrecht nicht einlösen. Doch wenn die Tochter die gem. Notarvertrag festgelegten Wohnräume der Mutter (für die sie ein Wohnrecht hat) in irgendeiner Form nutzt, dann muß sie trotzdem das Wohnrecht der Mutter einlösen und den Mietwert (Ortsmiete x qm) an den Staat für die Heimplatzkostenfinanzierung löhnen, auch wenn es sich um keine in sich geschlossene Wohnung handelt.

Die Sache ist sehr kompliziert - ich habe jetzt etwas weit ausgeholt.
Doch Isländer Du bis da sicher firm - ich wollte diese obigen Aspekte nur einbringen und Medusa sollte da mehr Hintergründe liefern. Eine juristische Aufarbeitung ist da sicher notwendig.

Gruß Bobb
 
Danke Isläser und auch dir bobb
Ich muss erst 2 mal lesen um alles zu kapieren ,klingt ganz schön kompliziert.
Was ich kurz dazu sagen möchte,
meine Mutter lebte unsere Haus und bewohnte nur ein Zimmer.
Ihre Rente reichte nicht um die Pflegekosten im Heim abzudecken.
Es fehlten etwas mehr als 500,00 € monatlich, was wir noch zuzahlen mussten. Vom 01.01.2018 bis 18.06.2018
Vom 06.05 2017 bis 31.10.2017 war meine Mutter in Kurzeitpflege und Verhinderugspflege wegen meinem Unfall und Folge-OP im Oktober. Dann habe ich versucht sie wieder zu Hause zu pflegen.
 
Grüß Dich, Medusa62!

01
Ich unterstütze die Ideen, die Bobb vor uns aufgeblättert hat. In diese Richtung muss man bohren - da hat Bobb recht.

02
Aber - langsam. Derzeit bist Du gut ausgebucht mit dem Sortieren Deiner Akte. Dir soll ja nichts über den Kopf wachsen.

03
Wie geht damit um?

(a)
Ganz einfach. Diese Ideen sind so zu speichern, dass man sie zur Hand hat, wenn man sie mal prüfen will. Das gehört also ebenso ins Fach 1 "Hausaufgaben" und ins Fach 18 "Haushaltsführungsschaden".

(b)
Solche Zettel schreibe ich immer im Computer. Und ich nutze einen alten Trick für alle, die die Ehre haben, bereits der Lesebrille zu bedürfen: Ich benutze eine ziemlich große Schrifttype. Üblicherweise schreibe ich mit der Schrift "Arial". Und da nehme ich 14-er Größe. Damit habe ich bequeme Lesbarkeit.

(c)
Das ist tatsächlich eine Hilfe. Jemand aus meiner Lebensumgebung hat da mal gespottet: "...Blindenschrift...!". Das war der Leichtsinn der Jugend: Es dauerte nicht allzu lange, da brauchte auch der Spötter eine Brille (potztausend!) und entdeckte für sich die Vorzüge komfortabeler Schriftgröße (ei, der Daus!).

Da darf sich es Medusa62 auch mal bequem machen.


ISLÄNDER
 
Es war einfach für mich zu anstrengend meine Mutter weiterhin zu hause zu pflegen, deshalb musste ich sie ab 28.12. 2017 ins Pflegeheim.
Zur Zeit bin ich noch immer dabei die RA Briefe zu sortieren was schon eine Herausforderung ist da ich alle noch mal lese um besonder Infos die enthalten sind zu markieren.

Danke Isländer für deine schnellen Antworten.
 
Hallo Isländer,

danke für die Denkanstöße zur Bewältigung der ganzen Dokumente. In groben Zügen habe ich es selber schon so gemacht. Werde Deine Vorschläge aber umsetzen, da ich schon gemerkt habe, das ich immer noch suchen muss. Vor allem vergisst man im Laufe der Zeit, was sich so alles angesammelt hat. Vor allem, wenn es sich über Jahre hinzieht.Mittlerweile habe ich mir auch angewöhnt, Denkansätze und Wege, wie ich auf Informationen gestoßen bin aufzuschreiben.

Viele Grüsse

Scheitholz
 
Mein lieber Scheitholz!

Dann wollen wir hoffen, dass der Durchblick röntgengleich gelingt! Aber an solchen Sachen merkt man:

Zweckmäßige Datenpflege ist durchaus etwas wert! Manchmal erlebe ich tüchtige Handwerker, ohne Zweifel Könner ihrer Zunft, die etwas abschätzig auf die Bürohengste und Heftklammerritter herablächeln. Die, so schätze ich, haben noch nicht gelernt, dass Bürofachkunde auch etwas leistet.

Jetzt bin ich gespannt, wann sich Medusa62 wieder meldet!


ISLÄNDER
 
Ein Handwerker sagte einst das dass Geld im Büro verdient sei! Minimal/Maximal-Prinzip

Hallo Medusa,

ich finde es sehr gut das du hier klar schilderst was dir Besserung verschafft. Ich brauch dir wohl nicht sagen wie wichtig die tägliche Bewegung für den Brustkorb und dessen Beweglichkeit ist. Auch ich muss alle 3-5 Wochen um ein Rezept betteln damit ich manuelle Therapie bekomme und verschiedene Verhärtungen und Verklebungen im Brustkorb gelöst werden, das Problem ist das sich die Rücken Probleme kontinuierlich auf den Kompletten Bewegungsapparat ausdehnt und auch dort für erhöten Verschleiß sorgt.

Die Rückenmuskulatur verhärtet unter Belastung sehr schnell, was zu Schmerzen führt, dies wurde bei mir nur sehr langsam besser.

Ich trage im Winter Kompressionsshirts für eine Haltungskorrektur und für eine Temperatur Regulierung.

Weiterhin gute Besserung.

MfG


GSXR
 
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