Saturna
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Mein neuer Anwalt hat vom Unfallgegner Haushaltführungsschaden gefordert. Wurde angelehnt, weil mein vorheriger Anwalt nie den Anspruch geltend gemacht hat und dieses evtl. schon verjährt ist. Allerdings spricht der Unfallgegner von Haushaltshilfeschaden. Gibt es einen Unterschied? Kann mir jemand die Frage beantworten?
LG Saturna
LG Saturna